Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge Kita 2016. Abgeschlossen nach dem Rechtsstand 1. September 2015. Kronach: Carl Link, 8. Aufl. 2015, 150 Seiten, EUR 14,95 - direkt bestellen durch Anklicken
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften und andere gesetzliche Regelungen im Betrieb zur Einsichtnahme auszuhängen oder auszulegen. Diese Verpflichtungen gelten insbesondere auch im Bereich von Kindertageseinrichtungen und ergeben sich z.B. aus Paragraph 12 Abs. 5 AGG, Paragraph 16 Abs. 1 ArbZG und Paragraph 18 MuSchG.