Meysen, Thomas; Beckmann, Janna
Nomos, 1 Auflage, Taschenbuch, 153 Seiten, EAN 9783848703425
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Kita-Recht, Jugendhilferecht, Arbeitsrecht, Stand: 17.8.2015, Lesedauer: ca. 2 Minuten
Thomas Meysen, Janna Maria Beckmann: Rechtsanspruch U3: Förderung in Kita und Kindertagespflege. Inhalt, Umfang, Rechtsschutz, Haftung. Nomos: Baden-Baden 2013, 148 Seiten, EUR 26,00 - direkt bestellen durch Anklicken
Ab August 2013 haben alle Kinder im Alter von unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Das Gesetz leitet gleichzeitig einen Paradigmenwechsel in der Tagesbetreuung ein: Nicht mehr allein die Planung der Kommunen ist maßgeblich, sondern die Eltern und Kinder bestimmen mit ihrem "individuellen Bedarf" mit.
Der topaktuelle Band gibt allen mit der Jugendhilfe Befassten konkrete Antworten, wie ab dem 1. August der Rechtsanspruch U3 umzusetzen ist. Die praktischen Fragen sind Legion, z.B.:
- Welchen zeitlichen Umfang an täglicher Förderung können Kinder beanspruchen, deren Eltern nicht erwerbstätig sind?
- Kann eine Förderung auch in atypischen Zeiten verlangt werden, beispielsweise in den früheren Morgen-, den Abend- oder Nachtstunden oder am Wochenende?
- Wann ist ein Betreuungswunsch mit dem Kindeswohl nicht mehr vereinbar?
- Wie weit geht das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten, wann ist ein angebotener Platz zumutbar und wann können Erziehungsberechtigte ein Angebot ablehnen?
- Inwieweit können die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freien Träger und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt in die Pflicht nehmen, ausreichend Plätze zu schaffen?
- Welcher Schaden, den Erziehungsberechtigte infolge eines fehlenden oder nicht gewährten Platzes erleiden, muss ersetzt werden? Was ist vom Schadenersatzanspruch umfasst und was nicht?
- Wann kommt ein Haftungsausschluss in Betracht? Welche Beträge sind vom Anspruch abzuziehen und wie weit geht die Pflicht der Eltern zur Schadensminderung?
Das Buch geht auf Klagemöglichkeiten und Haftungsansprüche ein und berücksichtigt dabei auch landesrechtliche Besonderheiten.