Torsten Montag
Gerade für Fach- und Führungskräfte ist die Kinderbetreuung oft ein sehr relevanter Punkt bei der Entscheidung für ein Unternehmen. Generell profitieren nicht nur die Mitarbeiter/innen, sondern auch das Unternehmen selbst von mehr Kinderfreundlichkeit. Bevor jedoch die Idee eines betrieblichen Kindergartens umgesetzt werden kann, sind viele Punkte zu bedenken.
Mitarbeiter/innen mit betrieblicher Kinderbetreuung binden
Die Familie nimmt im Zuge der Work-Life-Balance mehr und mehr einen hohen Stellenwert ein. Beruf und Familie sollen unter einen Hut gebracht werden. Ein Unternehmen, das diese Intention mit einem Betriebskindergarten unterstützt, profitiert davon gleich in mehrfacher Hinsicht:
- Ein Mitarbeiter, der das Gefühl hat, seine Familie - insbesondere sein Kind - ist gut aufgehoben, wird entspannter und damit gleichzeitig auch effektiver arbeiten.
- Das Gefühl, in einem familienfreundlichen Unternehmen tätig zu sein, stärkt die Identifizierung mit der Firma und damit die Motivation.
- Die Kosten für Personalmarketing im Unternehmen sinken durch eine erhöhte Attraktivität und eine größere Mitarbeitertreue.
- Die Elternzeiten verkürzen sich; dadurch werden Betriebsabläufe vereinfacht, und das Unternehmen profitiert schneller wieder von den Mitarbeiterkompetenzen.
Was kostet eine Kindertagesstätte?
Eine Bedarfsanalyse und die Auswahl eines passenden Betreuungsmodells setzen die Eckpfeiler für den Betriebskindergarten. Wenn geklärt ist, wie viele Plätze benötigt werden, welche Öffnungszeiten Sinn machen und wie die Kinder verpflegt werden sollen, stellt sich die Frage der Finanzierung. Die Kosten lasten vorerst komplett auf dem Unternehmen und umfassen generell folgende Posten:
- Miete bzw. Pacht oder die Kosten für einen Neu- oder Umbau
- Laufende Betriebskosten, unter anderem für Heizung, Wasser und Energie
- Öffentliche Abgaben
- Versicherungen für Gebäude, Sachen und Personen
- Erhaltungsaufwand für die komplette Anlage
- Wartungs- und Reinigungskosten
- Abschreibungen
- Materialkosten für die pädagogische Arbeit
- Personalkosten (erfragbar bei öffentlichen Trägern oder Gewerkschaften)
Sämtliche Kosten, die durch die Einrichtung einer Kindertagesstätte im Betrieb entstehen, sind als Betriebsausgaben voll absetzbar. So profitiert das Unternehmen zusätzlich in steuerlicher Hinsicht von der Einrichtung eines Betriebskindergartens.
Fördermöglichkeiten für Betriebskindergärten
Der Staat unterstützt die Initiative zu betrieblicher Kinderbetreuung. Viele der Programme sind länderspezifisch und müssen jeweils gesondert erfragt werden. Überregionale Gelder werden bei der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung beantragt. Aktuell (Ende 2012) läuft dort eine Förderung über den Europäischen Sozialfonds aus, jedoch sind im Zuge der Bestrebungen der Regierung, den Kita-Ausbau voranzutreiben, weitere Förderprogramme zu erwarten. Vor allem sollen auch Betriebskindergärten gefördert werden, weiterhin will die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Kommunen und Träger Darlehen in Höhe von insgesamt 350 Millionen Euro bereitstellen.
Alternative Möglichkeiten der betrieblichen Kinderbetreuung
Nicht für jedes Unternehmen eignet sich die Einrichtung eines eigenen Betriebskindergartens, sei es, dass die rentable Betriebsgröße nicht erreicht ist oder finanzielle und räumliche Mittel fehlen. Für diesen Fall gibt es noch weitere Varianten, wie ein Unternehmen seinen Mitarbeiter/innen die Kinderbetreuung über den Betrieb ermöglichen kann:
- Zusammenschluss mit anderen Unternehmen: In Kooperation mit räumlich nahe gelegenen Firmen kann ein gemeinsamer Betriebskindergarten für mehrere Unternehmen eingerichtet werden.
- Finanzierung von Belegplätzen: Kleine und mittlere Unternehmen können in öffentlichen Kindertagesstätten Kindergartenplätze "mieten". Das finanzielle Risiko ist hier gering, der Organisationsaufwand bleibt gut zu handhaben.
- Vom Betrieb geförderte Elterninitiativen: Mitarbeiter/innen, die sich innerhalb eines oder mehrerer Unternehmen zusammenschließen, um die Kinderbetreuung zu regeln, werden vom Unternehmen finanziell unterstützt.
- Betriebsnahe Kindertagesstätten: Das Unternehmen unterstützt einen Kindergarten, zum Beispiel finanziell oder durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten. Diese Einrichtung wird von einem freien oder kommunalen Träger geführt und steht nicht nur Kindern von Mitarbeiter/innen zur Verfügung.
Generell sollten Unternehmen, die einen Betriebskindergarten planen, immer mit den örtlichen Behörden zusammenarbeiten - nicht nur wegen der notwendigen (Betriebs-) Genehmigungen. Das Jugendamt kann wertvolle Hinweise geben und mit unterstützender Beratung in vielen Punkten zur Seite stehen.