Martin R. Textor
Im Jahr 2015 wurde Deutschland von einer Flüchtlingswelle geradezu überrollt. Die zuständigen Behörden waren überfordert, sodass ein Großteil der Asylanträge erst im folgenden Jahr aufgenommen werden konnte. Seitdem sinkt die Zahl der Erstanträge, wie folgende Auflistung zeigt (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2020):
- 2015: 441.899 Asylerstanträge
- 2016: 722.370 Asylerstanträge
- 2017: 198.317 Asylerstanträge
- 2018: 161.931 Asylerstanträge
- 2019: 142.509 Asylerstanträge
Von den 146.619 Antragsteller/innen (Erst- und Folgeanträge) des Jahres 2019 kamen
- 27,3% aus Syrien,
- 9,5% aus dem Irak,
- 7,4% aus der Türkei,
- 6,7% aus Afghanistan,
- 6,2% aus Nigeria,
- 5,7% aus dem Iran,
- 2,4% aus Eritrea,
- 2,4% aus Somalia,
- 2,4% aus Georgien und
- 30,0% aus anderen Ländern/ungeklärt.
Die Asylbewerber/innen stammen also aus ganz anderen Kulturkreisen als z.B. die Gastarbeiter, die in den 1960er und 1970er Jahren zuwanderten, die Aussiedler/innen der 1990er Jahre oder die Ost- und Südosteuropäer, die nach Beginn dieses Jahrhunderts nach Deutschland migrierten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2020) hat in den vergangenen zehn Jahren über Asylanträge von mehr als 2,3 Millionen Personen entschieden, wobei fast 1,1 Million Personen Schutz gewährt wurde. In der folgenden Tabelle wird aufgezeigt, nach welchen Rechtgrundlagen positive Entscheidungen gefällt wurden und was diese für die Betroffenen bedeuten. In den meisten Fällen erfolgte eine Anerkennung als Flüchtling oder die Gewährung von subsidärem Schutz. Nur wenige Antragsteller/innen wurden als Asylberechtigte anerkannt oder können in Deutschland wegen eines Abschiebeverbotes bleiben. Ferner gibt es abgelehnte Asylbewerber/innen, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet wird, weil sie z.B. noch ein Schuljahr oder die Ausbildung abschließen sollen, reiseunfähig sind oder von ihrem Herkunftsland nicht wieder aufgenommen werden. Die Duldung wird für einen oder mehrere Monate ausgesprochen und oft mehrmals verlängert.
Formen und Auswirkungen der Anerkennung, Zahl der Betroffenen
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Rechts-
stellung
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Anerkennung als Asyl-
berechtigter
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Anerkennung als Flüchtling
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Gewährung von subsidiärem Schutz
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Feststellung eines Abschiebungs-
verbotes
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Rechts-
grundlage
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Art. 16 a GG
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§ 3 Abs. 1 AsylG
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§ 4 Abs. 1 AsylG
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§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG
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Gründe
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wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung politisch Verfolgte. Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung
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wegen ihrer Rasse, Religion, politischen Überzeugung usw. gefährdete Menschen, die in ihrem Herkunftsland nicht genügend vom Staat geschützt werden
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Menschen, denen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht (z.B. wegen eines Krieges bzw. Bürgerkrieges)
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wenn bei einer Abschiebung gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen würde oder wenn Menschen bei einer Abschiebung erhebliche, konkrete Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen
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Auswir-
kungen
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Aufenthalts-
erlaubnis für drei Jahre; danach kann unter bestimmten Vorausset-
zungen eine Niederlassungs-
erlaubnis erteilt werden. Unbeschränkter Arbeitsmarkt-
zugang
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Aufenthalts-
erlaubnis für drei Jahre; danach kann unter bestimmten Vorausset-
zungen eine Niederlassungs-
erlaubnis erteilt werden. Unbeschränkter Arbeitsmarkt-
zugang
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Aufenthalts-
erlaubnis für ein Jahr, die für jeweils zwei Jahre verlängert werden kann. Nach frühestens fünf Jahren kann unter bestimmten Vorausset-
zungen eine Niederlassungs-
erlaubnis erteilt werden. Unbeschränkter Arbeitsmarkt-
zugang
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Aufenthalts-
erlaubnis für mindestens ein Jahr; kann wiederholt verlängert werden. Nach frühestens fünf Jahren kann unter bestimmten Vorausset-
zungen eine Niederlassungs-
erlaubnis erteilt werden. Bei Erlaubnis der Ausländerbehörde Beschäftigung möglich
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Anzahl im Jahr 2015
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2.029
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135.107
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1.707
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2.072
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Anzahl im Jahr 2016
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2.120
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254.016
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153.700
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24.084
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Anzahl im Jahr 2017
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4.359 |
119.550 |
98.074 |
39.659 |
Anzahl im Jahr 2018
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2.841
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38.527
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25.055
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9.548
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Anzahl im Jahr 2019
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2.192 |
42.861 |
19.419 |
5.857 |
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2020
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Bei nur einem Teil der Asylbewerber/innen handelt es sich um Familien mit Kleinkindern. Von den 142.509 Asylerstanträgen des Jahres 2019 wurden 4.603 für Kinder von vier bis unter sechs Jahren sowie 41.713 für Kinder unter vier Jahren gestellt (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2020). Dass 29,3% aller Erstanträge auf unter Vierjährige entfallen, hängt damit zusammen, dass in den vorausgegangenen Jahren zugewanderte Asylsuchende Kinder bekommen hatten und für diese einen Asylantrag stellten. So waren 31.415 der Kinder unter vier Jahren in Deutschland geboren worden.
Von Familien mit Migrationshintergrund, die z.B. aus einem EU-Land oder aus der Türkei kamen, um in Deutschland Arbeit zu finden, unterscheiden sich Flüchtlingsfamilien in mehrfacher Hinsicht:
- Die Zuwanderung erfolgte nicht aus freien Stücken und selbstbestimmt, sondern aus einer (lebens-) bedrohlichen Notlage heraus und illegal.
- Die Flüchtlingsfamilien litten unter (Bürger-) Krieg oder Verfolgung. In manchen Fällen wurden einzelne Familienmitglieder getötet, verletzt, verhaftet, gefoltert oder vergewaltigt. Häufig konnten Angehörige nicht ebenfalls fliehen, weil z.B. das Geld nicht reichte oder sie sich zu alt für eine Flucht fühlten. Die Flüchtlingsfamilien machen sich nicht nur große Sorgen wegen den zurückgebliebenen Verwandten, sondern auch wegen ihrer Freunde und Nachbarn. Diese leben zum Teil unter prekären oder (lebens-) gefährlichen Umständen. Oft ist schwer, den Kontakt mit ihnen aufrechtzuerhalten, weil ihre Wohnungen zerstört wurden, Telefonnetze nicht mehr funktionieren, die Personen inzwischen in Flüchtlingslagern leben oder zu den Soldaten bzw. Kämpfern gehören.
- Die Flucht war häufig langwierig (mit langen Zwischenaufenthalten) und gefährlich. Viele Flüchtlinge wurden betrogen, ausgeraubt, misshandelt und vergewaltigt, hatten in manchen Situationen panische Angst oder erlebten den Tod von Menschen - in Einzelfällen sogar von Familienmitgliedern. Vielfach mussten sie ihr ganzes Eigentum verkaufen bzw. sich bei Verwandten und Bekannten Geld leihen, um ihre Flucht finanzieren und die Schlepper bezahlen zu können.
- Bei bzw. nach ihrer Ankunft in Deutschland erlebten die Flüchtlingsfamilien oft chaotische bzw. für sie verwirrende Zustände. Sie durchliefen verschiedene Notunterkünfte und Aufnahmelager, konnten sich kaum mit ihren Betreuer/innen verständigen, mussten viele unverständliche Vorgänge über sich ergehen lassen.
- Nach der Registrierung waren die Flüchtlingsfamilien weitgehend zur Untätigkeit und Langeweile "verdammt". Häufig wurde erst nach längerer Zeit ihr Asylantrag aufgenommen - dessen Bearbeitung viele Monate dauert(e). Währenddessen verblieben sie in (Massen-) Unterkünften, in denen einer Familie nur ein Raum zustand und es oft Konflikte oder sogar gewalttätige Auseinandersetzungen mit anderen Bewohner/innen gab. Manche Flüchtlinge, die in ihrem Herkunftsland einer (z.B. christlichen) Minderheit angehörten, erfuhren eine erneute Diskriminierung durch geflüchtete Angehörige der Bevölkerungsmehrheit.
- Viele Flüchtlinge erlebten einen Kulturschock, weil die Lebensweise der Menschen in Deutschland, ihre Ernährung, ihre Kleidung, ihre Umgangsformen, ihre Werte, ihre Religionsausübung usw. ganz anders sind. Sie machten erste Erfahrungen mit einem Rechtsstaat sowie einer unbestechlichen Bürokratie und Justiz. Auch lernten sie ein in ihrem Herkunftsland weitgehend unbekanntes System der Kindertagesbetreuung kennen. Ferner wurden sie mit vielen deutschen Frauen konfrontiert, die berufstätig sind, Leitungsfunktionen innehaben und ihnen "etwas zu sagen haben" - eine gänzlich andere Situation als in ihren von Männern dominierten Kulturen, in denen Frauen nur im Familienhaushalt arbeiten dürfen und eine untergeordnete Position innehaben.
- Auch nach einer positiven Entscheidung hinsichtlich ihres Asylantrags ändert(e) sich für viele Flüchtlingsfamilien wenig, da sie weder Arbeit noch eine bezahlbare Wohnung finden. Stattdessen müssen sie sich darauf einstellen, für längere Zeit auf finanzielle und materielle Leistungen des Staates angewiesen zu sein und in Gemeinschaftsunterkünften ohne viel Privatsphäre verbleiben zu müssen. Sie erleben weiterhin die "Einmischung" von Verwaltungskräften, Sozialarbeiter/innen und anderen Personen.
- Viele Flüchtlingsfamilien fühlen sich "entwurzelt" - und können sich noch nicht neu "verwurzeln", da sie keinen Wohnsitz auf Dauer, mangels Arbeitsplatz keinen Kollegenkreis und vor Ort kaum Freunde haben.
- Während Flüchtlingsfamilien in ihrem Herkunftsland einen mehr oder minder hohen Status gehabt hatten, finden sie sich nun am unteren Ende der Gesellschaft wieder. Sie genießen kein Ansehen - und in manchen Regionen Deutschlands werden sie offen diskriminiert, vereinzelt sogar in bedrohlichen Formen.
- Auch nach Abschluss des Asylverfahrens fühlen sich anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte noch unsicher, da ihre Aufenthaltserlaubnis zunächst zeitlich begrenzt ist (siehe Tabelle 1). Noch stärker verunsichert sind Flüchtlinge, die nur geduldet sind oder bei denen ein befristetes Abschiebeverbot besteht.
Inwieweit es Flüchtlingsfamilien gelingt, mit diesen Veränderungen und Kulturbrüchen, Anforderungen und Belastungen zurechtzukommen, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehört z.B. das Ausmaß an erfahrener Bildung, an Vorwissen über westliche Kulturen, an in ihrem Herkunftsland gesammelten Erfahrungen mit Ausländern sowie an ihrer Anpassungsfähigkeit und Resilienz. So macht es einen Unterschied, ob Flüchtlinge aus abgeschiedenen Landesteilen kamen, arm waren und vor der Flucht nie ihr Dorf oder die nächste Umgebung verlassen hatten oder ob sie in einer Großstadt wohnten, gut verdienten, Satellitenfernsehen nutzten und einen Internetanschluss hatten. Erstere werden sich nach der Ankunft in Deutschland eher überfordert gefühlt haben als Letztere. Die vorgenannten und ähnliche Faktoren spielen auch eine Rolle dahingehend, ob Flüchtlinge mehr oder weniger motiviert und fähig sind, die deutsche Sprache zu lernen und sich zu integrieren.
Flüchtlingsfamilien haben zumeist eine hierarchische Struktur und waren vor der Flucht in ein großes Verwandtschaftssystem eingebettet, in dem (ältere) Männer das Sagen hatten. In ihrem Herkunftsland gab es klar definierte Geschlechtsrollen und eine damit verbundene Arbeitsteilung: Männer sollten erwerbstätig sein und den Lebensunterhalt ihrer Familien sichern, Frauen waren für den Haushalt zuständig und übernahmen eventuell weitere Aufgaben, die ihnen von ihren Ehemännern bzw. Vätern zugeteilt wurden.
Nun sind die Flüchtlinge auf ihre Kleinfamilie zurückgeworfen und müssen ohne Unterstützung durch das Verwandtschaftssystem in einer fremden Umgebung zurechtkommen. Die meisten Männer erleben, dass weder ihre sprachlichen noch ihre schulischen und beruflichen Kompetenzen ausreichen, um in Deutschland erwerbstätig zu werden. Hinzu kommt, dass ihr zunächst zeitlich begrenzter Aufenthaltsstatus die Arbeitssuche erschwert. Die lange Erwerbslosigkeit beeinflusst den Status, das Selbstbild und die Selbstwertgefühle der Männer negativ - insbesondere wenn sie in ihrem Heimatland einen angesehenen Beruf ausgeübt, einen eigenen Bauernhof oder einen (Handwerks-) Betrieb besessen, in einer eigenen Wohnung bzw. Haus gewohnt oder ein hohes Ansehen in der Gemeinde gehabt hatten. Ihre Erwartung wird frustriert, dass sie in Deutschland bald Geld verdienen und so ihre Schulden im Herkunftsland bezahlen, dort verbliebene Verwandte finanziell unterstützen oder sie nachholen zu können. Stattdessen erleben sie sich als "Bittsteller" und "Almosenempfänger". Sie verlieren an Ansehen gegenüber ihren Frauen, die außerdem in Deutschland mit einem neuen Geschlechtsrollenleitbild und dem freizügigen Leben der einheimischen Frauen konfrontiert werden.
Die meisten Flüchtlingsfamilien sind von ihrer Religion und Kultur stark geprägt und befolgen oft strenge Moralvorstellungen. Nun beobachten sie, dass die Deutschen entweder ihre Religion nicht ausüben oder konfessionslos sind, frei in einer multikulturellen Welt agieren und aufgrund des Wertepluralismus eine individuelle Moral ausbilden. Dieser Kulturschock (vgl. weiter oben) kann dazu führen, dass sich Flüchtlingsfamilien zunehmend an westlichen Werten, Subkulturen und Geschlechtsrollenleitbildern orientieren oder aber sich gegenüber all dem Neuen und Andersartigen scharf abgrenzen, indem sie den eigenen Glauben und die überlieferte Moral überhöhen und dort Halt und Sicherheit suchen.
Viele geflüchtete Eltern erleben, dass in Deutschland ihr Erziehungsstil hinterfragt und problematisiert wird, insbesondere hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Ausrichtung, der zu geringen Achtung von Kinderrechten (z.B. keine Mitbestimmung der Kinder aufgrund der unanfechtbaren Autorität ihrer Eltern,) und der Verwendung von Körperstrafen. So wurden in ihrem Herkunftsland von Kindern Respekt und Gehorsam gegenüber ihren Eltern und anderen Erwachsenen erwartet sowie - insbesondere in ländlichen Regionen - schon früh die Mitarbeit auf dem Hof oder im Handwerksbetrieb (Jungen) bzw. im Haushalt (Mädchen). Nun wird von ihnen ein autoritativer Erziehungsstil und die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen gefordert, gelten Körperstrafen als Indiz einer Kindeswohlgefährdung und können sogar zu Interventionen seitens des Jugendamtes führen.
Wenn Eltern (-teile) in hohem Maße von der neuen Lebenssituation in Deutschland und den damit verbundenen Veränderungen überfordert sind, den Kulturschock nicht verarbeiten können und den Verlust der Heimat betrauern (großes Heimweh), kann es zu Anpassungsstörungen kommen. Die damit verbundenen Zustände von subjektiver Bedrängnis und emotionaler Belastung können die Leistungsfähigkeit und das Sozialverhalten der Betroffenen beeinträchtigen. Oft kommt es dann zu kürzeren bzw. längeren depressiven Phasen, oder die Ängste und Sorgen werden so groß, dass sie das Funktionieren im Alltag erschweren.
Eine besonders problematische Situation besteht, wenn Familienmitglieder in dem Herkunftsland oder auf der Flucht (häufiger) traumatische Erfahrungen gemacht haben. Nach einigen Wochen oder gar Monaten entwickeln einige von ihnen eine posttraumatische Belastungsstörung: "Typische Merkmale sind das wiederholte Erleben des Traumas in sich aufdrängenden Erinnerungen (Nachhallerinnerungen, Flashbacks), Träumen oder Albträumen, die vor dem Hintergrund eines andauernden Gefühls von Betäubtsein und emotionaler Stumpfheit auftreten. Ferner finden sich Gleichgültigkeit gegenüber anderen Menschen, Teilnahmslosigkeit der Umgebung gegenüber, Freudlosigkeit sowie Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen könnten. Meist tritt ein Zustand von vegetativer Übererregtheit mit Vigilanzsteigerung, einer übermäßigen Schreckhaftigkeit und Schlafstörung auf. Angst und Depression sind häufig mit den genannten Symptomen und Merkmalen assoziiert und Suizidgedanken sind nicht selten" (ICD-10-GM, Version 2016, F43.1).
Wenn Eltern unter Anpassungs- oder posttraumatischen Belastungsstörungen leiden, kommen sie oft ihrer Elternrolle nicht mehr richtig nach und können (Klein-) Kindern nur begrenzt eine emotionale Basis bieten. So besteht die Gefahr, dass die Kinder sich weitgehend selbst überlassen sind und keine sicheren Bindungen an ihre Eltern entwickeln. In manchen Fällen werden ältere Kinder parentifiziert, übernehmen also (Erziehungs-) Verantwortung für ihre jüngeren Geschwister.
Anmerkung
Der Beitrag wurde im November 2020 aktualisiert.
Literatur
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Das Bundesamt in Zahlen 2019. Asyl, Migration und Integration. Nürnberg: Selbstverlag 2020