Martin R. Textor
Im Dezember 2020 erschien der neue Bildungsfinanzbericht des Statistischen Bundesamtes. Hier wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder die Bildungsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland erfasst: „Im Mittelpunkt der monetären Analysen des Bildungswesens steht zum einen die Frage nach dem Gesamtwert der erbrachten Bildungsleistungen und der den Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehenden Mittel. Zum anderen interessiert, in welchem Umfang sich Bund, Länder und Gemeinden bzw. Unternehmen und die privaten Haushalte an der Finanzierung der Bildung beteiligen“ (Statistisches Bundesamt 2020b, S. 15). Da die Daten aus einer Vielzahl von Quellen zusammengetragen wurden und im Verlauf der Jahre immer wieder nachträglich korrigiert werden müssen, wurden z.B. „die benötigten Informationen über die Bildungsausgaben der öffentlichen Haushalte für die Berichtsjahre 2012 bis 2019 als vorläufige Ist-Werte ... der Haushaltsansatzstatistik entnommen und um eine Vorabaufbereitung der Gemeindefinanzstatistik ergänzt“ (a.a.O., S. 14).
Auch die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für Kindertagesbetreuung, um die es in meinem Artikel gehen wird, beruhen auf der Haushaltsansatzstatistik. Sie wurden bestimmten Haushaltstiteln entnommen, die entsprechend der Systematik der öffentlichen Haushalte im Haushaltsplan bzw. in der Haushaltsrechnung der Kindertagesbetreuung zuzuordnen sind. Im Folgenden werden vor allem die Aufwendungen im Jahr 2019 erörtert, wobei es sich hier – wie bereits erwähnt – um vorläufige Ist-Werte handelt. Dabei wird von den sogenannten „Grundmitteln“ ausgegangen. Hier wurden relevante Einnahmen (z.B. Elternbeiträge) bereits von den öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung (einschließlich der Kosten investiver Maßnahmen) abgezogen.
Im Jahr 2019 gaben Bund, Länder und Gemeinden 33,6 Mrd. Euro für Kindertagesbetreuung aus. „Das waren 9,8 % mehr als im Vorjahr bzw. 113,6 % mehr als 2010. Die Haushaltsansätze für 2020 sehen einen weiteren Anstieg auf 36,9 Mrd. Euro vor. Damit planen Bund, Länder und Gemeinden 10,8 % mehr Mittel für diesen Bildungsbereich als für das Jahr 2019 (Soll: 33,3 Mrd. Euro) ein (...). Nachtragshaushalte für 2020 konnten dabei jedoch zum größten Teil nicht berücksichtigt werden“ (Statistisches Bundesamt 2020b, S. 46).
Die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung stiegen also zwischen den Jahren 2010 und 2019 rasant an und werden auch 2020 stark zunehmen. Gründe hierfür waren vor allem der Ausbau von Betreuungsangeboten für unter dreijährige Kinder (verbunden mit hohen Investitionen) und die Erweiterung des Angebots an Ganztagsplätzen. In einigen Bundesländern wurden auch die Gebühren für Eltern reduziert oder sogar gestrichen – zumindest für ein oder mehrere Kita-Jahre –, sodass die Einnahmen der Kita-Träger entsprechend stark zurückgingen und durch öffentliche Mittel ersetzt werden mussten.
Auch in den Bundesländern nahmen die Ausgaben für Kindertagesbetreuung stark zu, allerdings mit unterschiedlichen Tempi: „So wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und den Stadtstaaten die Ausgaben für Kindertagesbetreuung zwischen 2010 und 2019 mehr als verdoppelt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt betrug der Zuwachs der Ausgaben für Kindertagesbetreuung zwischen 2010 und 2019 mehr als 80 %. Das Schlusslicht bildeten das Saarland, Sachsen und Thüringen, die ihre Ausgaben in diesem Bereich um 71,5 %, 70,0 % bzw. 69,5 % steigerten“ (Statistisches Bundesamt 2020b, S. 48).
Ausgaben für Kindertagesbetreuung je Kind
Auf Grundlage des Bildungsfinanzberichts 2020 habe ich für die Bundesrepublik und die einzelnen Bundesländer Pro-Kopf-Ausgaben berechnet, indem ich die öffentlichen Aufwendungen für Kindertagesbetreuung durch die Zahl der betreuten Kinder dividiert habe (siehe Tabelle 1). Demnach wurden in Deutschland seitens Bund, Ländern und Gemeinden 8.768 Euro an Grundmitteln je Kind aufgewendet.
Tabelle 1: Kinder in Tagesbetreuung, öffentliche Ausgaben für Kindertagesbetreuung, Beträge je Kind im Jahr 2019
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Bundesland
|
Zahl der Kinder in Kitas
|
Zahl der Kinder in Tagespflege
|
Gesamtzahl der betreuten Kinder
|
Grundmittel in Mio. Euro
|
Pro-Kopf-Ausgaben
|
Baden-Württemberg
|
443 987
|
22 902
|
466 889
|
4 382
|
9 386
|
Bayern
|
579 092
|
12 782
|
591 874
|
4 902
|
8 282
|
Berlin
|
163 487
|
6 308
|
169 795
|
2 051
|
12 079
|
Brandenburg
|
183 640
|
4 134
|
187 774
|
1 225
|
6 524
|
Bremen
|
27 447
|
1 212
|
28 659
|
336
|
11 724
|
Hamburg
|
81 685
|
3 522
|
85 207
|
954
|
11 196
|
Hessen
|
268 569
|
10 853
|
279 422
|
2 810
|
10 057
|
Mecklenburg-Vorpommern
|
107 092
|
4 089
|
111 181
|
561
|
5 046
|
Niedersachsen
|
319 818
|
23 868
|
343 686
|
3 018
|
8 781
|
Nordrhein-Westfalen
|
615 047
|
58 398
|
673 445
|
6 572
|
9 759
|
Rheinland-Pfalz
|
163 710
|
4 984
|
168 694
|
1 691
|
10 024
|
Saarland
|
35 888
|
882
|
36 770
|
315
|
8 567
|
Sachsen
|
314 875
|
7 593
|
322 468
|
1 819
|
5 641
|
Sachsen-Anhalt
|
150 600
|
862
|
151 462
|
917
|
6 054
|
Schleswig-Holstein
|
113 748
|
8 110
|
121 858
|
1 055
|
8 658
|
Thüringen
|
94 659
|
1 127
|
95 786
|
717
|
7 485
|
Deutschland
|
3 663 344
|
171 626
|
3 834 970
|
33 626
|
8 768
|
Quellen
|
Statistisches Bundesamt 2020a, Tabelle LT2
|
Statistisches Bundesamt 2020a, Tabelle LT5
|
eigene Berechnung
|
Statistisches Bundesamt 2020b, Tabelle 4-1
|
eigene Berechnung
|
Besonders interessant sind die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung. Sie wurden von mir erstmals für das Jahr 2006 nachgewiesen (Textor 2008) und dann für viele der folgenden Jahre (siehe z.B. Textor 2017). Dabei habe ich zumeist auf die Ausgaben- und Einnahmestatistiken der Kinder- und Jugendhilfe zurückgegriffen, die etwas andere Ergebnisse liefern als die Bildungsfinanzberichte (siehe hierzu z.B. Textor 2013). Jedoch ist die Tendenz immer dieselbe: Die Bundesländer unterscheiden sich in hohem Maße bei den Aufwendungen für Kindertagesbetreuung je Kind. So ergibt sich laut Tabelle 1 folgende Reihenfolge:
- Berlin: 12.079 Euro
- Bremen : 11.724 Euro
- Hamburg: 11.196 Euro
- Hessen: 10.057 Euro
- Rheinland-Pfalz: 10.024 Euro
- Nordrhein-Westfalen: 9.759 Euro
- Baden-Württemberg: 9.386 Euro
- Niedersachsen: 8.781 Euro
- Schleswig-Holstein: 8.658 Euro
- Saarland: 8.567 Euro
- Bayern: 8.282 Euro
- Thüringen: 7.485 Euro
- Sachsen-Anhalt: 6.054 Euro
- Brandenburg: 6.524 Euro
- Sachsen: 5.641 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: 5.046 Euro
Berlin und Bremen gaben also mehr als doppelt so viel Geld pro Kind für Kindertagesbetreuung aus als Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Da Hamburg den dritten Platz belegte, ist schon eine Erklärung für den großen Unterschied bei den Aufwendungen augenscheinlich: In den Stadtstaaten gibt es – wie in den meisten anderen Großstädten auch – ein besseres Angebot an Plätzen für unter Dreijährige und an Ganztagsplätzen als in den Flächenstaaten. Und das schlechtere Abschneiden der ostdeutschen Länder könnte damit zusammenhängen, dass im Gegensatz zu den westdeutschen Flächenstaaten der Bedarf an Plätzen für Kleinstkinder und für Ganztagsbetreuung weitgehend gedeckt war. Es musste also weniger in den Bau neuer Kitas investiert werden, entstanden dementsprechend auch weniger neue Personalkosten.
Weitere Erklärungsversuche für die großen Unterschiede zwischen den Ländern habe ich in einer früheren Publikation erörtert (Textor 2016). Von besonderer Bedeutung scheint die Beitragsfreiheit für Eltern zu sein, die einige der Bundesländer mit höheren Pro-Kopf-Ausgaben für ein oder mehrere Jahre gewähren (z.B. Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen). In Ländern mit höheren Aufwendungen je Kind werden zudem mehr Kinder mit Migrationshintergrund betreut und sind häufig die Fachkraft-Kind-Relationen besser – was zusätzliche Kosten verursacht.
Da im Bundesfinanzbericht schon auf den unterschiedlich starken Anstieg der Ausgaben für Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundesländern zwischen den Jahren 2010 und 2019 verwiesen wurde (s.o.), ist es nicht verwunderlich, dass dies auch für die Pro-Kopf-Beträge gilt. In einer früheren Publikation (Textor 2013) hatte ich sie anhand des Bildungsfinanzberichts 2012 für das Jahr 2009 berechnet, sodass Tabelle 2 nun einen Zehn-Jahres-Vergleich ermöglicht. Demnach stiegen in Deutschland die Aufwendungen je Kind von 4.631 Euro im Jahr 2009 auf 8.768 Euro (189 %) im Jahr 2019.
Tabelle 2: Ausgaben für Kindertagesbetreuung je Kind – 2009 und 2019 im Vergleich
|
Bundesland
|
Pro-Kopf-Ausgaben 2009
|
Pro-Kopf-Ausgaben 2019
|
Veränderung
|
Baden-Württemberg
|
4 297
|
9 386
|
218 %
|
Bayern
|
4 166
|
8 282
|
199 %
|
Berlin
|
6 751
|
12 079
|
179 %
|
Brandenburg
|
3 869
|
6 524
|
169 %
|
Bremen
|
5 771
|
11 724
|
203 %
|
Hamburg
|
6 559
|
11 196
|
171 %
|
Hessen
|
5 151
|
10 057
|
195 %
|
Mecklenburg-Vorpommern
|
3 160
|
5 046
|
160 %
|
Niedersachsen
|
4 253
|
8 781
|
207 %
|
Nordrhein-Westfalen
|
5 072
|
9 759
|
192 %
|
Rheinland-Pfalz
|
5 650
|
10 024
|
177 %
|
Saarland
|
4 866
|
8 567
|
176 %
|
Sachsen
|
4 150
|
5 641
|
136 %
|
Sachsen-Anhalt
|
3 570
|
6 054
|
170 %
|
Schleswig-Holstein
|
4 319
|
8 658
|
201 %
|
Thüringen
|
4 498
|
7 485
|
166 %
|
Deutschland
|
4 631
|
8 768
|
189 %
|
Quellen
|
Textor 2013
|
siehe Tabelle 1
|
eigene Berechnung
|
Es fällt auf, dass in den ostdeutschen Bundesländern der Anstieg der Ausgaben je Kind mit Werten zwischen 136 % (Sachsen) und 170 % (Sachsen-Anhalt) weniger stark ausgeprägt war als bei den westdeutschen Flächenstaaten, wo er zwischen 176 % im Saarland und 218 % in Baden-Württemberg variierte. Ein bedeutsamer Grund für diesen Unterschied scheint der bereits erwähnte geringere Bedarf an neuen Kindertageseinrichtungen bzw. an einer Ausweitung des Angebots an Plätzen für unter Dreijährige und an Ganztagsplätzen in Ostdeutschland zu sein. Da dies auch für Ostberlin gelten dürfte, war der Anstieg in ganz Berlin mit 179 % ebenfalls recht moderat. Hamburg verzeichnete mit 171 % sogar eine noch geringere Zunahme als das Saarland, dem westdeutschen Flächenstaat mit dem niedrigsten Wert (176 %), während in Bremen wohl ein größerer Ausbaubedarf bestand (Anstieg der Pro-Kopf-Ausgaben um 203 %).
Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Tagesbetreuung und in Schulen
Dem Bundesfinanzbericht 2020 können auch die Aufwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden je Schüler/in an Allgemeinbildenden Schulen für das Jahr 2017 entnommen werden (siehe Tabelle 3). Da Kinder aus Angeboten der Kindertagesbetreuung direkt an Grundschulen wechseln, wurden in Tabelle 3 zusätzlich die Pro-Kopf-Ausgaben für Primarschüler/innen ausgewiesen.
Tabelle 3: Ausgaben je Kind in Kindertagesbetreuung, in Allgemeinbildenden Schulen und in Grundschulen
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Bundesland
|
Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Tagesbetreuung 2019
|
Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Allgemeinbildenden Schulen 2017
|
Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Grundschulen 2017
|
Baden-Württemberg
|
9 400
|
7 800
|
6 000
|
Bayern
|
8 300
|
9 300
|
7 400
|
Berlin
|
12 100
|
10 400
|
8 200
|
Brandenburg
|
6 500
|
7 800
|
5 800
|
Bremen
|
11 700
|
8 000
|
6 600
|
Hamburg
|
11 200
|
10 700
|
10 400
|
Hessen
|
10 100
|
7 700
|
6 200
|
Mecklenburg-Vorpommern
|
5 000
|
7 400
|
5 700
|
Niedersachsen
|
8 800
|
7 800
|
6 600
|
Nordrhein-Westfalen
|
9 800
|
7 000
|
5 400
|
Rheinland-Pfalz
|
10 000
|
7 500
|
6 500
|
Saarland
|
8 600
|
7 800
|
6 600
|
Sachsen
|
5 600
|
7 800
|
6 000
|
Sachsen-Anhalt
|
6 100
|
8 000
|
6 100
|
Schleswig-Holstein
|
8 700
|
7 300
|
5 900
|
Thüringen
|
7 500
|
9 000
|
6 900
|
Deutschland
|
8 800
|
8 000
|
6 400
|
Quellen
|
siehe Tabelle 1, auf- bzw. abgerundete Zahlen
|
Statistisches Bundesamt 2020b, Tabelle 4.2.4-1
|
Statistisches Bundesamt 2020b, Tabelle 4.2.4-3
|
Es fällt auf, dass die Ausgaben je Schüler/in zwischen den einzelnen Bundesländern stark variierten – wenn auch nicht so sehr wie die Aufwendungen je Kind für Kindertagesbetreuung: Bei Allgemeinbildenden Schulen schwankten sie im Jahr 2017 zwischen den Extremen 10.700 Euro in Hamburg und 7.000 Euro in Nordrhein-Westfalen, bei Grundschulen zwischen 10.400 Euro in Hamburg und 5.400 Euro in NRW. Das Statistische Bundesamt (2020b) erklärte: „Die Ausgabenunterschiede zwischen den Ländern und den einzelnen Schularten stehen primär im Zusammenhang mit unterschiedlichen Schüler-Lehrer-Relationen, in die unter anderem differierende Pflichtstundenzahlen der Lehrkräfte und unterschiedliche Klassengrößen einfließen (...). Aber auch Unterschiede in der Schulstruktur und in der Vergütungsstruktur der Lehrkräfte, die zeitliche Verteilung von Investitionsprogrammen, Unterschiede im Gebäudemanagement und Unterschiede im Umfang des Ganztagsschulangebots und der Lernmittelfreiheit sowie in der materiellen Ausstattung der Schulen beeinflussen diese Kennzahl“ (S. 52).
Für die Ausgaben je Grundschüler/in gilt somit dasselbe wie für die Aufwendungen je Kind in Kindertagesbetreuung: Sie können in einem Bundesland doppelt so hoch sein wie in einem anderen. In Tabelle 3 können die Pro-Kopf-Ausgaben miteinander verglichen werden, wobei diejenigen für Kindertagesbetreuung auf- bzw. abgerundet wurden, weil dies wohl auch seitens des Statistischen Bundesamts bei den Aufwendungen je Schüler/in gemacht worden war. Zu beachten ist allerdings, dass sich die erstgenannten Zahlen auf das Jahr 2019 und die Beträge je Schüler/in auf das Jahr 2017 beziehen. Dennoch kann Tabelle 3 entnommen werden, dass in nahezu allen Bundesländern die Pro-Kopf-Ausgaben für Kinder in Kindertagesbetreuung höher waren als diejenigen für Grundschüler/innen. Ausnahmen waren Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, aber auch die übrigen ostdeutschen Länder und wahrscheinlich auch Hamburg, wenn man beachtet, dass die Aufwendungen je Schüler/in im Jahr 2019 höher als 2017 sein dürften. Selbst wenn man alle Allgemeinbildenden Schulen berücksichtigt, lagen in den meisten Bundesländern die Ausgaben je Kind in Kindertagesbetreuung höher als diejenigen je Schüler/in – und das, obwohl Erzieher/innen viel weniger verdienen als Lehrer/innen (laut Bildungsfinanzbericht 2020 machten Personalkosten 82,2 % der gesamten Schulausgaben aus). Relevantere Gründe für diese Unterschiede könnten z.B. der hohe Fachkraft-Kind-Schlüssel in Kindertageseinrichtungen, der größere Personalbedarf bei der Betreuung unter Dreijähriger aufgrund sehr kleiner Gruppen und höhere Investitions- und Sachkosten beim Bau und Betrieb von Kitas sein.
Literatur
Statistisches Bundesamt (2020a): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2019. Erschienen am 26. September 2019, Tabelle Q2 und Q3 korrigiert am 07.02.2020. Wiesbaden
Statistisches Bundesamt (2020b): Bildungsfinanzbericht 2020. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden: Selbstverlag
Textor, M.R. (2008): In Berlin ist ein Kleinkind doppelt so viel wert wie in Bayern: Zum Zusammenhang von Ausgaben, Qualitätskriterien, Betreuungsquoten und Elternbeiträgen. https://www.ipzf.de/pka1.html (abgerufen am 16.12.2020)
Textor, M.R. (2013): Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung – zwischen 2008 und 2011 um 1.156 Euro gestiegen!? https://www.ipzf.de/pka4.html (abgerufen am 14.12.2020)
Textor, M.R. (2016): Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung, Betreuungsquoten und Rahmenbedingungen. https://www.ipzf.de/Pro_Kopf_Ausgaben_Kindertagesbetreuung.pdf (abgerufen am 16.12.2020)
Textor, M.R. (2017): Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung im Zehn-Jahres-Vergleich: 2006 bis 2015. https://www.kindergartenpaedagogik.de/images/PDF/2393.pdf (abgerufen am 16.12.2020)