Staatliche Verantwortung für Erziehung und Bildung

Martin R. Textor

Unsere Kinder verbringen immer mehr Zeit in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Derzeit werden die Betreuungsangebote für unter Dreijährige ausgebaut; immer mehr Kindergärten sind ganztags geöffnet; eine wachsende Anzahl von Grundschulen bietet Nachmittagsbetreuung an; immer mehr Schulen wandeln sich zu Ganztagsschulen. In dem Abschnitt "Die Vergesellschaftung der Erziehung und Bildung" wird am Beispiel des Kleinkindalters aufgezeigt, dass diese Entwicklung in Verbindung mit der zunehmenden Zahl Vollzeit erwerbstätiger Eltern dazu führt, dass die Familienerziehung immer mehr an Bedeutung verliert.

Die Erziehung und Bildung von Kindern wird somit zunehmend vergesellschaftet und erfolgt nun auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen, Bildungs- und Lehrplänen in öffentlichen Einrichtungen. In dem Abschnitt "Der Staat darf sich nicht länger seiner Erziehungsverantwortung entziehen" wird gefordert, dass der Staat dementsprechend die Verantwortung für die dort erbrachten Leistungen übernehmen müsste.

Versagt im Einzelfall Kindertagesstätte oder Schule, wird also ein Kind in seiner Entwicklung geschädigt, sollte der Staat bzw. der Träger dieser Institution (Kommune, Kirche usw.) dafür haften. Schließlich hat er die Erziehung und Bildung des jeweiligen Kindes Erzieher/innen, Lehrer/innen, Sozialpädagog/innen oder anderen Fachkräften übertragen. Von solchen Professionellen kann man eine höhere Leistung erwarten als von Laienerziehern wie den Eltern. Wird diese nicht erbracht, sollte wie bei allen anderen Dienstleistungsberufen der Arbeitgeber dafür haften (Abschnitt "Haftung für verursachtes Kinderleid gefordert").

Die Vergesellschaftung der Erziehung und Bildung am Beispiel des Kleinkindalters

Im Jahr 2009 befanden sich 91% der Drei- bis Fünfjährigen in Kindertageseinrichtungen bzw. knapp 30% aller Kinder diesen Alters in Ganztagsbetreuung. Die Betreuungsquote für unter Dreijährige lag bei 17%; knapp 10% der Kinder dieser Altersgruppe wurden ganztägig betreut (Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2010).

Tabelle 1: Kinder in Tageseinrichtungen nach Alter und Betreuungszeiten am 01.03.2009

im Alter von ... bis unter ... Jahren

insgesamt

und zwar mit einer durchschnittlichen vereinbarten Betreuungszeit (pro Tag)

bis zu 5 Stunden

mehr als 5 bis zu 7 Stunden

mehr als 7 bis zu 10 Stunden

mehr als 10 Stunden

vor- und nachmittags ohne Mittags-
betreuung

0 - 1

10.077

21,1 %

22,2 %

52,5 %

3,4 %

0,8 %

1 - 2

110.619

17,4 %

22,3 %

56,4 %

3,5 %

0,5 %

2 - 3

235.578

25,4 %

26,2 %

42,6 %

2,2 %

3,6 %

3 - 4

572.871

25,3 %

32,4 %

30,9 %

1,2 %

10,2 %

4 - 5

667.366

23,8 %

33,2 %

31,1 %

1,1 %

10,8 %

5 - 6

678.257

21,8 %

33,7 %

32,2 %

1,2 %

11,1 %

Quelle: Statistisches Bundesamt 2010

Nachdem schon seit 1996 ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht, wird im Jahr 2013 auch für jüngere Kinder (mit Vollendung des ersten Lebensjahres) ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege eingeführt werden. Dann soll bundesweit für 35% aller Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Der Bedarf dürfte aber größer sein: So gaben im Jahr 2009 bei einer forsa-Umfrage 66% der Frauen an, die zu diesem Zeitpunkt schwanger waren bzw. in den nächsten drei Jahren ein Kind bekommen wollten, dass sie ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren am liebsten in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter betreuen lassen möchten. Auch verlangen immer mehr Eltern nach Ganztagsplätzen. Über ein Drittel der erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter drei Jahren arbeitet mehr als 8 Stunden pro Tag; 52% der Mütter mit Vorschulkindern müssen zusätzlich Überstunden machen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2009a, S. 38 f.). So ist nicht verwunderlich, dass z.B. beim Familienmonitor 2009 des Instituts für Demoskopie Allensbach 72% der jungen Familien meinten, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf am meisten dadurch erleichtert werde, wenn Kindergärten und Schulen verstärkt Ganztagsbetreuung anbieten würden.

Der Einfluss der Familienerziehung nimmt somit kontinuierlich ab, da Kleinkinder immer weniger Wachzeit zu Hause verbringen. Nachstehende Tabelle verdeutlicht, dass ein Zweijähriges im Durchschnitt 13 Stunden pro Tag schläft. Die Wachzeit beträgt somit 77 Stunden pro Woche. Wird es 8 Stunden pro Werktag in einer Kindertageseinrichtung betreut, verbringt es hier 40 Stunden. Selbst wenn man die Zeit für den Mittagsschlaf abrechnet, ist dies fast die halbe Wachzeit. Ähnliches gilt für Vier- und Sechsjährige: Diese schlafen wohl nur noch rund 11 Stunden pro Tag, jedoch nahezu ausschließlich daheim. Von der Wachzeit, die somit 91 Stunden pro Woche beträgt, werden im Durchschnitt 8,5 Stunden vor dem Fernseher verbracht. Bei einer Ganztagsbetreuung von 40 Stunden bleiben der Familienerziehung also noch 42,5 Stunden.

Tabelle 2: Ganztagsbetreuung: Was bleibt an Familienzeit?

Alter:

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

4 Jahre

5 Jahre

Schlafdauer:

13 Std. 45 Min.

13 Std.

12 Std.

11 Std. 30 Min.

11 Std.

Wachzeit:

10 Std. 15 Min

11 Std.

12 Std.

12 Std. 30 Min.

13 Std.

Ganztags-
betreuung:

8 Std.

8 Std.

8 Std.

8 Std.

8 Std.

Fernsehzeit:

0 Min.

0 Min.

73 Min.

73 Min.

73 Min.

Familienzeit:

2 Std. 15 Min.

3 Std.

2 Std. 47 Min.

3 Std. 17 Min.

3 Std. 47 Min.

Quellen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2010), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2008)

Bedenkt man, dass in die außerhalb der Kindertageseinrichtung verbrachte Wachzeit auch Transport- und Einkaufszeiten fallen oder dass die Kinder sich oft alleine beschäftigen müssen, weil ihre Eltern z.B. Hausarbeit machen, sich entspannen wollen, Sport treiben oder Besuch haben, wird deutlich, dass die Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungszeit in der Familie schon längst unter derjenigen in der Kindertageseinrichtung liegt – und das gilt auch für Kleinkinder, die für weniger als 8 Stunden pro Wochentag außerfamilial betreut werden!

Mit zunehmendem Alter der Kinder sind dann immer mehr Mütter erwerbstätig: "So waren im Jahr 2007 30% der Mütter mit jüngstem Kind im Krippenalter von unter drei Jahren berufstätig. Erreichte das jüngste Kind das Kleinkindalter von drei bis fünf Jahren, ging über die Hälfte der Mütter (58%) einer Erwerbstätigkeit nach. Die höchste Erwerbstätigenquote von 71% erreichten Mütter mit 10- bis 14-jährigen Kindern" (Statistisches Bundesamt 2008, S. 15). Rund 30% der berufstätigen Mütter gingen im Jahr 2006 einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach; nahezu 20% arbeiteten sogar mehr als 40 Stunden pro Woche. Weitere 20% waren Teilzeit mit einer Arbeitszeit von mindestens 21 Wochenstunden beschäftigt (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2009a, S. 29). Bei den Vätern lag 2007 die Erwerbstätigenquote – je nach Alter des jüngsten Kindes – zwischen 85% und 88% (Statistisches Bundesamt 2008, S. 15). Nach einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach arbeiteten 19% der berufstätigen Väter 50 Stunden und mehr pro Woche, weitere 38% zwischen 41 und 49 Stunden (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2009b, S. 8).

Je mehr Zeit Eltern am Arbeitsplatz verbringen, umso weniger Zeit haben sie für die Familienerziehung – schließlich fallen neben der reinen Arbeitszeit auch Wegezeiten an, ist der eigene Regenerationsbedarf größer. Ferner muss weiterhin die Hausarbeit erledigt werden. Da die Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit ein erklärtes Ziel der Wirtschafts-, Frauen- und Sozialpolitik ist, dehnt der Staat auch bei Schulkindern die außerfamilialen Betreuungs- und Bildungszeiten aus: So gibt es immer häufiger Schülermittagsbetreuung, Nachmittagsunterricht und Ganztagsschulen. Rechnet man noch die Zeit hinzu, die insbesondere Gymnasiasten für Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitungen aufwenden, beansprucht die Schule inzwischen weit mehr als 40 Wochenstunden im Leben eines Schulkindes.

Der Staat darf sich nicht länger seiner Erziehungsverantwortung entziehen

Im Jahr 2010 wurde in Kommentaren zu den vielen damals aufgedeckten Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Lehrer und Priester immer wieder betont, dass Kirchen und Internatsschulen die Verantwortung auch für vor vielen Jahren erfolgte Verstöße gegen das Kindeswohl übernehmen und den Betroffenen eine Entschädigung für das erfahrene Leid zahlen sollten. Diese Forderungen wurden aber m.E. nicht konsequent zu Ende gedacht. Nicht nur durch Misshandlung und sexuellen Missbrauch wird Kindern ein zeitweiliger oder dauerhafter Schaden zugefügt, sondern in Schulen und Kindertageseinrichtungen auch durch Verächtlich-Machen, Mobbing, unzureichende Förderung, fehlende Unterstützung usw. Wenn ein normal begabter Schüler die Hauptschule ohne Abschluss verlässt, hat nicht der Jugendliche versagt, sondern die Schule, weil sie ihren Bildungsauftrag nicht erfüllt hat. Wenn ein Schüler starke Ängste entwickelt, weil er von seinen Klassenkameraden gemobbt wird, hat die Schule versagt, weil sie dieses Kind nicht geschützt hat. Wenn ein Grundschüler dem Unterricht aufgrund seiner schlechten Deutschkenntnisse nicht folgen kann, hat die Kindertageseinrichtung versagt, da sie die ihr vom jeweiligen Bundesland aufgetragene Sprachförderung nicht dem Bedarf dieses Kindes entsprechend durchgeführt hat.

Der Staat (Bund, Länder, Kommunen) haftet für Fehler seiner Beamten und Angestellten (sofern diese ihre Amtspflicht nicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzen) – mit Ausnahme der Fehler von Lehrer/innen und Erzieher/innen. Hier sind ja nur (Klein-) Kinder betroffen! So wird deutlich, dass in unserer Gesellschaft Kinder immer noch als minderwertig betrachtet werden. Wenn Kindertageseinrichtungen oder Schulen Kinder in ihrer Entwicklung schädigen, werden sie dafür nicht zur Rechenschaft gezogen (außer es handelt sich um eine körperliche Misshandlung oder einen sexuellen Missbrauch). Gegen das Kindeswohl wird aber auch verstoßen, wenn ein Kind in einem hohen Maße überfordert oder unterfordert wird, wenn besondere Begabungen nicht entdeckt und dementsprechend nicht gefördert werden, wenn einem Schüler keine sozialen Kompetenzen und keine Teamfähigkeit vermittelt werden, wenn es aufgrund kontinuierlicher Kritik und schlechter Noten ein negatives Selbstbild entwickelt und jegliche Lust am Lernen verliert.

Es ist nicht länger akzeptabel, dass einem Kind eine seiner Begabung entsprechende Schullaufbahn verwehrt bleibt, weil es in Kindergarten und Grundschule nicht ausreichend Deutsch gelernt hat. Es ist nicht die Schuld des Kindes, wenn es in der 6. oder 7. Schulklasse aufgrund einer kontinuierlichen Demotivation durch Lehrer keine Lernfreude mehr hat und "abschaltet". Dafür kann man einen Zwölfjährigen nicht verantwortlich machen! Es darf nicht länger akzeptiert werden, dass Kinder verhaltensauffällig werden, weil ihre emotionalen Bedürfnisse in der Schule nicht berücksichtigt wurden.

Die Gesellschaft darf nicht länger ein Kind für eine negative Persönlichkeitsentwicklung, für Verhaltensstörungen oder für unter seiner Begabung liegende Schulleistungen verantwortlich machen. Aber auch die Familie kann dafür nur noch sehr begrenzt zur Rechenschaft gezogen werden: Die Gesellschaft muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass schon Kleinkinder mehr Wachzeit in Bildungseinrichtungen als bei ihren Eltern verbringen und dass viele ältere Kinder für mehr als 40 Stunden pro Woche von der Schule beansprucht werden. Befinden sich Schüler für einen Großteil des Nachmittags in der Schule, können ihre – zumeist erwerbstätigen – Eltern nicht mehr dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Kinder ihre Hausaufgaben nicht erledigen oder zu wenig vor Prüfungen lernen. Hausaufgabenkontrolle und Nachhilfe durch Eltern können auch nicht länger von einem Staat erwartet werden, der sich Chancengerechtigkeit auf die Fahnen geschrieben hat: Was kann ein Kind dafür, wenn seine Eltern ihm bei den Hausaufgaben nicht helfen können, weil sie die deutsche Sprache nicht beherrschen oder kognitiv dazu nicht in der Lage sind? Kinder dürfen auch nicht länger benachteiligt sein, weil ihre Eltern kein Geld für Nachhilfeunterricht haben oder ausgeben wollen.

Da die Erziehung und Bildung in den letzten Jahrzehnten zunehmend vergesellschaftet wurden, sind heutzutage vor allem Kindertagesstätten und Schulen für die kindliche Entwicklung verantwortlich – und erst in zweiter Reihe die Familien. Zudem kann man von Bildungseinrichtungen mehr erwarten als von Eltern, da die hier tätigen Fach- und Lehrkräfte eine besondere Ausbildung für ihre erzieherische und bildende Tätigkeit erhalten haben.

Haftung für verursachtes Kinderleid gefordert

Schon vor vielen Jahren wurden Kindertagesstätten seitens des Staates zu Bildungseinrichtungen erklärt. Die Bundesländer haben für sie umfassende Bildungspläne verabschiedet, die auf bis zu 480 Buchseiten Eltern – und der Gesellschaft – eine umfassende und ganzheitliche Förderung aller Kompetenz- und Entwicklungsbereiche von Kleinkindern versprechen. Auch die Schulgesetze und Lehrpläne gehen weit über die Vermittlung eines rein kognitiven Lehrstoffes hinaus; sie sehen ebenfalls die Förderung der emotionalen, sozialen und personalen Entwicklung der Schüler/innen vor.

Dies muss von der Gesellschaft – und von den Eltern für ihre Kinder – auch eingefordert werden können. Bildungseinrichtungen müssen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie im Einzelfall die vorgeschriebenen Bildungs- und Erziehungsziele (weitgehend) nicht erreichen. Entschuldigungen wie "Der Neunjährige hat sich nicht genügend angestrengt, deshalb ist er für das Gymnasium nicht geeignet" oder "Weil die Eltern immer Türkisch mit ihrem Kind sprechen, kann es kein Deutsch" sind nicht mehr akzeptabel. Da die Erziehung und Bildung von Kindern weitgehend vergesellschaftet wurden, sind die Bildungseinrichtungen verantwortlich! Und wenn Kindertagesstätten und Schulen ihrem Auftrag nicht nachkommen konnten, weil z.B. die Gruppen bzw. Klassen zu groß sind, Fach- und Lehrkräfte unzureichend qualifiziert wurden und die Zeit für eine individuelle Förderung einzelner Kinder fehlt, dann ist dies ein Verschulden des Staates.

Und dann sollten Eltern und junge Erwachsene m.E. auch das Recht bekommen, den Staat wegen des entstandenden Schadens zu verklagen. Der Intelligenzquotient lässt sich mit Hilfe von Tests relativ genau ermitteln. Liegen die Schulleistungen oder lag der Schulabschluss weit unter dem nach dem IQ zu erwartenden Niveau, muss sich die Schule rechtfertigen bzw. der Staat dem jungen Menschen eine Nachqualifizierung bezahlen. Auch der Sprachstand von Migrantenkindern lässt sich mit Hilfe von Tests verlässlich beurteilen. Haben die Sprachfördermaßnahmen nicht ausgereicht, um bis zur Mitte der Grundschulzeit dem jeweiligen Kind Chancengleichheit mit gleich intelligenten deutschen Kindern zu gewährleisten, sind intensive kompensatorische Angebote zu finanzieren. Wird ein Kind aufgrund von Erlebnissen und Erfahrungen in der Schule verhaltensauffällig oder psychisch gestört, hat der Staat nicht nur die therapeutischen Maßnahmen zu bezahlen sondern auch eine Entschädigung für die Eltern, wenn diese unter dem Verhalten ihres Kindes stark leiden sollten.

Abschließend ist festzuhalten, dass sich Haftung und Entschädigungsanspruch an den Staat (Bund, Länder, Kommunen) richten, nicht an einzelne Fach- oder Lehrkräfte (außer diese haben ihre Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt). Schließlich ist der Staat für die Kita- und Schulgesetze, die Bildungs- und Lehrpläne, die Aus- und Fortbildung von Erzieher/innen und Lehrer/innen, die Rechts- und Fachaufsicht zuständig. Auch ist nicht davon auszugehen, dass eine solche Haftung des Staates zu einer Klagewelle führen würde, wenn ihre Einführung mit einer Übergangsfrist von zwei oder drei Jahren verbunden wäre. Dann hätte der Staat genügend Zeit für Qualitätsmanagement und -sicherung, könnte er Fach- und Lehrkräfte nachqualifizieren und Rahmenbedingungen wie Gruppen- bzw. Klassengröße verbessern.

Literatur

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Geflimmer im Zimmer. Informationen, Anregungen und Tipps zum Umgang mit dem Fernsehen in der Familie. Berlin: Selbstverlag 2008

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Memorandum Familie leben. Impulse für eine familienbewusste Zeitpolitik. Berlin: Selbstverlag 2009a

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Auswahl Charts für PK am 14.07.2009 (2009b). http://www.bmfsfj.de/redaktionbmfsfj/pressestelle/ pdf-anlagen/charts-pk-140709, property=pdf,bereich=bmfsfj,rwb=true.pdf (06.04.2010)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Wie viel Schlaf braucht mein Kind? Die durchschnittliche Schlafdauer von Kindern in verschiedenen Altersstufen. http://www.kindergesundheit-info.de/fuer-eltern/schlafen/schlafen1/ statistik-wie-viel-schlaf-braucht-mein-kind/ (06.04.2010)

Institut für Demoskopie Allensbach: Familienmonitor 2009. Berlin, 14. Juli 2009. http://www.bmfsfj.de/redaktionbmfsfj/pressestelle/pdf-anlagen/charts-allensbach-pk-1407,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf (06.04.2010)

Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.): Kindertagesbetreuung regional 2009. Ein Vergleich aller 413 Kreise in Deutschland. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt 2010

Statistisches Bundesamt: Familienland Deutschland. Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 22. Juli 2008 in Berlin. Wiesbaden: Selbstverlag 2008. http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/sites/destatis/internet/de/presse/ pk/2008/familienland/pressebroschuere__familienland,property=file.pdf (06.04.2010)

Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2009. Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2010

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