Ich kann nicht mitspielen - Hindernisse der Kindergartenpartizipation in Niedersachsen

Andrea Föhring und Julia Schneewind

Die Inanspruchnahme von institutioneller Kinderbetreuung ist in Westdeutschland traditionell geringer ausgeprägt als z.B. in Ostdeutschland, wodurch sich die großen Unterschiede in Angebot und Nachfrage von Kindergartenplätzen teilweise erklären lassen. Kindergärten haben ergänzend zur familiären Erziehung und Bildung der Kinder eine wichtige Aufgabe, indem sie sprachliche, motorische, kognitive, soziale und emotionale Kompetenzen der ihnen anvertrauten Kinder stärken und weiterentwickeln.

Der vorliegende Beitrag stellt den Forschungsstand zum Thema Kindergartenpartizipation in Deutschland exemplarisch am Beispiel Niedersachsens dar und setzt diesen in Relation zur aktuellen Diskussion um die Einführung des Betreuungsgeldes für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen und auf eine institutionelle Betreuung verzichten. Die Partizipation am Kindergartenangebot ist in Deutschland - und in Niedersachsen insbesondere - noch entwicklungsbedürftig. Ausgerechnet Kindern aus bildungsfernen Familien, Familien mit Migrationshintergrund oder Familien mit vielen Kindern bleibt das Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebot der Kindergärten vorenthalten. Die gründliche regionsspezifische Analyse der Gründe, die einen Kindergartenbesuch dieser Kinder be- und verhindern ist unerlässlich, wenn strukturelle und individuelle Hindernisse des Kindergartenbesuches abgebaut werden sollen.

Kindergartenpartizipation in Niedersachsen

Nach einem Bericht des Statistischen Bundesamtes (Kinderbetreuung regional 2007) erreichen zur Zeit fünf Landkreise Niedersachsens bei den drei- bis sechsjährigen Kindern eine Betreuungsquote von unter 75%. Zu diesen Landkreisen zählen z.B.: Aurich mit 70,5%, Cloppenburg mit 71,5%, Leer mit 72,5%. Sie gehören bundesweit zu den Landkreisen mit den niedrigsten Betreuungsquoten. In weiteren fünf Landkreisen werden 75-80% der drei- bis sechsjährigen Kinder in einem Kindergarten betreut; 16 Landkreise betreuen 80-85% der Kinder; 15 Landkreise erreichen immerhin eine Betreuungsquote von 85-90%; und nur in fünf Landkreisen werden 90-95% der Kinder in einem Kindergarten betreut und gebildet. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass in fünf Kreisen mehr als 25% der drei- bis sechsjährigen Kinder nicht an den Bildungsmöglichkeiten des Kindergartens teilhaben. In keinem der 46 Landkreise Niedersachsens nehmen mehr als 95% der Kinder ihr Recht auf einen Kindergartenplatz in Anspruch. Für die unter dreijährigen Kinder ist die Betreuungssituation in Niedersachsen noch weniger ausgebaut: 14 Landkreise weisen eine Betreuungsquote von 0,01 bis 5% auf; in 27 Landkreisen wird immerhin jedes zwanzigste bis zehnte Kind (5-10%) in einer Krippe betreut; lediglich 5 Landkreise erreichen eine Betreuungsquote von 10 bis 20%.

Insgesamt werden in Niedersachsen 6,9% der bis zu dreijährigen Kinder und 84,1% der drei- bis sechsjährigen Kinder in einer Kindertagesstätte betreut (Bock-Famulla 2008). Somit ist Niedersachsen weit davon entfernt, seinen Kindern einen gerechten Zugang zu Bildungseinrichtungen zu ermöglichen.

In der DJI-Kinderbetreuungsstudie (Fuchs & Peucker 2007) wurden diverse Anhaltspunkte für den Nicht-Besuch eines Kindergartens herausgearbeitet. Zu ihnen zählen:

  1. Verfügbarkeit von Kindergärten: Nur Kindergärten, die vorhanden sind, können auch in Anspruch genommen werden.
  2. Familiäre Lebenssituation: Kinder aus Familien mit vielen Geschwistern besuchen weniger häufig einen Kindergarten.
  3. Soziale Herkunft: Kinder mit einer niedrigen Bildungsherkunft besuchen den Kindergarten eher später, und Kinder mit Migrationshintergrund bleiben dem Kindergarten häufiger ganz fern.
  4. Regionale Unterschiede: In ländlichen Kreisen Westdeutschlands erfolgt der Eintritt in den Kindergarten später als in Kernstädten und hochverdichteten Kreisen.

Fuchs & Peucker (2007) arbeiteten ebenfalls Gründe für einen späten Kindergartenbesuch heraus. Zu ihnen zählen:

  1. Vergabemodalitäten: Sind in einem Kindergarten weniger Plätze vorhanden als benötigt, werden ältere Kinder bevorzugt aufgenommen.
  2. Eingangskriterien (Stichtagsregelung): Im Allgemeinen werden in den Kindergarten erst Kinder ab dem vollendetem dritten Lebensjahr aufgenommen. Werden die Gruppen zu Beginn des Kindergartenjahres (August) gebildet, werden nur Kinder aufgenommen, die zu diesem Zeitpunkt bereits drei Jahre alt sind. Steht für Kinder, die im Laufe des kommenden Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, zu ihrem Geburtstag kein Platz zur Verfügung, werden sie erst im darauf folgenden Jahr in den Kindergarten aufgenommen. Dann sind sie zum Teil schon fast vier Jahre alt.

Sollen die Bildungschancen von Kindern erhöht werden, deren Eltern sich unter den bisherigen Bedingungen in ihrem Landkreis bzw. an ihrem Wohnort - aktiv oder passiv - gegen einen Kindergartenbesuch ihres Kindes entscheiden, müssen strukturelle Hindernisse aufgezeigt und der Zugang zum Kindergarten durch den Abbau dieser Hindernisse vereinfacht werden.

Der Besuch des Kindergartens dient in der heutigen Zeit nicht mehr länger nur der kindgerechten Betreuung und Ermöglichung der Erwerbspartizipation beider Elternteile, sondern in immer stärkerem Maße auch der primären Bildung und Vorbereitung auf die Schule. Kinder, die nicht den Kindergarten besuchen, sind verschiedenen Studien zufolge schlechter auf den Schulbesuch vorbereitet und haben größere Schwierigkeiten in der Grundschule als ihre Mitschüler (Bos u.a. 2004; Jarousse u.a. 1992). Leistungsunterschiede in der Grundschule werden jedoch nur selten später wieder ausgeglichen, sondern vertiefen sich eher, so dass die frühe Entscheidung, ein Kind nicht in den Kindergarten gehen zu lassen, die Bildungschancen dieses Kindes gravierend beeinflusst (Bos u.a. 2004).

Aus diesen Gründen wäre es wichtig, die Gründe für die hohe Nicht-Partizipation am Kindergarten für die Landkreise, Städte und Gemeinden, die in besonderem Maße hiervon betroffen sind, festzustellen und Maßnahmen herauszuarbeiten, die es den Familien erleichtern, einen Kindergartenplatz zu bekommen und regelmäßig nutzen zu können. Auf diese Weise könnte geholfen werden, die Kindergartenpartizipation langfristig zu steigern und die Bildungschancen der Kinder von Anfang an besser zu fördern.

Den größten Einfluss auf die Entwicklung eines Kindes hat jedoch nach wie vor die Familie. Die Bildung der Eltern, elterliches Erziehungsverhalten und das durchschnittliche Familieneinkommen klären den größten Teil der Bildungsvarianz zwischen Kindern auf (Baumert u.a. 2001; NICHD Early Child Care Research Network 2002). Dies äußert sich u.a. in besonders stabilen Bildungskarrieren innerhalb der Familien (Hillmert 2008).

Interessanterweise sind besonders die Gruppen, die von geringeren Bildungserfolgen betroffen sind, z.B. Kinder mit vielen Geschwistern (Black u.a. 2004; Teubner 2005) oder Kinder mit Migrationshintergrund (Diefenbach 2002), auch diejenigen, bei denen eine geringere Kindergartenpartizipation festgestellt wurde (Becker & Tremel 2006; Fuchs & Peucker 2007). Inwiefern die geringeren Bildungserfolge dieser Kinder mit ihrer Nicht-Partizipation im Kindergarten kausal in Zusammenhang stehen, bleibt noch zu untersuchen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich ein früher und regelmäßiger Kindergartenbesuch dieser Kinder positiv auf ihre Lern- und Bildungschancen auswirken würde.

Aktuelle Studien zur Kindergartenpartizipation

Angaben zur Kindergartenpartizipation werden regelmäßig vom Statistischen Bundesamt gemacht und im Rahmen verschiedener Veröffentlichungen berichtet (z.B. Bock-Famulla 2008; Konsortium Bildungsberichterstattung 2006; Rauschenbach & Schilling 2005). So stehen aktuelle und valide Statistiken zur Verfügung, denen entnommen werden kann, wie viele Kinder in welchem Zeitraum Betreuung in Kindertagesstätten oder Kindertagspflege in Anspruch genommen haben. Ebenso stehen Analysen zur Verfügung, die unterteilt nach Einkommensgruppen, Herkunft, Familienform oder Geschwisterzahl die Partizipation im Kindergarten berichten. Über die Gründe, die dazu führen, einen Platz in einem Kindergarten in Anspruch zu nehmen oder nicht, sagen diese verfügbaren Zahlen jedoch wenig aus.

In Deutschland gibt es bisher nur zwei Studien, in denen Eltern direkt zu den Gründen des Verzichtes auf Kindergartenbetreuung befragt wurden. In einer auf das Land Brandenburg beschränkten Untersuchung (IFK 2005) wurden 102 Personen in einem telefonischen Interview befragt. Als Gründe der Nicht-Partizipation im Kindergarten gaben 45% der Befragten an, ihnen wäre die Nutzung eines Kindergartens zu teuer. In den meisten Fällen wurde dies durch eine als schwierig einzuschätzende finanzielle Situation der Familie untermauert, zum anderen müssen auch andere Gründe, wie z.B. Unzufriedenheit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis, in diese Gruppe aufgenommen werden. Familiäre Gründe waren für 35% der Befragten ausschlaggebend für die häusliche Betreuung. Leben beispielsweise die Großeltern mit im Haus, unterstützen diese die Eltern häufig bei der Betreuung der Kinder. Sind die Großeltern dagegen pflegebedürftig und ist in diesem Rahmen die Anwesenheit einer Person im Hause erforderlich, so übernimmt diese Person neben der Pflege der Großeltern häufig auch die Betreuung der Kinder. 27% der Eltern gaben an, auf institutionalisierte Kinderbetreuung zu verzichten, weil ihnen die Qualität der Betreuung zu gering ist. So wurden zu große Gruppen und zu geringe Aus- und Weiterbildungen der Erzieher in Kindertagesstätten als Kritikpunkte angeführt. Eine schlechte Erreichbarkeit des Kindergartens war für 15% der Eltern das maßgebliche Hindernis, welches sie von einer außerhäusigen Betreuung abgehalten hat, und 12% der Eltern machten unzureichende Betreuungszeiten für ihren Verzicht verantwortlich.

In der zweiten deutschen Studie zu den sogenannten Hauskindern wurden in der ersten Phase der Studie 51 Familien mit drei- bis sechsjährigen Kindern explorierend interviewt. In der zweiten Phase wurden 148 Familien mit drei- bis sechsjährigen Hauskindern aus ganz Deutschland ebenfalls telefonisch interviewt, um die quantitative Verteilung der identifizierten Typologien zu eruieren (Hüsken u.a. 2008). Wie auch in der brandenburgischen Studie fanden die Autoren sehr heterogene Gründe, die für eine Betreuung in der Familie sprachen. Die Forscher unterteilten die Familien anhand ihrer Begründungen in sieben Typen: Familienüberzeugte, Pragmatisch Familienorientierte, Enttäuschte, Abgelehnte, Sparsame, Abwartende und Unentschlossene:

  1. Die Familienüberzeugten (10%) gaben als Gründe vermehrt den Wert der Familie, eigene Erziehungsvorstellungen oder Kritik am Kindergarten an. Gemeinsam war diesen Familien, dass sie viele Kinder hatten und angaben, mit der häuslichen Betreuung gute Erfahrungen gemacht zu haben. Diese mehrheitlich deutschen Familien mit vergleichsweise hohem Bildungsabschluss lebten zumeist in traditionellen Partnerfamilien, in denen die Mutter nicht erwerbstätig waren.
  2. Eltern, die keine aktive Entscheidung gegen eine Betreuung im Kindergarten gemacht hatten und bei denen sich die häusliche Betreuung aus der Situation ergeben hatte, wurden der Gruppe der Pragmatisch Familienorientierten (7%) zugeordnet. In dieser Gruppe fanden sich vermehrt Familien mit Migrationshintergrund, deren Eltern einen vergleichsweise geringen Bildungsstand hatten, jedoch häufig beide zumindest Teilzeit berufstätig waren. Auffällig für diese Gruppe war die große Haushaltsgröße.
  3. Enttäuschte Familien (11%) hatten zu einem früheren Zeitpunkt negative Vorerfahrungen gemacht. So gaben sie an, das Kind hätte sich geweigert, den Kindergarten zu besuchen, die Eingewöhnung wäre gescheitert oder das Kind hätte aufgrund einer Behinderung, chronischen Krankheit oder aber auch einer Hochbegabung einen besonderen Förderbedarf, dem man in der Kita nicht gerecht werden könne.
  4. Die sparsamen Familien (6%) führten die Kosten für die Kita als Grund der Nicht-Partizipation an. Unter ihnen gab es Familien, die von ALG I oder ALG II lebten und angaben, sich selbst einen reduzierten Betrag, in der Regel das Essengeld, nicht leisten zu können. Andere Familien, die über ein Erwerbseinkommen verfügten, gaben an, das Geld, was ein Kindergarten kosten würde, für andere Dinge verwenden zu wollen. Zusätzlich bezogen die Sparsamen auch den zeitlichen Aufwand mit ein, der durch das Bringen zum und Abholen vom Kindergarten entsteht, und kamen zu dem Schluss, dass sich eine externe Betreuung für sie nicht rentiere.
  5. Die Gruppe der Abgelehnten (28%) berichteten über Schwierigkeiten, einen Platz in einer Kindertagesstätte zu bekommen. Diese Eltern waren teilweise durch die Organisation eines tragfähigen Konzeptes überfordert, das tägliche Fahrten in eventuell weiter entfernt liegende Betreuungseinrichtungen erfordert hätte. Charakteristisch in dieser Gruppe war auch der (abgelehnte) Wunsch nach einem Betreuungsplatz in einer konfessionellen Einrichtung und die fehlende Inanspruchnahme von städtischen Alternativen. Eltern mit Migrationshintergrund, die ebenfalls in dieser Gruppe häufig auftraten, berichteten über Ablehnungen durch mindestens einen Kindergarten, die sie als diskriminieren empfanden, zumal sie häufig berichteten, dass deutsche Kinder bereits einen Platz erhielten, obwohl sie deutlich jünger waren als ihr eigenes Kind. Ebenfalls in die Gruppe der Abgelehnten fielen Eltern, die nach einem Umzug vergeblich versuchten, mitten im Kindergartenjahr einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu erhalten.
  6. In der Gruppe der Abwartenden (38%) fanden sich Eltern, die sich bewusst dazu entschieden hatten, ihr Kind lediglich das letzte Jahr vor der Einschulung in den Kindergarten zu schicken. Als Gründe wurden häufig ähnlich zu den Familienüberzeugten die Vermittlung familiärer Werte und eigene Erziehungsvorstellungen genannt. Jedoch sahen die abwartenden Familien zu einem späteren Zeitpunkt durchaus Vorteile in einem Kindergartenbesuch.
  7. Die Gruppe der Unentschlossenen (keine Nennung in der zweiten Erhebung) wurde charakterisiert durch die Schilderung situationsbezogener Entscheidungen. Der Besuch des Kindergartens wurde von externen Faktoren (z.B. erneute Schwangerschaft der Mutter, Antritt einer Arbeitsstelle) abhängig gemacht.

Hauptgründe für die Nicht-Partizipation

Eine weitere Studie, die sich differenziert mit der Nicht-Partizipation im Kindergarten auseinander setzte, war die DJI-Kinderbetreuungsstudie (Bien, Rauschenbach & Riedel 2007). Für die DJI-Kinderbetreuungsstudie wurden insgesamt 8.003 Mütter und Väter mit ca. 13.800 Kindern im Alter von null bis sechs Jahren (einschließlich der Geschwister bis 14 Jahre) telefonisch interviewt. Fuchs und Peucker (2007) analysierten den so entstandenen Datensatz hinsichtlich statistischer Einflussfaktoren. Jedoch wurden die Eltern in dieser Studie nicht explizit nach den Gründen des Fernbleibens vom Kindergarten befragt.

Die folgenden Einflussfaktoren konnten von Fuchs und Peucker identifiziert werden: Einer der Hauptgründe für die geringe Partizipation von Kindergärten in Deutschland ist die nach wie vor unzureichende Versorgung mit Kindergartenplätzen. Die Angaben des Statistischen Bundesamtes stützen diese These. So standen im Jahr 2002 für 2.773.513 Kinder im Alter von drei bis sechseinhalb Jahren 2.550.399 Kindergartenplätze zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 92%. Betrachtet man das Angebot von Kindergartenplätzen in Niedersachsen, ergibt sich eine Versorgungsquote von 83% (298.964 Kinder und 248.249 Kindergartenplätzen (Konsortium Bildungsberichterstattung 2006). Hinzu tritt die in Westdeutschland geringe Anzahl verfügbarer Ganztagsplätze. Standen in den östlichen Flächenländern im Jahr 2002 für 98,1% der Kindergartenkinder Ganztagsplätze mit Mittagessen zur Verfügung, waren dies in den westdeutschen Flächenländern lediglich 23,6% (ebd.). In Niedersachsen werden zur Zeit nur 27% der unter Dreijährigen und 11% der drei- bis sechsjährigen Kinder ganztags betreut (Bock-Famulla 2008).

Als ein weiterer Grund für die geringe Partizipation am Kindergarten wird von Fuchs und Peucker (2007) die familiäre Lebenssituation genannt. Kinder aus Familien mit mehreren Kindern (85%) besuchen weniger häufig einen Kindergarten als Kinder ohne Geschwister (90%).

Einfluss auf die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung für Kinder haben auch die Familienform und die Erwerbskonstellation. So besuchen Kinder von Eltern, die beide nicht erwerbstätig sind, in 27,4% der Fälle keinen Kindergarten. Ist in einer Partnerfamilie ein Elternteil erwerbstätig, bleiben 19,9% der Kinder dem Kindergarten fern. Sind alleinerziehende Eltern nicht erwerbstätig, besuchen 20,6% der Kinder keine Tageseinrichtung. Im Falle der Erwerbstätigkeit beider Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils sind jeweils 12,5% der Kinder tagsüber nicht in einem Kindergarten untergebracht (Konsortium Bildungsberichterstattung 2006). Fuchs und Peucker (2007) machen differenziertere Angaben zu den Auswirkungen der Erwerbstätigkeit der Eltern. So berichten sie, dass es einzig in den westdeutschen Flächenländern einen Unterschied macht, ob beide Elternteile erwerbstätig sind, da in Ostdeutschland 97% der Kinder ab drei Jahre einen Kindergarten besuchen, unabhängig davon, ob ihre Eltern erwerbstätig sind. Die Autoren berichten weiterhin, dass erwerbstätige Alleinerziehende (in Westdeutschland) häufiger einen Ganztagsplatz in Anspruch nehmen als erwerbstätige Mütter, die mit ihrem Partner zusammenleben. Kinder geringfügig beschäftigter Mütter nehmen jedoch seltener einen Kindergartenplatz in Anspruch (84%) als Kinder von voll- oder teilzeitbeschäftigten Müttern (90 bzw. 92%).

Als weiteren Einflussfaktor auf den Besuch eines Kindergartens nennen Fuchs und Peucker (2007) die soziale Herkunft. So gehen Kinder von Müttern mit Hauptschulabschluss in 20% der Fälle nicht in den Kindergarten. Haben die Mütter einen Realschulabschluss, besuchen die Kinder in 16% der Fälle keinen Kindergarten. Kinder von Müttern mit Abitur bleiben in 11% der Fälle dem Kindergarten fern. Diese Angaben gelten nur für westdeutsche Familien. In Ostdeutschland spielt der Schulabschluss nur eine geringe Rolle.

Büchel und Spieß (2002) diskutieren in diesem Zusammenhang, aus welchen Gründen die seltenen Ganztagsplätze in westdeutschen Kindergärten in den meisten Fällen von Akademikerkindern in Anspruch genommen werden. Der ersten Vermutung, die Eltern dieser Kinder wären häufiger ganztags berufstätig, stellen sie die These entgegen, dass Akademiker die Bedeutung des Kindergartens für die Bildung ihres Kindes hoch einschätzen und darüber hinaus eher in der Lage sind, die strukturellen Hindernisse zu umgehen (z.B. das Kind rechtzeitig im Kindergarten anmelden, sich auf die Betreuungszeiten einstellen) und ihrem Bedarf nach außerfamiliärer Betreuung bei den Entscheidungsträgern nachdrücklich Ausdruck zu verleihen.

Hat mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund, besuchen Kinder seltener einen Kindergarten (79%) als Kinder aus deutschen Familien (88%). Besonders Kinder aus Aussiedlerfamilien verzichten häufig auf die Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes. Kinder der zweiten oder dritten Einwanderergeneration besuchen den Kindergarten fast ebenso häufig wie deutsche Kinder (85%). Dies lässt vermuten, dass in erster Linie die geringe Vertrautheit mit dem deutschen Betreuungssystem ein Hemmnis für ausländische Familien darstellt. Hüsken u.a. (2008) weisen jedoch darauf hin, dass die Gruppe der deutschen Kinder unter den Hauskindern größer ist als die Gruppe der Kinder mit Migrationshintergrund, da der Anteil deutscher Familien insgesamt größer ist als derjenige mit ausländischem Hintergrund.

Ein Indikator für einen verspäteten Eintritt in den Kindergarten scheint überdies die regionale Lage des Wohnortes einer Familie zu sein. So fanden Fuchs und Peucker (2007) in ihren Analysen, dass die Kindergartenpartizipation dreijähriger Kinder in westdeutschen ländlichen Kreisen mit 68% weit unter der Partizipation ihrer Altersgenossen in verdichteten Kreisen oder Kernstädten liegt (80%). Da es sich bei den niedersächsischen Landkreisen mit den geringsten Partizipationsraten um solche ländliche Kreise handelt, wäre es von Bedeutung, die Gründe zu eruieren, die zu diesen geringen Beteiligungsquoten führen.

Eingangskriterien wie z.B. die Stichtagsregelung wirken zusätzlich hemmend (Fuchs 2005; Hüsken u.a. 2008). Da in Westdeutschland viele Kindergärten noch keine Krippengruppen haben, werden in den Kindergarten erst Kinder ab dem vollendetem dritten Lebensjahr aufgenommen. Werden die Gruppen zu Beginn des Kindergartenjahres (August) gebildet, werden nur Kinder aufgenommen, die bereits drei Jahre alt sind. Steht für Kinder, die im Laufe des kommenden Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, zu ihrem Geburtstag kein Platz zur Verfügung, werden sie erst im darauf folgenden Jahr in den Kindergarten aufgenommen. Dann sind sie mitunter schon fast vier Jahre alt. Viele Eltern haben bis zu diesem Zeitpunkt alternative Betreuungsformen organisiert und behalten diese bei, auch wenn nun ein Kindergartenplatz zur Verfügung stünde.

Auch Eltern von Krippenkindern stehen mitunter vor schwierigen logistischen Herausforderungen, wenn ihr Kind im Laufe des Kindergartenjahres Geburtstag hat. So verliert das Kind mit dem dritten Geburtstag den Krippenplatz. Steht in der bisherigen Einrichtung kein weiterführender Kindergartenplatz zur Verfügung (da die Nachfrage groß ist und das Kindergartenjahr bereits begonnen hat oder in der Stadt die Regelung besteht, dass Krippen frei wählbar sind, Kindergärten jedoch in der räumlichen Nähe zur Wohnung des Kindes zu wählen sind), müssen die Eltern mitten im laufenden Kindergartenjahr eine neue Betreuungseinrichtung finden, deren Betreuungszeiten und Erziehungskonzepte mit ihren Bedürfnissen harmonieren (und sich in der Nähe der Wohnung befinden). Werden nun in einem in Frage kommenden Kindergarten bereits vorhandene Anmeldelisten bevorzugt abgearbeitet oder wird in der Einrichtung älteren Kindern der Vorzug gegeben, fallen die Eltern mit ihrer Suche nach einem Kindergartenplatz trotz Rechtsanspruch durch alle Maschen. Häufig ist es so schwierig, überhaupt einen Betreuungsplatz zu finden, dass auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder keine Rücksicht genommen werden kann. Verbleibt z.B. ein jüngeres Geschwisterkind in der bisherigen Einrichtung in der Krippe, sind nicht nur die täglichen logistischen Aufgaben schwerer zu bewältigen als bisher (z.B. unterschiedliche Orte, längere Wege, verschiedene Betreuungszeiten), auch im Jahresverlauf stehen Eltern vor teilweise großen Problemen, wenn z.B. die Kinder in zwei Einrichtungen untergebracht sind, die im Sommer in unterschiedlichen Wochen schließen.

Daraus folgend sollte bei der Frage nach den Gründen der Nichtpartizipation am Kindergartenangebot z.B. überlegt werden, ob Kinder mit vielen Geschwistern keinen Kindergarten besuchen, weil die Eltern der Meinung sind,

  1. sie hätten genügend Spielkameraden zu Hause (bisherige Interpretation; Fuchs & Peucker 2007) oder weil es
  2. vielleicht nicht möglich ist, alle Kinder in derselben Kindertagesstätte unterzubringen, oder
  3. der finanzielle Spielraum es nicht zulässt, alle Kinder in den Kindergarten zu schicken oder
  4. vielleicht der logistische Aufwand zu groß ist, alle Kinder anzuziehen, in die Einrichtung zu fahren und wenige Stunden später wieder abzuholen, da die Kita nur ein Teilzeitbetreuungsangebot macht.

So können auch die Öffnungszeiten der Kindergärten und -krippen einen großen Einfluss auf die Partizipation ausüben. Eine Betreuung von 8-12 Uhr ermöglicht im Grunde keine Berufstätigkeit beider Partner, da nach Abzug der Wegzeiten keine Zeit übrig bleibt, in der jemand einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. So ist es verständlich, dass Eltern, die nicht beide berufstätig sind oder sein müssen, einen solchen Betreuungsplatz nicht in Anspruch nehmen, da durch diesen zusätzliche Kosten verursacht werden und aus Sicht der Eltern kein Nutzen entsteht, der dem Aufwand gerecht wird.

Eine andere Überlegung wäre, ob die geringe Partizipation von Migrantenkindern mit der Trägerschaft der Kindergärten zusammenhängt. Ist es nicht nachvollziehbar, dass Eltern, die mit dem deutschen Bildungssystem nicht gut vertraut sind, ihre Kinder nicht im Kindergarten betreuen lassen, der sich in vielen Orten in kirchlicher Trägerschaft befindet? Würden deutsche Eltern, die aus welchem Grund auch immer im Iran oder in Pakistan leben, ihre Kinder in Einrichtungen betreuen lassen, in denen vor dem Essen Koranverse rezitiert werden?

Es ist gut nachvollziehbar, dass Eltern, denen der Rechtsanspruch ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz nicht bewusst ist, oder Eltern, die sich argumentativ weniger gut durchsetzen können, behördenscheu sind oder einfach hilflos vor diesen Problemen stehen, ihre Kinder selber betreuen und die im Rahmen der institutionellen Betreuung auftretenden Probleme vermeiden, indem sie keinen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen.

Mögliche Auswirkungen des Betreuungsgeldes auf die Kindergartenpartizipation

Im Koalitionsvertrag der 2009 gewählten schwarz-gelben Bundesregierung ist die Einführung eines sogenannten Betreuungsgeldes für diejenigen Familien vorgesehen, die sich in den ersten Lebensjahren der Erziehung ihres Kindes selber widmen möchten. Dieses als "Herdprämie" bekannt gewordene Betreuungsgeld von 150 EUR/Monat soll eine Anerkennung der Leistung dieser Familien darstellen und eine echte "Wahl" zwischen eigener und institutioneller Betreuung ermöglichen.

Die Auswirkungen des Betreuungsgeldes auf die Kindergartenpartizipation ist offensichtlich. Familien mit finanziellen Schwierigkeiten, die bisher bereits aus finanziellen Gründen eine Nicht-Partizipation des Kindes am Kindergarten erwägen, werden sich in Zukunft mit größerer Wahrscheinlichkeit für die eigene Betreuung entscheiden. Sparen die Familien so nicht nur die Kosten für die institutionelle Betreuung, die im Alter bis drei Jahre besonders hoch sind, sondern erhalten auch zusätzlich noch das Betreuungsgeld von 150 EUR. In vielen Familien wird die Summe des gesparten Geldes plus das Betreuungsgeld höher sein, als die betreuende Person - netto - verdienen würde, wenn das Kind eine Einrichtung besuchen und die Betreuungsperson arbeiten würde. Je geringer das Bildungsniveau der Familien und je schlechter damit die Einkommenssituation der betreuenden Person ist, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit ausfallen, dass sich die Familie trotz der finanziellen Nachteile für eine institutionelle Betreuung entscheiden wird.

Die Auswirkungen des Betreuungsgeldes auf die Familien sind somit gravierend. Müttern, die aus unsicheren oder schlecht bezahlten Beschäftigungsverhältnissen in die Elternzeit gegangen sind, wird ein zusätzlicher Anreiz gegeben, sich auf die Betreuung der Kinder zu konzentrieren und dem Partner die wirtschaftliche Verantwortung für die Familie zu überlassen. Die wirtschaftlichen Folgen solcher Entscheidungen sowohl für die einzelne Frau als auch für das gesamte Wirtschaftssystem sind in der Vergangenheit vielfach beschrieben worden. Für das Kind bedeutet die Entscheidung gegen eine institutionelle Betreuung in vielen Fällen eine später einsetzende professionelle Förderung der Stärken und einen später einsetzenden professionellen Ausgleich der Schwächen des Kindes. Darüber hinaus hat das Kind weniger Möglichkeiten, mit Gleichaltrigen zusammenzusein und seinen Bedürfnissen nach Spiel und Kommunikation mit Gleichaltrigen nachzukommen.

Die Einführung des Betreuungsgeldes ist demnach - unabhängig davon, ob die Leistungen als Gutschein oder Geld ausgeschüttet werden - ein gravierender Rückschritt im Bemühen, einen größeren Anteil der Kinder zwischen ein und sechs Jahren institutionell betreuen und fördern zu können, um die Bildungschancen der Kinder bis zur Einschulung und darüber hinaus zu erhöhen.

Literatur

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Autorinnen

Dipl.-Psych. Andrea Föhring
Fachhochschule Osnabrück
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Caprivistraße 30a
49076 Osnabrück
Email: foehring@wi.fh-osnabrueck.de

Prof. Dr. Julia Schneewind
Fachhochschule Osnabrück
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Caprivistraße 30a
49076 Osnabrück
Email: schneewind@wi.fh-osnabrueck.de
Website: www.wiso.fh-osnabrueck.de

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