Gute-Kita Bericht 2020. Was hat sich mit dem Gute-Kita-Gesetz verändert?Im Interview mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Marion von zur Gathen

Der Gute-Kita-Bericht 2020 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes legt offen, dass weiterhin ein großer Handlungsbedarf in Sachen Fachkräfteoffensive, Ausbau von Ausbildungsplätzen sowie finanzielle Aufwertung des Erzieher/innenberufes besteht. In diesem Interview befragen wir Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung für Soziale Arbeit im Paritätischen Gesamtverband, was sich im Rahmen der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes bereits verändert hat. Frau von zur Gathen fasst dies in der Pressemeldung vom 25.08.2020 wie folgt zusammen:

„Kitas sind keine Massenverwahranstalten, sondern Orte frühkindlicher Bildung. Der Beruf der Erzieherin verdient viel mehr gesellschaftliche Anerkennung und muss endlich entsprechend gewürdigt werden. Um mehr Menschen für eine Arbeit in der Kindertagesbetreuung zu gewinnen, braucht es attraktivere Rahmenbedingungen. Dazu gehören eine adäquate Vergütung, gute Personalschlüssel und Arbeitsbedingungen, die qualitativ gute pädagogische Arbeit erlauben“, so Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit im Paritätischen Gesamtverband.  (Auszug der Pressemeldungen vom 25.08.2020)

In Ihrem Bericht wird deutlich, dass ein besonders hoher Handlungsbedarf besteht, was die Erzieher/innenausbildung anbetrifft, gerade hinsichtlich des Ausbaus qualitativ hochwertiger und praxisintegrierter Ausbildungsplätze. Welche Maßnahmen müssten Ihrer Meinung nach ergriffen werden, um Ihrer Forderung nach dem Ausbau von Ausbildungsplätzen nachzukommen?

Es lässt sich feststellen, dass nach dem jahrelangen Anstieg der Ausbildungsplätze zur Erzieherin in den letzten Jahren eine Stagnation stattgefunden hat. Wenn wir mehr Fachkräfte wollen, müssen wir natürlich auch die Möglichkeit dazu geben – denn die Ausbildung ist attraktiv und es gibt viele Interessent*innen, die aber teilweile keinen Ausbildungsplatz erhalten. Das ist absurd. Deswegen müssen die Länder die Zahl der Ausbildungsplätze ausweiten und die Gründung von neuen Fachschulen erleichtern. Bislang ist diese Gründung ein riesiges Verlustgeschäft. Gleichzeitig müssen die Länder die Rahmenbedingungen für die Auszubildenden verbessern, d.h. dort wo es noch ein Schulgeld gibt, dieses abschaffen. Und auch die Kindertageseinrichtungen müssen als Praxislernorte berücksichtigt werden. Die Praxisanleitung muss ausreichen finanziert werden und die Koordination zwischen Fachschulen und Kindertageseinrichtung lässt sich vielerorts noch verbessern. 

In Ihrer Studie geben Sie an, dass die Heterogenität in dem Qualifikationsniveau des Personals sehr unterschiedlich ist. Wie kommt diese Heterogenität der Qualifikationsniveaus zustande?

Diese Heterogenität ist historisch gewachsen und bildet die fachpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahrzehnte ab. Daran kann man nochmal sehen, dass die Entscheidungen, die heute getroffen werden, Auswirkungen für die kommenden 40 Jahre haben. Diese langfristigen Folgen sollten wir immer im Blick haben, wenn einzelne Länder schnelle Lösungen wollen, um den Fachkräftebedarf zu decken – etwa durch Fachassistenzausbildungen, wie sie die Kultusministerkonferenz kürzlich diskutiert hat. Solche Lösungen können das Fachkraftgefüge auf Dauer verändern und führen zu einer Zunahme des Flickenteppichs, den wir schon heute haben. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, attraktive Ausbildungsgänge zu schaffen, die zu einer möglichst hohen Qualifikation führen und Aufstiegschancen bieten. 

Weiterhin zeigen die Ergebnisse Ihrer Studie, dass in den westdeutschen Bundesländern mehr Personal auf Assistenzniveau, beispielsweise als Kinderpfleger/in oder Sozialassistent/in, arbeitet. Wie kommt es zu diesen Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland hinsichtlich des Qualifikationsniveaus?

Die Studie geht nicht auf diese Gründe ein, aber sie lassen sich natürlich erklären. Auch 30 Jahre nach der Einheit haben wir in den östlichen Bundesländern eine andere Struktur in der Kindertagesbetreuung – eine stärkere Inanspruchnahme, mit längeren täglichen Betreuungszeiten, einem vergleichsweise geringen Personalschlüssel, dafür aber mit einem hohen Anteil an pädagogischen Fachkräften. In vielen östlichen Bundesländern spielen die Assistenzberufe im Ausbildungsbereich nur eine untergeordnete Rolle, deswegen ist es nicht verwunderlich, dass diese dann auch nicht in der Praxis auftauchen.

Wie bewerten Sie das Bundesprogramm zur „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ hinsichtlich des Aufstiegsbonus für Profis?

Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass sich der Bund bei der Gewinnung von Fachkräften beteiligt und dies fördert. Insofern ist es sehr bedauerlich, dass das Bundesprogramm Fachkräfteoffensive bereits nach einer Förderwelle wiedereingestellt wurde – vor allem weil die Länder und beteiligten Träger einen großen Aufwand betrieben haben, um die Maßnahmen umzusetzen. Der vorgesehene Aufstiegsbonus war allerdings das Sorgenkind des Programms. Träger standen vor der unangenehmen Frage, welche Fachkraft 300 Euro monatlich mehr verdienen sollte, obwohl oft mehrere Fachkräfte die gleichen Voraussetzungen mitbrachten. Es ist in jedem Fall sinnvoll, dass besonders qualifizierte Fachkräfte mehr verdienen und so auch Anreize für Qualifizierungen geschaffen werden – und zum Verbleib in dem Berufsfeld. Aber dies muss im Rahmen von Tarifvereinbarungen verbindlich für alle geregelt werden und darf nicht nur für händisch ausgewählte Fachkräfte für einen befristeten Zeitraum gelten.

Mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ soll den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden, individuelle Prioritäten zu setzen, damit diese bedarfsgerecht an der Verbesserung der Rahmenbedingungen arbeiten können. Könnten Sie uns anhand von zwei Beispielen berichten, zu welchen Verbesserungen das „Gute-KiTa-Gesetz“ beispielsweise in Berlin geführt hat?

Grundsätzlich lassen sich viele gute Einzelbeispiele für sinnvolle Maßnahmen finden – es wäre auch verwunderlich, wenn bei rund 100 Maßnahmen, die die Bundesländer durchführen, nichts Sinnvolles umgesetzt würde. Allein Berlin setzt zwölf verschiedene Maßnahmen um.

Es ist zum Beispiel zu begrüßen, dass Kindertageseinrichtungen in Berlin durch das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz eine verlässliche Finanzierung von Fachberatung erhalten. Im Rahmen des KiQuTG sollen den Trägern von Kindertageseinrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, die es ermöglichen, Fachberatung, Coaching, Mentoring u. ä. in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck stellt das Land Berlin den Trägern im Jahr 2020 47,70 Euro und in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 63,60 Euro pro Kind und Jahr zur Verfügung.

Ein anderes sinnvolles Vorhaben ist die stufenweise Verbesserung des Leitungsschlüssels mit der Möglichkeit, Anteile über Verwaltungsassistenzen abdecken zu können. Für die Leitung von Kindertageseinrichtungen werden Personalzuschläge gewährt, die bei 85 Kindern mit 38,5 Wochenstunden zu bemessen sind.

Allerdings war das Ziel des Gute-KiTa-Gesetz nicht, dass die Länder irgendwie was Sinnvolles machen, sondern dass sich die Unterschiede zwischen den Ländern verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, muss bei einer möglichen Fortsetzung der Finanzierung deutlich nachgesteuert werden.

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