Jugend- und Familienministerkonferenz
Beschluss zu TOP 7.1 vom 26./27. Mai 2011:
1. Die JFMK stellt fest, dass der bedarfsgerechte Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter drei Jahren notwendig und unaufschiebbar ist. Der sog. U3-Ausbau dient der Umsetzung zentraler gesellschaftlicher Ziele. Er trägt dazu bei, die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben für junge Familien zu verbessern, gleiche Bildungschancen zu fördern sowie die Frauenerwerbstätigkeit zu steigern. Die JFMK hält daher an dem Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit Wirkung ab dem 1. August 2013 fest. Darüber hinaus müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um auch für Kinder im ersten Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege entsprechend den Kriterien des § 24 SGB VIII bereitstellen zu können.
2. Länder, Kommunen, der Bund und die Träger haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot aufzubauen. Derzeit (Stand: 1. März 2010, Quelle: Kinder- und Jugendhilfestatistik) werden in der Altersgruppe der unter drei Jahre alten Kinder bundesweit über 470.000 Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagespflegeperson betreut. Dies entspricht einem Anteil von 23% aller Kinder in dieser Altersgruppe. Der Gesetzgeber des Kinderförderungsgesetzes hat eine Versorgungsquote von bundesweit durchschnittlich 35% als Ausbauziel zugrunde gelegt. Danach müssen im Jahr 2013 insgesamt 750.000 Plätze bereitstehen (Verwaltungsvereinbarung Bund - Länder zum U3-Ausbau 2007). Um dieses Ziel zu erreichen, muss die jährliche Ausbaudynamik noch gesteigert werden, damit die erforderlichen Plätze rechtzeitig vor Einführung des Rechtsanspruchs am 1. August 2013 zur Verfügung stehen. Von März 2007 bis März 2010 sind insgesamt rd. 150.000 Plätze in den Kindertageseinrichtungen und der (öffentlich geförderten) Kindertagespflege in Deutschland geschaffen worden. Das sind jährlich im Durchschnitt rd. 50.000 Plätze. Das jährliche Ausbauvolumen muss in der verbleibenden Zeit auf rd. 110.000 Plätze steigen, um das angestrebte Ausbauziel zu erreichen.
3. Die JFMK geht davon aus, dass die Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen mit dem voranschreitenden Ausbau ansteigt. Denn Eltern artikulieren in Kenntnis des Ausbauwillens und seiner Realisierung allenthalben ihre Bedarfe nachdrücklicher. Dies unterstreicht auch, dass im Zuge des Krippenausbaus die gesellschaftliche Akzeptanz der Berufstätigkeit junger Mütter sowie der Inanspruchnahme frühkindlicher Bildungsangebote gestiegen sind. Insofern müssen sich der Ausbau und der zu erreichende Versorgungsgrad an dem Bedarf aufgrund des Rechtsanspruchs vor Ort ausrichten.
4. Die JFMK weist auf die große Spannbreite der erforderlichen Versorgungsquoten hin. Aktuell zeigen sich nicht nur auf der Länderebene, sondern auch auf der Ebene der Stadt- und Landkreise deutliche Unterschiede. Die Betreuungsquoten lagen Anfang März 2010 zwischen 6,9% und 62,3% (Quelle: Auswertung der Kinder- und Jugendhilfestatistik, Stichtag 1. März 2010, DESTATIS). Die Nachfrage hängt nach den Feststellungen des DJI von verschiedenen Faktoren ab: Alter der Kinder, Bildungsschicht der Eltern, Familien- und Erwerbskonstellationen. Auch gibt es eine erhebliche Variation der von den Eltern gewünschten Betreuungsdauer.
5. Die großen regionalen Unterschiede zeigen nach Auffassung der JFMK, dass der Ausbau regionalspezifisch auf Grundlage der durch die örtliche Jugendhilfeplanung festzustellenden Bedarfe zu gestalten ist. Der U3-Ausbau ist ein Gewinn für eine kinder- und familienfreundliche Gestaltung des Lebensumfeldes der Familien.
6. Die JFMK spricht sich dafür aus, die U3-Ausbauziele und damit auch die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz mit qualitativ hochwertigen Angeboten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu realisieren. Hierfür entscheidend sind die Qualifikation des pädagogischen Personals bzw. der Tagespflegepersonen und die Rahmenbedingungen, die eine verlässliche, anspruchsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit gewährleisten. In der Kindertagesbetreuung ist die Förderung von Kindern erfolgreich, wenn sie in einer engen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern erfolgt. Eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung fördert den Zugang zur Bildung, wirkt sozialer Ungleichheit im Bildungsverlauf entgegen, gewährleistet präventive Effekte und verbessert damit die Chance auf eine bessere gesellschaftliche Integration. Langfristig hat die Qualität der Bildung von frühester Kindheit an Einfluss auf den Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Entwicklung.
7. Ein gutes Betreuungsangebot zeichnet sich ferner durch flexible Betreuungszeiten und unterschiedliche Angebotsformen aus. Insbesondere Wünschen der Eltern nach Ganztagsbetreuung oder nach kürzeren Betreuungszeiten ist Rechnung zu tragen. Gemeinsame Bildungs- und Begegnungsangebote für Kinder und Eltern sollten ermöglicht werden. Die Bedürfnisse von Familien sind unterschiedlich. Zeitgemäße Kindertagesbetreuung berücksichtigt daher auch Betreuungsbedarfe von Familien, die sich aus den unterschiedlichen Anforderungen der Arbeitswelt (Schichtarbeit, Ferienregelungen) ergeben. Die JFMK fordert die pädagogische Praxis auf, frühkindliche Fördermodelle zu entwickeln, die auch bei zeitlich flexiblen Betreuungsangeboten den Bildungsauftrag insbesondere der Kindertageseinrichtungen nicht beeinträchtigen. Dabei ist insbesondere das Bedürfnis jüngerer Kinder nach Bindung und Vertrauen in angemessener Weise zu berücksichtigen.
8. Nach den vorliegenden Berechnungen des DJI müssen die Anstrengungen, gut qualifiziertes Personal zu halten und zu gewinnen, ebenfalls noch verstärkt werden. In West-Deutschland liegt der Fehlbedarf bei einer angenommenen Versorgungsquote von bundesweit durchschnittlich 35% voraussichtlich bei rd. 10.000 Kräften in den Kindertageseinrichtungen. Steigt die Versorgungsquote auf mehr als 35%, erhöht sich die Zahl der fehlenden Fachkräfte weiter. Der Bedarf an Kräften in den Kindertageseinrichtungen kann noch steigen, weil schon heute deutlich wird, dass der in den Berechnungsgrundlagen zum Kinderförderungsgesetz angenommene Anteil der Kindertagespflegeplätze an der Gesamtzahl der zu schaffenden Plätze, der seinerzeit mit 30% angenommen wurde, nicht erreicht wird. Derzeit beträgt der Anteil der (öffentlich geförderten) Kindertagespflege an der Kindertagesbetreuung 14,9%. Von den seit 2007 neuen U3-Plätzen sind allerdings nur 18,4% in (öffentlich geförderter) Kindertagespflege geschaffen worden.
9. Die JFMK hat sich im Zusammenhang mit der Einbeziehung akademisch ausgebildeten Personals in die Arbeit der Kindertageseinrichtungen gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz für multiprofessionelle Teams in den Tageseinrichtungen ausgesprochen (Gemeinsamer Orientierungsrahmen "Bildung und Erziehung in der Kindheit", Umlaufbeschluss vom 14. Dezember 2010). Denn Qualifikation ist auch ein Merkmal des gesamten Teams. Daher setzt eine gut ausgestattete Kindertageseinrichtung auf einen Personalmix.
10. Die JFMK weist darauf hin, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, Personal für diese Aufgabe zu gewinnen: Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, Programme für Berufsrückkehrerinnen, Personalentwicklungsmaßnahmen zum Verbleib im Beruf, Programme zur Rückgewinnung abgewanderter Fachkräfte und Qualifizierungsprogramme für Quereinsteiger. Hierbei können berufsfeld-affine Tätigkeitsbereiche einbezogen werden, um Kräften mit anderen beruflichen oder persönlichen Hintergründen und lebens- und berufserfahrene Menschen für die Kindertageseinrichtungen zu gewinnen. Auch Männer werden verstärkt nur gewonnen werden, wenn man ihnen die zweite Chance zum Einstieg in den Erzieherberuf ermöglicht. Auch die Aufstockung der Arbeitszeiten von Teilzeitkräften durch flexiblere Angebote ist in Betracht zu ziehen.
11. Die JFMK appelliert an die Tarifparteien, die Attraktivität sozialer Berufe zu erhöhen. Insbesondere gilt es, Hindernisse beim Wechsel des Arbeitgebers zu beseitigen, Leistungsanreize durch Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen. Gemeinsames Ziel kann nur sein, den Beruf des Erziehers, der Erzieherin zu einem Zukunftsberuf zu machen. Zugleich fordert sie die Bundesagentur für Arbeit auf, angesichts des Bedarfs an Arbeitskräften in der Kindertagesbetreuung in den arbeitsmarkt- und qualifizierungsbezogenen Programmen bzw. Maßnahmen die Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich Kindertagesbetreuung zu berücksichtigen.
12. Die JFMK erwartet, dass künftige Berichte zur Evaluation des Investitionsprogramms des Kinderförderungsgesetzes und zur Bewertung des Ausbaustandes mit den Ländern abgestimmt werden. Die JFMK unterstreicht die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen und weist auf die intensiven Bemühungen bei der Umsetzung des Investitionsprogramms hin. Für einen bedarfsgerechten, qualitativen und quantitativen Ausbau müssen aber die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Bund und Länder haben 2007 einen Kostenrahmen von 12 Mrd. EUR für den U3-Ausbau zugrunde gelegt. Die bisher gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass der Anteil der Kindertagespflege am gesamten Ausbau hinter den damaligen Annahmen in den meisten Bundesländern deutlich zurückbleibt. Die JFMK fordert daher den Bund auf, kurzfristig Länder und Kommunen zu Gesprächen über die veränderten Annahmen zum Ausbaubedarf und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zur Umsetzung des U3-Ausbaus einzuladen.