Worauf sollte man bei der Wahl eines Kindertagespflegeplatzes und bei der Eingewöhnung eines Kindes achten?Im Interview mit Inge Losch-Engler, Vorsitzende des Bundesverbands für Kindertagespflege e. V.

Inge Losch-Engler

Die Wahl eines Betreuungsplatzes für ein Kleinstkind ist mit vielen Fragen verbunden, die die Bedürfnisse des Kindes und seiner Eltern betreffen. In diesem Interview befragen wir Inge Losch-Engler, Vorsitzende des Bundesverbands für Kindertagespflege e. V., zum Thema „Worauf sollte man bei der Wahl eines Kindertagespflegeplatzes und bei der Eingewöhnung des Kindes achten?

Bitte vergleichen Sie Kindertagespflege und Krippenbetreuung. Was sind Ihrer Meinung nach die Vor- und Nachteile der jeweiligen Betreuungsform?

Rechtlich sind beide Betreuungsformen für Kinder unter drei Jahren gleichgestellt. So ist es in § 24 Absatz 1 SGB VIII festgelegt. Die Kindertagespflege zeichnet sich dabei durch die Struktur der kleinen Gruppe – maximal fünf gleichzeitig anwesende Kinder – und das familienähnliche Setting aus. Familienähnlich bezieht sich auf eine enge Bindung an eine – immer gleiche – Kindertagespflegeperson, auf altersgemischte Gruppen und häufig auf die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson, wobei auch die Betreuung im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen möglich ist. Zudem kann die Kindertagespflegeperson die Öffnungs- und Schließzeiten individueller auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. In manchen Kreisen gibt es derzeit noch keine guten Vertretungsregelungen, die im Krankheitsfall der Kindertagespflegeperson existieren, obwohl es nach § 23 Absatz 2 SGB VIII Aufgabe des Jugendhilfeträgers ist, diese sicherzustellen.

Die Krippe hat von der Bau-und Raumgestaltung meist größere Möglichkeiten als die familiäre Kindertagespflege. Bei Krankheit einer Erzieherin steht in der Regel eine Vertretung zur Verfügung. Dafür sind die Gruppen in der Regel größer, die Betreuungsperson kann wechseln und die Öffnungszeiten sind weniger Individuell vereinbar.

Der Bundesverband vertritt nicht die Meinung, dass diese oder jene Betreuungsform „besser oder weniger gut“ ist, sondern dass es auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und auf die Bedarfe der Eltern ankommt.

Worauf sollten Eltern bei der Suche nach einer Kindertagespflegestelle achten?

In erster Linie darauf, ob die Betreuungsform zu der ihres Kindes passt. Eltern ist oft noch nicht klar welche Betreuungsform die „richtige“ ist, daher ist das Gespräch mit der Fachberatung unbedingt erforderlich. Fragen wie: „Schaffen wir es die Bring- und Abholzeiten pünktlich einzuhalten? Können wir akzeptieren, dass es sich um eine familienähnliche Betreuung handelt oder ist uns die Anbindung an die Familie zu eng?“ sollten in diesem Gespräch geklärt werdender Weg zur Arbeit und auch wieder zurück sollte berücksichtigt werden. Meist wird die Betreuungszeit des Kindes, vom öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt), finanziell gefördert, aber nicht unbedingt der Arbeitsweg der Eltern. Die Wegezeiten werden im Betreuungsvertrag nicht immer berücksichtigt.

Die Kindertagespflegeperson sollte den Eltern ihr Konzept zugänglich machen. Meist kooperieren die Kindertagespflegeperson mit dem Jugendamt, somit verfügt sie über eine Pflegerlaubnis und verfügt über alle erforderlichen Auflagen, die notwendig sind, um Kinder in privaten oder in angemieteten Räumen zu betreuen.

Wie sollten sich Kindertagespflegepersonen beim ersten Besuch interessierter Eltern in ihrer Wohnung verhalten?

Ganz natürlich und empathisch. Es ist wichtig, dass die Eltern die Räume besichtigen können, in denen die Betreuung der Kinder stattfindet. Die Räume die nicht für die Kinderbetreuung genutzt werden, müssen nicht zugänglich gemacht werden. Ist ein Außengelände vorhanden, kann dort auch eine Begehung erfolgen. Es sollten bei diesem Erstkontakt, wenn irgend möglich, keine anderen Tageskinder anwesend sein, denn es handelt sich um einen Erstkontakt mit Kind, Eltern (oder einer engen Bezugsperson) und Kindertagespflegeperson.

Wie gestaltet sich die Eingewöhnung? Gibt es Unterschiede je nach Alter des Kleinstkindes?

Grundsätzlich sollte ein Kind während der Eingewöhnung in die Kindertagespflegestelle sehr behutsam eingeführt werden. Dem Kind wird die Möglichkeit gegeben in der Eingewöhnung eine Bindung zur Kindertagespflegeperson herzustellen. Dabei wird es individuelle Unterschiede geben. Da die Kinder sehr jung sind und sich verbal nur eingeschränkt mitteilen können, ist die Beobachtung des Kindes von großer Bedeutung. Es ist wichtig, sich Zeit zu nehmen und zu beobachten ob sich das Kind auf die neue Situation einstellen kann und langsam eine Bindung zur Kindertagespflegeperson aufzubauen in der Lage ist. Grundsätzlich sollte die Eingewöhnung in Phasen betrachtet werden.

Die Grundphase: Die Bezugsperson sollte sich mit dem Kind für ein bis zwei Stunden in der Kindertagespflegestelle aufhalten. Dabei verhält sie sich passiv, aber aufmerksam gegenüber den Signalen des Kindes. Sie ist für das Kind der „sichere Hafen“, d. h. sie folgt dem Kind nicht, ist aber immer gut erreichbar und aufmerksam. Die Kindertagespflegeperson versucht vorsichtig, über Spielangebote Kontakt zum Kind aufzubauen. Es finden keine Trennungsversuche statt. Eventuelle Pflegeroutinen vollzieht die Bezugsperson. Ein Gegenstand, der nach Mutter oder Vater riecht (Schnuffeltuch, getragenes T-Shirt) kann die Eingewöhnung für das Kind erleichtern. Insbesondere bei den ersten Schlafversuchen ist es für das Kind meist sehr hilfreich, sich darin einzukuscheln.

Der erste Trennungsversuch: Die Bezugsperson entfernt sich nach einiger Zeit aus dem Betreuungsraum, nachdem sie sich vom Kind verabschiedet hat. Lässt sich das Kind schnell beruhigen, können die erste Trennungsperiode ca. 30 Minuten betragen. Wirkt das Kind hingegen verstört oder beginnt zu weinen ohne sich schnell trösten zu lassen, sollte die Trennung nicht länger als zwei bis drei Minuten betragen. Das kindliche Verhalten in dieser Situation hat erfahrungsgemäß einen gewissen Voraussagewert für den weiteren Verlauf der Eingewöhnung.

Die Stabilisierungsphase: Die Kindertagespflegeperson übernimmt zunehmend – erst im Beisein der Bezugsperson – die Versorgung des Kindes (Füttern, Wickeln etc.). Sie bietet sich gezielt als Spielpartner*in an und reagiert auf die Signale des Kindes. Die Trennungszeiten werden, unter Beachtung der Bedürfnisse des Kindes, täglich verlängert. Akzeptiert das Kind die Trennung noch nicht, sollte mit einer neuen Trennung gewartet werden. Der Montag sollte nicht zur „Probe-Trennung“ genutzt werden, denn dazwischen war das Wohlfühl – Wochenende, welches erfahrungsgemäß wieder eine erneute Eingewöhnung bedarf. Wir kennen das Phänomen in allen Betreuungssettings für Kinder, dass der Montag immer wieder ein sich neuorientieren in die Alltagssituation erfordert.

Die Schlussphase: In der Schlussphase der Eingewöhnung ist die Bezugsperson nicht mehr in der Kindertagespflegestelle anwesend, jedoch jederzeit für Notfälle erreichbar. In dieser Phase sollte das Kind in die Betreuung gebracht werden, wie es der Arbeitszeit der Eltern entspricht. Dies hat den Vorteil das Kind beruhigen zu können, wenn es die Trennung noch nicht vollständig „aushalten“ kann. Die Bezugsperson kann kommen, das Kind beruhigen und wieder gehen. Das Kind wird zu den Zeiten abgeholt, wie es unter realen Bedingungen abgeholt werden wird. Das bringt Sicherheit und erzeugt weniger Druck bei Kind und Eltern.

Die Eingewöhnungsphase sollte vier Wochen betragen. Manche Kinder benötigen mehr Zeit, andere wiederum weniger Zeit. Es liegt am Kind wieviel Zeit es benötigt um sich auf die Betreuungssituation einzustellen, dies sollte ihm auf jeden Fall gewährt werden. Denn es wird sich in stabilen Bindungen zu anderen Menschen zeigen, die bis in das Erwachsenenalter hineinwirken.

Wie gehen Kindertagespflegepersonen mit starken und langandauernden emotionalen Reaktionen des Kindes wie z.B. Weinen und Schreien um?

Wenn Kinder eingewöhnt werden, sind sie meist in einem Alter indem auch die Fremdelphase stattfindet, dabei kann es öfter auch zu emotionalen Reaktionen kommen. Hierbei sollte überlegt werden ob es der richtige Zeitpunkt ist, sein Kind in eine Fremdbetreuung zu geben.

Ein Kind sollte nicht weinen und schreien, wenn keine Person in der Nähe ist, dass es emotional auffängt. Wenn sich die Bindung zwischen Kindertagespflegeperson und Kind in der Eingewöhnung aufgebaut und stabilisiert hat, dann lässt sich das Kind auch trösten und emotional auffangen. Das ist absolut notwendig um ein Kind betreuen zu können. Die Eingewöhnung ist erst dann abgeschlossen, wenn die Kindertagepflegeperson ein Anker für Kinder in emotionalen Situationen darstellt.

Wie können Eltern die Eingewöhnung ihres Kindes fördern?

Das Kind „loslassen“ können, indem Signale der Eltern gesendet werden es ist OK, wenn die Kindertagespflegeperson sich kümmert (wickelt, füttert, tröstet…).

Manchmal ist es möglich, die Kindertagespflegeperson schon vor Beginn der Betreuung auf dem Spielplatz zu treffen, so dass das Kind sich langsam mit der Kindertagespflegeperson vertraut machen kann.

Fördern können die Eltern die Eingewöhnung, indem sie sich verlässlich zeigen und unmittelbar auf die Bedürfnisse ihrer Kinder reagieren. So werden Kinder sicher gebunden und können auch Explorationsangebote annehmen, die sie auf Grundlage von emotionaler Sicherheit erforschen können.

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