Die Ausbildung von pädagogischen Fachkräften für die Kindergärten in Ungarn

Monika Jäger-Manz

                         

Einleitung

Ungarn blickt auf eine lange – im Jahre 2018 genau 190 Jahre alte – Geschichte der Kindergartenpädagogik zurück. 1828 eröffnete Therese von Brunswick mit dem „Engelsgarten“ den ersten Kindergarten in Ungarn und damit gleichzeitig in ganz Mitteleuropa. Dieser nahm Kinder aus armen Familien auf und war mit ausschließlich männlichem Erzieherpersonal ausgestattet.

Seit 1837 wird in Ungarn pädagogisches Fachpersonal ausgebildet. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts fand die Ausbildung an Mittelschulen für 14 bis 18-jährige Mädchen mit dem Abitur als Abschluss statt. Ab 1959 wurde eine auf dem Abitur aufbauende zweijährige Hochschulausbildung für zukünftige Kindergärtner/innen eingeführt. Seit 2006 existiert an 10 Hochschulen / Universitäten Ungarns die Ausbildung für Kindergartenpädagogen/innen, wobei es sich um ein sechssemestriges Bachelor-Studium (BA) handelt.  Die Ausbildungsstätten bieten parallel dazu auch weitere Bachelor-Studiengänge für die Ausbildung als Kleinkindpfleger/innen und Kleinkinderzieher/innen für die Altersspanne von 0 bis 3 Jahren (6 Semester) sowie als Lehrer/innen für die Klasse 1-6 der Grundschulen ( 8 Semester) an. Damit werden in Ungarn bereits seit vielen Jahrzehnten pädagogische Fachkräfte auf die verschiedenen Altersgruppen spezialisiert.

Der ungarische Staat finanziert pro Student/in 12 Semester. Das bietet die Möglichkeit nach 6 Semestern Grundstudium (z. B. Kindergartenpädagogik) ein Aufbaustudium in staatlich finanzierter Form zu wählen. Außerdem werden nicht-staatlich finanzierte Studiengänge mit einem abweichenden Bewerbungsverfahren angeboten. Bewerber/innen müssen für diese Studiengänge eine ausreichende Anzahl an Bewerbungspunkten aufweisen und Studiengebühren bezahlen. Das bedeutet, dass unterschiedliche Studiengänge für sehr unterschiedliche Studiengebühren auf der Ausbildungspalette erscheinen.

Der Erzieher/innenberuf wird in Ungarn vorwiegend von Frauen gewählt, es gibt leider nur selten Männer in der Ausbildung. Eine Erhöhung der niedrigen Gehälter und damit einhergehend ein verbessertes Ansehen des Berufsbildes würde sicherlich dazu führen, dass Jugendliche den Beruf mit Zukunftsperspektiven antreten können.

Zurzeit ist ein enormer Mangel an Kindergartenpädagogen/innen zu verzeichnen, sowohl in ungarischen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung als auch so auch in deutsch-ungarischen Kindergärten der deutschen Minderheit. Im Dezember 2018 beschloss die Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen, dem Fachkräftemangel durch die Einführung eines Stipendiensystems entgegenzuwirken.

Die pädagogische Arbeit der Kindergartenpädagogen/innen wird von ausgebildeten Helfer/innen unterstützt. Sie führen pflegerische sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten durch und betreuen Teilgruppen von Kindern unter der Anleitung der pädagogischen Fachkräfte. Ihre Ausbildung erfordert kein Abitur, aber die Einstellung ist an die Qualifikation „Helferin im Kindergarten“ gebunden.

Zulassungsvoraussetzungen

Es gibt wichtige Zulassungsvoraussetzungen für das Studium „Kindergartenpädagogik” in Ungarn:

Nach dem Abitur muss ein Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert werden. Einerseits hängt die Zulassung der Bewerber/innen von dem Bestehen einer erfolgreichen Eignungsprüfung ab, die folgende Bereiche beinhaltet:

  1. Kommunikationsfähigkeiten, Textverständnis und Textproduktion, Aussprache,
  2. musikalische Fähigkeiten, Singfähigkeit, rhythmische Voraussetzungen,
  3. körperlich-motorische Fähigkeiten, Bewegungsarten, Bewegungskoordination.

Es werden also grundlegende allgemeine Fähigkeiten für das Studium „Kindergartenpädagogik” geprüft. Als wichtiges Kriterium gilt das Dokument über das Erfüllen der gesundheitlichen Voraussetzungen. Dysgrafie, Dyslexie, Dyskalkulie sowie psychische und mentale Störungen schließen ein Studium als Kindergartenpädagoge/in aus.

Andererseits ist das Erreichen der vom Ministerium festgelegten Punktzahl des Faches (abhängig u. a. von Abiturergebnissen und Fremdsprachenkenntnissen usw.) unerlässlich. Für den BA-Studiengang sind mindestens 300 bis 350 von 500 Bewerbungspunkten eine Voraussetzung für die Zulassung.

Curriculum

Die Grundlagen des Curriculums des Studiengangs „Kindergartenpädagoge/in“ wurden 2006 auf Landesebene nach festgelegten Richtlinien (Basiskenntnisse und -kompetenzen, Aufteilung von Theorie- und Praxisanteilen sowie Leistungspunkte) ausgearbeitet. Seitdem gab es kleinere Überarbeitungen. An den einzelnen Ausbildungsstätten wird nach den Landesprinzipien, aber nach eigenen Schwerpunkten und in regional-spezifischen Modulen (z.B. zur inklusiven Erziehung, zur Erziehung von verhaltensauffälligen und behinderten Kindern) unterrichtet.

Das Curriculum ist in Kenntnisbereiche mit max. 12 Leistungspunkten (LP) gegliedert, wie zum Beispiel Musikalische Fähigkeiten oder Visuelle Kultur (Ästhetische Bildung).

Für einige kulturelle Minderheiten (autochthon/deutsch/kroatisch/serbisch/slowakisch usw.) werden zusätzlich regional- und kulturell-spezifische Fachrichtungen angeboten (im Folgenden „Nationalitäten-Kindergartenpädagoge/in“ genannt). Diese Volksgruppen werden vom Staat gefördert und haben Träger, die selbstverwaltend eigene zweisprachige Kindergärten führen. Die Fächer dieser spezifischen Fachrichtungen mit 33 LP werden in der Sprache der gegebenen Minderheit unterrichtet. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Sprache, Grammatik und Kommunikation
  • Geschichte, Volkskunde, Sitten und Bräuche
  • Theorie und Praxis der Zweisprachigkeit – bilinguale Modelle
  • Methodik
  • Kinderliteratur des Mutterlandes – Kinderliteratur der Minderheit in Ungarn
  • Fachsprache der einzelnen Bildungsbereiche (visuelle Erziehung, Bewegungserziehung, Musik usw.).

Studium

Das Studium dauert 6 Semester und bereitet Studierende mit theoretischen sowie praxisorientierten Fächern und mit vielfältigen Praktika auf die pädagogische Arbeit im Kindergarten vor. Der Studiengang Kindergartenpädagogik wird jährlich auch als Fernstudium mit dem gleichen Curriculum, aber weniger Präsenzzeit angeboten. Die Vorlesungszeit beginnt immer im September und im Februar, sie beträgt 15 Wochen, danach folgt die Prüfungszeit. Studierende im Präsenzstudium besuchen die Hochschule / Universität an 4 Wochentagen, Studierende im Fernstudium alle zwei Wochen am Freitag und Samstag. Das Ziel ist die Ausbildung von Kindergartenpädagog/innen, die über das nötige Fachwissen sowie die sozialen Kompetenzen für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 3 bis 7 Jahren verfügen. Die Gesamtstundenzahl des Studiums beträgt ca. 2000-2200 Unterrichtstunden, im Semester gibt es 30-45 Stunden pro Fach.

Zur qualitativen Ausbildung von Studierenden tragen u.a. folgende Wissenschafts- und Fachgebiete bei, aus deren Inhalten die Unterrichtsfächer sowie das Curriculum bestehen:

  • Pädagogik, Psychologie, Gesellschaftswissenschaft – 32-45 LP
  • Methodik zu den Aktivitätsformen der Kindergartenerziehung (Spielpädagogik. Literarische Erziehung, Mathematische Grunderfahrungen, Musik-, Umwelt-, Bewegungserziehung, Visuelle Erziehung – 54-72 LP
  • spezifische Module zur Kindererziehung (Inklusion, Umweltschutz, Heilgymnastik, Heilpädagogik usw.) – 32-40 LP
  • Fachrichtung „Nationalitäten-Kindergartenpädagoge/in“: Geschichte, Sprache und Kultur der Nationalitäten, Frühe Zweisprachigkeit, Methodik der Nationalitätenerziehung im Kindergarten – 32-40 Leistungspunkte (in der Sprache der jeweiligen Minderheit).

In dem Bachelor-Studiengang absolvieren die Studierenden parallel zu den theoretischen und praxisorientierten, methodischen Fächern in jedem Semester Praktika für insgesamt 26 bis 34 LP: Diese sind entweder Gruppenpraktika (eine Studentin/ein Student beschäftigt sich mit den Kindern, die anderen machen Beobachtungen und analysieren anschließend das Gesehene) oder individuelle Praktika. Im Anschluss an das Praktikum folgt eine Reflexionsphase.

Die Ausbildung in sogenannten Praxiskindergärten wird als wichtiger Bestandteil des Studiums betrachtet. Die Studierenden hospitieren einen Tag pro Woche im Praxiskindergarten und bekommen dafür verschiedene (Beobachtungs-)Aufgaben. Sie erproben – zunächst unter Anleitung und dann immer selbstständiger – Beobachtungsmethoden und planen kleinere Aktivitäten und Angebote mit den Kindern, die sie anschließend durchführen und dokumentieren. Während der individuellen Praktika (2 bis 8 Wochen) beobachten sie bereits die pädagogischen Vorgänge in der Gruppe sowie verschiedene Förderungsbereiche, auch bei einzelnen Kindern, und arbeiten Lösungsvorschläge aus. Die Studierenden spielen mit den Kindern in der Freispielzeit, und führen mit ihnen verschiedene Beschäftigungen innerhalb der vom Landesprogramm vorgegebenen sechs Bildungsbereiche durch, die sie vorher mit einer ausgebildeten pädagogischen Fachkraft des Praxiskindergartens abstimmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Märchen – Gedichte – Reime (Literarische Erziehung)
  • Musik und rhythmische Erziehung (Lieder, Kreisspiele und Fähigkeitsförderung wie laut-leise, Musikinstrumente kennen lernen usw.)
  • Bewegungserziehung (Balancieren, Hüpfen, Laufübungen, Werfen usw.)
  • Visuelle Erziehung (Malen, Zeichnen, Drucken, mit Ton arbeiten usw.)
  • Umwelterziehung (Natur, Tiere, Jahreszeiten, Experimente wie sinken-schwimmen usw.);
  • mathematische Erfahrungen sammeln (viel/mehr/weniger/genauso viel, Mengen bilden, Paare bilden, Richtungen, usw.).

Die Frühpädagogik hat in Ungarn eine gut fundierte und ausgearbeitete Didaktik, es gibt seit Jahrzehnten wichtige, gut brauchbare Fachbücher zum Beispiel zur Bewegungserziehung mit didaktisch-methodischen Vorschlägen oder zur Musikerziehung mit empfohlenen Kinderliedern nach Altersgruppen laut der Kodály-Methode (Zoltán Kodály1882-1967, der weltberühmte Musiker, Musikpädagoge). Zur Ausbildung von Studierenden gehört seit ca. 100 Jahren das Erlernen eines Musikinstruments, früher war das die Geige, heute dominieren Gitarre und Flöte.

Bildungsanforderungen

Als wichtige Richtlinie zur Ausbildung gilt ein im Rahmen aller Ausbildungsstätten landesweit abgestimmtes Kriterien-System (Bildungsanforderungen KKK), nach dem die Absolventen/innen über Kenntnisse, Kompetenzen, Attitüden und Verantwortung verfügen sollen.

1. Kenntnisse

Studierende sollen über wichtige Kenntnisse verfügen, wie z.B. über:

  • Fachkenntnisse und methodische Kenntnisse zur komplexen Persönlichkeitsentwicklung des Kindes
  • wichtige Kenntnisse in Pädagogik, Psychologie, Spielpädagogik und in anderen Wissenschaftsgebieten
  • Inklusion
  • Beobachtung und Förderung des Kindes
  • Planung und wichtige Dokumente des Kindergartens
  • Gesundheitserziehung der Kinder (Körperhaltung, Ernährung, Kinderkrankheiten usw.)
  • ethische, juristische Regelungen des Familien- und Kinderschutzes usw.

2. Kompetenzen

Studierende sollen fähig sein,

  • erworbene pädagogische, psychologische, gesellschaftswissenschaftliche und methodische Kenntnisse sowie Kompetenzen in der Erziehung von 3 bis 7-jährigen Kindern adaptiv einzusetzen.
  • die Inhalte, Kenntnisse der sechs Bildungsbereiche spontan oder gezielt einzusetzen;
  • mit den Partnern des Kindergartens (Familie usw.) ein vertrauensvolles Verhältnis auszubauen.
  • mit einer toleranten, hilfsbereiten, offenen Haltung den Kindergartenalltag zu meistern;
  • Erziehungs- und Förderungsziele zu setzen sowie Inhalte dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder entsprechend zu planen.
  • pädagogische Prozesse differenziert zu planen, zu analysieren und zu bewerten.
  • Kinder sowie ihre Entwicklungsprozesse zu beobachten und zu dokumentieren.
  • die individuelle Entwicklung der körperlichen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten der Kinder nach Altersbesonderheiten zu unterstützen.

3. Attitüden

Studierende sollen verpflichtet sein

  • zur kompletten Gesundheitsförderung der Kinder.
  • zur Auswahl der Strategien, Methoden der Vermittlung und Systematisierung der Kenntnisse sowie Tätigkeiten der 3 bis 7-jährigen Kinder.
  • zur Gestaltung einer unterstützenden Umgebung.
  • zur toleranten, vorurteilsfreien, empathischen, inklusiven Erziehungshaltung.
  • zur spiel- und handlungsorientierten Organisierung des Tagesablaufes, der der Persönlichkeit der Kinder entsprechend offen und flexibel gestaltet ist.
  • zum Kennenlernen und Anwenden der neuesten Forschungsergebnisse der Erziehungswissenschaft.
  • zur Überprüfung der Erziehungsprozesse und zur Kenntnis der Ergebnisse, um die vorhanden Pläne weiterzuentwickeln oder zu ändern.
  • zur methodischen Innovation, zum Kennenlernen und Anwenden der neuen Kommunikations- und Medientechnologien.

4. Autonomie und Verantwortung

Studierende sollen Verantwortung übernehmen

  • für die Kinder ihrer Kindergruppe und für ihre Erziehungstätigkeit.
  • als reflektierende Kindergartenpädagog/innen für das Planen und die Durchführung der Erziehungsprozesse und für ihre pädagogischen Entscheidungen.
  • für ihre Zusammenarbeit mit den Eltern und mit dem Erziehungsteam.
  • für die Entwicklung ihrer Fachkompetenzen durch Weiterbildungen.

Voraussetzungen zum Erlangen eines Diploms

Zum Erlangen eines Diploms „Kindergartenpädagoge/in“ müssen geleistete Studienfächer, Kolloquien und Rigorosa (mündliche Prüfungen) sowie Praktika mit insgesamt 180 Leistungspunkten (European Credit Points ECTS) erreicht werden.

Außerdem muss in mindestens einer Fremdsprache ein Sprachschein, Stufe B2 vorgelegt werden.

Nach der Ausbildung erhalten die Studierenden mit “Nationalitäten-Fachrichtungen“ ein Diplom, mit dem sie sowohl in ungarischsprachigen als auch in zweisprachigen (z.B.: deutsch/kroatisch…-ungarisch zweisprachigen) Kindergärten eingestellt werden können.

Lehrkräfte

An den Hochschulen / Universitäten mit der Ausbildung von Kindergartenpädagog/innen sollen die Lehrkräfte im hohen Anteil (60-70%) in den pädagogischen / psychologischen / naturwissenschaftlichen / linguistischen usw. Wissenschaftsgebieten über ein Doktorstudium, eine Dissertation und einen Ph.D-Titel verfügen und aktive wissenschaftliche Tätigkeit (Publikationen, Bücher veröffentlichen) im Zusammenhang mit den Studienfächern ausüben.

Neben den promovierten Lehrenden arbeiten wissenschaftliche Mitarbeitende in der pädagogischen Ausbildung, die Vorlesungen und Seminare halten sowie Publikationen in ihrem Forschungsbereich veröffentlichen. Außerdem begleiten sie die wissenschaftlichen Aktivitäten der Studierenden. Es wird immer schwieriger, junge promovierte Lehrkräfte zu motivieren, an Hochschulen / Universitäten zu unterrichten, denn die Anerkennung und die Gehälter stehen mit den Anforderungen nicht in Einklang. Das Unterrichten einiger Fächer im Curriculum kann oft nur durch die Lehrtätigkeit von pendelnden Professoren/innen erreicht werden.

Qualitätssicherung

Die Voraussetzungen zur Ausbildung und die Qualität werden 5-jährlich von einer Akkreditierungskommission analysiert und überprüft. Sofern die Ergebnisse zufriedenstellend sind, wird der Studiengang akkreditiert. Die Qualitätsüberprüfung und -sicherung beinhaltet beispielsweise personelle, curriculare, wissenschaftliche und infrastrukturelle Aspekte der Ausbildung, wobei auch die Praxiskindergärten besucht und nach bestimmten Kriterien evaluiert werden.

 

Literaturverzeichnis

Bildungsanforderungen (KKK) - 18/2016 (VIII.5) EMMI-Verordnung

Curriculum des BA-Faches „Kindergartenpädagogik”, 2006, 2017

13/1996. (VIII. 28) Verordnung mit Modifizierungen (2018): Landesgrundprogramm der Kindergartenerziehung – Óvodai Nevelés Országos Alapprogramja

Gesetz über die Rechte der Nationalitäten – Nr. CLXXIX (2011) 2011. évi törvény a nemzetiségek jogairól https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=A1100179.TV

Gesetz über das Hochschul- und Universitätswesen – (Nr. CCIV) 2011. évi. törvény a nemzeti felsőoktatásról https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=A1100204.TV

Jäger-Manz, Monika: Aus- und Fortbildung von deutschen Minderheitenpädagogen für den Kindergarten und die Unterstufe an der Eötvös-József-Hochschule in Baje/Baja.  In: Knipf-Komlósi, Elisabeth ─ Erb, Maria ─ Hock-Englender, Ibolya (Hrsg.): Deutsch revital. Heft 6. Budapest: Folium Kft. 61-74. 2009

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