Hilfsangebote für (Klein-) Kinder und ihre Eltern

Aus: Martin R. Textor/Dagmar Winterhalter-Salvatore: Hilfen für Kinder, Erzieher/innen und Eltern. Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten. München: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit 1999

Martin R. Textor und Dagmar Winterhalter-Salvatore

Inhalt

  1. Frühförderstellen
  2. Sozialpädiatrische Zentren
  3. Frei praktizierende Physiotherapeut/innen, Ergotherapeut/innen und Motopäd/innen
  4. Frei praktizierende Logopäd/innen und Sprachheilpädagog/innen
  5. Erziehungsberatungsstellen
  6. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen/ Kinder- und Jugendpsychiater
  7. Jugendamt/ Allgemeiner Sozialdienst
  8. Gesundheitsamt
  9. Schulvorbereitende Einrichtungen
  10. Schulkindergärten
  11. Heilpädagogische Tagesstätten
  12. Mobile Sonderpädagogische Hilfe der Förderschulen
  13. Fazit

In diesem Kapitel sollen wichtige psychosoziale Dienste vorgestellt werden, die Kleinkindern mit Verhaltensauffälligkeiten, Sprachstörungen, Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsschwächen oder (drohenden) Behinderungen sowie ihren Eltern helfen. Anhand einiger Fallbeispiele soll verdeutlicht werden, wie diese Einrichtungen arbeiten - wobei auch aufgezeigt wird, dass manchmal die Unterstützung von zwei oder drei Diensten benötigt wird, um die Probleme eines Kindes bzw. seiner Familie lösen zu können. Beginnen wir mit einem Fallbeispiel:

Jörg hört einfach nicht hin

Jörg ist jetzt 5,5 Jahre alt und besucht seit circa einem halben Jahr den Kindergarten. Die Familie zog letzten Sommer aus Holstein nach München. Jörgs kleine Schwester wird im kommenden Herbst in den Kindergarten aufgenommen. Zu Beginn seiner Kindergartenzeit war der Junge sehr verschlossen. Meist spielte er alleine in der Bauecke, nahm kaum Kontakt zu den anderen Kindern auf und beteiligte sich nicht an Aktivitäten der Gruppe. Auch die Kontaktangebote der Erzieherinnen nahm er nicht wahr.

Nach einiger Zeit veränderte sich aber sein Verhalten maßgeblich. Gehäuft stört er andere Kinder beim Spiel, sucht vor allem mit jüngeren und schwächeren Kindern die körperliche Konfrontation und verweigert angeleitete Beschäftigungen. Immer wieder sucht die Erzieherin das Gespräch, merkt aber dabei, dass das Kind nicht zuhört und nur aggressiv reagiert. Auch Fragen und die Anrede anderer Kinder werden meist negiert. Der Erzieherin fällt besonders die Verweigerung sportlicher Aktivitäten auf. Am liebsten sitzt Jörg alleine in der Ecke und baut hohe Türme.

In den Tür- und Angel-Gesprächen erfährt die Erzieherin von der sehr zurückhaltenden Mutter, dass auch sie Probleme mit ihrem Sohn habe. Die Eltern des Kindes besuchen leider nicht die Veranstaltungen und Gesprächsangebote des Kindergartens. Die Mutter versucht auch, beim Abholen des Kindes sich möglichst schnell aus dem Kindergarten zu schleichen.

Das Problem eskaliert, als die Erzieherin entdeckt, dass Jörg in unbeobachteten Momenten schwächere Kinder beiseite nimmt und diese körperlich, z.B. mit Nadeln oder anderen Gegenständen, traktiert. Um das Verhalten von Jörg besser analysieren zu können, beobachten die Erzieherin und auf ihren Wunsch hin auch eine Kollegin den Jungen sowohl bei gelenkten Beschäftigungen als auch beim Freispiel. Es ist auffällig, dass Jörg in seinen Bewegungen sehr unsicher wirkt und auch meist verstärkt aggressiv gegen andere Kinder in Situationen wird, in denen motorische Anforderungen gestellt werden. Beim Spielen im Freien wie Fangen, Rutschen etc. zieht er sich alleine zurück, und es scheint, dass er seine Frustration über die motorischen Defizite nach einer Weile an schwächeren Kindern auslässt.

Nach einer Reihe von gezielten Beobachtungen wird die Mutter - die sich aufgrund der Schwere der Auffälligkeiten nun nicht mehr verweigern kann - zu einem Elterngespräch eingeladen. Die Erzieherin schildert die Probleme des Kindes. Die Mutter bestätigt die Angaben, verweist aber darauf, dass dieses Verhalten erst seit circa einem Jahr auftritt. Sie erklärt sich bereit, mit einer Frühförderstelle Kontakt aufzunehmen. Auf ihren Wunsch findet der Erstkontakt zusammen mit der Erzieherin statt.

1. Frühförderstellen

Die Frühförderstelle ist Ansprechpartner für Eltern, bei deren Kleinkindern Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen vermutet bzw. festgestellt werden. Die Probleme der Kinder sollen so früh wie möglich diagnostiziert ("Früherkennung") und behandelt werden ("Frühbehandlung", "Früherziehung"). Dabei wird von folgendem Grundsatz ausgegangen: Je frühzeitiger eine Förderung einsetzt, desto wirksamer kann die Entwicklung des Kindes positiv beeinflusst werden - Kleinkinder sind viel lernfähiger und lernbereiter als Schulkinder, Jugendliche bzw. Erwachsene. Zugleich sollen ihre Eltern unterstützt und beraten werden ("Frühberatung"), sodass Ängste und das Gefühl der Hilflosigkeit überwunden, falsche Reaktionen gegenüber dem Kind (z.B. Überforderung) abgebaut und entwicklungsfördernde Verhaltensweisen vermittelt werden können.

In einer Frühförderstelle werden Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt behandelt, bei denen

  • (drohende) Behinderungen,
  • Teilleistungsstörungen,
  • Sprachstörungen,
  • Verhaltensauffälligkeiten,
  • (sonstige) Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen in ihrer Entwicklung

diagnostiziert wurden. Die Behandlung kann in der Frühförderstelle oder in der jeweiligen Familie erfolgen. Manche Einrichtungen verfügen auch über einen Mobilen Dienst, der mit hilfebedürftigen Kindern einzeln oder in Kleingruppen in dem von ihnen besuchten Kindergarten arbeitet. Auf diese Weise können z.B. Kinder erreicht werden, deren (allein erziehende) Eltern vollerwerbstätig sind oder die aus anderen Gründen (z.B. fehlende Verkehrsanbindung, mangelnde Einsicht) nicht in die Frühförderstelle gebracht oder in der Familie behandelt werden können. Die Mitarbeiter/innen des Mobilen Dienstes legen in der Regel großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Erzieher/innen und stimmen mit ihnen erzieherische Maßnahmen ab.

Die Behandlung in einer Frühförderstelle ist für Eltern kostenfrei. Die Kosten werden weitgehend von den Krankenkassen (nach Verordnung durch einen Arzt; in erster Linie medizinische Maßnahmen) oder den Sozialhilfeträgern übernommen.

In einer Frühförderstelle arbeitet ein interdisziplinär zusammengesetztes Team von Sozialpädagog/innen, Heilpädagog/innen, Psycholog/innen, Ergotherapeut/innen, Logopäd/innen, Physiotherapeut/innen, Sonderpädagog/innen, Musiktherapeut/innen, Motopäd/innen, Ärzt/innen u.a. Auf diese Weise kann ein ganzheitliches Behandlungskonzept realisiert werden, das medizinische, psychologische, pädagogische, soziale und andere Maßnahmen umfasst. Wichtige Förderziele sind beispielsweise:

  • Förderung der Wahrnehmung,
  • Schulung der Grob- und Feinmotorik,
  • Unterstützung der Sprachentwicklung und der Kommunikation,
  • Aufbau eines angemessenen Sozialverhaltens,
  • Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten sowie
  • Ermutigung zu einer aktiven Auseinandersetzung mit der Umwelt und der eigenen Behinderung.

Auf der Suche nach den Ursachen der Auffälligkeiten wird zunächst die Entwicklungsgeschichte eines jeden Kindes erfasst (Anamnese) . Frühere Befunde (z.B. aus den Vorsorgeuntersuchungen U 1 ff.) sowie Beobachtungen der Eltern oder der Erzieher/innen geben Aufschluss über eventuelle Störungen in der Entwicklung. Auch können verschiedene Testverfahren eingesetzt werden. Eine besondere Bedeutung kommt der Beobachtung des Kindes beim Spiel mit ausgewählten Materialien und im Umgang mit anderen zu. Dann wird unter Einbeziehung der Eltern ein genauer Förderplan aufgestellt, der Maßnahmen aus den Bereichen Heilpädagogik, Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie, Psychologie usw. umfassen kann. Die Behandlung soll sich nicht im Training von Einzelfunktionen erschöpfen, sondern die gesamte psychosoziale Entwicklung berücksichtigen.

Eine wichtige Rolle kommt der Zusammenarbeit mit den Eltern zu. So sollen sie in einer bejahenden Haltung zu ihrem Kind bestärkt werden. Auch wird großer Wert auf ihre Anleitung gelegt - die Eltern sollen erfahren, wie sie mit ihrem Kind am besten umgehen und wie sie es gezielt fördern können. Weitere Angebote sind Beratung hinsichtlich der Bewältigung persönlicher bzw. familialer Probleme sowie Information über Fördermöglichkeiten, rechtliche Gegebenheiten und finanzielle Hilfen. Die ganze Familie soll eine Stützung und Stabilisierung erfahren.

Fallbeispiel "Jörg": der Behandlungsverlauf

Nach der diagnostischen Abklärung schlagen die Mitarbeiter/innen der Frühförderstelle zunächst eine psychomotorische Übungsbehandlung vor. Die Mutter geht mit dem Bericht zu ihrem Kinderarzt, der diese Maßnahme verordnet. Die Behandlung umfasst Übungseinheiten zur Förderung der Wahrnehmung des eigenen Körpers (Körperfunktionen, Bewegungen, Körperschemata usw.), der Umwelt (Raum, Materialbeschaffenheit etc.) und des Zusammenwirkens von Wahrnehmung, Reizverarbeitung und Motorik.

Bei den Übungen fällt auf, dass Jörg Probleme hat, seine Körperlage zu verändern (d.h., beim Rollen auf dem Boden wird ihm schlecht, Schaukeln in der Hängematte löst Ängste aus etc.). Auch hat er Schwierigkeiten, Töne zu orten oder bestimmten Geräuschquellen zuzuordnen. So kann er auch nicht die Bewegungen eines Schwungtuches nach der Musik richten. In der Wahrnehmung der koordinierten Bewegung liegen seine größten Probleme. Seine Bewegungen erscheinen linkisch, und er kann sein Bewegungstempo auch nur schwer regulieren. Diese Defizite erschweren es dem Kind, Vertrauen in seine eigenen Handlungen und der von Partnern aufzubauen. Die Vermutung liegt nahe, dass Jörg mit dem Gleichgewicht Probleme hat und seine Hörfähigkeit eingeschränkt ist.

Nach mehreren Gesprächen mit der Mutter wird das Kind zur Gehörüberprüfung zu einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt geschickt. Die Vermutung erhärtet sich, als eine kleine Schädigung des Trommelfelles diagnostiziert wird. Jörgs Hörvermögen ist rechtsseitig eingeschränkt, und vermutlich ist sein Gleichgewichtssinn beeinträchtigt. Nach Aussagen der Mutter hatte das Kind vor zwei Jahren eine starke Mittelohrentzündung, die über lange Zeit chronisch verlief, damals aber nicht fachärztlich weiter behandelt wurde.

2. Sozialpädiatrische Zentren

Ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ist eine von einem Kinderarzt geleitete Einrichtung zur ambulanten Untersuchung und Behandlung von Säuglingen, (Klein-) Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsverzögerungen, neurologischen Erkrankungen, Teilleistungsstörungen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, Epilepsie, Gewichtsstörungen, Behinderungen, Schlafstörungen usw. In der Regel werden schwerere Störungen als in Frühförderstellen behandelt. Für Diagnose und Therapie steht ein interdisziplinär zusammengesetztes Team aus Kinderärzt/innen, Psycholog/innen, Ergotherapeut/innen, Logopäd/innen, Physiotherapeut/innen, Sozialpädagog/innen, Musiktherapeut/innen u.a. zur Verfügung.

Sozialpädiatrische Zentren sind nur auf regionaler Ebene vorhanden, sodass insbesondere für auf dem Land oder in Kleinstädten wohnende Eltern lange Anfahrtswege entstehen. Die Anmeldung beim Sozialpädiatrischen Dienst erfolgt über den behandelnden (Haus-, Kinder-) Arzt. Nach der Anamnese und Untersuchung wird die Diagnose mit den Eltern besprochen und ein Therapievorschlag gemacht. Die Behandlung kann im SPZ oder vor Ort erfolgen (z.B. in einer Frühförderstelle, durch den überweisenden Arzt oder durch niedergelassene Therapeuten). Diagnose und Behandlung sind für die Eltern kostenlos; die Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen.

3. Frei praktizierende Physiotherapeut/innen, Ergotherapeut/innen und Motpäd/innen

Bei eng umgrenzten Auffälligkeiten eines Kleinkindes kann der Haus- oder Kinderarzt auch eine Behandlung durch Therapeut/innen in freier Praxis verordnen. In diesem Fall werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.

Physiotherapeut/innen haben eine dreijährige Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung absolviert. Sie werden bei Störungen sowohl der Bewegungsorgane als auch des zentralen und peripheren Nervensystems oder der inneren Organe tätig. Auf der Grundlage der ärztlichen Diagnose und der eigenen Untersuchung erstellen sie einen Behandlungsplan, der z.B. manualtherapeutische Maßnahmen, medizinisches Funktionstraining, Atemtherapie, Methoden zur Sensorischen Integration, Psychomotorik und physikalische Therapien (Kälte- und Wärmeanwendungen, Massagen, Elektrotherapie usw.) umfassen kann. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Krankengymnastik (die Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" umfasst und ersetzt die frühere Berufsbezeichnung "Krankengymnast").

Ergotherapeut/innen, auch Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/innen genannt, haben in der Regel eine dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule absolviert. Ihre Aufgaben liegen neben der ergotherapeutischen Diagnostik und der Erstellung eines Therapieplanes in der Durchführung von Einzel- oder Gruppenbehandlungen: Durch das Spielen, die künstlerische Betätigung und das Basteln mit ganz unterschiedlichen Materialien und Gegenständen entwickeln Kinder motorische Fertigkeiten. Einschränkungen in der Beweglichkeit werden abgebaut, Konzentrationsfähigkeit, Eigeninitiative und Kreativität gefördert. Je nach (weiterer) Spezialisierung - und bei entsprechender Indikation - können Methoden aus der Psychomotorik, Musik-, Kunst- und Tanztherapie, neurophysiologische Behandlungsmaßnahmen, Entspannungstechniken oder Autogenes Training eingesetzt werden. Neben körperlichen Fähigkeiten und Funktionen werden somit (indirekt) auch psychische und soziale gefördert. Ferner werden die Eltern der behandelten Kinder beraten.

Motopäd/innen - ähnliche Berufsbezeichnungen sind: Motolog/in, Mototherapeut/in und Psychomotoriker/in - arbeiten mit Kindern, die in ihren Wahrnehmungs- und Bewegungsfunktionen eingeschränkt oder behindert sind und in Folge davon Beeinträchtigungen im sozialen Leben und emotionalen Erleben erfahren. Sie gehen von der funktionellen Einheit von psychischen und motorischen Vorgängen aus - von Wahrnehmen, Bewegen und Erleben in konkreten raum-zeitlichen Bezügen ("psychomotorische Einheit"). So richten sich ihre Maßnahmen auf den Überschneidungsbereich zwischen Leib und Seele. Motopäd/innen fördern die kindliche Entwicklung durch wahrnehmungs- und erlebnisorientierte Bewegungsangebote - z.B. durch Spiele und Übungen, die das Kind spüren lassen, wie sich sein Körper bewegt, zur Ruhe kommt oder in sozialen Bezug gerät und wie es Handlungen plant und durchführt. Auf diese Weise macht das Kind Erfahrungen mit sich selbst, mit verschiedenen Materialien und mit anderen Menschen, entwickelt es eine positive Beziehung zum eigenen Körper und sich selbst, wird es ganzheitlich in seiner Persönlichkeitsentwicklung gefördert.

4. Frei praktizierende Logopäd/innen und Sprachheilpädagog/innen

Logopäd/innen haben eine dreijährige staatlich anerkannte Ausbildung an einer Berufsfachschule absolviert. Dadurch sind sie befähigt, Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen, Spracherwerbs- und Redeflussstörungen sowie andere Beeinträchtigungen der Kommunikationsfähigkeit (z.B. Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten) bei Patient/innen aller Altersgruppen zu behandeln. Ihre Tätigkeit umfasst Diagnostik, Therapie und Beratung. Logopäd/innen behandeln ihre Patient/innen selbstständig und eigenverantwortlich auf Verordnung eines Arztes. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Daneben gibt es Diplom-Sprachheilpädagog/innen bzw. Diplom-Sprachheiltherapeut/innen, die wie die an Förderschulen tätigen Sprachheillehrer/innen an Universitäten ausgebildet wurden. Vereinzelt trifft man ferner auf Staatlich anerkannte Sprachtherapeut/innen (ihre Ausbildung wurde 1998 eingestellt), Klinische Sprechwissenschaftler/innen (Diplom-Sprechwissenschaftler mit einer zweijährigen klinischen Weiterbildung) und Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (Ausbildung an einer Berufsfachschule). Alle diese Fachleute diagnostizieren, behandeln und therapieren Sprachstörungen jeder Art. Die Behandlung kann in der Regel bei ärztlicher Verordnung mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Fallbeispiel "Sven redet nicht mehr"

Sven ist fünf Jahre alt und ein sehr aufgeweckter Junge. Seine kreativen Einfälle in der Erfindung von Spielen werden von den Kindern geschätzt; er ist bei allen beliebt und fügt sich problemlos in jede Gruppe ein. Besonders erfinderisch ist er beim Geschichtenerzählen - da kennt seine Fantasie oft keine Grenzen.

In letzter Zeit fällt allerdings auf, dass Sven sich oft im Redefluss verhaspelt oder im Sprechen stockt. Seine Motorik wirkt in diesen Situationen sehr linkisch und verkrampft. Auch der Mutter fällt dieses Verhalten auf und sie versucht, durch ständiges Korrigieren dem Kind seine Sprachauffälligkeit bewusst zu machen. Der Junge stottert nun fast bei jeder Äußerung. Vermehrt zieht er sich aus dem Gruppengeschehen zurück, wirkt antriebsarm und schwer motivierbar. Seine fantasievollen Geschichten scheinen versiegt.

Mutter und Erzieherin sind sich einig, dass Sven therapeutisch behandelt werden muss. Eine frei praktizierende Logopädin ist bereit, in den Kindergarten zu kommen, um sich das Kind anzuschauen. Sie beobachtet das Kind, wie es z.B. alleine ohne stockende Rede in der Puppenecke mit einem Bär spricht. So wird deutlich, dass das Stottern nur in der zwischenmenschlichen Interaktion auftritt. Insbesondere die Eltern, aber auch die Erzieherinnen, werden von der Logopädin angehalten, Sven während des Redeflusses nicht direkt anzuschauen, ein Stottern zu ignorieren und ihn nicht durch Korrigieren oder Wortwiederholungen in Bedrängnis zu bringen.

Schon nach wenigen Therapiestunden in der logopädischen Praxis legt sich die Sprachbeeinträchtigung. Vermutlich handelt es sich bei Sven um das entwicklungsbedingte Stottern im Vorschulalter. In dieser Zeit setzt die kognitive Reifung verstärkt ein: Die Kinder denken im wahrsten Sinne des Wortes schneller, wie sie ihre Wahrnehmungen artikulieren können.

5. Erziehungsberatungsstellen

Die Aufgaben der Erziehungsberatungsstellen sind in mehreren Vorschriften des SGB VIII geregelt (§§ 16 Abs. 2 Nr. 2, 17, 18 Abs. 3, 28 SGB VIII), wobei in § 28 SGB VIII die Einrichtungen ausdrücklich als Anbieter genannt und Vorgaben an ihre Organisation und Arbeitsweise niedergelegt werden: "Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind".

Erziehungs- und Familienberatungsstellen helfen vor allem bei

  • Fragen zur Entwicklung und Erziehung von Kindern,
  • Erziehungsschwierigkeiten,
  • Verhaltensauffälligkeiten,
  • Entwicklungsverzögerungen,
  • psychosomatischen Beschwerden,
  • Formen der seelischen Behinderung bei Schulkindern,
  • Eltern-Kind-Konflikten,
  • Kindesmisshandlung,
  • sexuellem Missbrauch,
  • Einnässen,
  • Ess- und Schlafstörungen,
  • in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie hinsichtlich der
  • Ausübung des Umgangsrechts nichtsorgeberechtigter Elternteile.

In Erziehungsberatungsstellen arbeiten vor allem Psycholog/innen und Sozialpädagog/innen, aber auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen, Heilpädagog/innen, Ärzt/innen und andere Fachkräfte. Sie verfügen in der Regel über besondere Zusatzausbildungen, z.B. in der Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie, Psychoanalyse, Spieltherapie oder Familientherapie. Manche haben sich für die Behandlung besonderer Zielgruppen (z.B. von Scheidungs-, Teil-, Stief- oder Pflegefamilien) weiterqualifiziert.

Erziehungsberatung erfolgt grundsätzlich freiwillig, d.h., dass Eltern sich in der Regel selbst anmelden und zur Mitarbeit bereit sein müssen. Für fast alle Beratungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch. Auch ist Erziehungsberatung kostenfrei. Die Berater/innen unterliegen der Schweigepflicht, d.h., was in den Gesprächen mitgeteilt wird, wird vertraulich behandelt. Nur so kann eine vertrauensvolle Beziehung zu den Klient/innen entstehen, in der sehr persönliche Fragen und Probleme geklärt werden können. Nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern dürfen Gesprächsinhalte z.B. an den Kindergarten oder das Jugendamt weitergegeben werden.

Zum Erstgespräch werden in der Regel beide Eltern und ihr Kind oder die ganze Familie eingeladen. Die Berater/innen sprechen mit ihnen über die jeweiligen Probleme und eventuell schon über deren Ursachen. Dann folgen Anamnese und Diagnose, wobei manchmal Testverfahren und andere psychologische Untersuchungsmethoden eingesetzt werden. Je nach der Problematik folgt eine mehr oder minder lange Beratung bzw. Behandlung, die beispielsweise

  • Einzelgespräche,
  • Familienberatung,
  • psychotherapeutische, heilpädagogische und ähnliche Maßnahmen für das Kind,
  • Krisenintervention,
  • Gruppen für Eltern oder
  • Gruppen für Kinder

umfassen kann. Die Arbeitsansatz der Berater/innen ist familienorientiert und ganzheitlich.

Daneben beraten Erziehungsberater/innen pädagogische Fachkräfte wie Erzieher/innen und Lehrer/innen (inkl. Fallbesprechungen) und bieten manchmal Supervision an. Sie führen Informationsveranstaltungen zu Erziehungsfragen durch bzw. nehmen als Referent/innen oder Gesprächspartner an Elternabenden in Bildungseinrichtungen teil.

Das folgende Fallbeispiel vermittelt einen Eindruck von der Arbeit einer Erziehungsberatungsstelle:

Im Kindergarten pengt's, boingt's und kracht's ... oder können unsere Kinder nicht mehr sprechen?

Steffi ist 5,3 Jahre alt und besucht seit ungefähr einem Jahr den Kindergarten. Sie ist ein sportlich aktives Mädchen - kein Klettergerüst ist ihr zu hoch. Sie hat viele Freunde im Kindergarten und spielt mit Vorliebe mit den Jungen Fußball oder andere bewegungsorientierte Spiele.

Auffallend ist die Spracharmut des Kindes. Bei Erzählungen oder Nachbesprechungen von Bilderbüchern ist ihr Wortschatz sehr eingeschränkt; sie versucht, dies durch gestenreiche Gebärden und verschiedene Laute auszugleichen. Der Erzieherin fällt auf, dass Steffi viel aus Fernsehsendungen erzählt, in denen es "pengt", "boingt" und "kracht". In der Kleingruppe der Vorschulkinder wirkt sie oft unkonzentriert und weigert sich, aufgabenbezogen zu arbeiten.

Da die Einschulung bevorsteht, wird ein Gespräch mit den Eltern vereinbart. Dort erfährt die Erzieherin von der gestresst wirkenden Mutter, die zuweilen mit ihren fünf Kindern überfordert ist, dass der ältere Bruder von Steffi wegen Sprachproblemen in die Diagnose- und Förderklasse gehe. Die Mutter berichtet, dass sie oft "keinen Nerv habe", sich um die "großen" Kinder zu kümmern und sie einfach vor den Videorecorder setze. Der Haushalt, die Kinder und ihre Heimarbeit würden ihr einfach zu viel werden. Nach einiger Überzeugungsarbeit erklärt sich die Mutter bereit, einen Termin mit der Erziehungsberatungsstelle zu vereinbaren.

Frau X. und Steffi besuchen die Erziehungsberatungsstelle. Nach mehreren Sitzungen kristallisieren sich zwei Problembereiche heraus: Erstens braucht das Mädchen dringend Unterstützung in ihrer Sprach- und geistigen Entwicklung. Zweitens muss die Mutter in ihrem überfordernden Alltag entlastet werden.

Steffi nimmt nun wöchentlich an einer Spielgruppe in der Beratungsstelle teil. Fünf Kinder mit Problemen in ihrer intellektuellen Entwicklung besuchen diese von einer Heilpädagogin mit Zusatzausbildung in Autogenem Training geleitete Gruppe. In Verbindung mit Märchenmotiven werden Entspannungsübungen durchgeführt, die die Fantasie der Kinder fördern und Konzentrationsschwächen zu überwinden helfen. Durch das Autogene Training finden die Kinder zur inneren Ruhe und entwickeln neue Energie, Lerninhalte konzentriert aufzunehmen. Außerdem fördern die Märchen durch ihre klare Sprache und Aussage die Erweiterung des Wortschatzes. Sie ermöglichen es, Gefühle zu verbalisieren und Handlungen logisch in der Nacherzählung wiederzugeben. Die in Märchen typischen Wiederholungen erleichtern den Sprachaufbau.

Ferner werden den Kindern in dieser Spielgruppe vielfältige Angebote zur Spracherweiterung gemacht - z.B. durch Bilderbücher, die Kommentierung von Scharaden, Mimenspiele und Bildgeschichten. Methoden der psychomotorischen Wahrnehmungsförderung (z.B. ein Kind erklärt dem Partner ein vor ihm liegendes Bild, das dieser nachzuzeichnen hat) unterstützen die Kinder in ihrer Entwicklung.

Aber auch die Mutter erfährt Hilfe: In mehreren Einzelgesprächen mit der Psychologin der Beratungsstelle wird deutlich, dass die Frau mit ihren vielfältigen Aufgabenbereichen und Verantwortlichkeiten allein gelassen und damit überfordert ist. In erster Linie geht es darum, ihr praktische Hilfestellungen zur Bewältigung ihrer häuslichen Verpflichtungen zu geben. Hierzu wird unter Einschaltung des Jugendamtes Kontakt mit dem Verein "Nachbarschaftshilfe e.V." aufgenommen. Er bietet u.a. Hilfen im Alltag wie Haushalts-, Einkaufs- und Reinigungshilfe sowie Kinderbetreuung an. Zweimal die Woche erhält nun Frau X. Unterstützung bei der Erledigung ihres Haushaltes, wobei die Kosten vom Jugendamt bezuschusst werden.

Zusätzlich wandte sich die Erzieherin an das nahe gelegene Mütterzentrum. Es bietet Müttern Möglichkeiten zum Gesprächs- und Erfahrungsaustausch, Babysittervermittlung, gemeinsame Theater- oder Kinobesuche, verschiedenartige Kursangebote, Kreativgruppen u.v.a.m. In dem Mütterzentrum erhalten die Frauen für bestimmte Leistungen ein Honorar. Im Fall von Frau X. bedeutet dies, dass sie ihre ineffektive Heimarbeit aufgeben und dafür gegen Bezahlung bei der Zubereitung des Mittagstisches für Schulkinder helfen kann, an dem auch ihr großer Sohn seine Mahlzeit einnimmt.

Neben den Mobilen Diensten vieler Frühförderstellen (siehe Kapitel 1.) und den Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen von Förderschulen (siehe Kapitel 12.) gibt es auch an manchen Erziehungsberatungsstellen (oder bei anderen Trägern) Mobile Dienste für Kindertageseinrichtungen. Einige arbeiten ähnlich wie die zuvor genannten Dienste. Andere haben sich hingegen auf die Beratung von Erzieher/innen spezialisiert. Ihre Mitarbeiter/innen behandeln keine Kinder in Tageseinrichtungen - was aber nicht ausschließt, dass sie verhaltensauffällige, entwicklungsverzögerte oder sprachgestörte Kinder in der Gruppe beobachten und zusammen mit den Erzieher/innen (und Eltern) eine Diagnose erstellen. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stehen somit Fallbesprechungen - anonymisiert, wenn die Eltern nicht informiert sind und das Kind nicht beobachtet werden muss, ansonsten mit Namensnennung. Gemeinsam werden diagnostische Daten und Beobachtungen ausgewertet. Dann wird geklärt, welche Hilfsmaßnahmen sinnvoll sind. Reichen erzieherische oder heilpädagogische Aktivitäten der Erzieher/innen aus, werden diese besprochen und in den Tagesablauf eingeplant (z.B. an Nachmittagen mit geringerer Gruppenstärke). In diesem Zusammenhang erhalten Erzieher/innen eine Anleitung zur gezielten Förderung des jeweiligen Kindes, wobei auch heilpädagogische Kenntnisse und Verfahren vermittelt werden können.

Zeigt sich hingegen bei den Fallbesprechungen, dass eine ärztliche, logopädische, ergotherapeutische, psychotherapeutische oder eine andere intensive Behandlung des Kindes bzw. eine besondere Beratung der Eltern notwendig ist, werden die Familien an die entsprechenden Einrichtungen weiter vermittelt. Hier wirken diese mobilen Dienste wie ein "Filter": Sie stellen sicher, dass Kinder wirklich behandlungs- bzw. ihre Eltern beratungsbedürftig sind und dass sie an eine für ihre Problematik zuständige Institution überwiesen werden.

6. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen / Kinder- und Jugendpsychiater

Frei praktizierende Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen bieten therapeutische Maßnahmen bei psychischen Störungen mit Krankheitswert von Kindern und Jugendlichen an (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres). Es handelt sich hier um Psycholog/innen, Pädagog/innen oder Sozialpädagog/innen, die nach ihrer Hochschulausbildung eine mindestens dreijährige Berufsausbildung im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie absolviert haben und daraufhin eine Approbation erhielten. So können sie psychotherapeutische Behandlungen über die Krankenkassen abrechnen. Die Eltern müssen erst ab der dritten Sitzung eine Zuzahlung leisten.

Über die Krankenversicherungen können ferner psychotherapeutische bzw. psychiatrische Behandlungen von Kindern (bzw. Erwachsenen) durch Fachärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, durch Fachärzte der Psychiatrie und Psychotherapie, durch Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin und durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" abgerechnet werden.

Psychologische Psychotherapeut/innen in freier Praxis behandeln in erster Linie Erwachsene; für Approbation und Kassenzulassung gelten vergleichbare Bedingungen wie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen.

7. Jugendamt / Allgemeiner Sozialdienst

Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung von Kindern an das Jugendamt wenden. Sie finden dort Beratung und Unterstützung in Not- und Konfliktlagen.

Das Jugendamt ist eine kommunale Einrichtung, die aus dem Jugendhilfeausschuss - einem politischen Entscheidungsgremium - und der Verwaltung besteht, welche die laufenden Geschäfte führt. Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz und Eingriffsbehörde, sondern als eine moderne Dienstleistungsbehörde, bei der die Beratung von jungen Menschen und ihren Eltern im Mittelpunkt steht. Es bleibt aber Ausfallbürge für die Erziehung eines Kindes, wenn z.B. die Eltern ihre Erziehungsverantwortung missbräuchlich ausüben, in Strafhaft genommen wurden oder verstorben sind. Auch muss es weiterhin bei bedeutenden Verstößen gegen das Kindeswohl eingreifen, also insbesondere bei Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch und Verwahrlosung. Ferner kommt dem Jugendamt eine besondere Bedeutung hinsichtlich der Vernetzung von Jugendhilfeeinrichtungen (einschließlich der Kindertageseinrichtungen) zu (siehe z.B. §§ 78, 79, 81 SGB VIII).

Im Jugendamt arbeiten in erster Linie Sozialpädagog/innen und Verwaltungskräfte. Das Jugendamt bietet Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese. Zu diesen Angeboten gehören insbesondere

  • Förderung der Familienerziehung, z.B. durch Beratung in Erziehungsfragen, Eltern- und Familienbildung, Familienfreizeiten und -erholungsmaßnahmen (§ 16 SGB VIII),
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII),
  • Beratung bei der Ausübung der Personensorge (§ 18 SGB VIII),
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
  • Tagespflege (§ 23 SGB VIII),
  • Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
  • Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII),
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
  • Erziehung in der Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII),
  • Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII),
  • Heimerziehung (§ 34 SGB VIII),
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII),
  • Inobhutnahme von Kindern (§ 42 SGB VIII),
  • Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) sowie
  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII).

Sofern auf diese Leistungen ein Rechtsanspruch besteht, übernimmt das Jugendamt weitgehend die Kosten. Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe können bei sozial schwachen Familien auch die Kosten für die Kinderbetreuung erstattet werden. Getrennt lebende oder allein erziehende Elternteile, deren Expartner keinen Kindesunterhalt zahlen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

Es wird deutlich, dass im Einzelfall auf ein großes Spektrum an Leistungen der Jugendhilfe zurückgegriffen werden kann. Diese werden aufgrund des Subsidiaritätsprinzips zum Teil von Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Wohlfahrtsverbänden) ausgeführt, sodass sie vom Jugendamt nur vermittelt werden. Auch haben die Eltern als Leistungsberechtigte "das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Die Leistungsberechtigten sind auf dieses Recht hinzuweisen" (§ 5 SGB VIII). Das bedeutet, dass das Jugendamt die Eltern (und soweit wie möglich das Kind) in die Hilfeplanung einbeziehen muss. Wenn die Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, soll zusammen mit den Personensorgeberechtigten ein Hilfeplan erstellt und regelmäßig überprüft werden. Sind an dessen Ausführung Mitarbeiter/innen anderer Einrichtungen - z.B. Erzieher/innen - beteiligt, sollen sie hierbei eingebunden werden (§ 36 SGB VIII).

Das folgende Fallbeispiel verdeutlicht, wie sich bei Kindesmisshandlung die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Familie und Kindertageseinrichtung gestaltet:

"Anne weiß immer alles"

Mit knapp vier Jahren kommt Anne in den Kindergarten. Sie ist ein ruhiges, schüchternes Kind. Für ihr Alter hat sie einen großen Wortschatz und scheint sehr gefördert worden zu sein. Sie schreibt bereits ihren Namen und kennt alle Buchstaben. Im Kontakt mit den anderen Kindern hat sie Probleme, die dadurch verstärkt werden, dass sie sich mit ihren schönen Kleidchen nie dreckig machen darf. Meist holt sie sich schwierige Puzzles und spielt alleine. Annas Mutter wirkt meist nervös und macht einen überforderten Eindruck; der Vater ist nach ihrer Auskunft beruflich sehr eingebunden. Die Erzieherinnen beobachten, dass Anne in letzter Zeit oft sehr blass und mit tiefen Augenringen in den Kindergarten kommt. Außerdem hat das eh zarte Kind stark abgenommen. Bei kleinster Kritik beginnt das Kind zu weinen oder schlägt mit dem Kopf an die Wand. Immer wieder versuchen die Erzieherinnen, mit der Mutter ins Gespräch zu kommen, doch sie entzieht sich jedes Mal. Dann fehlt das Mädchen häufig im Kindergarten. Per Zufall begegnet eine Erzieherin dem Kind beim Einkauf. Die rechte Gesichtshälfte des Kindes ist geschwollen und die Unterlippe blau durch einen Bluterguss.

Die Gruppenleiterin macht diese Situation sehr betroffen; sie fühlt sich hilflos und ratlos. Sie möchte dem Kind helfen, doch es scheint sicher, dass die Eltern in diesem Fall keine Kooperationsbereitschaft zeigen werden. Verzweifelt ruft sie beim Jugendamt an, um sich zu informieren, welche Schritte sie einleiten kann und darf. Sie trägt ihr Anliegen in anonymisierter Form vor.

Ein Mitarbeiter des Jugendamtes rät der Erzieherin, die Anzeichen der Vernachlässigung und der eventuellen Gewaltanwendung zu dokumentieren und nochmals den Kontakt zum Elternhaus des Kindes zu suchen. Körperliche Misshandlung trete vor allem in krisenhaften Zuspitzungen der familialen und sozialen Lebenssituation auf. Es gehe darum, auch der Mutter Hilfestellungen zu geben. Außerdem sollte die Leitung des Kindergartens und gegebenenfalls der Träger informiert werden.

Die Erzieherin wendet sich nun brieflich an die Eltern mit einer Einladung zum Theaternachmittag der Kindergruppe, an dem Anne eine tragende Rolle zugedacht ist. Zwei Tage später bringt die Mutter Anne in den Kindergarten. Die Mutter zittert stark und riecht nach Alkohol. Die Erzieherin nimmt ihren ganzen Mut zusammen, ergreift die Mutter bei der Hand und führt sie in das Personalzimmer. Hier spricht sie offen ihre Vermutung aus. Nach einem langen Gespräch erfährt die Erzieherin, dass die Mutter mit ihrer Lebenssituation nicht zurecht kommt und durch das Alleingelassenwerden in Konfliktsituationen oft zum Alkohol greift. Dann verliert sie zuweilen die Kontrolle über sich und schlägt Anne.

Bei weiteren telefonischen Kontakten zum Jugendamt (ohne Nennung von personenbezogenen Daten) erfährt die Erzieherin von mehreren Hilfsorganisationen, die Frauen mit Alkoholproblemen unterstützen. Dazu gehört das Frauentherapiezentrum für medikamenten- und alkoholabhängige Frauen. Diese Stelle richtet sich an Frauen mit Abhängigkeitsproblemen. Ihre Aufgaben sind u.a. Information und Beratung, Motivierung und Entzugsbegleitung, ambulante Therapie, Nachsorge und Angehörigengespräche. Annes Mutter kann hier in einer Gruppe mit anderen suchtkranken Frauen ihre Abhängigkeit bekämpfen, wobei sie z.B. durch Autogenes Training, kreative Angebote und Beratungsgespräche mit Fachleuten unterstützt wird.

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) kann dem Jugend- und/oder Sozialamt zugeordnet oder als eigenständiger Dienst in der Kommunalverwaltung organisiert sein. Ungeachtet seiner Verwaltungsorganisation untersteht er stets dem Jugendamt, soweit er Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt. Von seiner Aufgabenstellung her ist der ASD der umfassendste soziale Dienst der Landkreise und kreisfreien Städte. Da er die psychosoziale Grundversorgung sichern soll, sind hier die meisten von den Kommunen angestellten Sozialpädagog/innen tätig. Der ASD ist für alle Bürger/innen, für alle ihre individuellen, interpersonalen und materiellen Schwierigkeiten zuständig. Dementsprechend sind letztlich alle Sozialgesetze für ihn relevant.

Die Allzuständigkeit des ASD bedingt eine kaum zu überblickende Vielzahl an Aufgaben (detailliert dargestellt in Textor 1994; vgl. Krieger 1994). So bieten die Mitarbeiter/innen formlose Betreuung, persönliche Hilfe, Schwangeren-, Erziehungs-, Partner-, Scheidungs- und Schuldnerberatung, Krisenintervention, Hilfe zur Erziehung, Gesundheits- und Krankenhilfe, Altenhilfe, materielle Leistungen sowie Integrationshilfen für besondere Gruppen (z. B. Behinderte, Ausländer/innen, Randgruppen) an. Sie sind letztlich Generalisten, die über umfassende Fachkenntnisse und ein weites Spektrum von Arbeitsmethoden verfügen. ASD-Mitarbeiter/innen vermitteln aber auch relevante Maßnahmen von Beratungsstellen, Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und Behörden, wenn diese indiziert sind. Das gilt insbesondere für intensivere sozialpädagogische und therapeutische Hilfen, die sie aufgrund des großen Zeit- und Handlungsdrucks - unter dem sie in der Regel stehen - nicht selbst leisten können.

Der ASD ist dezentral organisiert, d.h., jeder Sozialarbeiter ist für einen bestimmten überschaubaren Bezirk im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt allein zuständig. Er kennt somit die Lebensverhältnisse, Bedürfnisse und vorherrschenden Problemlagen der Bürger/innen vor Ort und kann sinnvoll auf sie reagieren. Oft ist er zu festen Zeiten in Stadtteilbüros oder in kleineren Gemeinden eines Landkreises anzutreffen. Das Besondere am ASD ist aber die ausgeprägte "Geh-Struktur": Die Sozialpädagog/innen suchen die meisten ihrer Klient/innen in deren Wohnungen auf. So können Erzieher/innen Familien an sie weitervermitteln, die von sich aus keinen psychosozialen Dienst aufsuchen würden - oder dies nicht können, weil sie auf dem Land leben und kein Verkehrsmittel zugänglich ist oder weil sie längerfristig an die Wohnung gebunden sind (z. B. eine schwer erkrankte Alleinerziehende mit Kleinkindern).

8. Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt bietet - oft an bestimmten Tagen - die Untersuchung von Kindern mit Hör-, Seh- bzw. Sprachauffälligkeiten an. Es informiert über Hilfen, insbesondere bei Behinderungen, und ist in diesem Kontext auch gutachterlich tätig (z.B. für das Jugendamt oder den Sozialhilfeträger). Eltern werden medizinisch, psychologisch und sozialpädagogisch beraten, z.B. hinsichtlich des Umgangs mit ihrem (behinderten oder chronisch kranken) Kind, bezüglich geeigneter Fördermaßnahmen und zu Fragen der schulischen Eingliederung.

Andere Aufgaben der Gesundheitsämter sind z.B. die Reihen- und Einschulungsuntersuchungen sowie die Gesundheitsförderung und -erziehung. In diesem Kontext können auch Erzieher/innen z.B. zu Fragen der Suchtvorbeugung, Sexual- oder Hörerziehung beraten und fortgebildet werden. Ferner sind Projekte mit Kindertageseinrichtungen möglich.

Die Leistungen des Gesundheitsamtes sind kostenlos; ihre Mitarbeiter/innen sind an die Schweigepflicht gebunden.

9. Schulvorbereitende Einrichtungen

Die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) ist eine sonderpädagogische Institution, die in der Regel einer Förderschule angeschlossen ist. Sie ist für Kinder im Kindergartenalter mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf gedacht, also für Kinder mit Sprachauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsschwächen, geistigen Behinderungen, Körperbehinderungen sowie Seh- oder Hörschädigungen. Diese Kinder sollen entsprechend ihren Fähigkeiten gefördert und auf den Besuch einer Grund- bzw. einer Förderschule vorbereitet werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung der Bereiche Wahrnehmung, Bewegung, Motorik, Sprache, Denken, Emotionalität und Sozialverhalten. Die ganzheitliche pädagogische Förderung erfolgt in kleinen Gruppen von acht bis 14 Kindern, wobei spielerische Lernformen die Regel sind.

In den SVEs arbeiten sonderpädagogische Fachkräfte wie Heilpädagog/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Lehrer/innen, aber auch Erzieher/innen, Sozialpädagog/innen, Ergotherapeut/innen, Logopäd/innen usw. Je nach Beeinträchtigung bzw. Behinderung der Kinder wird mit medizinischen und schulpsychologischen Diensten kooperiert.

Die Aufnahme in eine SVE erfolgt nach Absprache der Erziehungsberechtigten mit der jeweiligen Förderschule. Die Kosten der Betreuung werden weitgehend aus dem Schuletat finanziert.

In Anschluss an den Besuch einer Schulvorbereitenden Einrichtung - aber auch direkt nach dem Besuch des Kindergartens - kann ein Kind in eine Diagnose- und Förderklasse eingeschult werden. Hier werden sprachgestörte, lernbehinderte, verhaltensauffällige und andere Kinder beschult, bei denen noch nicht entschieden ist, ob sie aufgrund ihres Förderbedarfs in eine Förderschule aufgenommen werden müssen oder ob sie nach einer intensiven Förderung in die Regelschule integriert werden können. In Klassen mit ca. 12 Schüler/innen wird der Lehrplan der Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule befolgt, wobei hierfür aber drei Jahre angesetzt werden können (fakultatives Schuljahr 1 A).

10. Schulkindergärten

Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt oder aus der ersten Klasse ausgeschult wurden, können in Schulkindergärten eine angemessene Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Schulfähigkeit voraussichtlich innerhalb eines Jahres erreicht werden kann. Die ganzheitlich ausgerichtete Förderung erfolgt in Gruppen von circa 15 Kindern durch Sozialpädagog/innen und Erzieher/innen; zusätzlich können (stundenweise) therapeutische und heilpädagogische Maßnahmen durch andere Fachkräfte erfolgen. Das Ziel ist, den Kindern die für den Schulbesuch notwendigen Fähigkeiten zu vermitteln (z.B. Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit, Sprachfertigkeiten, Freude am Lernen, Selbstständigkeit, Gruppenfähigkeit, Befolgen von Regeln). Auch kommt der Elternarbeit eine große Bedeutung zu. Eltern können ihr Kind direkt bei einem Schulkindergarten anmelden.

11. Heilpädagogische Tagesstätten

In Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) werden behinderte oder von Behinderung bedrohte, aber auch verhaltensauffällige, sprachgestörte, entwicklungsverzögerte oder teilleistungsgestörte Kinder nach dem Besuch einer Schulvorbereitenden Einrichtung oder einer Förderschule betreut und gefördert. Die meisten HPTs nehmen nur Kinder mit bestimmten Behinderungen bzw. Störungen auf.

Die heil-, sozial- und sonderpädagogische Förderung durch Sozialpädagog/innen, Erzieher/innen bzw. Heilpädagog/innen erfolgt in Kleingruppen oder in Einzelarbeit. Daneben können einzeltherapeutische Maßnahmen durch Logopäd/innen, Psycholog/innen, Ergotherapeut/innen u.a. durchgeführt werden.

Der Elternarbeit kommt eine besondere Bedeutung zu: Mit den Eltern werden Förderziele für ihr Kind erarbeitet, die gemeinsam erreicht werden sollen. Auch werden sie bei Erziehungsfragen beraten. Ferner wird mit SVE bzw. Förderschule intensiv zusammengearbeitet.

Die Kosten für die Betreuung und Förderung eines Kindes in einer HPT werden weitgehend vom Sozialhilfeträger oder Jugendamt übernommen (insbesondere nach § 39 BSGH, § 35a SGB VIII). Diese entscheiden neben der Leitung bzw. dem Träger der HPT über die Aufnahme eines Kindes.

12. Mobile Sonderpädagogische Hilfe der Förderschulen

Mobile Sonderpädagogische Dienste sind in der Regel den Förderschulen angegliedert und konzentrieren sich dementsprechend auf die Zielgruppe der jeweiligen Schule (d.h., der Mobile Dienst einer Schule zur individuellen Sprachförderung beschränkt sich meist auf Kindergartenkinder mit Sprachauffälligkeiten). Heilpädagog/innen und Sonderschullehrer/innen besuchen Kindergärten, untersuchen nach Einwilligung der Eltern auffällige Kinder und behandeln sie unter Umständen einzeln oder in Kleingruppen in der Einrichtung. Eltern und Erzieher/innen werden von ihnen über die Diagnose informiert und hinsichtlich geeigneter Fördermaßnahmen (in Familie und Kindergarten, in einer SVE oder Frühförderstelle, in einer Förderschule usw.) beraten. Die Leistungen der Mobilen Hilfe sind kostenlos.

Nachfolgendes Fallbeispiel verdeutlicht die Arbeit eines Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes:

Karl arbeitet nie mit

Karl kam mit 4,5 Jahren in den Kindergarten. Von Anfang an baute er eine sehr enge Beziehung zu der Erzieherin auf. Anfangs folgte er ihr auf Schritt und Tritt. Am liebsten wäre er die ganze Zeit auf ihrem Schoß gesessen. Zu anderen Kindern nimmt er nur sporadisch Kontakt auf. Im Freispiel zieht er sich zurück, läuft meist im Raum umher auf der "Suche" nach Spielmaterialien. Angefangene Spiele beendet er nach kürzester Zeit; bei angeleiteten Beschäftigungen reagiert er gereizt, wenn er sie mitmachen soll. Sein Wortschatz ist ebenfalls sehr eingeschränkt. Mit Vorliebe beschäftigt er sich mit einem großen Lastauto, das er geräuschvoll durch die Gegend schiebt, oder er buddelt im Sand. In letzter Zeit reagiert das Kind mit lang andauernden Schreikrämpfen, wenn er zu einer Betätigung aufgefordert wird. In Gesprächen mit der Mutter erfährt die Erzieherin, dass Karl zu Hause die gleichen Verweigerungstendenzen zeigt und aggressiv durch Beißen und Kratzen auf die Mutter reagiert.

Um sich für Gespräche mit der Mutter vorzubereiten, beobachten die Erzieherinnen Karl anhand des Entwicklungsrasters von Kiphard. Es wird schnell deutlich, dass Karl in fast allen Entwicklungsbereichen nicht altersadäquat entwickelt ist. Besonders sein kleinkindhaftes Spielen und sein Mangel an Sozialkompetenz fallen im Vergleich zu Gleichaltrigen auf. Obwohl es für die Mutter schwer ist, diese Defizite ihres Kindes anzunehmen, willigt sie ein, dass eine Heilpädagogin des Mobilen Dienstes einer nahe gelegenen Förderschule Karl beobachtet.

Aufgrund der vielen Auffälligkeiten des Kindes schlägt die Heilpädagogin den Eltern vor, den Jungen einer Psychologin vorzustellen. Diese führt verschiedene spielerische Tests mit ihm durch, und zwar

  • zur Merkfähigkeit und Materialwahrnehmung: Karl soll verschiedene Materialien sortieren. Bausteine, Plüschtiere etc. müssen benannt und sortiert werden, oder die Materialien werden nach Größe bzw. Farbe geordnet.
  • Bild- und Sprachverständnis: Anhand von Bilderbüchern und Karten wird getestet, ob das Kind die dargestellten Situationen erkennt und kurze Episoden in eigenen Worten wiedergeben kann.
  • Kognition und Raum-Lage-Wahrnehmung: Durch kleine Aufträge wie "Lege die Puppe auf den Tisch und schiebe den Stuhl zur Türe" wird festgestellt, inwieweit das Kind Anforderungen verstehen, befolgen und in der richtigen Reihenfolge ausführen kann.

Während der Tests, bei denen die Mutter meist dabei ist, fällt auf, dass Karl sehr schnell ermüdet. Schon nach wenigen Minuten lässt seine Konzentrationsfähigkeit nach. Er sucht Hilfe bei der Mutter oder reagiert mit aggressivem Abwehrverhalten, wenn die Anforderungen mit Nachdruck gestellt werden. Nur im engen Körperkontakt kann sich das Kind für einen längeren Zeitraum konzentrieren. Auch wird eine Lernbehinderung ermittelt.

Für die Mutter ist es sehr schwer, die Defizite ihres Kindes wahrzunehmen. Immer wieder versucht sie, helfend einzugreifen, findet Entschuldigungen, warum das Kind heute nicht mitarbeitet, oder sucht die Schuld bei der Psychologin oder der Erzieherin des Kindergartens. Für sie ist es sehr wichtig, dass ihr Kind im Kindergarten bleiben kann und nicht in eine Sondereinrichtung muss.

In dieser Situation ist es notwendig, sowohl das Kind gezielt zu fördern als auch die Mutter zu unterstützen. So wird vereinbart, dass die Heilpädagogin des Mobilen Dienstes einmal die Woche eine Einzeltherapie mit Karl im Kindergarten durchführt. Sie setzt vor allem die Methode der basalen Stimulation und Körpererfahrung nach Fröhlich ein: Hier wird versucht, das Kind über alle Sinnesrezeptoren Außenreize wahrnehmen zu lassen. Durch taktile Wahrnehmungsschulung lernt Karl, ganzheitlich Materialien zu identifizieren, die Struktur des eigenen Körpers und die von Gegenständen zu erkennen und sich für eine bestimmte Zeit zu konzentrieren. Erst über die Wahrnehmung der eigenen Körperlichkeit kann er sich auf andere Menschen und deren Befindlichkeit einstellen.

Daneben hilft die Psychologin der Mutter, die Lernbehinderung ihres Kindes anzunehmen. Dabei hilft die Weitervermittlung an eine Selbsthilfegruppe von Eltern mit behinderten Kindern. Hier ist es ihr möglich, im Austausch mit anderen betroffenen Eltern Karl so anzunehmen, wie er ist.

13. Fazit

Die Kindertageseinrichtung ist und wird in den meisten Fällen der erste Ansprechpartner und die erste Anlaufstelle bei Problemen und Schwierigkeiten mit Kindern sein. Die Erzieher/innen genießen ein hohes Maß an Vertrauen bei den Eltern. Das tägliche Zusammensein mit den Kindern, die Beobachtung des Freispieles, die angeleiteten Beschäftigungen, Gespräche etc. vermitteln den Pädagog/innen neben den häufigen Tür- und Angelgesprächen und anderen Elternkontakten einen sehr klaren Einblick in die kindliche Entwicklung und oft auch in die Familienverhältnisse. Dank ihrer fachlichen Kompetenzen können sie einen Großteil der Entwicklungsdefizite und problematischen Verhaltensweisen der Kinder durch pädagogische Maßnahmen beheben.

Die Vernetzung mit psychosozialen Diensten sollte dort zum Tragen kommen, wo spezifisches Fachwissen gefragt ist, die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten in der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen, kindzentrierte Therapien notwendig sind und Eltern intensiv beraten werden müssen. Je engmaschiger und vielfältiger die Einbettung der Kindertagesstätte in ein Netz sozialpädagogischer, therapeutischer und medizinischer Fachdienste ist, umso kompetenter kann die Entwicklungsbegleitung hilfebedürftiger Kinder und Eltern erfolgen.

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