Lea Isabel Bach
Einleitung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1631, Abs. 2 ist das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung für Kinder festgeschrieben. Auch sind demnach körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen sowie weitere entwürdigende Maßnahmen in der Erziehung untersagt. Ein Grundbedürfnis jedes Kindes ist das Bedürfnis nach Bindung. Kinder fühlen sich sicher, wenn sie in ihren Bedürfnissen, Signalen und Wünschen ernst genommen und diese beantwortet werden. Die verlässliche Unterstützung einer primären Bezugsperson, auch in emotional belasteten Situationen, ist für ein psychisch gesundes Aufwachsen sehr bedeutsam (vgl. Hédervári-Heller 2014, S. 58). Die primären Bezugspersonen eines Kindes sind in der Regel die Eltern. Leider kommt es dennoch vor, dass es zu Gewalthandlungen zwischen Eltern und ihren Kindern kommt. Im Kontext der Covid-19-Pandemie bekommt das Thema der häuslichen Gewalt gegen Kinder eine erneute Brisanz.
Im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen, die aufgrund der Pandemie getroffen wurden, sowie der Schließungen von Schulen und Kitas, wird in den Medien vermehrt auf die Gefahren von häuslicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufmerksam gemacht. So berichtet bspw. Zeit Online Ende Mai über die Erfahrungen einer Psychologin, die in der Online-Beratung tätig ist. Ihre Erfahrungen zeigen, dass durch die Gesamtbelastungen, bedingt durch weniger Rückzugsräume, Verlust von Alltagsstrukturen und aufkommenden Sorgen bzgl. der finanziellen Situation, Jugendliche innerhalb ihrer Familien häufiger verbaler oder physischer Gewalt ausgesetzt sind (Parth 2020, S. 1). Auch in der Frankfurter Allgemeine Zeitung am Sonntag wird Mitte Juni über eine mögliche „Generation Corona“ spekuliert, der die Folgen des Lockdowns der Pandemie noch lange anzumerken sein könnten (Pergande 2020, S. 4). Dies sind lediglich zwei Beispiele für die gegenwärtige Diskussion in den Medien.
Aufgrund der Aktualität des Themas soll in diesem Artikel ein Überblick über Folgen wie auch Ursachen häuslicher Gewalt gegeben werden. Zunächst wird jedoch auf die Häufigkeit von häuslicher Gewalt und aktuelle Studienergebnisse zur Auftretenswahrscheinlichkeit während des Lockdowns eingegangen.
1 Aktuelle Situation in Deutschland
Baier, Pfeiffer, Simonson & Rabold befragten in einer repräsentativen Studie in den Jahren 2007 und 2008 44.610 Neuntklässler in ganz Deutschland zu ihren Gewalterfahrungen (2009, S. 29-31). Nur 42,1% der befragten Jugendlichen gaben an, in ihrer Kindheit keine Gewalt durch die Eltern erlebt zu haben. 15,3% gaben an vor ihrem zwölften Lebensjahr schwerer Gewalt durch die Eltern ausgesetzt gewesen zu sein (Baier et al. 2009, S. 52). Baier et al. ermittelten jedoch auch, dass die erfahrene Gewalt durch die eigenen Eltern mit steigendem Alter der Jugendlichen nachließ. So gaben 25,6% an in den vergangenen zwölf Monaten leichte oder schwere Gewalt durch die Eltern erfahren zu haben, was im Vergleich zu den Angaben, die sich auf die eigene Kindheit bezogen, deutlich weniger waren (2009, S. 52).
Aktuellere Zahlen der Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigen in den vergangenen Jahren einen leichten Anstieg akuter Kindeswohlgefährdungen. So gab es im Jahr 2015 20.806 Fälle (Statistisches Bundesamt 2016, S. 7), im Jahr 2016 21.571 Fälle (Statistisches Bundesamt 2017, S. 7), 2017 21.694 Fälle (Statistisches Bundesamt 2018, S. 7) und 2018 24.939 Fälle akuter Kindeswohlgefährdung in ganz Deutschland. Hierzu zählen Vernachlässigung, körperliche, psychische sowie sexuelle Gewalt (Statistisches Bundesamt 2019, S. 7).
Das Auftreten von Gewalt in Familien ist, laut Thun-Hohenstein (2008, S. 635), letztlich als Symptom einer belasteten Lebenssituation zu verstehen. Diese wird durch sozial-ökonomische Umweltfaktoren einerseits und persönliche sowie psychische Faktoren auf Seiten der Eltern andererseits bedingt. Es ist davon auszugehen, dass in der aktuellen, durch die Pandemie geprägten Situation, die familiären Belastungen in ebendiesen Bereichen steigen. Somit ist die Wahrscheinlichkeit für zunehmende innerfamiliäre Gewalt hoch. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass Familien mit hohem sozioökonomischem Status, eigenen Einschätzungen nach, besser durch die erste Phase der Corona-Krise gekommen zu sein scheinen als Familien mit einfachem sozioökonomischem Status. Dies zeigen erste Ergebnisse einer Studie, die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt wurde (BMSFSJ 2020, o.S.).
Eine erste Erhebung der Technischen Universität München zu häuslicher Gewalt gegen Kinder und Frauen während der Pandemie, im Zeitraum vom 22. April bis zum 8. Mai 2020, bestätigt dies. Der Befragungszeitraum stellt die Phase vor den deutschlandweiten Lockerungen dar. Es wurden 3.800 Frauen zwischen 18 und 65 Jahren befragt (vgl. Steinert & Ebert 2020, o.S.). Es konnten fünf zentrale Ergebnisse der Studie festgemacht werden. Zum einen stieg das Risiko für Gewalt gegen Frauen und Kinder an, wenn Frauen in Heimquarantäne waren. Das Risiko, dass ein Kind körperliche Gewalt durch die Eltern erfuhr, lag in dieser Situation bei etwas über 10%. Die Auftretenswahrscheinlichkeit für körperliche Gewalt gegen Frauen bei etwas über 7% (vgl. Steinert & Ebert 2020, S. 1). Ein weiteres zentrales Ergebnis stellt die steigende Wahrscheinlichkeit für Gewalt gegen Frauen oder Kinder dar, wenn die Familie finanzielle Sorgen hatte. Ebenso stieg die Wahrscheinlichkeit für innerfamiliäre Gewalt bei Vorhandensein von psychischen Problemen bei einem oder beiden Elternteilen (vgl. Steinert & Ebert 2020, S. 2). Darüber hinaus konnte festgestellt werden, dass Gewalt eher in Familien mit jüngeren Kindern (unter zehn Jahren) auftrat und auch, wenn ein oder beide Elternteile in Kurzarbeit waren oder aufgrund der Pandemie den Job verloren hatten. Hinzukommt, dass die überwiegende Mehrheit der betroffenen Frauen keine Informationen zu möglichen Unterstützungsangeboten hat und nur ein sehr geringer Teil solche in Anspruch genommen hat (Steinert & Ebert 2020, S. 3-4).
Zu ergänzen ist, dass Jugendämter und Beratungsstellen in der Zeit des Lockdowns einen deutlichen Rückgang in der Erfassung von Fällen häuslicher Gewalt gegen Kinder verzeichnen. Jedoch erleben Hotlines sowie Onlineberatungsstellen, z.B. JugendNotmail oder die „Nummer gegen Kummer“ in dieser Phase einen deutlichen Anstieg an Anfragen, was auf ein großes Dunkelfeld schließen lässt (Parth 2020, S. 1).
2 Ursachen von innerfamiliärer Gewalt
Psychologische Ansätze, die sich mit der Entstehung von Gewalt in Familien auseinandersetzen, nehmen insbesondere Bezug auf die individuellen Entwicklungs- und Lerngeschichten des jeweiligen Menschen, so z.B. die Bindungstheorie oder die soziale Lerntheorie (Müller & Ittel 2015, S. 222). Schubarth (2008, S. 51-53) bezieht sich auf den sozialisationstheoretischen Ansatz zur Erklärung der Entstehung von Gewalt. Die Grundannahme dieses Ansatzes besteht darin, dass durch die Verarbeitung und Bewältigung der Realität ein Mensch entsprechende Handlungskompetenzen entwickelt, die benötigt werden. Hierbei stehen individuelle Handlungskompetenzen und gesellschaftliche Anforderungen im Verhältnis zueinander. Befinden sich diese beiden Aspekte nicht im Einklang, kann dies zu Belastungen, Stress oder Krisen führen. Auch soziale Unterstützungsmöglichkeiten und individuelle Bewältigungsstrategien haben einen Einfluss auf dieses Gefüge. Eine Form das Ungleichgewicht aus äußeren Anforderungen und individuellen Handlungsmöglichkeiten zu bewältigen, kann die Anwendung von Gewalt darstellen (vgl. Schubarth 2008, S. 54).
2.1 Der Kreislauf von Gewalt
Menschen, die Gewalt anwenden, haben mit überdurchschnittlicher Häufigkeit selbst Gewalt in ihrer Familie erlebt (vgl. Schubarth 2008, S. 54). Auch steigt das Risiko den eigenen Kindern gegenüber gewalttätig zu werden, wenn selbst Gewalt in der Kindheit erfahren wurde, signifikant an (vgl. Thun-Hohenstein 2008, S. 642). So kann ein Kreislauf von Gewalt entstehen. Hierauf weisen auch Ergebnisse von Bussmann hin, die zeigen, dass sich gewalttätiges Verhalten schon im Jugendalter manifestieren kann. So weisen Jugendliche, die in ihrer Erziehung Opfer von Gewalt waren, dreimal häufiger selbst gewalttätiges Verhalten auf. Gleichzeitig werden sie jedoch auch, außerhalb der Familie öfter zu Opfern von Gewalt und leben in einem Umfeld, in dem Gewalt eine mögliche Bewältigung von Konflikten darstellt (vgl. Bussmann 2005, S. 2-3).
2.2 Risikofaktoren in der Familie
Im Hinblick auf Familien gibt es Risikofaktoren, die das Auftreten von Gewalt begünstigen. Hierzu zählen fehlende Zuwendung durch die Eltern, Erziehungsuntüchtigkeit, soziale Probleme sowie ein beeinträchtigtes Selbstwertgefühl der Eltern, bspw. bedingt durch Arbeitslosigkeit oder Substanzmissbrauch (vgl. Schubarth 2008, S. 54). Wie bereits aufgeführt stellen auch eigene Gewalterfahrungen einen Risikofaktor dar. Auch wenn Konflikte zwischen den Eltern herrschen oder sich diese in einer Trennungs- oder Scheidungsphase befinden, kann dies die Anwendung von Gewalt begünstigen. Zudem gilt eine Familiengröße von über sechs Personen als Risikofaktor. Jedoch können auch Persönlichkeitsmerkmale, wie z.B. ein erhöhtes Erregungsniveau, eine geringe Frustrationstoleranz, Gefühle von Überforderung, unrealistische und negative Erwartungen gegenüber dem eigenen Kind sowie rigide Überzeugungen eine Rolle bei der Entstehung von Gewalt spielen. Darüber hinaus können auch psychische Erkrankungen, wie bspw. eine Depression auf Seite der Eltern als Risikofaktoren verstanden werden (vgl. Thun-Hohenstein 2008, S. 639).
3 Folgen von innerfamiliärer Gewalt für Kinder
Erleben Kinder in ihrer eigenen Familie Gewalt, kann dies sowohl kurzfristige als auch langfristige Folgen haben. Hierbei ist sowohl die Gewalt, die sich gegen ein selbst Kind richtet, als auch die miterlebte Gewalt, bspw. zwischen Elternteilen eine Form, die negative Folgen mit sich ziehen kann. Folgen von Gewalterfahrung können sich zudem auf den körperlichen, psychischen, wie auch sozialen Bereich auswirken (vgl. Thun-Hohenstein 2008, S. 638).
Eine mögliche psychische Folge ist eine Traumatisierung durch das Erlebte. Ob das Erleben häuslicher Gewalt zu einer Traumatisierung führt, hängt u.a. von Häufigkeit, Intensität, Nähe zum Geschehen und von der jeweiligen Beziehungsqualität zu und zwischen Täter und Opfer ab. Aber auch Faktoren, wie mögliches Schuldempfinden in Bezug auf die Situation, empfundene Hilflosigkeit sowie die mögliche Berechenbarkeit oder Unberechenbarkeit der Situation, spielen entscheidende Rollen (vgl. Dlugosch 2010, S. 63). Als eine akute Folge auf ein traumatisches Erleben kann sich die Unterdrückung von Gefühlen (numbing), wie auch ein sozialer Rückzug einstellen. Hierdurch wird der Organismus davor geschützt erneut von innerlichen oder äußeren Reizen überwältigt zu werden. Dauerhaft können sich diese Mechanismen jedoch als posttraumatische Belastung manifestieren. Aus kinderpsychiatrischer Sicht stehen zwei Störungsbilder im Zusammenhang mit akuten Traumafolgen. Dies ist zum einen die Anpassungsstörung und zum anderen die akute Belastungsreaktion. Weiterführend können sich auch andere externalisierende oder internalisierende Symptome zeigen. Zu externalisierenden Symptomen durch ein erlebtes Trauma können Delinquenz sowie Auffälligkeiten im Sozial- oder Sexualverhalten gezählt werden. Eine internalisierende Symptomatik kann sich z.B. durch Ängste oder Depressionen zeigen. Langfristig ist es möglich, dass sich eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt. Dies muss jedoch nicht der Fall sein. Es ist auch möglich, dass Kinder gar keine Symptome entwickeln oder diese von selbst wieder abklingen (vgl. Thun-Hohenstein 2008, S. 638). Hierbei spielt die individuelle Resilienz eines Kindes eine Rolle. Unter Resilienz wird die dynamische Eigenschaft, sich trotz belastender Lebensumstände psychisch gesund zu entwickeln, verstanden. Wie resilient ein Kind ist, hängt von verschiedenen, kontextabhängigen Schutzfaktoren ab (vgl. Fröhlich-Gildhoff & Rönnau-Böse 2019, S. 9).
Gewalterfahrungen können auch Folgen auf der sozialen Ebene hinterlassen. So kann Gewalt in der Familie zu Konflikten in der Partnerschaft oder zur Trennung der Eltern führen. Auch eine Fremdunterbringung des Kindes oder rechtliche Konsequenzen für die Familie können mögliche Folgen sein. All diese Aspekte können wiederum Schutzfaktoren des Kindes vermindern und die Ausprägung von Symptomen begünstigen (vgl. Thun-Hohenstein 2008, S. 638, 642). Gewalt in Familien führt darüber hinaus immer zu einer Veränderung der individuellen Rollen. So kann bspw. das Kind zum Opfer oder Zeuge werden oder ein Elternteil zu einem (Mit-)Täter. Hierdurch verändert sich das Familiengefüge, was ausgeprägte innerpsychische und soziale Anpassungsprozesse der einzelnen Familienmitglieder erfordert. Des Weiteren kann es Jugendlichen, die in ihrer Kindheit Gewalt erfahren haben, schwerer fallen als anderen Jugendlichen, intime Beziehungen einzugehen und aufrechtzuerhalten. Nicht selten zeigen diese auch promiskuitives Verhalten. Gewalterfahrungen können sich zudem negativ auf spätere berufliche Erfolge auswirken. Wie bereits erläutert, steigt zudem das Risiko, den eigenen Kindern gegenüber gewalttätig zu werden, signifikant an (vgl. Thun-Hohenstein 2008, S. 642).
Auf körperlicher Ebene können sich Verletzungsfolgen als direkte Auswirkung des Gewalterlebens zeigen (vgl. Thun-Hohenstein 2008, S. 638). Jedoch ist auch langfristig die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von psychosomatischer sowie körperlicher Erkrankungen erhöht (vgl. Egle & Hardt 2014, S. 106).
Fazit und Ausblick
Wie beschrieben wurde, kann das Erleben von Gewalt im Kindesalter langfristige und auch schwerwiegende Folgen mit sich ziehen, die unter Umständen das gesamte Leben beeinflussen können. Durch die besondere Situation der Covid-19-Pandemie ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass mehr Kinder häusliche Gewalt erfahren haben, als dies in anderen Phasen der Fall ist. Hierzu gibt es jedoch noch keine gesicherten Zahlen.
Pädagogische Fachkräfte und Lehrer*innen sollten nun, nach der Phase des Lockdowns, besonders sensibel und aufmerksam das Verhalten der Kinder beobachten und sich der Belastungen, denen einzelne Familien ausgesetzt waren, bewusstwerden, um ggf. Unterstützungsmöglichkeiten anbieten und aufzeigen zu können. Auch sollten sie, wie zu jedem anderen Zeitpunkt auch, Verhaltensauffälligkeiten und körperliche Verletzungen bei Kindern sowie auch weitere Warnsignale ernst nehmen und ggf. eine Gefährdungseinschätzung nach SGB VIII, §8a vornehmen lassen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, weitere präventive Angebote und Möglichkeiten zu entwickeln, die es Familien erleichtern könnten, in einer möglichen zweiten Welle der Covid-19-Pandemie die Belastungen zu reduzieren. Abschließend bleibt zu betonen, dass es, auch unabhängig von der Covid-19-Pandemie, immer wichtig ist, Kinder vor Gewalt zu schützen. Ein geschulter und verantwortungsvoller Umgang auf Seiten pädagogischer Fachkräfte und Lehrer*innen ist, zu jeder Zeit, in hohem Maße bedeutsam.
Literatur
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