Dieser Beitrag ist Gabriel Schäfer in freundschaftlicher Verbundenheit gewidmet.
Der ehemalige deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl formuliert: „Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt daran, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern umgeht“ (Kohl 1998). Ein Blick in die Sozialgeschichte der Behindertenhilfe zeichnet eine Entwicklung nach, die von Stigmatisierung, sozialer Ausschließung und Mord geprägt ist. Die antiken Hochkulturen, das Mittelalter mit seinen teuflisch Besessenen und der Zeitraum 1939 bis 1945, in dessen Rahmen 260.000 Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung von den Nationalsozialisten ermordet werden, sind schreckliche Beispiele dafür (vgl. Caspar/Pjanic/Westermann 2018, S.6). Die Auseinandersetzung mit sonderpädagogischen Grundlagen ist für alle sozialpädagogischen Ausbildungsberufe angezeigt: Der vorliegende Fachtext fragt exemplarisch danach, welche Relevanz Albrecht Dürer, Christopher Nolan oder Richard von Weizsäcker kontextuell haben. 7 Praxisbeispiele, ausgewählte Texte, Bilder und Zitate, liefern ethische Orientierung und laden zum Nach- und Weiterdenken ein.
Albrecht Dürer: Christus als Schmerzensmann
Albrecht Dürer ist mit Nürnberg, der heute größten Stadt Frankens, eng verbunden: 1471 hier geboren, erlernt er nach dem Besuch der Schreib- und Rechenmeisterschule das Handwerk des Goldschmieds. In der väterlichen Goldschmiedewerkstatt „(…) entsteht 1484 die berühmte Silberstiftzeichnung, in der der 13-Jährige sein eigenes Aussehen festhält. Vielleicht ist dies auch eine Art Botschaft an den Vater, nicht in dessen berufliche Fußstapfen zu treten, sondern Maler werden zu wollen“ (Wolf 2016, S. 93). Nach Beendigung der Lehrzeit bei Michael Wolgemut wandert Dürer über Colmar und Basel nach Straßburg; 1494 kehrt er nach Nürnberg zurück.
Im Rahmen zweier Italien-Reisen setzt sich Albrecht Dürer intensiv mit der Kunst des Aquarellierens auseinander (vgl. Wolf 2016, S.93); er stirbt 1528. Sein Werk Christus als Schmerzensmann aus dem Jahr 1492 ist ein Andachtsbild der deutschen Renaissance. Beim ersten Betrachten entsteht schnell der Eindruck, Christus säße in einer Felsspalte oder vor einer Höhle. Folterwerkzeuge, Stigmata und Dornenkrone sind sichtbar: „Du wirst gegeißelt und mit Dorn gekrönet, ins Angesicht geschlagen und verhöhnet, du wirst mit Essig und mit Gall getränket, ans Kreuz gehenket“ (Evangelisches Gesangbuch, Nr. 81), schreibt Johann Heermann im Jahr 1630. Christus wird auf dem Bild Dürers zwar nicht als der Gekreuzigte, wohl aber als Leidender dargestellt: all unsere Fehler und Schwächen, mangelnde Zuwendung und menschliches Versagen kommen in der Passion zum Ausdruck. Jesus ist mit seinen Jüngern in der Gegend von Jerusalem unterwegs und lässt einen Esel zu sich bringen. Auf diesem zieht er in die Stadt; das Volk ist begeistert, legt seine Kleider auf den Weg und begrüßt Jesus mit Palmzweigen. (vgl. Lutherbibel 2017). An Karfreitag wird sich eine aufgehetzte Menge Jesu Tod wünschen und mit drastischen Aussagen seine Kreuzigung fordern. Wie gehen Sie mit Ihren Mitmenschen um? Wie lässt sich ein Hilfeprozess im Kontext der Sozialen Arbeit konstruktiv und zielführend gestalten? Albrecht Dürers Bild Christus als Schmerzensmann zeigt, dass es unabdingbar ist, sich Menschen in prekären Lebenslagen, also den Adressatinnen und Adressaten zuzuwenden.
Der US-amerikanische Psychologe Carl Ransom Rogers stellt mit seinem personzentrierten Ansatz drei Grundhaltungen vor, die im Rahmen sozialpädagogischer Settings basal sind. Im Sinne der Kongruenz soll der Therapeut „echt“ und er selbst sein. Das bedeutet, (…) dass (…) (er, d. Verf.) offen das ist, was an Gefühlen und Einstellungen in ihm in diesem Moment fließt“ (Rogers 2004, S. 239). Die zweite Grundhaltung ist für Rogers das Akzeptieren, welches er als „(…) unbedingte positive Zuwendung“ (Rogers 2004, S. 239) besch reibt. Es geht darum, nicht zu beurteilen sondern Gefühle – beispielsweise Unmut, Angst oder Zorn – anzuerkennen. Der dritte Aspekt des personzentrierten Ansatzes ist Empathie. Der Therapeut soll den Gefühlen des Klienten nachspüren, sie einfühlend verstehen. Der Klient soll ferner auch zur Selbstverwirklichung fähig werden.
Christopher Nolan: Unter dem Auge der Uhr
„Joseph gewöhnte sich langsam daran, dass er zum Diskussionsgegenstand wurde. Ganz offen erörterten die Schüler seine körperlichen Defekte und da sie sich sicher waren, dass er sie nicht verstehen konnte, nahmen sie sich eine Lautstärke heraus, als sei er gar nicht anwesend. Sie überlegten, ob der Krüppel wohl eine Windel trüge und hätten ihn, um sich zu vergewissern, allzu gerne daraufhin untersucht. Dann debattierten sie seinen Mangel an Intelligenz. Sie wählten verschiedene Bezeichnungen mit denen sie ihn abqualifizieren konnten. Sie warfen mit Wörtern um sich wie Psychopath, Geistesgestörter, Spasti, Gehirnamputierter, Schwachsinniger. Sie fanden, dass er in einer Schule für normale Kinder fehl am Platz sei und machten sich darüber lustig, dass der Direktor und das Kollegium offensichtlich auf ihn hereingefallen waren. Joseph stellte sich dumm und hörte auf diese Weise, wie andere Schüler ihn beurteilten. Manchmal reagierte er, indem er den Kopf kerzengerade hielt und sie lange prüfend ansah. Aber vergebens, sie grinsten nur – belustigt, weil er so vernünftig tat“ (Nolan 1989).
Christopher Nolans autobiografischer Roman Unter dem Auge der Uhr bietet einen Textauszug, der Joseph, den Protagonisten der Darstellung in den Mittelpunkt rückt. Er hat eine Mehrfachbehinderung; seine körperliche und geistige Konstitution wird im Kontext einer Szene an der Regelschule debattiert. Joseph wird nicht nur beschimpft sondern als Mensch zum Diskussionsgegenstand, der nur noch auf Grundlage eines Defekts oder Mangels in den Blick gerät. Josephs Mitschülerinnen und Mitschüler beurteilen ihn abwertend: Über einen Krüppel kann man sich ihrer Meinung nach lustig machen und darf ihn mit Worten abqualifizieren. Die eingeführte Textpassage zeigt, dass die Haltung der Schulklasse nicht tragfähig ist und pädagogische Termini wie Integration und Inklusion definiert werden müssen. Darauf wird im Weiteren einzugehen sein. Vor dem Hintergrund des beschriebenen Szenarios können bildungspolitische Überlegungen angestellt werden. Mit Günther Cloerkes liefert die deutsche Schulstatistik „Zahlen zum Staunen“ (Cloerkes 2003, S. 11) und fragt ferner danach, wie nicht nur eine Schule für normale, sondern für alle Kinder realisiert werden kann. Dies liegt in den unterschiedlichen Wohlfahrtsstaatssystemen, deren Relevanz für das Bildungssystem und der Definition sonderpädagogischen Förderbedarfs begründet.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein kontinentaleuropäischer Wohlfahrtsstaat: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden meist in Sonderschulen unterrichtet, die Regelschule bietet Unterricht für normale Kinder; es gibt also zwei getrennte Bildungssysteme. Die Frage nach Systemen bedeutet, die Vor- und Nachteile der Regelschule wie der Sonderschule abzuwägen aber auch festzustellen, dass Inklusion nur selten über den Status von Modellprojekten hinaus reicht (vgl. Quandt 2010, S. 56). Schweden ist das Beispiel eines skandinavischen respektive sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaates. Hier ist die Entwicklung der Behindertenpolitik mit der Maxime einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft verbunden. Bereits 1946 wird erstmals ein Normalisierungsgedanke formuliert, der während der 1950er und 1960er Jahre als Alternative zum Anstaltswesen zur Umsetzung kommt (Tøssebro/Aalto/Brusén 1996, S.49). 1997 wird das Gesetz zur Auflösung von Sonderinstitutionen erlassen, in dessen Folge es zur Schließung der entsprechenden Einrichtungen kommt. Weiter ist festzuhalten: „Bildungspolitisch, und im Hinblick auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gesehen, zählt Schweden zu den Ländern mit einem one-track-approach. Diese Länder verfolgen das Ziel, alle Schüler in der Regelschule zu unterrichten. Das Ziel soll mittels eines breit gefächerten Angebots an (sonderpädagogischen) Unterstützungsdiensten für die Regelschule realisiert werden“ (Quandt 2010, S. 51). Dennoch findet der Unterricht häufig in sonderpädagogischen Fördergruppen an der Regelschule statt.
Mit dem Disability Discrimination Act wird in Großbritannien im Jahre 1995 der Weg für inklusives Denken geebnet. „Der Disability Discrimination Act wurde 2005 umfassend revidiert und durch zwei weitere wichtige Erlasse ergänzt: dem Equality Act von 2006 und der Equality Bill, die im Mai 2009 in zweiter Lesung im britischen Parlament behandelt wurde“ (Quandt 2010, S.53). Zwar betont der Index of Inclusion, „(…) dass alle Kinder sowohl gemeinsame als auch individuelle Erziehungsbedürfnisse haben“ (Quandt 2010, S. 55), doch wird dies in der britischen Schulpraxis kaum beachtet. Innerhalb der Systeme Regelschule und Sonderschule und im Wege sonderpädagogischer Förderung steht ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen bereit. Britische Bildungspolitik verfolgt das Ziel, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen zu unterrichten. Diese Bestrebungen werden jedoch von einem ansonsten exklusiven System unterlaufen (vgl. Quandt 2010, S. 55).
Pieter Bruegel der Ältere: Die Krüppel
Der niederländische Renaissancemaler Pieter Bruegel d. Ä. hat Menschen dargestellt – Menschen wie Sie und ich. Er hat Bettler und Menschen mit Behinderung gemalt – Personenkreise, die zurzeit in der das Bild entstand ein nahezu perspektivloses Leben führen müssen. Sie sind die Ausgestoßenen der Gesellschaft: eine skizzierte Ummauerung deutet dies an, doch ein Tor in der hinteren Bildmitte verspricht Hoffnung. Eine Frau mit schwarzem Umhang, vielleicht eine Ordensschwester, bringt Nahrung und verweist damit auf die Anfänge kirchlicher Fürsorge. Pieter Bruegel d. Ä. zeichnet eine feudale Gesellschaft aus Bauern und Bürgern, dem Klerus wie dem Adel – den laboratores, oratores et pugnatores -, deren Kopfbedeckung auf die jeweilige Standeszugehörigkeit verweist. Auch mit Bruegels Bild Die Krüppel aus dem Jahr 1568 soll es darum gehen, angehende pädagogische Fachkräfte für die aktuelle Situation von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren; das eingeführte Gemälde fragt nach der Perspektive Pieter Bruegels d. Ä. auf Menschen mit Behinderung – der Mensch muss Ausgangspunkt und Ziel allen (pädagogischen) Handelns sein.
Welche Funktion haben die Termini Exklusion, Separation, Integration und Inklusion im Kontext der bisherigen Ausführungen und des Bildes von Pieter Bruegel d. Ä.? Wie bereits skizziert, stellt der Maler eine ausweglose Situation dar, aus der sich die Menschen mit Behinderung nicht selbst befreien können. Sie müssen, ob ihrer zumindest körperlichen Gebrechen, in der Isolation verbleiben. Der Künstler beschreibt hier die Auswirkungen einer exklusiven Gesellschaft: Menschen mit Behinderung tragen in der betrachteten Darstellung auffällige Kleidungsstücke, die an Warnwesten erinnern; mit diesen Persönlichkeiten möchte niemand etwas zu tun haben. Eine, der soziologischen Theorie entnommene, Definition von Exklusion lautet entsprechend: Exklusion beinhaltet das Wort exklusiv, also etwas Besonderes, das oft im positiven Sinne verstanden wird. Dahinter steht ein Ausschluss Einzelner aus der Gemeinschaft, oft gegen deren Willen.
Von Separation spricht man, wenn es eine Gruppe gibt, zu der es isoliert eine Parallelgruppe gibt. Eine Gruppe wird also von der anderen ausgegrenzt – separiert – es kann keine gegenseitige Teilhabe stattfinden. Der hier beschriebene Terminus scheint mit der Begriffsbestimmung von Exklusion fast zu korrespondieren. Im Sinne von Separation zeigt der Maler, dass die Menschen im Vordergrund seiner Darstellung keine Möglichkeit haben mit anderen Personen zu interagieren. In der gegenwärtigen Gesellschaft sind Menschen mit Behinderung in den unterschiedlichsten Bereichen wie Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie Umwelt und Dienstleistungen von sozialer Ausschließung bedroht. Integration, die Aufnahme und Eingliederung einer Gruppe in eine andere Gruppe, ist ebenso wenig zielführend, denn auch hier findet keine tatsächliche Teilhabe statt. Hingegen wird von Inklusion gesprochen, wenn Menschen gleichberechtigte Mitglieder einer Gemeinschaft sind und selbstverständlich teilhaben können; Barrieren, Ummauerungen und Trennwände müssen entfallen.
Ich muss draußen bleiben!
Ein Rollstuhlnutzer und ein Hund warten gleichermaßen vor dem Eingang eines Hauses. Der Hund ist angeleint, einige Treppenstufen verwehren der abgebildeten Person den Zugang zum Gebäude. Hund und Rollstuhlnutzer schauen sich traurig und fragend zugleich an. Links der Eingangstür ist ein Schild mit der Aufschrift: „Ich muss draußen bleiben!“ angebracht, wobei der Hund die dargestellte Person fragt, ob sie auch draußen verweilen müsse. Die gewählte Karikatur macht die unbedingte Notwendigkeit von Barrierefreiheit im Rahmen einer inklusiven Gesellschaft deutlich. In allen Bundesländern gibt es DIN-Normen für barrierefreies Bauen. Sieger (2010, S. 249) formuliert: „Damit sind sie zumindest bei Neubauten ohne Wenn und Aber anzuwenden. Für Modernisierungen und Umbauten gelten sie sinngemäß“. Doch führt der Aspekt der Nichtzumutbarkeit zur Nichtumsetzung geltender Baubestimmungen. Dies entspricht nicht dem Wesen der Inklusion: „Denn eine solche hätte zur Bedingung, dass ein behinderter Mensch tatsächlich die Wahl hat, ob er oder sie beispielsweise in einem Neubaugebiet am Stadtrand oder lieber in der historischen Altstadt wohnen möchte. So wird in Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention auch explizit darauf hingewiesen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben müssen zu entscheiden, wo sie leben möchten“ (Sieger 2010, S. 249). Öffentlich zugängliche Gebäude sind zwar nach geltenden technischen Baubestimmungen zu errichten, doch bezieht sich deren Überprüfung häufig lediglich auf Statik und Brandschutz. Daher sind viele neue Objekte nicht oder nicht ausreichend barrierefrei (vgl. Sieger 2010, S. 249).
Mobilität ist ein wichtiges Element inklusiven Denkens. Barrierefreiheit wird häufig jedoch nur im Fernverkehr und an Bahnhöfen realisiert; im Nahverkehr bleiben inklusionspolitische Bestrebungen aus Kostengründen aus. Zur Situation des öffentlichen Personennahverkehrs schreibt Sieger (2010, S. 251): „In zahlreichen Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, ist das Taxigewerbe auch Teil des ÖPNV, wenn zum Beispiel Anrufsammeltaxis den vorhandenen Nahverkehr ergänzen. Nur in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass über kurz oder lang die entsprechenden Fahrzeuge barrierefrei zugänglich sein werden. Ansonsten gibt es keinerlei Bestimmungen, die das Taxigewerbe dazu verpflichten, Fahrzeuge vorzuhalten, die auch Menschen mit Behinderung nutzen können. Insbesondere für Rollstuhlnutzer bedeutet dies, dass sie als Alternative zum ÖPNV wohl noch für viele Jahre auf so genannte Behindertenfahrdienste zurückgreifen müssen. Ein Umstand, der unter dem Gesichtspunkt der Inklusion anachronistisch erscheint. Dabei ist es den Bundesländern nach § 47 PBefG sogar gestattet, durch Rechtsverordnung etwas anderes zu regeln und dem Taxigewerbe entsprechende Vorgaben zu machen. Bislang hat aber noch kein einziges Bundesland von diesem Instrument Gebrauch gemacht“.
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung und der Kommunikationshilfenverordnung liefert der Bund wichtige rechtliche Bestimmungen, um die Lebenssituation von Menschen mit Sehbehinderung inklusiver zu gestalten. Dennoch ist „(…) das Massenmedium Fernsehen nach wie vor nicht in der Lage, für Filme generell eine Untertitelung anzubieten oder Nachrichten- und Informationssendungen auch mit Gebärdensprache auszustrahlen“ (Sieger 2010, S. 252). Dies widerspricht Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention, der die gleichberechtigte Beschaffung von Informationen in geeigneter Form und deren Empfang regelt (vgl. Lang/Heyl 2021, S. 150).
Die erfolgte Bildbetrachtung stellt nicht nur unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche im Kontext von Barrierefreiheit auf den Prüfstand sondern ist ebenso eng verbunden mit der Frage nach Würde: Menschen mit Behinderung dürfen Tieren keinesfalls gleichgestellt werden. Die Amerikanische (1776) und die Französische Revolution (1789) bringen Dokumente hervor, die sich von den Strukturen einer bis dahin feudalen Gesellschaft stark abgrenzen: „In den postkolonialen Verfassungen standen verständlicherweise Unabhängigkeit und Selbstbestimmung im Vordergrund. Erst – und deutlich erkennbar – als Reaktion auf die barbarischen Mordregime des Nationalsozialismus und Stalinismus nahm die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 die Würde – anstelle des Glücksstrebens der Virginia Declaration of Rights von 1776 – in ihr normatives Programm auf“ (Frankenberg 2019, S. 37). Mit der Missachtung der Menschenrechte geht immer die Verletzung der Würde einher. Wie lässt sich der Begriff Menschenwürde definieren und welche Problemlagen können hierbei entstehen? Zunächst ist dem Menschen die Würde aufgrund seiner Gottesebenbildlichkeit und des Naturrechts gegeben, während sie systemtheoretisch betrachtet „(…) als Resultat einer erbrachten Leistung (zu sehen ist, d. Verf.)“ (Frankenberg 2019, S. 39): Der Mensch ist zur eigenen Identität und Selbstbestimmung gerufen. Würde gründet schließlich „(…) in der wechselseitigen Anerkennung, die die Menschen einander schulden. Achtung und Respekt stellen sich in dieser Perspektive beim Leben in der Gemeinschaft her. Sie entspricht dem in Art. 1 GG niedergelegten Achtungsanspruch“ (Frankenberg 2019, S. 39). In der Zusammenschau der Ergebnisse bleibt festzuhalten, dass die Aspekte Integrität, Freiheit und Selbstbestimmung von hoher Relevanz für die Würde-Debatte sind. Hannah Arendt formuliert in ihrem philosophischen Werk die Notwendigkeit, das Menschsein zu sichern (vgl. Arendt 1949, S. 754) und stellt weiterhin fest, „(…) dass es nur ein einziges Menschenrecht, nämlich das Recht, Rechte zu haben, (gibt, d. Verf.)“ (Frankenberg 2019, S. 42; vgl. Heuer 2018, S. 92).
Richard von Weizsäcker: Weihnachtsansprache 1987
Richard von Weizsäcker (1920-2015), Bundespräsident von 1984 bis 1994, schreibt in seiner Weihnachtsansprache des Jahres 1987: „Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann“ (von Weizsäcker 1987). Das Zitat von Weizsäckers lädt dazu ein, über die Termini Beeinträchtigung, Behinderung und weitere Bezeichnungen nachzudenken und diese einer kritischen Analyse zu unterziehen. Menschen als behindert, als Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung zu bezeichnen, ist in der Bundesrepublik Deutschland gängige Praxis. Felkendorff (2003, S. 25) problematisiert: „Klassifizierende Instanzen verwenden nicht nur unterschiedliche Begriffe mit jeweils verschiedenen Definitionen; auch ein und derselbe Begriff kann von verschiedenen Instanzen ganz unterschiedlich definiert werden“. So hat die Soziologie Behinderung zwar als soziales Problem definiert, was in höchstem Maße diskriminierend erscheint, doch gibt es inzwischen eine Fülle von Argumenten, die von der Verwendung des Begriffs absehen. Die ersatzlose Aufhebung des Begriffs Behinderung (vgl. Felkendorff 2003, S. 27) scheint mit Blick auf unterschiedliche Behinderungsformen und deren pädagogisch-psychologische Implikationen nicht realisierbar: „Ein Konsens innerhalb der Forschung, dass alles aufgedeckt sei, was sich hinter dem ‚Phänomen Geistige Behinderung‘ verbergen könnte, dürfte in einer sich beständig wandelnden und ausdifferenzierenden Forschungslandschaft, die in eine sich wandelnde Gesellschaft eingebettet ist, aller Voraussicht nach niemals gegeben sein“ (Felkendorff 2003, S. 28).
Rainer Benkmann spricht sich in seiner Argumentation zwar gegen Etikettierung und Stigmatisierung bestimmter Personengruppen aus, legt mit Begriffen wie lernschwieriger oder lernschwacher Schüler jedoch lediglich eine Substitution vor. Die Vertreterinnen und Vertreter der britischen Disability Studies verwenden die Bezeichnungen disabled people und disabled population: „Denn die Autoren verwenden das Wort ‚disabled‘ im Sinne des ‚social model of disability‘ nicht als Adjektiv, sondern als Perfektpartizip einer Passivkonstruktion. ‚She is disabled‘ ist dann im Deutschen nicht mit ‚Sie ist behindert‘ zu übersetzen, sondern mit ‚Sie wird behindert‘, und ‚disabled people‘ wäre, um Missverständnissen vorzubeugen, zu übersetzen mit ‚Menschen, die behindert werden‘“ (Felkendorff 2003, S. 29). Günther Cloerkes begreift Behinderung, ausgehend von seiner soziologischen Definition, als negativ bewertetes, relationales Merkmal: „Mit ‚Sichtbarkeit‘ meint der Autor die prinzipielle Möglichkeit, die Abweichung überhaupt festzustellen, Kenntnis von ihr zu erlangen. Die Feststellung kann dieser Definition gemäß auch durch einen einzigen anderen Menschen oder durch den Menschen mit dem abweichenden Merkmal selbst erfolgen. Auch ein physisches Merkmal im Intimbereich, welches nur der merkmalstragenden Person selbst bekannt ist und von dieser auf Grund einer auf sich selbst angewandten Norm als unerwünschte, weil mit entschieden negativem Wert belegte Abweichung betrachtet wird, stellt (…) eine Behinderung dar“ (Felkendorff 2003, S. 43). Behinderung ist nicht nur ein relationales Merkmal sondern auch eines von vielen. So sind Schönheit oder Hässlichkeit als Normen, die ein Mensch mit Behinderung anlegt, objektivierbar. Ferner müssen Vergleichsgrößen hinsichtlich des identifizierten Merkmals gegeben sein. Es bleibt festzuhalten, dass die Kenntnis gesellschaftlicher Normen eine Vorhersage darüber ermöglicht, welche menschlichen Merkmale als Behinderung zu sehen sind (vgl. Felkendorff 2003, S. 44; Goffman 1975, S. 9; Schroer 2012, S. 7).
Heilungserzählungen in den Evangelien
„Jesus verließ das Gebiet von Tyrus wieder und kam über Sidon an den See von Galiläa, mitten in das Gebiet der Dekapolis. Da brachten sie zu ihm einen, der taub war und stammelte und baten ihn, er möge ihm die Hand auflegen. Er nahm ihn beiseite, von der Menge weg, legte ihm die Finger in die Ohren und berührte dann die Zunge des Mannes mit Speichel; danach blickte er zum Himmel auf, seufzte und sagte zu ihm: Effata!, das heißt: Öffne dich! Sogleich öffneten sich seine Ohren, seine Zunge wurde von ihrer Fessel befreit und er konnte richtig reden. Jesus verbot ihnen, jemandem davon zu erzählen. Doch je mehr er es ihnen verbot, desto mehr verkündeten sie es. Sie staunten über alle Maßen und sagten: Er hat alles gut gemacht; er macht, dass die Tauben hören und die Stummen sprechen“ (Mk 7, 31-37).
Jesus zieht mit seinen Jüngern durch die Welt und heilt Menschen. Ein Mann, der eine Behinderung hat, wird – mutmaßlich von seinen Freunden – zu Jesus gebracht; sie bitten ihn um Heilung, da sie mit der vorzufindenden Situation nicht zurechtkommen. Doch was tut Jesus wirklich? Er tut, was die beschriebene Menschenmenge erwartet: Er vollzieht einen Heilungsritus und bringt die betreffende Person in die Situation, wieder der gewünschten und gesellschaftlich geforderten Normalität entsprechen zu können. In erster Annäherung scheint die Schilderung aus Mk 7, 31-37 eine herkömmliche Heilungserzählung zu sein (vgl. Schenke 2018, S. 10). Bei kritischer Betrachtung ist jedoch zu fragen, welche Aufgabe Jesus hier zukommt, was er tatsächlich tun soll.
Aus soziologischer Perspektive „(…) ist Normalität ein selten hinterfragtes Deutungsmuster. Es wird wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass normale Handlungsweisen oder Personen von solchen unterschieden werden können, die in irgendeiner Weise außergewöhnlich, unpassend, störend, irritierend (…) sind. Normalität kommt dabei meist als Negation, als Feststellung von Abweichung, zur Sprache: ‚Das ist doch nicht normal‘ oder ‚So einer wie der ist doch nicht normal‘“ (Stehr 2006, S. 130). Das Nachdenken über Normalität und Abweichung hat eine problematische Zweiteilung in ‚normale‘ Menschen und ‚Abweichler‘, diejenigen, die als ‚kriminell‘, ‚verrückt‘, ‚krank‘, ‚behindert‘ oder ‚hilfsbedürftig‘ bezeichnet werden. „Diesen traditionellen Sichtweisen ist zu recht vorgeworfen worden, dass sie die Frage ausblenden, wie unsere Vorstellungen von Normalität und Abweichung überhaupt zustande kommen und vor allem, durch welche sozialen Gruppen und Institutionen sie erzeugt und gesellschaftlich unterschiedlich verbindlich gemacht werden. Indem sie die Trennungslinie zwischen Normalität/Konformität und Abweichung als gegeben ansehen und als unproblematisch voraussetzen, arbeiten die traditionellen Sozialwissenschaften vor allem den Institutionen zu, die diese Vorstellungen verwalten und in ihrer Praxis anwenden“ (Stehr 2006, S. 130; vgl. Goffman 1973, S. 11).
Die Etikettierungstheorie bietet – anders als die traditionellen Sozialwissenschaften – die Möglichkeit, einen kritischen Blick auf Normalität und Abweichung zu werfen: „Inhaltlicher Kern dieser Perspektive ist die Annahme, dass die Trennungen zwischen Normalität und Abweichung soziale Konstruktionen darstellen, in denen gesellschaftlich produzierte und institutionell verwaltete Kategorien (der Normalität wie der Abweichung) als abstraktes Vokabular – im Sinne von Etiketten – auf konkrete Menschen und ihre Handlungen angewendet werden“ (Stehr 2006, S. 131). Im Rahmen der Kategorisierung als ‚Krimineller‘, ‚Verrückter‘ oder ‚Kranker‘ geht es darum, moralische Grenzen zwischen Normalität und Abweichung aufzubauen. Ferner scheinen drei Fragen beantwortet: Wer sind ‚die Guten‘ beziehungsweise ‚die Schlechten‘, wie muss die Reaktion auf bestimmte Personengruppen aussehen und welche Institutionen sind für diese zuständig. Einerseits „(…) wird Normalität im Sinne von Normativität bzw. Konformität gerahmt. Normalität und Abweichung sind dabei als moralische Gegensätze kodiert, z. B.: Norm erfüllt – Norm verletzt, kriminell – anständig, Täter – Opfer, lasterhaft – tugendhaft usw. Am explizitesten wird diese Form der Grenzziehung im Strafrecht, das die geforderte Anpassung an die Norm überwacht und eine Normverletzung sanktioniert“ (Stehr 2006, S. 132).
Eine weitere Perspektive von Normalität und Abweichung fußt auf nicht-normativen wie normativen Kriterien. Diese Normalitätsvorstellungen dienen der sozialen Disziplinierung, deren Grundlage nicht ein Moral- sondern ein Bewertungsschema ist. Stehr (2006, S. 132) schreibt dazu: „Normalitätsskalen lassen die Möglichkeit des ‚Aufsteigens‘ und ‚Abfallens‘ zu, doch bleibt auch hier in der Regel ‚Abweichung‘ eine exklusive und von der Normalität unterscheidbare Kategorie. Menschen und ihre Handlungen werden klassifiziert nach dem Maß, wie sie in ihrem Charakter, ihren Eigenschaften, ihrer Kooperationsbereitschaft, ihrer Intelligenz usw. einer Normalitätsvorstellung entsprechen“. Die hier vorgenommenen Kategorisierungen von Menschen orientieren sich an physischen und psychischen Merkmalen wie dem sozialen Status; die zugeschriebenen Defizite und Defekte können nur durch Medikalisierung, Erziehung und Hilfe aufgehoben werden (vgl. Stehr 2006, S. 132).
Wie nennt ihr euch denn selber?
Drei Personen sind auf einer Karikatur zu sehen: Sabine und Rainer, die eine Behinderung haben sowie ein Passant in fragender Haltung. Sprache ist ein verabredetes System von Zeichen, das in bestimmten Gruppen als Mittel der Verständigung dient – soweit die soziolinguistische Definition. Schon Kleinkinder erwarten, dass ihre Vornamen richtig ausgesprochen werden; die korrekte Darstellung von Sachverhalten ist gängige Praxis. Wie nennt ihr euch denn selber, ist die Kernfrage des stattfindenden Dialogs und es ist klar, dass sich Sabine und Rainer ausschließlich bei ihren Vornamen rufen lassen wollen. Die zuerst genannte Bezeichnung Behinderte kann und darf wegen ihrer Unangemessenheit nicht Gegenstand eines Gesprächs sein. Die ursprünglich als Comicreihe konzipierte Fernsehserie Yakari soll der Ausgangspunkt weiterer Überlegungen sein: Yakari ist ein kleiner Indianer vom Stamm der Sioux, der mit Tieren sprechen kann und mit seinem Pferd Kleiner Donner viele spannende Abenteuer in der Prärie Nordamerikas erlebt. Charakteristisch sind die Namen der Stammesangehörigen, die beispielsweise Kleiner Dachs, Kühner Blick oder Stiller Fels lauten und mit bestimmten Eigenschaften verknüpft werden.
Der schweizerische Schriftsteller Christoph Keller formuliert dazu erklärend: „Die meisten indigenen Gemeinschaften Nordamerikas hatten kein Wort für ‚Behinderung‘. Schon gar keines für ‚Schwerbehinderte‘. Weil sie keine ‚Behinderten‘ hatten? Natürlich hatten sie Menschen, die von der Norm abwichen. (…) (Sie hatten, d. Verf.) (…) eine Frau, die taub, jedoch geschickt im Wassertragen war. Eine andere, die nicht sehen konnte, die Leute aber mit ihren Geschichten wie keine andere unterhielt. Sie hatten einen, der wie es heute heißt, an einer psychologischen (sic!) Behinderung litt, dank seiner verrückten Weltsicht aber visionär war: der Schamane“ (Keller 2021; vgl. Neubert/Cloerkes 2001). Unsere Gesellschaft war und ist süchtig nach Labels: Das Wort Behinderung verursacht Diskriminierung und begünstigt Prozesse sozialer Ausschließung, sodass Randgruppen entstehen (vgl. Mürner/Sierck 2012, S. 9; Röh 2009, S. 14). Was geschieht jedoch, wenn der Schwerbehindertenausweis in Inklusionsausweis umbenannt würde?
Der vorliegende Fachtext skizziert die Notwendigkeit inklusiven Denkens in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Anhand ausgewählter kulturtheoretischer, literarischer und künstlerischer Befunde wird die Unabdingbarkeit gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung erläutert. Inklusion wird hier als Grundbegriff der Pädagogik verstanden. Die Darstellung philosophisch-ethischer Bestimmungsmerkmale bedarf weiterer Überlegungen.
Literatur
Arendt, H.: Es gibt nur ein einziges Menschenrecht. In: Die Wandlung 3/1949, S. 754-770.
Caspar, F./Pjanic, I./Westermann, S.: Klinische Psychologie. Wiesbaden: Springer VS, 2018.
Cloerkes, G.: Zahlen zum Staunen. Die deutsche Schulstatistik. In: ders. (Hrsg.): Wie man behindert wird. Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen. Heidelberg: Universitätsverlag Winter, 2003, S. 11-24.
Deutsche Bibelgesellschaft: Lutherbibel. Stuttgart, 2017.
Evangelische Kirche Rheinland, Westfalen, Lippe: Evangelisches Gesangbuch. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, 1996.
Felkendorff, K.: Ausweitung der Behinderungszone. Neuere Behinderungsbegriffe und ihre Folgen. In: Cloerkes, G. (Hrsg.): Wie man behindert wird. Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen. Heidelberg: Universitätsverlag Winter, 2003, S. 25-52.
Frankenberg, G.: Würde. Zu einem Schlüsselbegriff der Verfassung. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 16/17, 2019, S. 37-42.
Goffman, E.: Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität, Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 1975.
Goffman, E.: Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 1973.
Heuer, W.: Hannah Arendt. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Verlag, 2018.
Keller, C.: Diskriminierung durch Sprache. „Behinderter“ ist ein Unwort. Deutschlandfunk Kultur, 2021. URL: https://www.deutschlandfunkkultur.de/diskriminierung-durch-sprache-behinderter-ist-ein-unwort-100.html .
Kohl, H.: Rede anlässlich des 13. Ordentlichen Bundesverbandstages des Verbandes der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschlands e.V., 1998. URL: https://www.bundeskanzler-helmut-kohl.de .
Lang, M./Heyl, V.: Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 2020.
Mürner, C./Sierck, U.: Behinderung. Chronik eines Jahrhunderts. Weinheim und Basel: Beltz Juventa, 2012.
Neubert, D./Cloerkes, G.: Behinderung und Behinderte in verschiedenen Kulturen. Eine vergleichende Analyse ethnologischer Studien. Heidelberg: Universitätsverlag Winter, 2001.
Nolan, C.: Unter dem Auge der Uhr. Ein autobiografischer Roman. Köln: Kiepenheuer und Witsch, 1989.
Quandt, J.: Inklusion und Körperbehinderung im internationalen Vergleich. In: Jenessen, S./Lelgemann, R./Ortland, B. u. a. (Hrsg.): Leben mit Körperbehinderung. Perspektiven der Inklusion. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 2010, S. 48-62.
Rogers, C. R.: Ein klientenzentrierter bzw. personzentrierter Ansatz in der Psychotherapie. In: ders./Schmid, P. F. (Hrsg.): Personzentriert. Mainz: Matthias Grünewald Verlag, 2004, S. 239-241.
Röh, D.: Soziale Arbeit in der Behindertenhilfe. München und Basel: Ernst Reinhardt Verlag, 2009.
Schenke, L.: Das Markusevangelium. Pointen, Rätsel und Geheimnisse. Freiburg im Breisgau: Verlag Herder, 2018.
Schroer, M.: Zur Soziologie des Körpers. In: ders. (Hrsg.): Soziologie des Körpers. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 2005, S. 7-47.
Sieger, V.: Inklusion und Barrierefreiheit. In: Jenessen, G./Lelgemann, R./Ortland, B. u. a. (Hrsg.): Leben mit Körperbehinderung. Perspektiven der Inklusion. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 2010, S. 247-257.
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