Aus: KiTa aktuell BY 2014, 26 (7/8); S. 174-176. Mit freundlicher Genehmigung der Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Martin R. Textor
Nahezu an jedem Tag werden Erzieher/innen mit Fragen und Problemen konfrontiert, auf die sie mit Rückgriff auf ihre moralischen Grundsätze und Werthaltungen reagieren. Solche Situationen treten im Umgang mit Kindern und Eltern, mit Kolleg/innen und dem Träger, in professionellen Gruppierungen und in der Öffentlichkeit auf. Stoßen hier unterschiedliche legitime Interessen aufeinander, entstehen Konfliktsituationen, in denen eine ausformulierte und allgemein akzeptierte Berufsethik Orientierung bieten könnte.
Im Berufsalltag fällen Erzieher/innen manchmal Entscheidungen, die von (einzelnen) Kindern, Eltern oder Kolleg/innen nicht mitgetragen werden. Dies liegt u.a. an unterschiedlichen Einstellungen, Normen und Werten: Jeder Mensch hat seine eigenen Vorstellungen darüber, was gut, richtig, gerecht oder normal ist. Die Gesamtheit solcher sittlichen Normen und Verhaltensregeln bezeichnet man als Moral. Da es verschiedene moralische Grundhaltungen in einer Gesellschaft oder in einem Teilbereich derselben (z.B. im System der Kindertagesbetreuung) gibt, wird zumeist ein Minimalkonsens in Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften niedergelegt.
Für die meisten Entscheidungssituationen in Kindertageseinrichtungen sind die rechtlichen Vorgaben zu allgemein. Jedoch werden zumeist die auf der persönlichen Moral einer Fachkraft basierenden Entscheidungen und Reaktionen von den Kindern, Eltern oder Kolleg/innen akzeptiert. Problematisch wird es dann, wenn die Beteiligten unterschiedliche Werte und Einstellungen vertreten oder wenn zwei Seiten verschiedene Interessen haben und die Fachkraft zwischen ihnen vermitteln soll. Solche Fälle sind beispielsweise:
- Eine voll erwerbstätige Mutter verlangt, dass ihr dreijähriges Kind mittags nicht mehr schlafen solle, damit es abends früher ins Bett geht und sie mehr Zeit zur Regeneration hat (Die Fachkraft soll akzeptablen Bedürfnissen der Mutter entsprechen, denen aber das mittägliche Schlafbedürfnis des Kindes entgegensteht).
- Kolleginnen aus zwei anderen Gruppen tratschen über einzelne Kinder und deren Eltern (Die Erzieherin soll den Datenschutz gewährleisten, aber auch gute kollegiale Beziehungen pflegen).
- Obwohl die Kollegin für mehrere Monate krankgeschrieben wurde, soll die Erzieherin die Krippengruppe mit zehn unter dreijährigen Kindern weiterhin alleine führen (Konflikt zwischen Kindeswohl und Arbeitnehmerpflichten).
- Die Mehrzahl der Eltern fordert, dass die Kinder jeden Tag Arbeitsblätter ausfüllen sollen – nur so würden sie etwas lernen und nur so würden sie auf den Schulunterricht vorbereitet (Die Fachkraft soll die Erziehungsvorstellungen der Eltern berücksichtigen, aber auch entsprechend dem neusten Stand der Frühpädagogik arbeiten).
- Der private Träger und die Kita-Leitung wollen Stundenpläne einführen, damit die Eltern wissen, wann welche der im Bildungsplan genannten Bildungsbereiche abgehandelt werden (Der Träger hat das Recht, die Konzeption der Kindertageseinrichtung zu bestimmen. Eine Verschulung der Kita entspricht aber nicht der entwicklungspsychologischen Erkenntnis, dass Kleinkinder in erster Linie durch Spielen lernen).
In solchen Fällen wäre es hilfreich, wenn zumindest eine Seite – die Berufsgruppe der Erzieher/innen – gleiche Werthaltungen vertreten würde. Dabei sollte zwischen wichtigeren und weniger wichtigen Werten unterschieden werden, damit die Fachkraft in Situationen wie den vorgenannten weiß, welcher moralischen Position der Vorrang zukommt.
Das heißt, Erzieher/innen benötigen eine Berufsethik, also gemeinsame, ausformulierte und in der Öffentlichkeit vertretene Werthaltungen darüber, was am Arbeitsplatz gut, richtig, gerecht oder normal ist. Wenn also die Berufsgruppe festlegen würde, wie eine Fachkraft sein und sich verhalten sollte, wäre es für den Einzelnen leichter, die richtigen Entscheidungen zu treffen bzw. sie später zu rechtfertigen. Zugleich würde der Öffentlichkeit verdeutlicht, dass Erzieher/innen hohe professionelle Werte und Standards verfolgen.
Im Mittelpunkt einer solchen Berufsethik müssten die Kinder stehen, da sie in hohem Maße von den Erzieher/innen abhängig sind, die nahezu alle Aspekte ihres Lebens in der Kita kontrollieren – vom Essen, Schlafen, Waschen, Wickeln usw. bis hin zu den Aktivitäten und Bildungsangeboten. Zudem sind Kleinkinder sehr verletzlich und machtlos. Je jünger sie sind, umso weniger können sie eigene Bedürfnisse oder gar Interessen äußern oder gegen ein Fehlverhalten ihrer Erzieherin protestieren. Selbst Eltern merken in der Regel nicht, wenn unter Dreijährige in der Kita vernachlässigt oder in ihrer Entwicklung zu wenig gefördert werden. Und viele Eltern glauben einem Vier- oder Fünfjährigen nicht, wenn er sich über seine Gruppenleiterin beschwert (weil er z.B. mit dem Entzug des Mittagessens bestraft wurde oder den ganzen Vormittag mit nasser Hose herumlaufen musste, damit er lernt, rechtzeitig aufs Klo zu gehen).
Die Berufsethik muss somit ein vernachlässigendes oder autoritäres Verhalten von Erzieher/innen ächten und die Rechte bzw. das Wohl der Kleinkinder schützen. Letzteres gilt auch für den Fall, dass die „Bedrohung“ von Dritten ausgeht, also z.B. in der Form unangemessener Erwartungen von Eltern oder des Trägers (siehe die oben genannten Beispiele). Erst recht müssen Erzieher/innen aktiv werden, wenn Kinder von ihren Eltern misshandelt bzw. sexuell missbraucht oder vernachlässigt werden. In manchen Konfliktsituationen spielt auch die unterschiedliche Priorität von Werthaltungen eine Rolle: Beispielsweise tritt der Grundsatz, die Religion und Kultur der Familie eines Kita-Kindes zu berücksichtigen, gegenüber anderen Werten zurück, wenn z.B. muslimische Eltern fordern, dass ihr Sohn auch in der Kita seine Schwester dominieren und sogar schlagen dürfe.
Um Erzieher/innen Hilfestellung insbesondere in komplizierten Situationen zu geben, haben z.B. in den USA die „National Association for the Education of Young Children“ (NAEYC) – die mit knapp 80.000 Mitgliedern weltweit größte Organisation von Fachkräften im Bereich der frühkindlichen Bildung – und in Australien die Organisation „Early Childhood Australia“ berufsethische Grundsätze formuliert, und zwar schon 1989 bzw. 1990.
Auf dieser Basis lassen sich professionelle Grundwerte formulieren, die auch für deutsche Fachkräfte Gültigkeit haben – unabhängig davon, ob sie in Kitas mit einem kommunalen, kirchlichen, freigemeinnützigen oder privaten Träger arbeiten:
- Erzieher/innen respektieren die Würde, die Einzigartigkeit und die Grundrechte eines jeden Menschen (Kindes, Elternteils, Kollegen...).
- Die Beziehungen von Erzieher/innen zu Kindern, Eltern, Kolleg/innen usw. beruhen auf wechselseitiger Wertschätzung, auf Respekt und Vertrauen.
- Erzieher/innen sind dafür verantwortlich, dass die Grundbedürfnisse der ihnen anvertrauten Kinder in der Kita befriedigt werden, dass diese sich sicher und geborgen fühlen und dass sie gute Entwicklungsbedingungen vorfinden.
- Erzieher/innen basieren die Arbeit mit Kindern auf dem neusten Stand der Frühpädagogik und Entwicklungspsychologie.
- Erzieher/innen fördern die kindliche Entwicklung allseitig und ganzheitlich, wobei sie durch Beobachtung gewonnene Kenntnisse über das jeweilige Kind, seine Individualität und seine besonderen Bedarfe berücksichtigen.
- Die Familien der Kinder werden als wichtigste Sozialisationsinstanz akzeptiert; ihre Sprache und Kultur, ihre Werte und Erziehungsvorstellungen werden respektiert.
- Erzieher/innen streben nach einer engen Zusammenarbeit mit den Eltern und unterstützen sie bei der Familienerziehung. Sie stellen die Vertraulichkeit von Gesprächen und den Datenschutz sicher.
- Erzieher/innen achten auf die Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung. Machen sie entsprechende Beobachtungen oder erhalten sie Hinweise von Dritten, werden sie auf die vorgeschriebene Weise tätig.
- Wenn Eltern bzw. Familien einer besonderen Unterstützung bedürfen, beraten Erzieher/innen sie bzw. vermitteln entsprechende Hilfen.
- Die Mitglieder des Kita-Teams arbeiten vertrauensvoll und effektiv zusammen. Sie streben nach einer weiteren Professionalisierung und nach einer hohen Qualität ihrer pädagogischen Arbeit.
- Ein guter Informationsfluss zwischen Kita und Träger ist gewährleistet. Die Erzieher/innen bemühen sich beim Träger um angemessene Arbeitsbedingungen und notwendige Unterstützung (z.B. durch Fortbildung, Fachberatung oder Mediation). Wenn gegen rechtliche Vorgaben verstoßen wird, machen sie ihn darauf aufmerksam.
- Erzieher/innen vertreten die Rechte von Kindern in der Gemeinde, kooperieren mit relevanten medizinischen, sozialen und psychologischen Diensten und setzen sich in der Öffentlichkeit für eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung ein.
Diese Liste ethischer Grundsätze ist selbstverständlich nicht vollständig. Sie soll nur den im Bereich der Kindertagesbetreuung tätigen Organisationen – z.B. Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie Verbänden von Trägern, Fachschulen, Hochschullehrer/innen usw. – als Anregung dienen, gemeinsam eine verpflichtende Berufsethik zu erarbeiten.
Eine solche professionelle Ethik bewährt sich vor allem in den bereits erwähnten Konfliktsituationen, in denen es mehrere Handlungsalternativen gibt, die jeweils anderen Menschen zum Vorteil bzw. Nachteil gereichen würden (Interessenskonflikte Kind – Gruppe, Kind – Elternteil, Fachkraft – Team usw.). In komplizierten Fällen bietet sich folgende Vorgehensweise an:
- Zuerst wird analysiert, was die Bedürfnisse, Wünsche, Rechte, Verpflichtungen usw. der involvierten Parteien sind. Fehlen relevante Informationen, so müssen sie erfragt oder durch Beobachtung (z.B. eines betroffenen Kleinstkindes) gesammelt werden.
- Dann wird geprüft, welche professionellen Werthaltungen betroffen sind.
- a) In vielen Fällen ist die ethische Wertung eindeutig.
b) Bei einem Wertekonflikt hingegen werden die jeweiligen Werte priorisiert (sofern dies nicht bereits in der von der Profession ausformulierten Berufsethik geschehen ist) und der höhere Wert gewählt. In diesem Zusammenhang kann sich die Fachkraft auch folgende Fragen stellen:
- Wie würden die meisten Kolleg/innen in dieser Situation entscheiden? („Kategorischer Imperativ“: Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde).
- Wenn ich selbst von dieser Entscheidung betroffen wäre, welche Alternative wäre für mich die beste? („Goldene Regel“: Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst).
- Welche Entscheidung hätte die besten Konsequenzen, den größten Nutzen für alle Beteiligten?
- Die Entscheidung wird umgesetzt. Oft ist es sinnvoll, ein offenes und ehrliches Gespräch mit den (einzelnen) Beteiligten zu suchen und ihnen die dem Entschluss zugrundeliegenden Werte zu erklären. Das Ziel sollte sein, dass die Entscheidung von allen Betroffenen zumindest teilweise mitgetragen wird – was aber nicht immer möglich ist, zumal oftmals aufgrund der Wertelage die Partei einer Seite ergriffen werden muss.
- In einem angemessenen Zeitraum nach der Entscheidung wird überprüft, ob sie wirklich den professionellen Werthaltungen entsprach, zu dem erwünschten Erfolg führte und in der Öffentlichkeit gerechtfertigt werden konnte bzw. könnte.
Das Ziel einer solchen Vorgehensweise ist, ethisch relevante Entscheidungen nicht mehr spontan oder instinktiv, sondern erst nach einem (längeren) Reflexionsprozess zu fällen. Nur so können die einer Problemsituation zugrundeliegenden Interessens- bzw. Wertekonflikte herausgearbeitet und die Berufsethik angemessen berücksichtigt werden. Manchmal ist es sinnvoll, hierbei die Hilfe einer Kollegin (oder eines Außenstehenden) in Anspruch zu nehmen oder die jeweilige Problematik in eine Teambesprechung einzubringen.
In einigen Fällen haben wertebasierte Entscheidungen auch Konsequenzen, die weit über die jeweilige Problematik hinausgehen: So mag das Team erkennen, dass es beispielsweise die Kita-Konzeption überarbeiten, mehr oder minder einschneidende Veränderungen in der pädagogischen Arbeit vornehmen, mit dem Träger zwecks Verbesserung des Erzieherin-Kind-Schlüssels verhandeln oder für die Interessen von Kindern und Familien in der Öffentlichkeit (z.B. Gemeinderat) eintreten muss.
Fazit
In diesem Artikel wurde die Bedeutung der Berufsethik aufgezeigt. Ferner wurden die im Bereich der Kindertagesbetreuung aktiven Verbände aufgefordert, sich auf von Erzieher/innen zu beachtende Werthaltungen zu einigen, diese auszuformulieren und gemeinsam in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Literatur
Early Childhood Australia: Code of Ethics. Revised 2006. http://www.earlychildhoodaustralia.org.au/pdf/code_of_ethics/code_of_ethics_%20brochure_screenweb_2010.pdf (28.04.2014). Neufassung von 2016 unter: http://www.earlychildhoodaustralia.org.au/wp-content/uploads/2019/08/ECA-COE-Brochure-web-2019.pdf (09.12.2020)
National Association for the Education of Young Children (NAEYC): Code of Ethical Conduct and Statement of Commitment. Revised April 2005, Reaffirmed and Updated May 2011. http://www.naeyc.org/files/naeyc/image/public_policy/Ethics%20Position%20Statement2011_09202013update.pdf (09.12.2020)