Vor der Einschulung: Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Einschulung?

Arbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen im Lande NRW/ Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V. (Hrsg.). Witten, 5. Aufl. 2000

Übersicht

1 Vorwort
2 Rechtliche Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen
3 Übergang vom Kindergarten in die Schule
  Bedingungen an der Schule
  Bedingungen im Kindergarten
  Bedingungen in der Familie
4 Wo Eltern Hilfe finden
  Anhang
5 Gesetzestexte
6 Verzeichnis der Autorinnen und Autoren

1. Vorwort

1999 wurden in Nordrhein-Westfalen die Regeln zur Einschulung geändert. Die Aufhebung der Stichtagsregelung lässt es nun zu, dass Kinder - auf Wunsch der Eltern - vor dem Erreichen des 6. Lebensjahres eingeschult werden können. Damit müssen Eltern entscheiden, wollen sie ihr Kind altersgemäß einschulen oder früher, bzw. eventuell auch später? Es gilt also, eine kindgerechte Entscheidung zu treffen.

Auch wenn am Ende über die tatsächliche Aufnahme des Kindes die Schulleitung das letzte Wort hat, kommt doch der Einschätzung der Eltern eine bedeutende Rolle zu. Die Erziehungskompetenz der Eltern für ihre Kinder wird damit nicht nur ernster genommen, sie wird auch noch zusätzlich gefordert.

In unserer Zeit der immer früher einsetzenden und ausgeprägteren Individualisierung, dem Auseinanderfallen der intellektuellen, körperlichen, sozialen und seelischen Entwicklung kann der genaue Zeitpunkt, wann ein Kind am besten eingeschult werden sollte, nur noch individuell bestimmt werden. Der Entwicklungsstand des Kindes ist also maßgebend. Der Beginn der Schullaufbahn prägt in besonderer Weise die Biografie des Kindes mit. Abwägungen in Bezug auf Einschulungsregelungen in anderen Ländern sind hierbei wenig hilfreich. Dort wird in den Schulen des Primarbereiches meist mit anderen Konzepten und anders qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen gearbeitet.

Damit Eltern diese wichtige Entscheidung möglichst umfassend abwägen können, möchten wir ihnen mit der vorliegenden Schrift einen Leitfaden anbieten. Dieser ist im Sinne einer Stärkung der elterlichen Verantwortung bewusst in Form von Fragen gekleidet. Er soll die Erziehungsberechtigten darin unterstützen, ihre eigenen Erwartungen an Schule und Kindergarten zu formulieren, damit sie feststellen können, welcher Weg für ihr Kind der sinnvollste ist. Die Informationsschrift richtet sich auch an die Beteiligten in Kindergärten und Schulen, die ja auch Ansprechpartner der Eltern sind. Auf diese Weise können Eltern gemeinsam mit den Verantwortlichen aus Kindergärten und Schulen die Aufgaben, die sich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder ergeben, lösen.

2. Rechtliche Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen

Welche rechtlichen Bedingungen gelten im Zusammenhang mit der Einschulung von Kindern in Nordrhein-Westfalen? Diese Frage wird in den nachfolgenden Ausführungen beantwortet. Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind auszugsweise im Anhang abgedruckt.

Schulpflicht

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, sind ab 1.August. desselben Kalenderjahres schulpflichtig. (§ 3, Absatz 1, Schulpflichtgesetz). Die Anmeldung zur Einschulung soll spätestens Ende Februar erfolgen. Allerdings werden von einigen Schulverwaltungsämtern frühzeitiger Termine festgelegt. Die Erziehungsberechtigten, die von dieser Handhabung betroffen sind, werden entsprechend vorher informiert und zur schulärztlichen Untersuchung aufgefordert. (Ziffer 3.1 zu § 3, Absatz 1) Bei Bedarf können Sie sich bei Ihrem zuständigen Schulverwaltungsamt erkundigen, ob es Ausnahme-Regelungen für Fristverlängerungen gibt.

Vorzeitige Einschulung

Bisher konnten Kinder, die zwischen dem 30. Juni und dem 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt wurden, auf Antrag zum August des Jahres eingeschult werden ( = so genannte "Kann-Kinder" ). Diese Stichtagsregelung wurde jetzt in Nordrhein-Westfalen aufgehoben, so dass jetzt bereits eine Einschulung von z.B. Fünfjährigen möglich ist, wenn die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Antrag stellen.

Verfahren zur vorzeitigen Einschulung

Nach der Antragstellung der Erziehungsberechtigten ist festzustellen, ob die Kinder die erforderlichen körperlichen, geistigen und sozialen Voraussetzungen erfüllen. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Schulleiter (§ 3, Absatz 2, Satz 2). Die Entscheidung erfolgt auf Grund einer schulärztlichen Untersuchung (§3 Absatz 2, Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule).

Zurückstellung vom Schulbesuch

Schulpflichtige Kinder können vom Schulleiter für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn sie noch nicht die erforderliche Schulfähigkeit besitzen (§4, Absatz 1, Satz 1). Die Entscheidung erfolgt z. B. dann, wenn in dem schulärztlichen Gutachten erhebliche Bedenken gegen eine Einschulung geltend gemacht werden. Vor der Entscheidung der Schulleitung sind die Eltern zu hören (§4, Absatz 1, Verwaltungsvorschriften zur Verordnung).

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleiterin oder der Schulleiter ein schulpflichtiges Kind für ein Jahr zurückstellen, wenn auf Grund eines Berichtes des bisher besuchten Kindergartens oder eines ärztlichen oder psychologischen Gutachtens und einem Beratungsgespräch der Eindruck entsteht, dass das Kind durch den Besuch der ersten Klasse in seiner Entwicklung nicht angemessen gefördert werden kann (§4, Absatz 2, Verwaltungsvorschriften zur Verordnung).

Zurückgestellte Kinder können den bisher besuchten Kindergarten weiter besuchen, zum Besuch des Schulkindergartens verpflichtet oder, - wenn das Kind in zumutbarer Entfernung keinen Schulkindergarten besuchen kann - , zum Besuch des Unterrichts der 1. Klasse zugelassen werden (§5, Absatz 1, Verwaltungsvorschriften zur Verordnung).

Verantwortlichkeit der Eltern

Den Erziehungsberechtigten obliegt es, die erforderlichen Schritte zur Einschulung der Kinder zu beschreiten (§ 4 Allgemeine Schulordnung). Die Verantwortlichkeit liegt darin, einen Antrag auf eine eventuell vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen oder im Rahmen von Beratungsgesprächen bei der Vorbereitung der Entscheidung durch die Schulleitung mitzuwirken. Die letzte Entscheidung obliegt jedoch in allen Fällen der Schulleitung.

Zusammenwirken aller Beteiligten

Die vorgenannten Regeln können als Orientierung für eine Entscheidungsfindung angesehen werden. Eine Ergänzung ergibt sich dabei einerseits aus der Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und den Beteiligten in Kindergärten, denn fast alle Kinder besuchen vor der Einschulung einen Kindergarten.

In den Abwägungsprozessen zum Zeitpunkt des individuell passenden Schulbeginns sollten die Erfahrungen aus der Arbeit in den Tageseinrichtungen einbezogen werden. Dies ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben, die für den Bereich Jugendhilfe die Aufforderung zum Zusammenwirken mit der Schule enthalten. Die Schulen sollen - seit den ab 1. August 1999 geltenden Neuregelungen - ausdrücklich auch mit den Kindergärten zusammenarbeiten (§ 5b, Schulverwaltungsgesetz ).

Die Aufforderung, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern in den Mittelpunkt der Bemühungen zu stellen, beinhaltet damit auch, dass den Eltern bei der Entscheidung vielschichtige Gesichtspunkte für die Abwägung zur Verfügung gestellt werden sollen.

Gerhard Stranz

3. Übergang vom Kindergarten in die Schule

Eltern wählen rechtzeitig den kindgerechten Förderort

Nicht erst am Winterende stehen Eltern und Verantwortliche in Kindergärten und Schulen vor der Frage des angemessenen Einschulungstermins. Seit Sommer 1999 besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, ein Kind noch früher zur Schule gehen zu lassen als in vergangenen Jahren. Sogar jene Kinder, die erst am Ende des ersten Schuljahres sechs Jahre alt werden, also im Winter noch vierjährig sind und im Juni ihren fünften Geburtstag feiern, können - auf Wunsch der Eltern - zur Einschulung angemeldet werden.

Somit haben kommende Schulklassen eine breitere Altersspanne als bisher. In derselben Klasse können nun sowohl fünf- als auch knapp siebenjährige Kinder das "ABC" und das "Einmaleins" lernen, und sogar jene Kinder, die vorher ein Jahr zurückgestellt wurden und nun bereits acht sind, kann man in diesen Klassen antreffen. Eine große ungewohnte Herausforderung für Kinder, Lehrkräfte und betroffene Familien!

Müttern und Vätern wird daher empfohlen, sich mit Hilfe der Verantwortlichen in Kindergärten und Schulen genügend lange im Voraus zu orientieren, bevor sie ein noch nicht schulpflichtiges Kind zur Schule anmelden oder ein schulpflichtiges Kind zurückstellen wollen. Zwar hat die letzte Entscheidung über "Schulfähigkeit" und "Aufnahme" die Leitung der jeweiligen Schule, aber sie bezieht in ihrer Entscheidungsfindung natürlich die Angaben der Eltern und der Erzieherinnen und Erzieher mit ein. Je aussagefähiger die Angaben ausfallen, desto eher kann also eine kindgerechte Entscheidung getroffen werden.

Bislang gibt es keine gültigen, eindeutigen Merkmale, die den sicheren Erfolg eines "durchschnittlichen" Kindergartenkindes in der Schule vorhersagen. Ein Scheitern tritt jedoch häufiger beim früh eingeschulten Kind auf: Das Risiko, in den ersten Klassen zurückzubleiben oder gar im Laufe der Jahre sitzen zu bleiben, scheint bislang für ein jüngeres, - auf Antrag früher eingeschultes - Kind deutlich höher als bei einem normal eingeschulten Kind. (1)

Daher gilt es, sorgfältige Überlegungen anzustellen, wenn eine Einschulung früher als gewöhnlich geplant ist, auch wenn das Kind - aus welchen Gründen auch immer - den Schulbesuch sehr verlockend findet. Das Kind in seinem Bild von Schule zu verstehen und seine Erwartungen in jeder Hinsicht ernst zu nehmen und zu berücksichtigen, fällt den Eltern leichter, wenn sie sich ihrerseits genügend informiert haben.

Die Absicht, ein Kind vom Kindergarten ab- und statt dessen zur Schule anzumelden, sollte im Sinne einer gesunden Entwicklung des Kindes gut begründet sein. Besonders in die Waagschale dafür fallen einerseits Qualitätsmerkmale des Kindergartens: "Was entgeht dem Kind dort?" und Qualitätsmerkmale der Schule: "Was kommt dort auf das Kind zu?"

Andererseits sollte auch der familiäre Hintergrund des Kindes bewusst mit in Betracht gezogen werden. Je früher die Eltern sich hierüber ein zuverlässiges Bild verschaffen, um so besser für das Kind und das gesamte Klima in der Familie; Schulkarrieren gehören nämlich mit zur höchsten und anhaltendsten Belastungskategorie für alle Familienmitglieder.

Mit guten Informationen, die den Übergang vom Kindergarten zur Schule rechtzeitig abstecken, wird die Entscheidung im Sinne des Kindes erleichtert. Die Orientierung der Eltern darüber, ob ihr Kind eher diesen Kindergarten oder jene Schule besuchen wird, braucht die sachliche Unterstützung von Fachkräften aus dem jeweiligen Kindergarten und der Schule. Sie kann nicht auf bloßem "Hören-Sagen" beruhen.

Drei wichtige Bedingungsfelder

Die Rahmenbedingungen in der Schule, im Kindergarten und der Familie beeinflussen ein Kind beim Übergang in die erste Klasse. Hierzu werden im Folgenden Fragen aus der Sicht von Eltern formuliert, Fragen, die je nach Kind und Situation vor Ort zu ergänzen und zu verfeinern sind.

    A. Welche Bedingungen trifft das Kind an der Schule an?

    B. Welche Bedingungen erlebt das Kind im Kindergarten?

    C. Welche Bedingungen in der Familie sind für eine Entscheidung wichtig?

Kenntnisse der Rahmenbedingungen in diesen drei Bereichen "Familie-Schule-Kindergarten" helfen, die Entwicklung des Kleinkindes und seiner individuellen Fähigkeiten zu begreifen und zu achten. Nachhaltige körperliche und intellektuelle, soziale und emotionale Lernprozesse des Kindes können nicht isoliert von diesen Bedingungen verstanden werden. Deshalb soll hier auch nicht nach der "Eignung des Kindes" für die Schule oder für den Kindergarten gefragt werden. Vielmehr soll auf die Einrichtungen geblickt und nach der "Eignung der Schule" und nach der "Eignung des Kindergartens" für das jeweilige Kind gefragt werden. Die individuelle Entwicklung eines Kindes wird unter den besonderen Bedingungen von Schule und Kindergarten unterschiedlich gefördert. Ebenso müssen auch die Rahmenbedingungen in der Familie mit in Betracht gezogen werden, zumal folgenreiche Entscheidungen über den Bildungsweg des Kindes anstehen.

Ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen in diesen drei sich gegenseitig beeinflussenden Feldern laufen viele Erwachsene Gefahr, den Start des Kindes in die Schule und seine künftigen Lernerfolge zu einseitig zu betrachten und im Zweifelsfall lediglich als Frage von Alter, Veranlagung, Fleiß oder Willen des Kindes anzusehen. Zum Nachteil des Kindes stufen Eltern seine grundlegenden Bedürfnisse nach Bewegung, Abwechslung und Zuwendung und nach "Lernen durch Spielen" oft zu niedrig ein. Gleichzeitig überschätzen Eltern das "Lernen durch Belehrung" in seiner Wirkung auf die Entwicklung des Kindes. Aus den Augen gerät dann allzu leicht die rücksichtsvolle Förderung des Kindes im sozial-emotionalen Bereich: Selbstvertrauen stärken, Gruppenverhalten entwickeln, Konflikte lösen lernen und Gefühle ausdrücken und verstehen lernen - sind wesentliche Grundlagen des persönlichen Lebenserfolges.

Dem Lernen des Kindes durch das Spiel kommt für seine Entwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte werden das selbst gesteuerte und schöpferische Lernen von Kindern und die dafür notwendigen strukturellen Bedingungen unterschiedlich beurteilen. Ein konstruktiver Austausch aller Beteiligten darüber ist hier sinnvoll. Die folgenden Fragen können dabei von Nutzen sein.

A. Bedingungen an der Schule

Fangen wir mit dem Blick auf die Schule an, sie wird für lange Zeit das Kinderleben prägen. Für alle Familienmitglieder ist es hilfreich, ihr "Bild von der Schule am Ort" zu klären und Informationen darüber zu sammeln, was ein Kind in dieser Schule erwartet - insbesondere, wenn es auf Antrag vorzeitig eingeschult werden soll. Oft wählen Eltern auch zwischen verschiedenen Grundschulformen, z.B. nach Bekenntnis oder pädagogischer Ausrichtung.

Zentrale Fragen zu einer Schule:

    !
1. Wie lang, interessant, schwierig und gefährlich ist der Schulweg?  
2. Welche Zeiten für Öffnung, Unterricht, Betreuung und Ferien sind maßgeblich?  
3. Wie spricht die Raumgestaltung, das Spiel- und Unterrichtsmaterial, das Klassenzimmer, die Flure, die Pausenhalle, der Schulhof und das Umfeld die Interessen, Spiel- und Kontaktwünsche des Kindes an?  
4. Welche Spielgefährten, welche bekannten und weniger bekannten Kinder kommen in dieselbe Klasse, z.B. aus anderen Kindergärten und Ortsteilen des Grundschulbereiches?  
5. Nach welchen Gesichtspunkten stellt die Schule die Eingangsklassen zusammen?  
6. Wie sieht die jeweils zu erwartende Klassenstärke und -struktur dieses schulpflichtigen Jahrgangs aus, z. B. Verteilung nach Alter, Geschlecht und Wohngebieten?  
7. Bleiben befreundete Kindergartenkinder beisammen?  
8. Welche Maßstäbe und Verfahren zur Beurteilung der Schulfähigkeit sind an dieser Schule üblich?  
9. Welche Zusammenarbeit findet zwischen Schule, Kindergarten und Hort statt?  
10. Welchen Eindruck von den Lehrkräften gewinnen Eltern, z.B. anlässlich eines schulvorbereitenden Abends für Kindergarteneltern?  
11. Wann lässt sich klar sagen, welche Lehrkraft das Kind (nicht) bekommen wird?  
12. Wodurch soll den neu aufgenommenen Kindern der Übergang vom Kindergarten zur Schule in den ersten Monaten erleichtert werden? Gibt es z. B. Spiel, künstlerische Gestaltung, Förderangebote, präventive und therapeutische Ansätze?  
13. Was geschieht mit langsamer lernenden Kindern?  
14. Welche Ziele und Schwerpunkte prägen besonders den Alltag der Schule (z. B. Aufgreifen der Lebenssituation der Kinder, Unterstützung von Kleingruppenarbeit)? Gibt es dazu ein schriftliches Konzept, ein eigenes Programm oder ein Profil dieser Schule?  
15. Welche Veranstaltungen werden den Kindern außerhalb des Unterrichtes angeboten?  
16. Wer sorgt wie für eine verlässliche Betreuung bei Unterrichtsausfall und in den Pausen?  
17. Welche Mitwirkung bei den Hausaufgaben erwarten die Lehrkräfte von den Eltern?  
18. Von welcher tatsächlichen Mitwirkung bei Hausaufgaben berichten erfahrene Eltern?  
19. Welchen Kontakt zu Eltern pflegen die Lehrkräfte? Liegt ein schriftliches Konzept zur Zusammenarbeit mit Eltern vor? Welche Begegnungen zwischen Lehrkraft und Eltern finden wie oft im Jahr auf Klassenebene statt? Welche Kontakte werden darüber hinaus erwartet und gewünscht, z. B. Elternabende,
-nachmittage, Besuche im Unterricht, Sprechtage, Schulfeste, Eltern-Kind-Projekte der Schule?
 
20. Welche Traditionen und neueren, kinder- und familienfreundlichen Maßnahmen können auf engagierte Elternmitwirkung zurückgeführt werden, z.B. auf Schulpflegschaft, Förderverein, Ehrenamtliche?  
21. Welche Atmosphäre strahlt die Schule insgesamt auf das Gemeinwesen und Kinder aus?  
22. Wo gibt es aktive Spuren, die auf Öffnung, Transparenz und Engagement der Lehrkräfte und Eltern hinweisen?  

B. Bedingungen im Kindergarten

Alle Familienmitglieder sollten nicht erst bei der Frage nach dem Zeitpunkt der Einschulung ihr "Bild vom Kindergarten" klären. Zwischen benachbarten Kindergärten und zwischen einzelnen Kindergartengruppen kann es bedeutsame Unterschiede geben. Die Freude des Kindes am Kindergartenbesuch darf schwanken.

Informationen darüber, was das Kind im Kindergarten erlebt, lernt und gestaltet, sind wichtig, lange bevor es ihn verlässt und etwa auf Antrag hin "vorzeitig" eingeschult werden soll. Es geht auch um Chancen und Fortsetzungen von sozialen und emotionalen Entwicklungen, die sich über mehrere Jahre in der Kindergartengruppe aufgebaut haben, nicht nur um ein weiteres Jahr im Kindergarten oder ein erstes in der Schule. Hilfreich bei der Entscheidung kann auch die Information sein, dass in den Kindergarten hinein vorgezogene schulische Bildung keinen Vorteil für die späteren schulischen Erfolge bringt. Vorerfahrungen im Lesen-Schreiben-Rechnen sichern keinen nachhaltigen Leistungsvorsprung gegenüber Kindern, die damit im Kindergarten noch nicht "trainiert" wurden.

Zentrale Fragen zu Bedingungen im Kindergarten:

    !
1. Wie lang, interessant, schwierig und gefährlich ist der Weg zum Kindergarten?  
2. Welche Zeiten für Öffnung, Betreuungszeiten, Ferien liegen fest?  
3. Welche Räume und Art der Raumgestaltung, welches Spielmaterial, welche Gruppenräume, Flure, Hallen und Grünflächen, und welches Umfeld stehen den Interessen und Kontaktwünschen der Kinder offen?  
4. Welche Chancen, vorhersehbaren Erlebnisse, Erfahrungen, Spielräume, besonderen Fördermaßnahmen, Regeln und Angebote bietet der Kindergarten speziell den schulpflichtig werdenden Fünfjährigen - und ihren Eltern - im jeweils letzten Kindergartenjahr vor der Entlassung? Gibt es dazu ein schriftliches Konzept, eine Profilbeschreibung?  
5. Was bedeutet es dem Kind, dort ein Jahr lang selber zu den Ältesten zu gehören und aus dem Schatten der Älteren heraustreten zu können, die in die Schule wechseln?  
6. Wie sieht die Kindergartengruppe im kommenden Jahr aus, ihre Gruppenstärke und -struktur?  
7. Welche Spielgefährten, welche Freundinnen und Freunde begleiten das Kind in diesem Jahr oder können näher kennen gelernt werden?  
8. Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule finden statt (z. B. gegenseitige Hospitationen und Teilnahme an Besprechungen unter den Fachkräften; Besuche von Kindern; gemeinsame Veranstaltungen und Feste; Zusammenwirken zwischen Elternvertretungen)?  
9. Welches eigenständige Profil gegenüber der Schule zeigen Erzieherinnen und Erzieher bei Forderungen nach mehr schulischem Lernen, z.B. anlässlich eines schulvorbereitenden Elternabends im Kindergarten?  
10. Wonach beurteilen die Fachkräfte im Kindergarten die Schulfähigkeit von Kindern? Wann, wie und warum unterstützen sie eine mögliche frühzeitigere Einschulung, bzw. eine Zurückstellung?  
11. Wie soll den zu entlassenden Kindern der Abschied vom Kindergarten und der Start in der Schule erleichtert werden?  
12. Wie hält die Einrichtung Kontakt zu den Schulkindern? Bietet sie genügend Hortplätze?  
13. Welche außerhalb der Öffnungszeiten stattfindenden Veranstaltungen für Kinder gibt es?  
14. Wer sorgt für eine verlässliche Betreuung bei Personalausfall?  
15. Welchen Kontakt zu Eltern suchen die Kindergarten-Mitarbeiter?  
16. Welche Begegnungen mit Eltern finden wie oft im Jahr auf Gruppenebene statt?  
17. Welche Kontakte sind darüber hinaus möglich und erwünscht, z. B. Elternabende, -nachmittage, Besuche in der Gruppe, Sprechtage, Kindergartenfeste, Eltern-Kind-Projekte?  
18. Welche Traditionen und neueren, kinder- und familienfreundlichen Maßnahmen können auf engagierte Elternmitwirkung, z.B. auf Elternvertretung, Förderverein, Ehrenamtliche, zurückgeführt werden?  
19. Welche Atmosphäre strahlt der Kindergarten insgesamt auf das Gemeinwesen aus?  
20. Wo gibt es aktive Spuren, die auf das Engagement von Erzieherinnen, Erziehern und Eltern hinweisen?  

C. Bedingungen in der Familie

Familienmitglieder haben ein "Bild" von der eigenen Familie. Darin sind auch Informationen enthalten, welche Unterstützung und Möglichkeiten dem "lernenden Kind" geboten werden können. Es gilt, die Bedingungen zu verstehen, wie das Kind sein zu Hause erlebt, wie es dort lernt und gestaltend aufwächst.

Die familiären Bedingungen sind für jedes - nicht nur für ein auf Antrag hin vorzeitig eingeschultes - Kind von besonderer Bedeutung. Sie sollten schließlich dem wachsenden Interesse des Kindes und seinem Bedarf an Aufmerksamkeit und Konzentration entgegenkommen. Bestimmte Rahmenbedingungen in der Familie werden mitunter als Langeweile im Kindergarten oder Überforderung im ersten Schuljahr verkannt. Die genaue Betrachtung der familiären Rahmenbedingungen gehört also zu einer angemessenen Entscheidung, wenn man seinem Kind Lebenserfolg wünscht.

Zentrale Fragen zu Bedingungen in der Familie:

    !
1. Welche Unterstützung, vorhersehbare Zuwendung außerhalb schulischer Themen und Erlebnisse, welche spielerischen Erfahrungen, Entfaltungsräume kann die Familie dem Kind während des kommenden Jahres bieten?  
2. Welche Änderungen würden sich ergeben im Alltag der Familie, falls das Kind zur Schule geht? Wie ändern sich z.B. Schlaf-, Aufsteh- und Essenszeiten, wo findet der Schulanfänger Ruhe für Hausaufgaben, wie wirken sich Ferienzeiten aus?  
3. Welche Freundschaften, Beziehungen zur Nachbarschaft und Verwandten werden durch den Schulbesuch unterbrochen, welche könnten neu entstehen?  
4. Welche Art der Umgestaltung der Wohnräume wird notwendig, z. B. eigener Arbeitsplatz für das Kind, vor jüngeren Geschwistern sicherer Ort für Ranzen und Lernmaterial?  
5. Wie steht jedes Familienmitglied, auch die Großeltern, zur kommenden Schulzeit bzw. zum weiteren Kindergartenbesuch des Kindes?  
6. Was ändert sich dadurch für jedes Familienmitglied? Welche Geschwister sind wie betroffen? Welches Elternteil erwartet was an Veränderungen durch eine (Nicht-) Einschulung?  
7. Wie beurteilen Eltern die Schulfähigkeit und das Interesse ihres Kindes an einem Schulbesuch? Wen haben sie zum Vergleich? Wo holen sie sich Rat?  
8. Was erwarten Vater und Mutter von einer schulischen Leistung und "Karriere" des Kindes?  
9. Welche Ziele verbinden die Eltern mit einer früheren Einschulung? Wie begründen sie das gegenüber dem Kind, den Geschwistern, Nachbarn, Freunden und Verwandten? Welches sind die wichtigsten Argumente?  
10. Wie wird das Gesamtbild der Familie nach außen und innen mit der schulischen Leistung des Kindes verknüpft? Wie sehr könnten Misserfolge an der Schule das Familienklima ändern?  
11. Welche besonderen Maßnahmen halten die Eltern zur Unterstützung des Schulkindes für angebracht, z.B. bei den Hausaufgaben, Hospitationen im Unterricht, Mitwirkung bei der Elternarbeit oder Kontakt zu Lehrkräften?  
12. Was wird von älteren Geschwistern erwartet?  
13. Wer ist für das Kind da, wenn die Schule endet, wenn Unterricht später anfängt, bei Hitzefrei, in den Ferien? Wer sorgt für eine verlässliche Betreuung?  
14. An welchen mehr oder weniger regelmäßigen Veranstaltungen nimmt das Kind in seiner Freizeit teil, z. B. Musikunterricht, Sportverein, Haustierpflege.  
15. Welchen kindbezogenen Kontakt zu anderen Familien suchen Vater und Mutter? Welche Begegnungen mit Eltern nutzten sie bisher im Kindergarten?  
16. Wie wollen und können Vater und Mutter sich an der Elternmitwirkung beteiligen, z.B. in der Elternvertretung, im Förderverein, ehrenamtlich?  

Eltern und ihre Kinder im konstruktiven Dialog mit Bildungseinrichtungen

Eltern und Fachkräfte werden über die aufgeführten Fragen hinausgehen und noch weitere Gesichtspunkte finden, die sie in die Waagschale werfen möchten. Auch Überlegungen, ob ein schulpflichtiges Kind zurückgestellt wird, können sich an den oben genannten Fragen orientieren.

Erziehungsberechtigte, die ihre eigenen Erwartungen und Informationen über den künftigen Schulbesuch ihres Kindes so weit wie möglich klären konnten, dürften auch im weiteren Kindergarten- und Schulalltag verantwortungsbereite Helfer an der Seite ihres Kindes und seiner Bildungseinrichtungen bleiben.

In jedem Fall sollten das Kind und seine Eltern darin bestärkt werden, dass sie eine möglichst positive Einstellung zu der jeweiligen Einrichtung einnehmen, die das Kind besucht und die es verlässt. Es ist stets hilfreich, wenn Eltern gemeinsam mit den Verantwortlichen aus Kindergarten und Schule in einen stärkeren Erfahrungsaustausch über "kindgerechtes Lernen" treten, beispielsweise über Selbstvertrauen und Freude am eigenen Können, über spielerische Geselligkeit und Zusammenarbeit in Gruppen, über Ausdauer bei der Lösung von Konflikten und den Wunsch Gefühle auszudrücken und verstehen zu lernen.

Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Eltern kann eine neue Qualität gewinnen. Unterstützung dazu könnten verschiedene Einrichtungen bieten, z.B. Familienbildungsstätten, Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie Elternverbände.

Martin Verlinden

Literaturhinweis

(1) Vgl. MAGS NRW: "Modellversuch 1970-1975 Abschlussbericht", Informationen für jeden, Nr. 12, Düsseldorf 1977 und Gabriele Bellenberg, Klaus Klemm: "Von der Einschulung bis zum Abitur - zur Rekonstruktion von Schullaufbahnen in NRW", in Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 1.Jhg., Heft 4/1998, S. 577-596, sowie: KiTa-aktuell Nordrhein-Westfalen, Themenheft Nr. 1/2000

4. Wo Eltern Hilfe finden

Eltern, die sich der Frage stellen, ob ihr Kind noch ein Jahr den Kindergarten besuchen oder bereits in der Schule angemeldet werden soll, können Unterstützung und Beratungshilfen verschiedener Art finden.

Am Anfang steht häufig der Austausch mit Freunden, Verwandten und Bekannten, die vielleicht schon "erfahrene Schulkindereltern" sind. Ein vertiefendes Gespräch sollte jedoch in jedem Fall mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen des besuchten Kindergartens geführt werden. Sie sind die geschulten Ansprechpartnerinnen, die das Kind über einen längeren Zeitraum, evtl. über 3 Jahre, beobachtet und gefördert haben.

Das Kennenlernen der Schule und der Lehrerinnen und Lehrer hilft, ein Bild der zukünftigen Lern- und Entwicklungsbedingungen zu entwerfen. Hierzu eignet sich die Teilnahme an Veranstaltungen, an denen ein informeller Zugang zu der zukünftigen Schule möglich ist, z.B. Tage der offenen Tür, Schulfeste. Dabei können erste Eindrücke gewonnen und die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie mit "erfahrenen Schulkindereltern" entstehen. Nützlich kann auch ein Gespräch mit engagierten Eltern, die z.B. in der Klassen- oder Schulpflegschaft tätig sind. Hier kann man u.a. etwas über die Möglichkeiten erfahren, in welcher Weise sich Eltern mit in den Schulalltag einbringen können.

Bei der Erarbeitung des "Bildes der eigenen Familie", durch das die eigenen Ressourcen, Wünsche und Motive von Eltern deutlich werden können und eine Betrachtung und Beurteilung der Entwicklungsperspektive des Kindes erfolgt, können in unklaren Situationen Personen hilfreich sein, die u.a. folgende Beurteilungskriterien berücksichtigen:

  • Sie sollten sich nicht nur auf eine punktuelle Begegnung mit dem Kind und den Eltern beschränken.
  • Sie sollten ihre Prognose nur von einer Verlaufsbeurteilung abhängig machen, die von mindestens zwei Zeitpunkten ausgeht, zwischen denen einige Monate liegen.
  • Sie sollten den Entscheidungsprozess mit einem gemeinsamen Gespräch unterstützten.

Geeignet für eine professionelle Begleitung sind neben den pädagogischen Fachkräften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen. Dazu zählen z.B. Erziehungsberatungsstellen, ebenso wie der vertraute Kinderarzt und der Hausarzt, der die Situation der Familie über Jahre begleitet hat.

  • Erfahrene Kinderärzte und Kinderneurologen können Aufschluss geben, wenn es gilt, die Konstitution des Kindes und die Entwicklung in speziellen Funktionen, z.B. bei der Motorik, der Sprache, der Entwicklung der Sinnesorgane, zu berücksichtigen.
  • Kinderpsychologische oder -psychiatrische Praxen sind in solchen Fällen geeignet, in denen im Hinblick auf die Einschätzung der kindlichen Entwicklung und der Situation in der Familie besonderes belastende Fragen bestehen.
  • Weitere allgemeine Hinweise auf Fragen der kindlichen Entwicklung, der Erziehung, der durch Tageseinrichtungen und Schule gestellten Aufgaben für die Familien können durch Kurse und Seminare z.B. in Familienbildungsstätten gegeben werden. Adressen sind über die Jugend- und Gesundheitsämter, die örtlichen Verbände der Freien Wohlfahrtspflege erhältlich und häufig in einem lokalen "Ratgeber zur psychosozialen Versorgung" zusammengestellt.
  • Kontakte zu Elternverbänden und Elterngruppen können über die genannten Vereinigungen, jedoch auch über die bestehenden "Kontaktstellen für Selbsthilfegruppen" hergestellt werden.

Die vielfältigen Möglichkeiten zur Beschaffung von Informationen im Vorfeld einer wesentlichen Entscheidung können genutzt werden und mit dazu beitragen, dass für die gesamte Familie der neue Abschnitt möglichst harmonisch verläuft.

Monika Bünten/Peter Zimmermann

Anhang:

5. Gesetzestexte

Schulpflichtgesetz - NRW

§ 3

(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

(2) Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Schulverwaltungsgesetz

§ 5b Kooperation mit der Jugendhilfe und anderen Einrichtung der Bildung, Erziehung und Förderung

(1) Die Schulen sollen mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und mit anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, zusammenarbeiten. Grundlage für die Zusammenarbeit ist die gemeinsame Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, soweit sie schulpflichtig sind oder über ihre Schulpflicht hinaus eine Schule besuchen.

(2) Die Zusammenarbeit soll sich insbesondere auf Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen, zur Abwendung von Risiken und Gefährdungen junger Menschen und auf die Entwicklung und Sicherung schulergänzender Angebote richten.

Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule

§ 3

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme aufgrund einer Untersuchung durch die vom Gesundheitsamt bestellte Schulärztin oder den vom Gesundheitsamt bestellten Schularzt. Die schulärztliche Untersuchung umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes und die Beurteilung der allgemeinen gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane.

§ 4

(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann ein schulpflichtiges Kind gemäß § 3 SchpflG vor der Einschulung für ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen, wenn im schulärztlichen Gutachten erhebliche Bedenken gegen die Einschulung geltend gemacht werden. Vor der Entscheidung sind die Erziehungsberechtigten zu hören.

(2) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleiterin oder der Schulleiter ein schulpflichtiges Kind für ein Jahr zurückstellen, wenn aufgrund eines Berichtes des bisher besuchten Kindergartens oder eines ärztlichen oder psychologischen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten davon ausgegangen werden muss, dass das Kind durch die Teilnahme am Unterricht der ersten Klasse nicht angemessen in seiner Entwicklung gefördert werden kann. Vor der Entscheidung ist ein schulärztliches Gutachten einzuholen, sofern es noch nicht vorliegt.

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann nach der Einschulung eine Schülerin oder einen Schüler für en Jahr vom Schulbesuch zurückstellen, wenn eine ausreichende Förderung nicht möglich ist, dabei ist das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten über die Zurückstellung ihres Kindes anzustreben. Die Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Wochen

6. Verzeichnis der Autorinnen und Autoren

An der Erstellung dieser Information haben mitgewirkt:

Monika Bünten, Mitglied im Vorstand des Bundeselternverbandes für Kindertagesstätten, Bockumer Straße 201, 40489 Düsseldorf

Christine Carstens, freie Journalisten, Ardeystraße 119, 58452 Witten

Michaela Kronshage, Leiterin des Waldorfkindergartens Bochum-Langendreer, Schlehenkamp 15, 44894 Bochum

Dr. Richard Landl, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen im Lande NRW, Gerberstraße 12, 58456 Witten

Gerhard Stranz, Geschäftsführer der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V., Region Nordrhein-Westfalen, Gerberstraße 12, 58456 Witten

Martin Verlinden, Dipl.-Psychologe, Sozialpädagogisches Institut Nordrhein-Westfalen, An den Dominikanern 2-4, 50668 Köln

Birgit Zapf, Grafikerin, Ziehrerstraße 6, 59069 Hamm

Peter Zimmermann, Dipl.-Psychologe im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke, Beckweg 4, 58313 Herdecke

Adresse

Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V.
Region Nordrhein-Westfalen
Mergelteichstraße 59
44225 Dortmund
Tel.: 0231/97615-70
Telefax: 0231/97615-80
Website: http://www.waldorfkindergarten.org
Email: inter.waldorf.nrw@t-online.de

Arbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen im Lande NRW
Website: http://www.waldorf-nrw.de

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