Fluch und Segen der „Geistigen Mütterlichkeit“

Lena Gräfer

„Wenn wir die Natur, die Geschichte und uns selbst nach der Aufgabe fragen, welche der Mensch überhaupt auf Erden zu erfüllen habe, so wird sich herausstellen, daß gewisse große Gesetze für alle Menschen zu allen Zeiten gelten“

Henriette Schrader-Breymann (1868)[1]

 

Der folgende Text befasst sich mit dem Zusammenhang des Konzeptes der „Geistigen Mütterlichkeit“ von Henriette Schrader-Breymann und den aktuellen Professionalisierungsbemühungen der Frühpädagogik. Es soll danach gefragt werden, ob das Leitbild einer „Professionellen Mutterschaft“ bzw. „Geistigen Mütterlichkeit“ nach wie vor den heutigen Beruf der ErzieherInnen beeinflusst oder ob es sich um ein veraltetes, traditionelles Rollenbild handelt, welches in unserer heutigen Gesellschaft keine Gültigkeit mehr findet. Um einer Antwort dessen näher zu kommen, wird zunächst das Konzept der „Geistigen Mütterlichkeit“ in seinen Grundgedanken erläutert. Nachfolgend wird ein Überblick über das aktuelle Berufsfeld der Frühpädagogik gegeben, indem die Anteile der in Kindertageseinrichtungen beschäftigten männlichen und weiblichen Fachkräfte dargelegt werden. In Anbetracht der hier vorgestellten Zahlen werden anschließend mögliche Ursachen und Begründungen der bis heute bestehenden Genderhomogenität des frühpädagogischen Personals untersucht. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Aspekte, wird schlussendlich der Frage nachgegangen, ob eine Akademisierung des erzieherischen Berufes zu mehr männlichen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen beitragen kann und inwiefern die geistige Mütterlichkeit ein Fluch oder ein Segen für die Entwicklung des Berufsfeldes ist.

Das Konzept der „Geistigen Mütterlichkeit“ nach H. Schrader-Breymann

Das von Henriette Schrader-Breymann entwickelte Konzept der „Geistigen Mütterlichkeit“ prägte wesentliche pädagogische sowie emanzipatorische Bewegungen des 19. Jahrhunderts der westlichen Welt (vgl. Allen 1996, S. 19). Henriette Schrader-Breymann (1827-1899) war eine Großnichte und Schülerin des Kindergartengründers Friedrich Fröbel, (vgl. Allen 1996, S. 22) der, wie zuvor Pestalozzi, bereits die Ansicht vertrat, dass die Frau, mit all ihren mütterlichen Wesenszügen, die beste Erzieherin und Lehrerin der Kleinkinder sei. Nach dieser ethisch-kulturellen Auffassung gilt die Mütterlichkeit als eine wesentliche und einzigartige Charaktereigenschaft der Frau und nicht länger als rein biologisch-weibliche Eigenschaft. Eine solche Mütterlichkeit ist dementsprechend einer jeden Frau naturgegeben, ebenso den Kinderlosen sowie Unverheirateten, und soll nun auf die Erziehung und Lehre der Kinder außerhalb der Familie übertragen werden. (vgl. Allen 1996, S. 21)

Schrader-Breymann übernahm die Auffassung ihres Großonkels beziehungsweise Pestalozzis, befürchtete allerdings zugleich eine zunehmende Verschulung des Fröbel´schen Kindergartens (vgl. Reyer & Franke-Meyer 2021, S. 94f.). Indem sie der naturgegebenen Kraft der Frauen einen Namen gab und diese zum Leitbild für die öffentliche Erziehung und Bildung machte, stieß sie eine Emanzipationsbewegung an, die mehr Bildungs- und Berufschancen für Frauen des 19. Jahrhunderts hervorbrachte (vgl. Allen 1996, S. 34)

Mit der, in ihrem Aufsatz „Zur Frauenfrage“ von 1868 dargestellten geistigen Mütterlichkeit, meinte Schrader-Breymann die Natur einer Frau, zur Mutter erschaffen zu sein (vgl. Schrader-Breymann 1868, S. 11). Während die Natur des Mannes geistig-wissenschaftlich sei, schien die Frau „mit ihrer pflegenden Kraft, ihrer wärmenden Liebe“ (Schrader-Breymann 1868, S. 11) zu der erzieherischen Tätigkeit geboren zu sein. Die Bestimmung der Frau, und somit auch ihre Berufung, liege folglich in dieser Mütterlichkeit. Nur hier finde sie ihre wahre Vollkommenheit. Bei dieser Annahme Schrader-Breymanns handelte es sich weder um eine Stigmatisierung von Frauen, noch ging es darum, ein strukturkonservatives Frauenbild zu bestärken. Ganz im Gegenteil: Schrader-Breymann beabsichtigte eine Anerkennung und Würdigung der mütterlichen Kraft, welche in der Öffentlichkeit ausgetragen werden kann, um Frauen den Zugang zu ihrem natürlichen Beruf, zugunsten ihrer Selbst, zugunsten der Kinder und zugunsten der Zukunft einer Nation, zu eröffnen. So konnten sich Frauen des 19. Jahrhunderts letztendlich aktiv an einer Humanisierung der Gesellschaft beteiligen(vgl. Reyer & Franke-Meyer, 2021, S. 100). 

Das Konzept der geistigen Mütterlichkeit ging somit weit über die biologische Eigenschaft der Mütterlichkeit hinaus und wurde in dieser Konzeption, entgegen von Geschlechterstigmatisierung, anerkannt und wertgeschätzt. Indem ihre mütterlichen Wesensmerkmale als bestes Fundament für die Erziehung von Kindern galten, wurde Frauen eine wesentliche Aufgabe der öffentlichen Gemeinschaftsbildung zugetragen, welche ein Mann derart nicht erfüllen könne. Mit der geistigen Mütterlichkeit als Leitbild für Erziehung und Bildung der öffentlichen Gemeinschaft wurde letztendlich ein Beruf für Frauen des 19. Jahrhunderts erschaffen, welcher es ihnen ermöglichte ökonomisch unabhängig von einem Mann zu leben und gleichzeitig ihre Mütterlichkeit ausleben zu können. Die Frau konnte ihre Mütterlichkeit nun öffentlich einsetzen sowie erweitern und war nicht gezwungen auf die Kindererziehung zu verzichten, um einem Beruf nachgehen zu können (vgl. Allen 2000, S. 135). Für die tatsächliche Ausübung dieses zentralen Berufes bedurfte es nach Schrader-Breymann allerdings mehr, als bloß die geistige Mütterlichkeit in sich zu tragen. Zwar würden Frauen von Natur aus über notwendige und wesentliche Instinkte verfügen, denen es für diesen Beruf bedarf, jedoch sollte die frühkindliche Erziehung nur denjenigen Frauen gewährt werden, welche mit den „Anfängen des Geisteslebens“ eines Kindes und „der Behandlung derselben“ vertraut sind, welche sich einem „Studium des Menschen und dessen Behandlung“ unterzogen haben (Schrader-Breymann 1868, S. 11). Also: Ausschließlich den „wahrhaft gebildeten Frauen“ sollte der öffentliche, erzieherische Beruf zugänglich sein (Schrader-Breymann 1868, S. 11). Ausschließlich solche Frauen seien im Stande, die geistige und moralische Entwicklung der Kinder zu leiten, was zuvor lediglich dem Vater gestattet war (vgl. Allen, 1996: 20).

Dieses „Ideal einer professionellen Mutterschaft“ durch die „geistige Mütterlichkeit“ als zentrales Leitbild der Kindergärten, wirkte zunächst wie ein Segen für pädagogische sowie emanzipatorische Fortschritte des 19. Jahrhunderts. Schlussendlich wurde Frauen so der Zugang zu dem Beruf der Erzieherin eröffnet und es gelang, sie in Beruf und Öffentlichkeit zu integrieren.

Aus aktueller Perspektive stellt sich jedoch die Frage, ob das Konzept der geistigen Mütterlichkeit nach wie vor ein Segen ist und inwiefern dieses Leitbild das heutige Berufsfeld der frühkindlichen Erziehung und Bildung beeinflusst.

Das aktuelle Berufsfeld der Frühpädagogik: Genderhomogenität des frühpädagogischen Personals

Ausbildungen sowie Stellenausschreibungen frühpädagogischer Berufe richten sich heute stets an das weibliche, männliche und diverse Geschlecht zugleich. Von einer Bevorzugung weiblicher Fachkräfte für den erzieherischen Beruf kann demnach aktuell keine Rede sein. Ganz im Gegenteil: Teilweise wird in Kindertageseinrichtungen gezielt nach männlichen Fachkräften gesucht, da diese nur in wenigen Einrichtungen vertreten, zugleich aber gewünscht und wichtig sind.

Dass das männliche Geschlecht nach wie vor eine Minderheit in frühpädagogischen Berufen darstellt ist durchaus publik. Das belegt die empirische Forschung, das wissen Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und zugleich Menschen, die keinerlei Berührungspunkte mit dem Berufsfeld haben. Der Beruf der ErzieherInnen scheint im 21. Jahrhundert nach wie vor ein Frauenberuf zu sein. Die Befunde des Statistischen Bundesamts für Kinder- und Jugendhilfe bestätigen dies. So war im Jahr 2020 lediglich 7,1% des Kitapersonals männlich. 92,9% bestanden demnach aus weiblichen Fachkräften. Mit der Quote von 7,1% an männlichen Mitarbeitern einer Kindertageseinrichtung erreicht diese jedoch einen Höchststand. Während 2010 lediglich 3,6% der Mitarbeitenden männlichen Geschlechts waren, ist dieser Anteil 2015 auf 5,2% und im Jahr 2020 schließlich auf 7,1% angestiegen. Obwohl die Zahl der männlichen Fachkräfte also deutlich geringer ist als diejenige der Frauen, hat sich diese in den letzten zehn Jahren verdreifacht: 2010 waren lediglich 15.276 Männer in Kitas beschäftigt, während es 2020 schon 47.695 sind (vgl. Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021, S. 31f.).

Eine mögliche Ursache dafür, dass das frühpädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen nach wie vor hauptsächlich weiblichen Geschlechts ist, liegt in den traditionellen Wurzeln des Berufes, aus denen er nicht entfliehen kann. Mit anderen Worten: „Dem Erzieherinnenberuf hängt seine historische Ausgangslage bis heute immer noch nach“ (Metzinger 2019, S. 185) und dies kann sich durchaus als „Fluch“ in Bezug auf Gendervielfalt des frühpädagogischen Personals herausstellen. So richtete sich die Ausbildung zur Kindergärtnerin in ihren Anfängen, wie bereits beschrieben, ausschließlich an Frauen. Sie war geprägt von dem Leitbild der „geistigen Mütterlichkeit“ beziehungsweise der „professionellen Mutterschaft“. Ein Mann kam demnach nicht für die Tätigkeiten dieses Berufes in Frage. Die Begabungen eines Mannes lagen, gemäß der damaligen Auffassung, in Feldern der (geistigen) Wissenschaften, der Kunst und des Gewerbes sowie der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Schrader-Breymann 1868, S. 9). Da die Aufgaben des Kindergartens allerdings ursprünglich in der Unterstützung, Ergänzung und Hilfestellung von Familien, also in der familienbezogenen Sozialhilfe bestanden, erschien der Mann ungeeignet für den Beruf (vgl. Reyer & Franke-Meyer, 2021: 115). So etwas wie eine „geistige Väterlichkeit“, welche die erzieherische und liebevolle Pflege der Kinder übernehmen könne, erwähnte Schrader-Breymann nicht.

Durch die im Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt (RJWG) 1922 festgeschriebenen Nothilfefunktion der öffentlichen Kleinkindererziehung gehörte ein schulbezogener Bildungsauftrag nicht zum Aufgabenfeld der Kindergärten und somit ebenso wenig zu den Arbeitsaufträgen der Kindergärtnerinnen. Ihre Aufgabe bestand hauptsächlich in der Fürsorge der Kinder.

Der Beruf der Kindergärtnerinnen entwickelte sich demensprechend ursprünglich innerhalb des Feldes der öffentlichen Fürsorge, welches wie geschaffen für die weiblichen Eigenschaften und Begabungen schien. Wirft man heute einen Blick auf den rechtlichen Rahmen, in welchem Kindertageseinrichtungen angesiedelt sind, lässt sich feststellen, dass diese aktuell nach wie vor nicht dem Bildungssektor, sondern dem Kinder- und Jugendhilfebereich, also dem SGB VIII, angehören.

Die Einrichtungen haben sich jedoch mittlerweile Bildungsplänen zu unterziehen und einen Bildungsauftrag zu erfüllen –  trotzdem reicht das nicht aus, um die Attraktivität und gesellschaftliche Anerkennung des Berufs zu erhöhen. Stattdessen ist der erzieherische Beruf mit Klischees wie: „ihr müsst doch nur ein bisschen mit Kindern spielen, Schablonen ausschneiden und Kaffee trinken“ behaftet, welche den Beruf der ErzieherInnen enorm abwerten und dass obwohl seit spätestens dem 18. Jahrhundert bekannt ist, dass die frühe Kindheitsphase von zentraler Bedeutung für den weiteren Entwicklungsverlauf ist. Diese Art von Klischees und Abwertungen können schließlich als Folge politischer und struktureller Entscheidungen betrachtet werden, welche zumeist eine entsprechend geringe Vergütung und wenig Anerkennung des erzieherischen Berufes in unserer leistungsorientierten Gesellschaft zu Folge hat. Würde die heutige Kindertageseinrichtung hingegen in das deutschen Bildungssystem integriert werden oder zumindest eine akademische Qualifikation der Mitarbeitenden erfordern, könnte das Image des ErzieherInnenberufes entscheidend verbessert werden und so zu einer höheren Vergütung sowie gesellschaftlicher Anerkennung führen. Dies könnte wiederrum mehr Männer, welche bis heute nach wie vor als Hauptverdiener einer Familie gelten und somit auf einen höheren Verdienst angewiesen sind (vgl. Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2020, S. 116), zu dem Erzieherberuf animieren. Es gilt bereits als statistisch belegt, dass mit der Höhe der Qualifikation der Anteil der Männer in frühpädagogischen Berufen steigt (vgl. Rauschenbach 2012). 

Fazit

Dass zurzeit lediglich 7,1% der Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen männlichen Geschlechts sind, zeigt eindeutig, dass der erzieherische Beruf im 21. Jahrhundert nach wie vor ein „Frauenberuf“ ist. Während das Prinzip der geistigen Mütterlichkeit im 19. Jahrhundert sowohl für Frauen als auch für die Kindergartenbewegung als Segen geschätzt wurde, liegt heute sowohl für die Genderheterogenität des Personals als auch für die qualitative Anerkennung der frühpädagogischen Arbeit eher eine Art Fluch über dem Beruf. Um diesen aufzulösen sollte sich der Kindergarten zunächst aus alten Strukturen und Prinzipien lösen, womit gemeint ist, er müsste endlich als Bildungseinrichtung der Schule gleichgestellt werden. Schon Schrader-Breymann forderte eine qualitativ hochwertige Ausbildung und gebildete Fachkräfte für die berufliche Beschäftigung mit Kleinkindern. Auch wenn Schrader-Breymann damit ursprünglich ausschließlich Frauen ansprach, könnte dies heute eine Steigung des Männeranteils in frühpädagogischen Einrichtungen bewirken.

Da eine höhere Qualifizierung der Mitarbeitenden schließlich eine höhere gesellschaftliche Anerkennung des Berufes und eine ebenso höhere Vergütung nach sich ziehen würde, könnte das Berufsbild auf diesem Wege insgesamt attraktiver und insbesondere professioneller gestaltet werden. Eine Akademisierung des erzieherischen Berufes könnte letztendlich erheblich zu der Auflösung des traditionellen Bildes des Berufes sowie der Geschlechterrollen beisteuern. Es könnte aber auch sein, dass sich – mit Schrader-Breymann gesprochen – herausstellt, dass „gewisse große Gesetze für alle Menschen zu allen Zeiten gelten“ (Schrader-Breymann 1868, S. 8) und dass der erzieherische Beruf der natürliche und „ewig Bleibende“ (Schrader-Breymann 1868, S. 13) der Frauen ist. Die Zukunft wird zeigen, in welche Richtung sich das Berufsbild entwickeln wird.

Literaturverzeichnis

ALLEN, A. T. (1996): „Geistige Mütterlichkeit“ als Bildungsprinzip. Die Kindergartenbewegung 1840–1870. In: Kleinau, E./Opitz, C. (Hrsg.): Geschichte der Mädchen- und Frauenbildung. Bd. 2: Vom Vormärz bis zur Gegenwart. Frankfurt/New York: Campus Verlag, S. 19–34.

ALLEN, A. T. (2000): Feminismus und Mütterlichkeit in Deutschland 1800–1914. Weinheim: Deutscher Studienverlag.

AUTORENGRUPPE FACHKRÄFTEBAROMETER (2021): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2021. Weiterbildungs­ initiative Frühpädagogische Fachkräfte. München. Im Internet: https://www.fachkraeftebarometer.de/fileadmin/Redaktion/Publikation_FKB2017/Publikation_FKB2021/WiFF_FKB_2021_web.pdf - aufgerufen am 05.01.2022

BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND (2020): Familie heute. Daten. Fakten. Trends Familienreport 2020. - https://www.bmfsfj.de/resource/blob/163108/ceb1abd3901f50a0dc484d899881a223/familienreport-2020-familie-heute-daten-fakten-trends-data.pdf - aufgerufen am 05.01.2022

METZINGER, A. (2019): Die Erzieherin – bis heute fast ein reiner Frauenberuf. In: WALKER, U./WEHNER, U. (Hrsg.): Fachzeitschrift für Leitungen, Fachkräfte und Träger der Kindertagesbetreuung.

RAUSCHENBACH, Th. (2012): Der Arbeitsmarkt im Feld der frühkindlichen Bildung. Vortrag: https://www.youtube.com/watch?v=rg19fcHYnOE – aufgerufen am 05.01.2022

SCHRADER-BREYMANN, H. (1868/1962): Zur Frauenfrage. In: H. Schrader-Breymann. Kleine pädagogische Texte. Eingeleitet von Erika Hoffmann. Bd. 5, 2. Aufl., Weinheim: Julius Beltz, S. 8–18.

REYER, J. & FRANKE-MEYER, D. (2021): Die Kindergärtnerin. Zur Geschichte der Semi-Professionalisierung. Weinheim & Basel: Beltz Juventa.

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