Klaus Gebser
Über das Kindergartenverbot von 1850, über Fröbels verzweifelte Gegenreaktion und über das Echo im internationalen Fachpublikum ist in der Literatur mehrfach geschrieben worden (z.B. Berger 2017, nifbe; Franke-Meyer 2011). Namhafte Persönlichkeiten aus der öffentlichen Welt, insbesondere auch die fachliche Einflussnahme von bekannten Fröbel-AnhängerInnen und -VertreterInnen führte dazu, dass sich trotz aller Kritik und Verbote „die gefährliche Institution Kindergarten in allen deutschen Ländern, mehr oder weniger rasant als eine neue Form der nebenfamiliären Kleinkinderbetreuung … dank der Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Lina Morgenstern, der Baronin Bertha von Marenholtz-Bülow und des Sozialpolitikers Wilhelm Adolf Lette“ durchsetze (Berger 2017, o.S.).
Nachfolgend soll die formale Begründung, die die preußischen Politiker Moritz August von Bethmann-Hollweg (1795-1875) und Maximilian Graf von Schwerin (1804-1872) zur Aufhebung des Verbotes anführten, weiter ins Licht gesetzt werden. Dieses ministerielle Argument bezieht sich auch weniger – oder gar nicht – auf die fachlichen Argumente (z.B.) von Marenholtz-Bülow (1810-1893), Morgenstern (1830-1909), Lette (1799-1868) u.a. Personen, sondern man erwähnte, und auch das mehr am Rande, zwei zum damaligen Zeitpunkt recht unbekannte Pädagoginnen aus Dresden und benutzte sie so gewissermaßen als Alibi-Personen. Davon soll weiter unten berichtet werden. Doch vorher soll auf die schon in der Vergangenheit übliche Kontrolle sozialpädagogischer Initiativen, Bestrebungen und Einrichtungen bzw. auf die Einflussnahme durch die preußischen Behörden eingegangen werden.
Die Königliche Preußische Regierung zu Merseburg, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen, empfiehlt schon zehn Jahre vor dem besagten Jahr 1850 die Gründung von Kleinkinderschulen nach dem Vorbild der Infant-Schools in England (Amtsblatt 39/1827, S. 267): „In ihnen wird Erzaehlen und Abfragen, Uebung im Anschauen und im Sprechen, Zahlenkenntniß durch Einuebung der Einheitstabelle nach Pestalozzi (vgl. z.B. 1994, Kap. 18 – KG) oder auf aehnliche Weise, zuletzt wohl auch das Erlernen der Buchstaben … doch dies alles haeufig abwechselnd mit wohlgeordneten Spielen …, und zwar, soweit die Witterung es gestattet, in freier Luft.“ Und nachfolgend nach diesem sinnreichen Desiderium wurde der Adressat dieser Botschaft sogleich auf deren Dringlichkeit verwiesen:
„Wir werden diesen Gegenstand im Auge behalten und fordern zu dem Ende die Herren Prediger und Schullehrer auf, ihn in reiflicher Ueberlegung zu ziehen, und zu seiner Verwirklichung Versuche im Kleinen zu machen“ (S. 267).
Man hoffe jetzt auf baldigen Zuspruch. Der Staatsminister-Beschluss vom 26. Mai 1842 (für Reg.-Bez. Merseburg Min. Bl. 1842, S. 159) regelt bereits die Stempel- und Gebührenordnung für die preußischen Staaten und stellt die Kleinkindereinrichtungen unter die Aufsicht der örtlichen Schulbehörde und erledigt die Übernahme von entstehenden Kosten. Die Kleinkinderbewahranstalten hätten sich bewährt und verdienten die behördliche Unterstützung (vgl. ebd., S. 337 f.). Privatlehrer, auch solche in Privat-Erziehungseinrichtungen, müssen einen Erlaubnisschein über ihre sittliche Integrität beantragen, der jährlich zu erneuern ist (Ergänzungen und Erläuterungen … 1841, S. 288). Die generelle Beaufsichtigung von Privatschulen und privaten Erziehungsanstalten und der an ihnen tätigen Pädagogen war schon in einer ministeriellen Instruktion vom 10. Juni 1834 angeordnet worden (vgl. ebd. S. 286-290; vgl. auch Stempelfreiheit für Kinderbewahranstalten vom 21. April 1841, für Reg.-Bez. Merseburg Amtsbl. 19/1841, S. 124, Order 216), auf die sich die Minister bei ihrer Verfügung zur Aufhebung des Kindergartenverbotes von 1860 ausdrücklich beriefen.
Nach 1840 hält der Siegeszug der Bewahranstalten unter den Bedingungen der skizzierten preußischen Gesetzgebung dennoch unvermindert an. Die Notwendigkeit zur Schaffung von betreuten Kinderplätzen wächst weiter, auch die existierenden bzw. bis 1851 noch zu erwartenden Kindergärten können diesen Bedarf nicht decken oder richten sich noch an eine andere Elternschaft. Bei der Aufhebung des Kindergartenverbotes formuliert der Gesetzgeber an die Bewahranstalten gerichtet wohlwollend und von ihrer Wirksamkeit überzeugt:
„Die bereits bestehenden Klein-Kinder-Bewahr-Anstalten, welche meistenteils der Wohltätigkeit freiwilliger Vereine ihr Bestehen verdanken und im Interesse, namentlich der niederen und arbeitenden Klassen, besondere Förderung verdienen, werden Veranlassung haben, ihre bisher schon als segensreich bewährte Wirksamkeit festzuhalten und in Vermeidung alles für das früheste Kindesalter sich nicht eignende Unterrichtswesen durch sorgsame Pflege des Körpers und Gemüthes in Spiel und nützlicher Beschäftigung der Kinder den Einfluß des Hauses und der Mutter zu ersetzen. Hierauf gerichtete Bestrebungen wolle die Königliche Regierung nach Möglichkeit unterstützen und fördern“ (Zentralblatt 1860, S. 240).
Vor nunmehr 170 Jahren hatte der preußische Unterrichtsminister Karl Otto Raumer (1805-1859) die bestehenden und die Errichtung zukünftiger Kindergärten verboten. Insbesondere unterstellte mit diesem Erlass die preußische Verwaltung dem Fröbelschen Ideal sozialistische Gesinnung und atheistisch praktizierte Erziehung (vgl. Ministerialblatt vom 07.08.1851, S. 182). Proteste und Widersprüche änderten an der Prohibition nichts. Erst nachdem unter dem neuen König eine „neue Ära“ (Kuntze 1930, S. 124) begonnen hatte, wechselte der Minister und die Proteste im zehnten Verbotsjahr wurden immer deutlicher artikuliert vorgetragen und folglich änderte sich auch die ministerielle Meinung. Jetzt richtete sich das Augenmerk in der Begründung weniger auf die oben erhobenen Vorwürfe, sondern man richtete sich insbesondere gegen das freikirchliche Gedankengut, das die Kindereinrichtungen vereinnahmt habe. Ganz unbegründet war dieser Vorwurf auch nicht, denn Thekla Naveau, war von solchen Ideen, wie sie von dem Theologen Eduard Baltzer (1814-1887) entwickelt und verbreitet wurden, durchaus angetan (Berger 2015, ebd.).
Das traf aber nicht auf die breite Masse der ErzieherInnen zu, wie Marschner und Glöckner (1860) deutlich machten (vgl. Abb. 1, S. 272). Hiervon muss dem jetzigen Unterrichtsminister Bethmann-Hollweg zu Ohren gekommen sein, denn er reagierte auf diese Distanzierung von der Freigeistlichkeit, vergewisserte sich noch zusätzlich der Unterstützung des Innenministers von Schwerin und formulierte den neuen Erlass. Dabei ließ man sich von der schwelenden Diskussion zum Fröbelschen Nachlass in den vorschulischen Einrichtungen überhaupt nicht leiten, sondern formulierte nüchtern den preußisch-politischen Grundsatz, die Freigeistlichkeit in der Kindererziehung nicht hinzunehmen.
Um es zugespitzt zu formulieren: Nicht auf die Eingaben von Marenholtz-Bülow, Lette oder Morgenstern geht das offizielle Reskript ein, sondern die Unterzeichner begründen die Aufhebung letztlich mit Aussagen von zwei Dresdner Frauen: Amalie Marschner (1794 in Heldrungen, 1883 in Dresden) und Bertha Glöckner (1832 Dresden- um oder nach 1903 Wolfenbüttel). Mit Marschner hatte Fröbel auch selbst im Briefverkehr gestanden, so schrieb er ihr am 2. November 1847 und bat sie um Unterstützung bei der Entwicklung seines Bildungsplanes für die Ausbildung von Kinderpflegerinnen und Kindergärtnerinnen in Keilhau. Beide Pädagoginnen waren aber Teilnehmerinnen am Bildungskurs von Fröbel in Dresden 1848/1849. Marschner hatte 1843 in Dresden den Verein zum Frauenschutz ins Leben gerufen, der nach einiger Zeit auch einen eigenen Kindergarten unterhielt. Glöckner, zunächst Hauslehrerin in Paris und St. Petersburg, unterzeichnete als Vorsteherin einer Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen in Dresden bzw. der Dresdner Frauenschule. Später ging sie nach Wolfenbüttel und arbeitete am dortigen Anna-Vorwerk-Stift (Vorwerk: 1839-1900), wo sie für ihre strenge Führung bekannt wurde. Unterdessen hatte sie sich vom Ideal der Fröbel-Pädagogik verabschiedet, was zu Komplikationen mit Breymann und ihren Schwestern führte (Ehrich 2001, S. 134). Nach Vorwerks Tod übernahm Glöckner die Leitung der Einrichtung für die folgenden drei Jahre bis 1903.
Abb. 1: Zur Abwehr. Glöckner und Marschner distanzierten sich in dieser kurzen Stellungnahme von der Unterstellung der Freigeistlichkeit in ihren Einrichtungen. Quelle: Schulblatt für die Provinz Brandenburg, 25/1860, S. 272.
Und so wird wenig einsichtig, doch pragmatisch in dem Papier der Minister formuliert: „Es kann dahin gestellt bleiben, ob und inwieweit dieses Urteil [gemeint ist das Verbot von 1851 – KG] damals zutraf; jedenfalls ist inzwischen in den genannten Anstalten selbst eine weitere Entwicklung und Scheidung vor sich gegangen“ (Zentralblatt 1860, S. 238 [Titelzitat – KG]). Weiter formulierten die Minister Bethmann-Hollweg und Graf von Schwerin:
„Was die Tendenz und die Wirksamkeit der an auswärtigen Orten seit längeren bestehenden sogenannten Kindergärten betrifft, so haben zuverlässige Erkundigungen ergeben, dass die in den erwähnten Circular-Verfügungen angenommene religiöse und sozialpolitische Gemeingefährlichkeit nicht an und für sich als mit solchen Anstalten, die sich auch gegenwärtigen Kindergärten nach Fröbelschen System nennen, verbunden gedacht werden muss. Es bestehen solche, die mit einigen Modifikationen des pädagogischen und didaktischen Verfahrens im Wesentlichen nichts Anderes sind und bedeuten, als die seit lange bestehenden sogenannten Klein-Kinder-Schulen oder Bewahr-Anstalten. Dagegen ist nicht zu verkennen, dass dieselben an anderen Orten und unter anderer Leitung wenigstens nach der religiösen Seite hin eine Richtung verfolgen, die irgendwelche Ermunterung oder Förderung nicht verdient“ (ebd., S. 239).
Schließend endet das Aufhebungsdekret immer noch mahnend: „Indem wir daher das bis jetzt bestandene generelle Verbot der sogenannten Fröbelschen Kindergärten hierdurch auf Grund eingeholter Allerhöchsten Ermächtigung aufheben, weisen wir die önigliche Regierung an, fernerhin wegen Anlegung und Concessionierung der Kindergärten als Privat-Erziehungs- und Unterrichts-Anstalten nach Maßgabe der allergierten [angeführten – KG] Staats-Ministerial-Instruktion zu verfahren“ (ebd., S. 240). So sollte weiterhin darüber gewacht werden, „unqualifizierte oder sittlich und politisch ungeeignete Personen auch von der Beschäftigung in sogenannten Fröbelschen Kindergärten fern zu halten“ (ebd.), um sich der behördlichen Anerkennung versichern zu können.
Mit dieser ministeriellen Rückenstütze zur Legalisierung der Fröbelschen Einrichtungen begann für die Kindergärten, eben noch als „sogenannte Kindergärten“ (s.o.) bezeichnet, in Nordhausen und Umgebung sowie in weiten Teilen Preußens und in anderen deutschen Ländern ein Aufschwung ohne Gleichen, wenn auch zunächst vorwiegend ausgerichtet auf die Betreuung von Kindern mittlerer Schichten. Volkskindergärten zur Linderung der sozialen Not (Angelika Hartmann, 1829-1917; Henriette Schrader-Breymann, 1827-1899, eine Großnichte Fröbels) blieben in der Schar der Fröbel-Anhängerinnen umstritten und ließen zunächst auch weiterhin auf sich warten, – in Halle sogar bis 1908. Magdeburg jedoch gründete bereits 1865 einen Volkskindergarten, wie die Magdeburger Presse am 20.04.1865 ankündigte.
Nur wenige Jahre nach der Verabschiedung der oben angegebenen Erklärung zu der Bewertung vorschulischen Einrichtungen durch die preußische Administration gehörte in der Öffentlichkeit die Pädagogik Fröbels zu den alltäglichen und allgemein akzeptierten Grundsätzen. Pressemeldung wie die nachfolgend wiedergegebene, fanden sich immer häufiger: „Trotz des in Preußen bestehenden langen Verbotes gegen die Fröbel`schen Kindergärten und die Wissenschaft vom Spiele, der „Arbeit des Kindes“, haben die wenigen Jahre seit ihrer Gestattung durch die Behörden ausgereicht, eine Menge derartiger Erziehungs-Institute ins Leben zu rufen, und Frauen- und andere Vereine sorgen für ihre immer weitere Verbreitung“ (ebd. unter Bezugnahme auf den 83. Geburtstag Fröbels und einer Berliner Initiative des dortigen Frauenvereins sowie auf die Kindergartenentwicklung in Magdeburg durch die Geschwister Schroetter vom 25.06.1865).
Schrader-Breymann konnte in ihrer Berliner Zeit durch die Ausstrahlung, die das Pestalozzi-Fröbel-Haus ab 1873 mit sich brachte, sogar zu der Kronprinzessin Victoria (1840-1901) Beziehungen knüpfen, durch die eine spätere Zusammenarbeit entstand. Selbst Friedrich III (1831-1888), der spätere Kaiser, beteiligte sich an manchen dieser Gespräche sozialpolitischen Inhalts (Zimmermann, ADB Schrader-Breymann). In den Projekten zur Frauenbildung in Deutschland arbeitete Henriette auch mit Helene Lange (11848-1930) zusammen, deren Zielstellungen Victoria, die sich nach dem Tod des Gatten „Kaiserin Friedrich“ nannte, zumindest in ihren späteren Jahren ideell und finanziell förderte (gutenbergspiegel.de; Feuerstein-Prasselt 1997, S. 211, zit. nach Glaser 2008, S. 68). Kronprinzessin Victoria engagierte sich intensiv für bessere Bildungsmöglichkeiten für Mädchen und junge Frauen.
Seit 1866 hatte sie das Protektorat des von Wilhelm Adolf Lette 1866 gegründeten und oft nach ihm benannten Vereins, des Vereins zur Förderung und Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts, inne, der sich für eine verbesserte Ausbildung von Frauen einsetzte. Im Jahr 1877 veranlasste sie die Gründung des Lyzeums Victoriaschule für Mädchen, das unter britischer Leitung stand und in den Schülerinnen das erste Mal in Preußen Turnunterricht erhielten. Im Victoriahaus zur Krankenpflege wurden Krankenschwestern nach britischem Vorbild ausgebildet (Herre 2006, S. 192 f.). Kindererziehung im Sinne Fröbels war hoffähig geworden.
Damit war erst jetzt, nach 28 Jahren, die Zeit reif für eine Bekundung zur politischen Rehabilitation Fröbels. Kaiser Friedrich III. (1831-1888) setzte in seiner kurzen Amtszeit für die Witwe Louise, geb. Levin aus Osterode (1815-1900), eine jährliche Rente von 3.000 Mark aus (Hallesches Tageblatt, 24.06.1888). Und nur wenige Tage vorher, am 31.05.1888, besuchte sogar die Kaiserin das Pestalozzi-Fröbel-Haus in Berlin: „Um 11 Uhr erschien die Kaiserin, begleitet von der Palastdame Gräfin und dem Grafen von Seckendorff, im Pestalozzi-Fröbelhaus“ (Hallesches Tagblatt, 01.06.1888). Der hohe Besuch zeigte sich äußerst interessiert und verblieb 90 Minuten in der Einrichtung (vgl. Abb. 2).
Abb. 2: Bericht im Halleschen Tageblatt vom 01.06.1888 über den Besuch der Kaiserin Victoria, die sich nach dem Tod ihres Gatten Kaiserin Friedrich nennen wird, im Pestalozzi-Fröbel-Haus.
Bürokratische Mühlen lassen sich jedoch auch durch ministerielle Order oder durch die Einstellung der Bevölkerung nicht zum Stehen bringen. Auch Jahrzehnte später noch, 1908, nahm man die Absichtserklärung von 1860 sehr ernst, um dafür Sorge zu tragen, dass „unqualifizierte oder sittlich und politisch ungeeignete Personen“ (s.o.) von den Kindereinrichtungen ferngehalten werden. So lesen wir von einer festgestellten Sippenhaftung: Die Königliche Regierung in Merseburg teilte zum Antrag der Kindergärtnerin Betty Müller aus Halle am 10. Februar 1908 mit (Stadtarchiv Halle, A 2.36 Nr. 126 Bd. 1 Bl. 119): „… da der Ehemann, der Maler Paul Müller … Anarchist ist, so darf die dortige Ortsschulbehörde der Genannten die … erforderliche Erlaubniß nicht ertheilen.“
Literatur
Amts-Blatt der Königlich Preußischen Regierung zu Merseburg. 39. Stück, Merseburg 1827; 19. Stück, Merseburg 1841; 21. Stück, Merseburg 1842; 52. Stück, Merseburg 1851.
Berger, M. (2017): Der Kindergarten als Staatsgefährdung. Das preußische Kindergartenverbot von 1851. https://www.nifbe.de/fachbeitraege/beitraege-von-a-z?view=item&id=665:der-kindergarten-als-staatsgefaehrdung&catid=37 (20.02.2020).
Berger, M. (2015): Thekla Naveau (1822-1871). https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/geschichte-der-kinderbetreuung/manfred-berger-frauen-in-der-geschichte-des-kindergartens/1645 (14.06.2021).
Ehrich, K. (2001): Anna Vorwerk. In: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte 2001. Braunschweig: Braunschweigischer Geschichtsverein 2001, S. 129-156.
Ergänzungen und Erläuterungen des Allgemeinen Land-Rechts für die preußischen Staaten. Hrsg. v. H. Gräf u.a. Supplementband. II. Abt. Tit. 1-19. Breslau: Aderholz 1841.
des Innern, Bureau des Ministeriums (1871): Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, 32. Jahrgang.
Feuerstein-Prasselt (1997) zit. in Glaser, Edith: Weder Eigendynamik noch Erfolgsgeschichte: Der Beitrag der Frauenbewegung zur Bildungsreform im frühen 20. Jahrhundert. In: Claudia Crotti, Fritz Osterwalder (Hrsg.): Das Jahrhundert der Schulreformen. Bern, Stuttgart, Wien: Haupt 2008, S. 63-83.
Franke-Meyer, D. (2011): Kleinkindererziehung und Kindergarten im historischen Prozess. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, Kap. 1.2.
Fröbel, F. (1847): Brief an Marschner vom 02.11.1847. http://opac.bbf.dipf.de/editionen/froebel/fb1845-12-29-01.html (11.03.2020).
Hallesches Tageblatt: Jg. 89 (1.6.1888), H. 126
Hallesches Tageblatt: Jg. 89 (24.6.1888), H. 146
Herre, F. 82006): Kaiserin Friedrich. Victoria, eine Engländerin in Deutschland. Stuttgart: Hohenheim Verlag.
Kuntze, M.-A. (1930): Friedrich Fröbel. Leipzig: Quelle & Meyer.
Lange, H. (1925): Lebenserinnerungen. Berlin: Herbig, Kap. 15, unter: https://www.projekt-gutenberg.org/langeh/lebenser/chap014.html (14.06.2021).
Magdeburger Presse (1865): 4/6. Morgen-Ausgabe vom 20.04. und 25.06.1865. https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-MDZ-00000BSB10487719?p=109&cq=von&lang=en (14.06.2021)
Marschner, A. (1850): Andeutung über Erziehung, Leipzig.
Marscher, Amalie; Bertha Glöckner: Zur Abwehr. In: Schulblatt für die Provinz Brandenburg, 25/1860, Berlin: Wiegand und Grieben 1860, S. 272.
Pestalozzi, J. H. (1872). Wie Gertrud ihre Kinder lehrt. Kap. 18 Bad Heilbrunn: Klinkhardt 1994 Stadtarchiv Halle, A 2.36, Nr. 126 Bd. 1Bl. 119.
Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen (1860). Berlin: Hertz.
Zimmermann, P. (1908): Schrader, Henriette. In: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 54 (1908), S. 172–178, https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB: Schrader-Breymann,_Henriette&oldid=- (10.03.2020)