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Zitiervorschlag

Kindergarten - Dienstleistungsunternehmen oder Bildungseinrichtung?

Martin R. Textor

 

In den letzten Jahren wurde von Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Sozial- und Gleichstellungspolitik verstärkt gefordert, dass Kindergärten durch die Verlängerung von Öffnungszeiten und die Aufnahme von Unter-Dreijährigen und Über-Sechsjährigen berufstätigen Eltern entgegenkommen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten sollen. Daraufhin wurde Kinderbetreuung als Dienstleistung definiert, und die Kindertagesstätte als eine Art Dienstleistungsunternehmen, das den Bedürfnissen und Erwartungen ihrer Kunden - der Eltern - Genüge tun soll. Diese Entwicklung führte zu einer Verlängerung von Öffnungszeiten, die in der Regel nur durch eine Verkürzung von Verfügungszeiten und/oder durch Schichtbetrieb erreicht werden konnte. Die Erzieher/innen sind "die Dummen" - sie müssen nun länger am Kind arbeiten, haben unterschiedliche Zeiten des Arbeitsbeginns und -endes, sind häufiger alleine in der Gruppe und haben weniger Zeit zur Vorbereitung, für Verwaltungsaufgaben, Teamsitzungen und Elterngespräche.

Und wie steht es mit der Schule? Auch sie sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen, also z.B. verlässliche Öffnungszeiten haben. Die Schule bestand jedoch im Gegensatz zur Kindertagesstätte darauf, dass sie eine reine Bildungseinrichtung sei und die vorrangige Aufgabe der Lehrer/innen das Unterrichten ist. Ergebnis: Die Kinderbetreuung vor und nach dem Unterricht übernehmen Hilfskräfte auf 325-Euro-Basis, Hausmeister oder Eltern. Die Lehrer/innen haben weiterhin den ganzen Nachmittag als Vorbereitungszeit und dieselben Arbeitszeiten wie zuvor.

Die Kindertagesstätte als Dienstleistungsunternehmen - keine Schule würde sich so definieren oder definieren lassen. Seitdem dieser Begriff eingeführt wurde, wird im Kita-Bereich nur noch gekürzt. Ökonomisch gesehen ist nämlich Kunde derjenige, der für die Dienstleistung bezahlt. Das sind weniger die Eltern, sondern Land, Kommune und Träger, die z.B. in Bayern weit über 80% der Kosten aufbringen. Und wie jeder Kunde haben sie Interesse, viel für wenig Geld zu bekommen. Deshalb wurden vielerorts die Öffnungszeiten verlängert, die Gruppengrößen heraufgesetzt und - z.B. in Nordrhein-Westfalen - nur noch unqualifizierte Zweitkräfte eingestellt. Das ist schließlich billiger...

Was heißt überhaupt "Dienstleistung"? Der Brockhaus definiert sie als "wirtschaftl. Tätigkeiten, die nicht in Erzeugung von Sachgütern, sondern in persönl. Leistungen bestehen: Handel, Banken, Versicherungen, Transport- und Nachrichtenwesen, öffentl. Verwaltung, freie Berufe (z.B. Steuerberatung)." Für den Duden ist "Dienstleistung" eine "Arbeit in der Wirtschaft, die nicht unmittelbar der Produktion von Gütern dient". Meyers Lexikon unterscheidet zwischen materiellen Dienstleistungen, die die Nutzung eines vorhandenen Produktes gewährleisten, und nichtmateriellen Dienstleistungen zur unmittelbaren Befriedigung von Bedürfnissen der Menschen oder der Gesellschaft. Der Duden bezeichnet das Wort "Dienstleistungsbetrieb" als einen aus der Wirtschaft kommenden Begriff für ein "Unternehmen, das Dienstleistungen erbringt".

Sind Kindergärten jetzt auf einmal Teil des Wirtschaftssystems? Erbringen sie wirtschaftliche Tätigkeiten? Werden hier menschliche Bedürfnisse unmittelbar befriedigt? Sind Erziehung und Bildung vergleichbar mit dem Verkauf eines Mantels, mit einem Haarschnitt oder der Installation einer Wasserleitung sei? Sind Erzieher/innen nun gleich gestellt mit Verkäuferinnen, Friseusen und Handwerkern? Berücksichtigen die letztgenannten Dienstleister etwa das Wohl ihrer Kunden? Nein, eher das eigene Wohl: Sie wollen ihre Dienstleistung für möglichst viel Geld an den Mann oder die Frau bringen!

Für Erzieher/innen ist hingegen das Kindeswohl und nicht der eigene Gewinn vorrangig: Sie sollen das Recht eines jeden jungen Menschen "auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" gewährleisten (§ 1 Abs. 1 SGB VIII, vgl. § 22 Abs. 1 SGB VIII). Sie sollen das Kind in seiner "individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen", es vor Gefahren für sein Wohl schützen und für ihn positive Lebensbedingungen schaffen (vgl. § 1 Abs. 3 SGB VIII). Dies sind keine genau definierbaren Dienstleistungen, für die man einen bestimmten Geldbetrag einfordern kann. Hier geht es um mehr als in einer kurzfristigen Dienstleister-Kunden-Beziehung vonstatten gehen kann. Hier geht es um Erziehung und Bildung innerhalb einer auf mehrere Jahre hin angelegten pädagogischen Beziehung.

Bildung und Erziehung

In der wissenschaftlichen Pädagogik spielt der Betreuungsbegriff keine nennenswerte und der Dienstleistungsbegriff überhaupt keine Rolle. Dafür wurden Hunderttausende von Seiten über Bildung und Erziehung gefüllt. Zentrale Aspekte des Bildungsbegriffs aus historischer Sicht sind nach Textor (1999):

  1. Bildung umfasst sowohl die Entwicklung und Schulung 'innerer Kräfte' (formale Bildung) als auch die Aneignung von Kenntnissen und Erschließung der Welt (materiale Bildung).
  2. Bildung beinhaltet sowohl Selbstbildung, einen Prozess der Selbstgestaltung und Eigenaktivität (der sich über das ganze Leben erstrecken kann), als auch einen Prozess der Bildung und Wissensvermittlung durch Dritte (insbesondere durch planmäßigen Unterricht; zumeist auf die ersten zwei oder drei Lebensjahrzehnte beschränkt).
  3. Bildung ist sowohl die Übernahme und der Erwerb von Bildungsgütern wie Sprache, Kulturtechniken, (Natur- und Geistes-) Wissenschaft, Technik (einschließlich neuer Informationstechnologien) und Kunst als auch die kritische Auseinandersetzung mit diesen, deren Veränderung und Abwandlung aufgrund eigener Denkprozesse und Handlungen.
  4. Bildung dient sowohl der Entfaltung des inneren Menschseins und der eigenen Individualität (Bildung als Selbstzweck) als auch zur gesellschaftlichen Nützlichkeit (was durchaus eine kritische Haltung zur Gesellschaft und die Handlungsbereitschaft zu deren Weiterentwicklung beinhaltet).

In dem vom Bundesbildungsministerium geförderten Projekt "Konzeptionelle Neubestimmung von Bildungsqualität in Tageseinrichtungen für Kinder mit Blick auf den Übergang in die Grundschule" unter der Leitung von Professor Wassilios E. Fthenakis (in Vorb.) werden Kleinkinder werden als aktive, kompetente Wesen gesehen, die ihre eigene Entwicklung mitgestalten. Bildung wird als ein sozialer Prozess in einem bestimmten Kontext verstanden, an dem das Kind und andere Personen aktiv beteiligt sind. Bildung wird somit als ein ko-konstruktiver Prozess definiert. Dabei geht es vor allem um den Erwerb von Basiskompetenzen wie z.B. Resilienz, Frustrationstoleranz, emotionale Stabilität, Selbstregulation, Kommunikationsfähigkeit und lernmethodische Kompetenz.

Von 1997 bis 2000 wurde das Projekt "Zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen" durchgeführt, das seitens des Bundes und mehrerer Länder gefördert wurde und dessen Ergebnisse vor einigen Monaten veröffentlicht wurden. Für den Projektleiter Hans-Joachim Laewen (2002) ist Bildung Sache des Subjekts und damit Selbstbildung. Er geht vom Kind aus, von dessen Eigenaktivität und Selbsttätigkeit, dessen Bemühen um Weltverständnis und Handlungskompetenz. Auf diese Weise rückt Laewen den Eigenanteil des Kindes an der eigenen Bildung ins Zentrum, wobei Bildung sowohl Welt-Konstruktionen - d.h. Weltaneignung durch Erforschen, Erfahren, Nachdenken usw. - als auch Selbst-Konstruktionen - d.h. Bildung des Selbst als Kern der Persönlichkeit - umfasst. Letztlich können Kinder nicht gebildet werden, sondern müssen sich selbst bilden, wobei sie aber auf die Hilfe der Erwachsenen angewiesen sind. Bildung wird somit zu einem kooperativen Projekt zwischen Kindern und Erwachsenen, wobei letztere vor allem über die Gestaltung der Umwelt der Kinder - z.B. räumliche Umgebung, Situationen, Zeitstrukturen - und der Interaktionen mit ihnen - z.B. Förderung von dialoghafter Kommunikation, Auswahl von Themen, Eingehen auf die Themen der Kinder - erzieherisch wirken.

Auch der Kölner Professor Gerd E. Schäfer vertritt diesen Ansatz. Er sieht das Kind als "Forscher" bzw. als "Entwerfer und Gestalter seines Weltbildes in der Auseinandersetzung mit der Kultur". Kleinkinder erforschen ihre Um- und Mitwelt; sie lernen, indem sie ihre Umgebung zu "begreifen" versuchen, nachdenken, sich selbst und anderen Fragen stellen, Probleme lösen, konkrete Erfahrungen auf der Grundlage eigener Wahrnehmungen machen, kreativ sind usw.. "In diesem Sinne muss man sagen, dass frühkindliche Bildung in erster Linie Selbst-Bildung ist und dass diese Bildung entlang den Erfahrungen gewonnen wird, die Kinder in ihren Lebenszusammenhängen machen" (Schäfer 2002, S. 24).

Wenden wir uns noch kurz dem Erziehungsbegriff zu, wobei ich dieses Mal nur aus dem von mir verfassten Überblicksartikel (Textor 1999) zitieren möchte:

Auch der Erziehungsbegriff hat im Verlauf der Geschichte viele Bedeutungen erfahren; oft sind Überschneidungen mit dem Bildungsbegriff festzustellen. Erziehung erfolgt aufgrund der "Erziehungsbedürftigkeit" des Menschen und ist nur aufgrund seiner "Erziehbarkeit" möglich. Sie ist somit eine notwendige Hilfe zur Menschwerdung. Erziehung bezieht sich im Gegensatz zur Bildung mehr auf das (soziale) Verhalten und die diesem zugrundeliegenden Einstellungen, Werthaltungen, Regeln und sittlichen Grundsätze - somit also auch auf den Charakter und das Gewissen des Kindes ("Sozialerziehung", "moralische Erziehung"). Das Kind soll das Normengefüge und die Sitten seiner Gesellschaft weitgehend übernehmen und sich den vorherrschenden Rollenerwartungen anpassen. Das bedeutet aber nicht, daß Werte und Regeln aufgezwungen werden sollen. Vielmehr sollte das Kind auch zum kritischen Hinterfragen von Vorgaben erzogen werden, muß es sich mit den Normen seiner Gesellschaft auseinandersetzen. Es sollte Werte und Regeln weitgehend freiwillig übernehmen, weil es sie als vernünftig, sinnvoll und wahr erkannt hat und sich bewußt für sie entschieden hat (Betonung der Entscheidungsfreiheit und der Selbstbindung). Nur dann wird es entsprechend seiner eigenen sittlichen Grundsätzen handeln, sein Verhalten an dieser Richtschnur kritisch überprüfen und bei Abweichungen ändern (Betonung der Eigenverantwortung, der Bedeutung des eigenen Gewissens) sowie motiviert sein, ungerechte Zustände in seiner Gesellschaft zu ändern.

Obwohl man auch vereinzelt von "Selbsterziehung" spricht, ist in der Regel mit "Erziehung" das Handeln erwachsener Menschen an der jungen Generation gemeint. Als "intentionale" Erziehung erfolgt sie absichtlich und direkt, anhand von "Erziehungszielen" oder -leitbildern und mit Hilfe von "Erziehungsmitteln". ... Im weitesten Sinne werden Reife (Befähigung zur Übernahme der "Lebensaufgaben") und Mündigkeit (Autonomie, Selbstverantwortung) des jungen Menschen angestrebt. ...

Von besonderer Bedeutung ist das "erzieherische Verhältnis" zwischen Erzieherin und Kind. Herman Nohl (1879-1960) sprach hier vom "pädagogischen Bezug" und bezeichnete damit eine Lebensgemeinschaft. Prägende Kräfte sind ihr Geist und ihre Atmosphäre. Der pädagogische Bezug ist laut Nohl durch starke positive Emotionen wie "Liebe", Zuneigung und Vertrauen bestimmt, aber auch durch Autorität und Gehorsam. Die Person des Erziehers spielt laut Nohl eine besondere Rolle: Auch seine Persönlichkeit, sein Charakter und sein Verhalten sollen erzieherisch wirken, also vorbildlich sein und zur Nachahmung anregen (Modellernen). Er muß dem Kind Rechte und Freiräume zugestehen; er soll dieses nicht "prägen", sondern seine Entwicklung "fördern". Deshalb benötigt der Erzieher "pädagogischen Takt" - aus der Achtung des Eigenlebens, der Würde und der Spontaneität des Kindes heraus. ...

In den letzten Absätzen wurde schon angedeutet, daß Erziehung nicht nur intentional (absichtlich, direkt) erfolgt, sondern auch "funktional", "indirekt" bzw. "mittelbar": Die Lebensgemeinschaft, das soziale Milieu, die Gestaltung der Umwelt (z.B. Innen- und Außenräume des Kindergartens), die Auswahl von Medien und Materialien, der "erzieherische Raum", das bloße Sein der Erzieherin prägen die kindliche Entwicklung. Die funktionale Erziehung ist eher die Regel; nur gelegentlich ist im alltäglichen Umgang miteinander intentionale Erziehung nötig.

Dienstleistung hat nichts zu tun mit der Schulung innerer Kräfte und der Aneignung von Kenntnissen, mit Selbstbildung und Entfaltung des Menschseins, mit dem Machen von Bildungserfahrungen und dem Erwerb von Basiskompetenzen. Bei Bildung geht es nicht um das, was ein Dienstleister dem Kunden tut, sondern was das Kind selbst tut - zumeist nicht direkt beobachtbar in seiner Psyche. Ko-Konstruktion, Interaktion und Kooperation, die Beziehung zwischen Erzieher/in und Kind, die Lebensgemeinschaft stehen im Vordergrund, nicht das einseitige Handeln eines Fachmanns an seinem Kunden oder dessen Besitz. Eine Dienstleistung ist auch nicht vergleichbar mit Erziehung als Hilfe zur Menschwerdung oder als Beeinflussung von Sozialverhalten, Einstellungen und Werten, mit Gewissensbildung und Charaktererziehung. Eine kurzzeitige wirtschaftliche Beziehung zwischen Dienstleister und Kunden ist ganz und gar andersartig als die über Jahre bestehende Beziehung zwischen Erzieher/in und Kind - Zuneigung, Liebe, pädagogischer Takt usw. lassen sich nicht kaufen...

Erziehungs- und Bildungspartnerschaft

Aber nicht nur die Erzieher/in-Kind-Beziehung ist ganz und gar andersartig als eine Dienstleister-Kunde-Beziehung, sondern auch das Verhältnis zwischen Erzieher/innen und Eltern. Der einzige "Dienstleistungsaspekt" ist hier, dass hinsichtlich der Öffnungszeiten des Kindergartens die Bedürfnisse und Wünsche der Eltern berücksichtigt werden sollten. Ansonsten geht es um Kooperation: Eltern und Erzieher/innen arbeiten bei der Bildung und Erziehung von Kleinkindern zusammen, denn dies sind gemeinsame Aufgaben. Deshalb sollte nach einer partnerschaftlichen, dialoghaften Beziehung zwischen Erzieher/innen und Eltern gestrebt werden, die am besten als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft definiert werden kann (vgl. http://www.kindergartenpaedagogik.de/798.html).

Eltern und Erzieher/innen teilen die Verantwortung für die Förderung der kindlichen Entwicklung, indem sie

  1. sich füreinander öffnen und wichtige Informationen über das Verhalten des Kindes in Familie und Kindergarten, die Lebenslage der Familie, die pädagogische Arbeit in der Einrichtung sowie über die eigenen Erziehungsziele und -vorstellungen austauschen;
  2. ihre Erziehungsziele und -stile aufeinander abstimmen, so dass eine ganzheitliche Erziehung und Bildung des Kindes möglich wird;
  3. einander bei Erziehungsschwierigkeiten und anderen Problemen unterstützen;
  4. bei der praktischen pädagogischen Arbeit kooperieren, indem gemeinsam Projekte und andere Aktivitäten geplant und Eltern in die Umsetzung eingebunden werden;
  5. Eltern im Kindergartenbeirat bei relevanten Entscheidungen mitbestimmen;
  6. usw.

Deutlich wird, das eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von einer ganz anderen Qualität als die Beziehung zwischen Dienstleister und Kunde ist. Es geht hier Offenheit, Vertrauen, die Berücksichtigung der Bedürfnisse beider Seiten - und vor allem um Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Aufgabe: das Kindeswohl zu wahren, Kindern gute Entwicklungsbedingungen zu schaffen sowie ihnen die beste Erziehung und Bildung zu bieten.

Das Interesse der Träger

Auch Träger sollten die Position vertreten, dass Erziehung und Bildung etwas anderes als Dienstleistungen sind: Wenn ein Mitarbeiter der Stadtwerke aus Versehen den Strom für eine Wohnung abschaltet und deshalb der Inhalt einer Kühltruhe verdirbt, wenn sich zwei Wochen nach dem Tapezieren durch einen Handwerker die Tapeten ablösen, wenn ein Autohändler einen defekten Wagen verkauft - dann muss das Dienstleistungsunternehmen für den Schaden haften. Wären Erziehung und Bildung Dienstleistungen, so müsste der Träger eines Kindergartens dafür haften, wenn ein Kind nicht richtig erzogen und gebildet wird. Wenn auch nur 2% der Kindergärten - analog der Untersuchung von Wolfgang Tietze (1998) - minimalen Standards nicht genügen und die Entwicklungsunterschiede bei Kindern, die auf die pädagogische Qualität im Kindergarten zurückgeführt werden können, im Extremfall einem Altersunterschied von einem Jahr entsprechen, könnten in solchen Fällen hohe Schadensersatzansprüche auf den Träger zukommen. Was ist es wert, wenn ein Kind wegen des Entwicklungsrückstands von einem Jahr - bedingt durch einen schlechten Kindergarten - in der Grundschule versagt, in eine Sonderschule versetzt wird und nur noch eine Zukunft als Hilfsarbeiter vor sich hat? Ein Kind, das sonst einen Universitätsabschluss erworben hätte und ein Spitzenverdiener geworden wäre?

Nur gut für Träger, dass Erziehung und Bildung nicht wie Dienstleistungen genau definierbar oder messbar sind. So können sie nicht bei Mängeln haftbar gemacht werden. Aber schlecht für Kinder, die eine qualitativ minderwertige Bildung und Erziehung erfahren und dadurch in ihrer Entwicklung geschädigt werden. Für sie gilt nicht mehr die Chancengleichheit - mit sechs Jahren haben sie schon keine Zukunft mehr. Und schlecht für die Gesellschaft, denn so besteht kein Anreiz, Kindergärten zu schließen, die nicht minimalen Standards genügen - und seien es auch nur zwei Prozent. Hier können Erzieher/innen weiterhin gegen das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder verstoßen und damit die Gesellschaft schädigen, der potenziell produktive Mitglieder verloren gehen. Und erst recht besteht für Träger kein Grund, bei von der Qualität her mittelmäßigen Einrichtungen aktiv zu werden - immerhin sind dies rund zwei Drittel aller Kindergärten, wenn man von Tietzes (1998) Untersuchung ausgeht. So bleibt nur zu hoffen, dass die durch die Nationale Qualitätsinitiative und die PISA-Studie angestoßene Entwicklung dazu führen wird, dass Bund, Länder und Kommunen Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und -verbesserung einführen werden. Nur schade, dass staatliche und kommunale Zuschüsse nicht entsprechend der Qualität von Bildung und Erziehung gestaffelt werden können - diese sind ja auch mit den neu entwickelten Skalen nicht messbar...

Der Auftrag von Kindergärten

Erzieher/innen sind gut beraten, wenn sie den Auftrag von Kindergärten in erster Linie als Erziehung und Bildung von Kindern definieren, und in zweiter Linie als Betreuung. Damit bleiben sie auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 SGB VIII, gewichten aber die drei dort genannten Aufgaben eher analog zur Schule. Dies sollten sie offensiv in der Öffentlichkeit, gegenüber Politik und Wirtschaft vertreten. Das heißt auch, dass sie ihre Kindertagesstätten nicht als Dienstleistungsunternehmen oder Betreuungseinrichtungen bezeichnen, sondern als Bildungsstätten bzw. als Elementarbereich des Bildungssystems.

Und Erzieher/innen sind gut beraten, wenn sie in Zukunft ihre Grenzen offen benennen und Aufgaben verweigern, die sie von der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ablenken, ihnen die hierfür benötigte Zeit rauben oder sie überfordern. Es kann nicht so weiter gehen, dass Erzieher/innen immer mehr aufgehalst wird - nach intensivierter Elternarbeit, Konzeptionsentwicklung, Qualitätsmanagement, Wochenplangestaltung usw. nun noch Sprachlernprogramme, Deutschunterricht für ausländische Kinder, mathematisch-naturwissenschaftliche Projekte, Erwirtschaften von Eigenmitteln etc. Erzieher/innen sollten sich auf die zentralen Aufgaben der Bildung und Erziehung konzentrieren und diese dann wirklich gut erfüllen.

Erzieher/innen werden den Erziehungs- und Bildungsauftrag nur erfüllen können, wenn neben der Aus- und Fortbildung auch die Rahmenbedingungen verbessert werden: So sollte die Gruppengröße reduziert, die Verfügungszeit verlängert und ein Unterstützungssystem für Kindertagesstätten geschaffen werden. Natürlich wird dies Geld kosten, und so wäre zu überlegen, ob nicht ein kleiner Teil der von der neuen Bundesregierung für den Ausbau der Ganztagsbetreuung vorgesehenen Mittel hierfür ausgegeben werden sollte. Auch hier müssen Erzieher/innen selbstbewusst auftreten, sich mit Eltern verbünden und entsprechende Forderungen so laut stellen, dass Medien und Politik sie nicht ignorieren können. Die Veröffentlichung der PISA-Studie wäre ein geeigneter Zeitpunkt gewesen, doch dieser wurde m.E. schon verpasst...

Literatur

Fthenakis, W.E. (Hrsg.): Konzeptionelle Neubestimmung von Bildungsqualität in Tageseinrichtungen für Kinder mit Blick auf den Übergang in die Grundschule. In Vorb.

Laewen, H.-J.: Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen. In: Laewen, H.-J./Andres, B. (Hrsg.): Bildung und Erziehung in der frühen Kindheit. Bausteine zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen. Weinheim, Berlin, Basel: Beltz 2002, S. 16-102

Schäfer, G.E.: Bildung beginnt vor der Schule. In: Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen/ Sozialpädagogisches Institut des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Lebensort Kindertageseinrichtung. Bilden - Erziehen - Fördern. Frühkindliche Bildung im Kindergarten. Chancen und Möglichkeiten nach der PISA-Studie. Dokumentation. http://www.tageseinrichtungen.nrw.de/diskurs/doku_ws5.pdf, S. 23-30

Textor, M.R.: Bildung, Erziehung, Betreuung. Unsere Jugend 1999, 51 (12), S. 527-533 (http://www.kindergartenpaedagogik.de/127.html)

Tietze, W. (Hrsg.): Wie gut sind unsere Kindergärten? Eine Untersuchung zur pädagogischen Qualität in deutschen Kindergärten. Neuwied, Kriftel, Berlin: Luchterhand Verlag 1998

Autor

Dr. Martin R. Textor studierte Pädagogik, Beratung und Sozialarbeit an den Universitäten Würzburg, Albany, N.Y., und Kapstadt. Er arbeitete 20 Jahre lang als wissenschaftlicher Angestellter am Staatsinstitut für Frühpädagogik in München. Von 2006 bis 2018 leitete er zusammen mit seiner Frau das Institut für Pädagogik und Zukunftsforschung (IPZF) in Würzburg. Er ist Autor bzw. Herausgeber von 45 Büchern und hat 770 Fachartikel in Zeitschriften und im Internet veröffentlicht.
Homepage: https://www.ipzf.de
Autobiographie unter http://www.martin-textor.de