Jugendministerkonferenz
Beschluss der Jugendministerkonferenz am 12./13. Mai 2005 in München zu TOP 13:
1. Die Jugendministerkonferenz hat anlässlich ihrer Konferenzen am 25./26. Juni 1998 und 17./18. Mai 2001 im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertageseinrichtungen festgestellt, dass veränderte Lebenswelten, Familienstrukturen und soziale Rahmenbedingungen sowie gesteigerte Erwartungen an Erziehung, Bildung und Betreuung die Arbeitsfelder der Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe entscheidend prägen und dass sich vor diesem Hintergrund auch die Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte mit neuer Dringlichkeit stellen. Erzieherinnen und Erzieher müssen in der Lage sein, die Schlüsselprobleme des durch gesellschaftliche Veränderungen geprägten Lebens von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erkennen, die Angebotsstruktur darauf auszurichten und im pädagogischen Prozess angemessen darauf zu reagieren.
2. Die Länder verfolgen verschiedene Ansätze, die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher an den Fachschulen bzw. Fachakademien inhaltlich-konzeptionell durch eine Reform der Lehrpläne und/oder der Anhebung der Zugangsvoraussetzungen zu verbessern. Dieser eingeleitete Reformprozess muss begleitet und sorgfältig ausgewertet werden, um beurteilen zu können, ob die eingeleiteten Maßnahmen tragen und eine weitere Optimierung der Fachschul- bzw. Fachakademieausbildung - soweit erforderlich - möglich ist.
3. Die Jugendministerkonferenz stellt fest, dass die akademischen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote durch die Länder und die Träger ausgeweitet werden. Diese Entwicklung wird dazu führen, dass sich in einem mittelfristigen Prozess der Anteil des in den Kindertageseinrichtungen tätigen, akademisch ausgebildeten Personals vergrößern kann. Die Jugendministerkonferenz ist grundsätzlich offen für diesen Prozess der Differenzierung der Ausbildung und regt an, die Leitungskräfte in den Kindertageseinrichtungen weiter zu qualifizieren.
4. Nach Auffassung der Jugendministerkonferenz ist es wichtig, für das im Aufgabenfeld tätige Personal und diejenigen, die heute und in den nächsten Jahren in die Fachschul- bzw. Fachakademieausbildung gehen, akademisch gestützte Fort- und Weiterbildungsangebote zu konzipieren. Die Jugendministerkonferenz spricht daher die Empfehlung aus, dass die Fortbildungsträger eng mit der Praxis verzahnte Fort- und Weiterbildungsangebote entwickeln, die der Aufgabenstellung in den sich wandelnden Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Rechnung tragen.
5. Die Jugendministerkonferenz geht davon aus, dass die Fachschul- bzw. Fachakademieausbildung noch für viele Jahre vorherrschend sein wird. Nach Auffassung der Jugendministerkonferenz ist es daher dringend notwendig, die Anrechnung der Ausbildung an der Fachschule bzw. Fachakademie für Sozialpädagogik, aber auch der Fort- und Weiterbildungsangebote in einem modularisierten Ausbildungssystem sicherzustellen.
6. Die Jugendministerkonferenz bittet die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden zur weiteren Entwicklung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die JMK 2008 einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
7. Dieser Beschluss wird der Kultusministerkonferenz zugeleitet.