Zitiervorschlag

Empfehlungen zur Fachberatung

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

 

(beschlossen in der 95. Arbeitstagung vom 24. bis 26.11.2003 in Flehingen/Baden)

1. Einleitung

Das öffentliche Interesse an der Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen ist gewachsen und die diesbezüglichen Erwartungen nicht nur der Eltern, sondern auch der gesellschaftlichen Verantwortungsträger an die zeitgemäße Qualität der Bildungs- und Erziehungsprozesse sind hoch. Einen besonderen Stellenwert nehmen Kindertageseinrichtungen bei der Verwirklichung von Bildungschancen für alle Kinder, bei der Vernetzung in der Kommune und in der Kooperation mit Familien ein.

Die Qualität der Förderung der kindlichen Bildungsprozesse gelangt dabei zunehmend in das Blickfeld von Politik, Wissenschaft und Forschung. In diesem Zusammenhang werden traditionelle pädagogische Orientierungen und bisherige Konzepte kritisch überprüft und in den Kontext von verbindlichen curricularen Handlungsrahmen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit gesetzt.

Der hohe Stellenwert der Kindertageseinrichtungen bei der frühen zielgerichteten Förderung von Kindern zum Erwerb von Basiskompetenzen führt dazu, sich mit der Qualität von Kindertagesbetreuung und den Rahmenbedingungen in den Einrichtungen näher zu befassen. Beides, die Stärkung der kindlichen Kompetenzen und die Optimierung der Entwicklungs- und Erziehungskontexte, bringt Implikationen für die Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Fachpersonals mit sich. Zur Qualifizierung der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und als Impulsgeber für Veränderungen ist eine qualifizierte Fachberatung für Einrichtungsträger und für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtiger denn je. Durch die spezifische Rolle der Fachberatung, ihren Einblick in verschiedene Einrichtungen und Strukturen der Jugendhilfe kann Praxisberatung eine hervorragende Koordinierungs-, Mittler- und Moderationsfunktion übernehmen. Darüber hinaus kann sie Denkanstöße und Unterstützung in Veränderungsprozessen von Einrichtungen geben.

Fachberatung unterstützt das Praxisfeld durch eine zielgerichtete Situationsanalyse und gibt davon ausgehend Empfehlungen zur Weiterentwicklung. Fachberatung findet auf verschiedenen Ebenen statt.

Schwerpunkt dieses Empfehlungspapiers ist jene Fachberatung, die sich auf teambezogene und einrichtungsübergreifende Beratung für pädagogisches Personal und Einrichtungsträger sowie auf die kontinuierliche fachliche Begleitung der pädagogischen Prozesse konzentriert und vielfach auch als Praxisberatung bezeichnet wird.

2. Definition von Fachberatung und gesetzliche Bestimmung

Der Begriff der Fachberatung wird relativ undifferenziert für eine Vielfalt an Aufgabenzuschnitten verwendet. Dies erschwert die Begriffsbestimmung. Eine Definition von Fachberatung muss sich auf trägerübergreifende Aufgaben beziehen und die Schwerpunkte, die den Fachberatungen gemeinsam sind, erfassen.

Der Versuch einer tauglichen Definition ist durch M.E. Karsten vorgenommen worden.

"Fachberatung ist eine personenbezogene, strukturentwickelnde soziale Dienstleistung (bzw. Vermittlungs- und Verknüpfungsdienstleistung) im Rahmen der Jugendhilfe. Sie wirkt qualitätssichernd und -entwickelnd im Feld der Erziehungsarbeit und der Lebensgestaltung von Kindern ". Fachberatung verbindet fachliche, entwicklungs- und organisationsbezogene Beratung der Leitung, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Träger von Kindertagesstätten zu einer aktiven und integrierenden Vernetzung von Maßnahmen (1). Das schließt auch die Beratung zu betriebswirtschaftlichen Aspekten mit ein. Neben der Praxisberatung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter sind auch Angebote, die von freien Trägern für deren eigenes pädagogisches Personal erbracht werden, nach Maßgabe des § 74 Abs. 5 SGB VIII finanziell zu fördern. Ein Landesrechtsvorbehalt in § 26 SGB VIII weist auf die Möglichkeit zur landesrechtlichen Ausgestaltung des Rahmens in Inhalt und Umfang hin.

Für die Ausgestaltung sind die §§ 22-25 SGB VIII entscheidend: Im § 22 SGB VIII sind die Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen verankert. So soll in Kindertageseinrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten, deren Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert werden. Diese Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung. Die entsprechenden Angebote sollen sich hierbei pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen.

Die §§ 24 bis 26 SGB VIII regeln die Ausgestaltung des Förderungsangebotes und damit verbunden die Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Auch hierzu ist die Beratung des pädagogischen Personals von Tageseinrichtungen für Kinder erforderlich.

In der Mehrzahl der Bundesländer wird Fachberatung als notwendige Aufgabe in den jeweiligen Gesetzen der Kindertagesbetreuung bzw. in Richtlinien genannt oder als Teil von Leistungsvereinbarungen aufgeführt. Nähere Festlegungen und fachliche Empfehlungen zur Ausgestaltung der Beratung sind allerdings nur in einigen Bundesländern vorhanden.

3. Situation von Fachberatung und Aufgaben

Mit Fachberatung verbinden sich eine Vielfalt an Aufgaben, Organisationsstrukturen, Anforderungen, Handlungsspielräumen und Angeboten.

Hinzu kommt eine Pluralität an Trägerstrukturen. So ist die Fachberatung nicht nur bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und bei den freien oder bei den kommunalen Einrichtungsträgern angesiedelt, sondern mitunter auch bei kommerziellen Anbietern bzw. Unternehmen für Fortbildung und Beratung.

Aber auch die regionalen Erfordernisse, Traditionen und konkrete Bedarfslagen führen dazu, dass eine einheitliche Tätigkeitsbeschreibung nicht möglich ist. Spezifische Beschreibungen der Aufgaben und Funktionen von Fachberatung, die auf den Träger und das Praxisfeld bezogen sind, liegen andererseits häufig auch nicht vor. So sind Möglichkeiten und Grenzen von Fachberatung nicht ausreichend bestimmt und ein gegenseitiger Einblick und Erfahrungsaustausch zwischen den in der Fachberatung tätigen Personen verschiedener Anstellungsträger wird dadurch erschwert (2).

Innerhalb der Pluralität von Fachberatung bedarf es eindeutiger und transparenter Aufgabenbeschreibungen durch den Anstellungsträger bzw. Auftraggeber, damit Fachberatung in ihrer Aufgabenstellung und -erfüllung nicht beliebig und nur dem Selbstverständnis der Beratungsperson überlassen wird.

Trotz aller Unterschiede lassen sich trägerübergreifend und relativ unabhängig von der strukturellen Anbindung als Hauptaufgaben bei der Fachberatung die folgenden herausheben: Unterstützung bei der

Damit verbunden sind im Wesentlichen folgende Einzelaufgaben:

Fachberatung dient neben der fachlichen Qualifizierung der pädagogischen Arbeit auch der Optimierung der Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen. Da jedoch die Qualität der pädagogischen Arbeit ganz wesentlich durch die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen geschieht, sind BERATUNG und FORTBILDUNG die entscheidenden Elemente der Fachberatung, die sich gegenseitig bestimmen und ergänzen.

Dieses breite Spektrum an Aufgaben der Fachberatung bringt einen hohen Fortbildungsbedarf der Beratungspersonen mit sich, den diese auch selbst so einschätzen. Eine fortlaufende berufsbegleitende Qualifizierung ist für das Beratungspersonal besonders wichtig, weil von ihnen mit Recht erwartet wird, dass sie in ihrer Beratung wiederum die Pädagogen mit ausreichendem Know-how zur Bewältigung der Praxisherausforderungen ausstatten.

Die Fortbildungsmöglichkeiten für die in der Fachberatung Tätigen sind sehr unterschiedlich und entsprechen nicht immer den Bedarfslagen. Hinzu kommt, dass der Arbeitszeitanteil, der für den Aufgabenbereich der Beratung und der dafür notwendigen Qualifizierung angesetzt werden kann, häufig geringer als notwendig ist. So wird mitunter beklagt, dass für die Fachberatung Verwaltungsaufgaben zunähmen und der Anteil der zu begleitenden Einrichtungen zu hoch sei.

Ebenso ist die Finanzierung von Beratungsleistungen in den Bundesländern, häufig auch in den Kreisen und bei den einzelnen Trägern, sehr unterschiedlich geregelt und nicht immer stabil und verlässlich abgesichert.

4. Adressatenbezogene Inhalte von Fachberatung

Die Inhalte von Fachberatung entsprechen den aktuellen Anlässen und dem jeweiligen Bedarf aus der Praxis und sind adressatenspezifisch. Zu einem großen Teil sind dies gleichzeitig Inhalte von Leitungsaufgaben.

Die Inhalte lassen sich schwerpunktmäßig auf die folgenden Bereiche aufgliedern:

Beratung der Kindertageseinrichtungen

Pädagogisch-inhaltlicher Bereich:

Erarbeitung von Konzeptionen (Gesamteinrichtung, Leitung, Abteilungen),
Hilfe bei der Umsetzung der Konzeption im pädagogischen Alltag der Einrichtung,
Qualifizierung des pädagogischen Handelns, Veränderung von Verhaltensmustern,
Anleitung und Schulung des pädagogischen Personals zu systematischen Beobachtungen des Verhaltens und der Entwicklung der Kinder,
Erweiterung des Wissenstandes des pädagogischen Personals auch im Rahmen von Fortbildungen und Arbeitsgruppen, u.a.

Einzelfallarbeit, insbesondere bezogen auf:

Kinder mit besonderen Förderbedarfen (z.B. Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen, Kinder mit Begabungen, Kinder mit Behinderungen),
Verdacht auf Gewalt gegen Kinder; sexueller Missbrauch,
Krisenintervention, u.a.

Zusammenarbeit in der Einrichtung:

zwischen den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern,
zwischen Leitung und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern,
zwischen Einrichtung und Eltern/Erziehungsberechtigten,
zwischen Einrichtung und Träger

Beratung der Träger

Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung, Etablierung und Ausbau bedarfsgerechter Angebote,
Schaffen von Rahmenbedingungen, Weiterentwicklung pädagogischer Standards, Qualitätsentwicklung und -management,
Sanierung, Planung und Bau von Einrichtungen,
Gestaltung des Überganges von der Kindertagesstätte in die Schule,
Integration von Kindern mit Behinderungen in Regeleinrichtungen,
Kooperation zwischen Tageseinrichtungen, u.a.

Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen

Erziehungs- und Familienberatungsstellen,
Frühförderstellen,
Schulen,
Jugendamt, Gesundheitsamt, u.a.
Netzwerke zur Kindertagesbetreuung,
Berater anderer Kreise und Träger,
Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten und Weiterbildungsstätten,
Landesjugendamt, Oberste Landesjugendbehörde u.a..

Um den unterschiedlichen Aufgaben und Anforderungen an Fachberatung gerecht zu werden, müssen verschiedene Arbeitsformen und entsprechend vielfältige und effiziente Methoden zur Anwendung kommen.

Dies erfordert selbstverständlich zu aller erst eine gut qualifizierte Fachberatungskraft, welche ständig bemüht sein muss, ihr Wissen, ihre Kenntnisse sowie die beruflichen Fähigkeiten zu aktualisieren.

5. Fachliche Grundsätze

Fachberatung basiert auf:

Kontinuität,
Prozessbegleitung,
Offenheit und Transparenz,
Freiwilligkeit,
Ressourcenorientiertheit,
Konfliktfähigkeit,
Partizipation und Vernetzung (5).

Beratung ist in der Regel als Begleitprozess angelegt und auf die Mitwirkung der Beteiligten ausgerichtet. Voraussetzung für einen gelingenden Beratungsprozess ist die Bereitschaft, sich beraten zu lassen und die Akzeptanz der Beratungsperson. Neben der allgemeinen Beratungskompetenz sind Kenntnisse über das konkrete Arbeitsfeld, das eigene Trägersystem und Strukturen sowie über rechtliche Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung wichtig.

Soweit die Fachberatung mit der Dienst- und Fachaufsicht gekoppelt ist, ist dies im Beratungsprozess besonders zu berücksichtigen.

Im Einzelfall sollten rechtzeitig Umfang und Grenzen der Vertraulichkeit in Beratungsgesprächen geklärt bzw. Beratungsverträge vereinbart werden.

6. Fazit

Auf die Fachberatung als integraler Bestandteil im System der Qualifizierung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen mit allen Beteiligten kann nicht verzichtet werden. Im SGB VIII sind die Beratung und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe als notwendige Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gesetzlich fixiert. In den Landesausführungsgesetzen finden sich allerdings nur zum Teil verbindliche Vorgaben zur Ausgestaltung des Anspruches auf Fachberatung und zu ihrer soliden Finanzierung. Eine Aufnahme der Fachberatung in die Landesausführungsgesetze zum SGB VIII und die Absicherung ihrer Finanzierung gehören zu den notwendigen Rahmenbedingungen ihres Ausbaus und ihrer Profilierung.

Tageseinrichtungen benötigen Innovationen. Dazu ist die praxisrelevante Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte von entscheidender Bedeutung, was wiederum entsprechende Anstrengungen zur Reform der Ausbildung verlangt.

Zudem muss verbindlich festgelegt werden, dass für das pädagogische Personal die Entwicklung praxisbegleitender Qualifizierungsstrategien und die kontinuierliche Stützung durch Fortbildung und Fachberatung regelmäßig ermöglicht werden.

Kompetente Fachberatung bedarf des Erfahrungsaustausches, der Kooperation und der kollegialen Beratung untereinander ebenso wie der Profilschärfung des Berufsbildes. Trägerübergreifende Grundsätze der Fachberatung sollten miteinander vereinbart werden. Hierzu sollte sich Fachberatung über Trägergrenzen hinweg organisieren und vernetzen, beispielsweise in Landesarbeitsgemeinschaften oder Arbeitskreisen und die Zusammenarbeit der freien und der öffentlichen Träger der Jugendhilfe unter Beteiligung anderer Anbieter verstärken.

Unter Berücksichtigung der Pluralität der Trägerstrukturen, der Tradition und der regionalen Erfordernisse sind durch den jeweiligen Arbeitgeber bzw. Auftraggeber eindeutige und transparente Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen für das konkrete Arbeitsfeld der Fachberatung zu formulieren.

Fachberatung muss sich an den Bedürfnissen des sozialräumlichen Umfelds, an den gesellschaftlichen Veränderungen und an den sich wandelnden Bedingungen und dem Erkenntnisstand im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung orientieren. Dazu bedarf sie selbst der steten Qualifizierung, d.h., ihr müssen ausreichende Möglichkeiten zur Fortbildung und Beratung eingeräumt werden (6).

Endnoten

  1. Mit uns auf Erfolgskurs. MSP 26. Hrsg.: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Frankfurt a.M. 1996, S. 136.
  2. vgl. LJA Rheinland. Zusammenarbeit zwischen Fachberatern bei freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und mit der Heimaufsicht. 1993.
  3. vgl. Mit uns auf Erfolgskurs..., S. 7.
  4. vgl. LJA Niedersachsen, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Nr. 5, 1996.
  5. vgl. Qualitätsprofil von Praxisberatung für Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg. Arbeitspapier. www.pukbb.de
  6. vgl. Forum Jugendhilfe. 3/97. Stellungnahme der AGJ zur Fachberatung. vgl. LJA Sachsen. Mitteilungsblatt 3/98.


In: Klax International GmbH: Das Kita-Handbuch.

https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/traeger-verbaende-jugendaemter/2144/