Silvia Hamacher
Einführung
Im Frühjahr 2017 führte die KatHO NRW aus Eigenmitteln, und somit mit geringem finanziellen und personalen Ressourcenaufwand, eine bundesweite Onlinebefragung (3/2017-7/2017) zu Herausforderungen im Betreuungsalltag von Kindertagespflegepersonen (KTPP) durch.[1]
Diese Befragung bezog sich in erster Linie auf Rahmenbedingungen von Qualitätsmerkmalen der KTPP, die der Struktur- und Prozessqualität zuzuordnen sind. Die Rahmenbedingungen dieser Qualitätskriterien wurden vor allem durch Tietze (vgl. 2008; 1998) benannt und werden als Parameter für die Qualitätsgüte frühkindlicher Bildungseinrichtungen eingesetzt. Die Eltern und/oder die betreuten Kinder wurden in dieser Untersuchung weder befragt noch beobachtet, sodass die Antworten, die persönlichen Einschätzungen und Erfahrungen der KTPP widerspiegeln. Damit kam die KatHO NRW einem Wunsch von KTPP nach, die sich vermehrt nach der Durchführung der KatHO Studie Zur aktuellen Betreuungspraxis für unter 3-Jährige in Kindergärten und Kitas (vgl. Jungbauer & Biedenbach, 2016a, 2016b) bei uns meldeten und forderten, ihre Betreuungssituation in den Blick zu nehmen.
An der Befragung nahmen 1123 Personen (n=1123) teil.[2] 3,1 % der Befragten war männlich und 96,9 % weiblich, der Bundesdurchschnitt der betreuenden männlichen KTPP liegt bei ca. 4 % (vgl. Destatis, 2019). In der Altersverteilung war mit 19,2 % die Gruppe der 46-50-Jährigen am häufigsten vertreten. Die Befragten hatten 9,3 Jahre Berufserfahrung (Standardabweichung (SD) 6,7) als KTPP. Insgesamt gaben 82,8 % der Befragten an eine Qualifizierung zur KTPP absolviert zu haben. Davon durchliefen 9 % eine Qualifizierung von 80 Unterrichtsstunden bei 73,8 % war diese 160 Unterrichtsstunden.[3]
Die steigende Relevanz der Kindertagespflege (KTP) als Betreuungsform im Kindertagesbetreuungssystem lässt sich rechtlich und im Rahmen eines politisch gewollten Ausbaus erklären.
Einleitende Gedanken - Kindertagespflege als zweite Säule der Kindertagesbetreuung- quantitative Entwicklung
Das SGB VIII §22 ff. beinhaltet die Gleichstellung der KTP und Kindertageseinrichtungen. Das Tagesausbaubetreuungsgesetz (TAG) (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005) (BMFSFJ), das Kinder- und Jugendhilfeerweiterungsgesetz von 2005 (KICK) sowie das Kinderförderungsgesetz (Kifög) (vgl. BMFSFJ, 2008) leisteten einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung der KTP gegenüber der institutionellen Betreuung. Diese rechtlichen Veränderungen gingen einher mit dem konkreten Ausbau von Krippenplätzen, die sich nach den Wünschen der Eltern vor Ort richten sollte (vgl. BT-Drucksache 16/6100I). Dieses flächendeckende Ausbaumodell schloss den Ausbau der KTP mit ein und sollte eine Betreuungslücke, der unter Dreijährigen auffangen.
Im historischen Vergleich bleibt anzumerken, dass es Phasen des Ausbaus der Betreuung nach dem 1. Weltkrieg und während des 2. Weltkriegs schon gegeben hatte, es aber nicht um das Kindeswohl ging, sondern um arbeitsmarktpolitische Notwendigkeiten (vgl. Reyer & Kleine 1997, S. 77). In der Phase des Ausbaus nach dem Krippengipfel im April 2007 ging es darum, dem berechtigten Anspruch junger Familien nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu entsprechen. Der Ausbau von Krippen und KTP wird also mit einem emanzipatorischen Interesse begründet. Es bleibt aber zu fragen, ob auch Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes ein Motiv waren (vgl. Hamacher, 2014).
„Der quantitative Ausbau in der KTP wurde seit 2006 in der Kinder- und Jugendhilfestatistik verzeichnet. Somit lassen sich erst seit dieser Zeit die Entwicklungen und Tendenzen in der quantitativen Entwicklung nachvollziehen. Allgemein lässt sich sagen, dass sich die Betreuungsquote in der KTP sehr dynamisch entwickelt hat“ (Hamacher & Biedenbach 2018, S. 26, Teil 1). Hier sind drei Zahlengrößen beachtenswert, die miteinander in Beziehung gesetzt werden müssen:
- die wachsende Anzahl der betreuten Kinder in der KTP,
- und die Entwicklung der Anzahl der KTPP,
- die Entwicklung der Betreuungszahlen der unter Dreijährigen in der KTP im Bundesvergleich[4].
Beginnend mit der bundesweiten wachsenden Anzahl der betreuten Kinder in der KTP (aller Altersstufen) ab 2006 lässt sich sagen, dass KTPP durchschnittlich ca. 3,8 Kinder (2018) betreuen. Im Jahre 2006 waren es noch ca. 2,1, die Tendenz ist somit immer noch als steigend zu bewerten (vgl. Pabst & Schoyerer 2015, S. 18; Destatis 26.09.2019; Pressemitteilung Destatis, 2017, eigene Berechnungen 2019).
Mit dem Ausbau stieg folgeschlüssig auch die Anzahl der Betreuungspersonen in Deutschland. Dieses Wachstum hat sich ab 2006 meistens stetig nach oben entwickelt, aber während wir bis 2010 noch von einem rasanten Ausbau sprechen konnten (+4,5 % zum Vorjahr), ist die Wachstumsrate der tätigen KTPP in Deutschland ab 2014 eher zurückgegangen. Von 2017 auf 2018 beispielsweise ist sie nur noch um +0,5 % gestiegen (vgl. ebd.). Der Einbruch der Zahlen ist zeitgleich mit der Einführung des Rechtsanspruchs nach § 24 Abs. 2 SGB VII auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres zu setzen, welcher ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 umgesetzt wurde.
Bei der Entwicklung der Betreuungszahlen der unter Dreijährigen in der KTP gab es vom Jahr 2006 auf das Jahr 2007 noch eine Wachstumsrate von 29,3 %. Als Ausreißer nach unten ist das Jahr 2015 zu bezeichnen, da hier eine Wachstumsrate mit insgesamt nur +0,5 % zum Vorjahr zu verzeichnen war. Der Anstieg erholte sich wieder und die Zahlen stiegen wieder stetig. Gleichwohl es nicht mehr zu einem rasanten Anstieg gekommen ist, wie wir ihn zu Beginn der Aufzeichnung der statistischen Daten verzeichnen konnten, z. B. stieg von 2017 auf 2018 die Betreuungszahlen in der KTP nur noch um 6,7 % (vgl. Pabst & Schoyerer 2015, S. 18; Destatis 26.09.2019; Pressemitteilung Destatis, 2017, eigene Berechnungen 2019).
Setzen wir diese Zahlen aber miteinander in Beziehung, so ist deutlich, dass die Betreuungszahlen der unter Dreijährigen in der KTP immer noch wachsen, gleichwohl dieser Anstieg nicht mehr als rasant zu bezeichnen ist. Aber die Anzahl der zu betreuenden Kinder durch die einzelne KTPP wächst kontinuierlich, d.h. der KTPP – Kind - Schlüssel erhöht sich.
Allein aus diesen benannten Wachstumsraten wird deutlich, dass die Kindertagespflege nach Einführung des Rechtsanspruchs im Kindergartenjahr 2013/2014 für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres im Betreuungssystem Deutschlands angekommen ist und als solche genutzt wird. Gleichwohl die Anzahl der tätigen KTPP in Deutschland nur noch verhalten wächst. Um dies bewerten zu können, müssen die Spannungsfelder bzw. Herausforderungen betrachtet werden.
Spannungsfelder der Kindertagespflege
Ein Ziel der Studie zu den Herausforderungen im Betreuungsalltag von Tagespflegepersonen (KatHO NRW, erhoben 2017) (vgl. Hamacher & Biedenbach 2018, Teil 1 und 2) war es „die Herausforderungen des Arbeitsalltages in der KTP zu benennen und zu überprüfen […]“ (Hamacher & Biedenbach, 2018, S. 12, Teil 1). Die Betrachtung von selbstentwickelten Strategien der KTPP im Umgang mit den alltäglichen Hürden und den Herausforderungen, die sich aus heterogenen Rahmenbedingungen (Finanzierung, Verberuflichung, Anerkennung etc.) ergeben, sollten vorsichtige Möglichkeiten bieten die persönlichen Einschätzungen, Erfahrungen sowie die Haltung der KTPP zu erfassen (vgl. ebd.).
Dabei konnten im Bereich der sozialen Absicherung, Bereiche der Fortbildung, der mittelbaren Arbeitszeiten und Vertretungsregelungen Facetten von Spannungsfeldern offengelegt (vgl. Hamacher & Biedenbach 2018, S. 8f, Teil 2) werden, die so in anderen Studien nicht deutlich wurden. Hier werden nun zwei dieser Spannungsfelder näher betrachtet, und zwar das der sozialen Absicherung und die Vertretungsregelungen, da diese Spannungsfelder eine hohe Betonung in den Nachteilen der KTP darstellten:
Soziale Absicherung
Die Studie zu den Herausforderungen im Betreuungsalltag von Tagespflegepersonen (KatHO NRW, erhoben 2017) zeigt, dass die persönliche Vorsorge nur von einem geringen Teil betrieben wird. Das Einkommen der KTPP unterliegt neben den Abgaben für die Sozialversicherungen, für die Rente und Krankenkasse auch der Versteuerung, wie es bei selbstständig auszuübender Tätigkeit zu entrichten ist. Um Versorgungslücken zu schließen, gibt es selbstentwickelte Strategien der KTPP, die sich beispielsweise im Abschluss von Versicherungen darstellte, in der Art der Eingewöhnung und im Umgang mit Ausfall der eigenen Dienstleistung als KTPP.
Versicherungen
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung zeigt, dass der Anteil derer, die eine solche Versicherung aufweisen, lediglich bei circa 16 % liegt. Hier kann angenommen werden, „dass die geringen finanziellen Ressourcen der TPP im Zusammenhang mit der persönlichen Krankheitsvorsorge stehen“ (Hamacher & Biedenbach 2018, S. 91, Teil 1).
Im Bereich der Altersvorsorge (n=860) haben 52 % der Befragten privat dafür vorgesorgt – doch es gibt 48 %, die keine Vorsorge diesbezüglich getroffen haben. Somit sorgt ca. jede(r) Zweite nicht vor (vgl. ebd.).
Eine Ertragsausfallversicherung hat nur ein sehr geringer Teil der Befragten abgeschlossen (4,4 %). 72,5 % der Befragten nutzen ihren Privathaushalt als Arbeitsort. Dies birgt insofern ein Risiko, als dass die Qualität des Arbeitsortes jederzeit z. B. durch Auseinandersetzungen mit Vermietern oder Nachbarn, Wasser-, Brand- oder Diebstahlschäden beeinträchtigt werden kann (Hamacher & Biedenbach 2018, S. 91, Teil 1.).
Auch die berufsverbandliche Vertretung könnte hier unterstützen, leider haben sich nur 23,5% der befragten KTPP einem Berufsverband angeschlossen.
Eingewöhnung
Die Erwähnung der Eingewöhnungsphase als finanzielle Ausfallszeit betrifft ca. die Hälfte der befragten KTPP. In dieser Zeit erhalten viele nur die tatsächlich anwesenden Stunden des Kindes vergütet oder Pauschalbeträge, die unter den sonstigen Sätzen liegen (vgl. Hamacher & Biedenbach, 2018, S. 93, Teil 1). Folgende Aussage von verschiedenen KTPP stehen stellvertretend für diese herausfordernde Tätigkeit:
- Durch die „hälftige Bezahlung während der Eingewöhnungsphase (sogar auch, wenn das Kind nach einer Woche schon voll durch uns betreut wird).“ (ID 595)
- "Früher hatte ich die Kinder bis zum Alter von drei Jahren - dadurch gute Mischung. Heute sind die Kinder viel jünger und gehen häufig schon nach einem Jahr. Die Eingewöhnung ist mit die schwierigste Zeit und kommt nun häufiger vor." (ID 621)
- „Leider findet eher eine Verschlechterung statt, da mein Konzept noch nicht auf die Veränderungen in der Kindertagespflege zugeschnitten ist. Statt Förderung der einzelnen Kinder besteht meine Tätigkeit hauptsächlich aus Eingewöhnungen neuer Kinder.“ (ID-37)
Die Eingewöhnung eines Kindes ist individuell verschieden, es muss hinterfragt werden, inwieweit die individuelle Eingewöhnungsphase noch kindgerecht durchgeführt werden kann, wenn dadurch finanzielle Einbußen entstehen. Durch den Faktor der unzureichenden Bezahlung wird möglicherweise die Art und Dauer der Eingewöhnungsphase durch die engen, finanziellen Spielräume indirekt mitbestimmt.
Ausfall der KTPP
Bei Aussagen zu Nachteilen der KTP wurde die fehlende Sicherheit bei Ausfall der KTPP für die Eltern und Kinder betont. „Urlaubs- und Krankheitsvertretung ist nicht gelöst" (ID-423), so die Aussage einer KTPP. Jedoch wird auch das finanzielle Risiko aufgegriffen, das mit Ausfall einhergeht: „Ich kann mir keine Krankheit erlauben" (ID-972) und „[Nachteile liegen Anm. d. Verf.] im Vertretungssystem, da es keins gibt und wenn es eins gibt, werden die TPPs die Krank sind nicht mehr bezahlt" (ID-204). Sie bemängelten weiterhin, dass „man […] das finanzielle Risiko allein [trägt Anm. d. Verf.]" (ID-1191) und große Schwierigkeiten entstehen können, wenn „[…] Fehlzeiten auftreten durch Krankheit/ Urlaub der Kinder/ Eltern oder durch meine Erkrankung […]“ (ID-941) oder „keine finanzielle Absicherung, [besteht Anm. d. Verf.], wenn die Eltern kurzfristig kündigen!!!“ (ID-744) (vgl. Hamacher & Biedenbach, 2018, S. 49 Teil 2).
Dabei ist hier zu ergänzen, dass für 40.3 % (n=578) KTPPs Ausfallleistungen für durchschnittlich 15,23 Tage (SD=8) vergütet werden. Die Gewährung bezahlter Urlaubstage wurde von 71,8% bejaht (n=415) (vgl. Hamacher & Biedenbach, 2018, S. 67, Teil 1).
Aus diesem Antwortverhalten ist ein Druck spürbar, eine verantwortliche Leistung, die den Eltern auch i.d.R. in Form eines privatrechtlichen Vertrags durch die KTPP zugesichert wurde, einzuhalten, ungeachtet der Tatsache, ob die KTPP krank ist oder nicht.
Sicherlich ist die auf selbstständig beruflich angelegte Tätigkeit der KTPP mit solch einem Druck immer wieder verbunden. Es ist bekannt, dass freiberuflich Tätige soziale Absicherung selbstverantwortlich erzeugen müssen. Denn ein Verzicht auf Urlaubsgeld, teilweise Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliche Sozialleistungen und Überstundenvergütung sind persönlich eingegangene Grundvoraussetzungen der KTPP als Freelancer.
Dennoch ist der historische Wandel von Arbeit hin zur Prekarisierung und die Interdependenz (als weiterführendes Modell der Intersektionalität) als gesellschaftliches Strukturkategorienmodell auf Dauer zu berücksichtigen. Das Modell der Interdependenz ermöglicht es Ungleichheitsverhältnisse zu analysieren. Denn die Ungleichheitsverhältnisse von Geschlecht, multipler Arbeitsleistungen und –bezahlungen sind hier als gesamtgesellschaftliche Entwicklungslinien für die berufspolitische Entwicklung der KTPP mitzudenken.
Wenn wir davon ausgehen, dass hybride Arbeitsverhältnisse gesellschaftlich zunehmen, in denen die Grenzen von Erwerbszeiten und Erholungszeiten verschwimmen und die Selbstorganisationsfähigkeit der Arbeitenden wachsende Bedeutung hat (vgl. Lenk 2010, S. 18), dann ist die Verberuflichung der KTPP hier einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklungstendenz zuzuordnen, über deren Ausgestaltung wir nachdenken müssen, aber in Verbindung mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen mit konstruierten Effekten.
„Die gegenwärtigen Überlegungen zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebotes diskutieren vor allem die stärkere Nutzung des heimischen Erwerbspersonenpotenzials. Nicht alle Personen im erwerbsfähigen Alter stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Vergleiche mit anderen EU-Ländern deuten darauf hin, dass die Einbeziehung derjenigen Frauen, welche bisher durch familiäre oder andere Verpflichtungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, von großer Bedeutung sein kann.“ (Lenk, 2010, S. 19)
Die gesetzliche Novellierung des SGB VIII 2005 bedeutete für die Entwicklung der KTP eine grundlegende Änderung der Rahmenbedingung. „Die bis dahin vorwiegend im privaten Umfeld angesiedelte Betreuung ohne gesetzlichen Förderauftrag rückte in den Fokus des öffentlichen Interesses.“ (Hamacher & Biedenbach, 2018, S. 16, Teil 1)
Der Ausbau von Krippen und KTP wurde, wie oben schon dargestellt, mit einem emanzipatorischen Interesse begründet. Es bleibt aber auch wieder die Frage zu stellen, ob auch Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes ein Motiv waren (vgl. Hamacher, 2014), da Überlegungen zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebotes in scheinbar dieselbe Zeit fielen und die erweiterte Schaffung von Betreuungsplätzen im heimischen Umfeld passierte.
In der Empirischen Studie Freiberufler in der Weiterbildung konnte Lenk (2010) im Rahmen einer Fragebogenstudie bei freiberuflichen Weiterbildnern in expliziten Bildungseinrichtungen und der impliziten Erwachsenenbildung herausarbeiten, dass bei einem Monatseinkommen von 2500€ ein Nachlassen von Unsicherheit zu verzeichnen war.
„Die beschriebenen Befunde deuten unabhängig von der Art der Erwerbstätigkeit auf eine steigende Stabilisierung des freiberuflichen Status bei den Frauen mit zunehmender Berufserfahrung und dem Erreichen einer bestimmten Einkommenshöhe hin.“ (Lenk 2010, S. 87) Dabei macht die Autorin der Studie darauf aufmerksam, dass sich im Weiterbildungssektor ein hoher Anteil an Frauen unter den Lehrenden befindet. Die hier getroffene Bestandsaufnahme von z. B. strukturellen Bedingungen ermöglicht nach Lenk Aussage kontextbezogene Analysen der Tätigkeit von Frauen.
Die dieser Forschungsarbeit zugrunde liegende Hypothese geht davon aus, dass die freiberufliche Tätigkeit in der Weiterbildung aufgrund ihrer quantitativen Bedeutung und historischen Tradition für die prognostizierten Veränderungen von Erwerbsarbeit eine aufschlussreiche Vorreiterstellung einnimmt (ebd., S.20).
Als Motivationsgrundlage zur Ausübung der Tätigkeit zur KTPP gaben ca. drei Viertel in der Studie zu den Herausforderungen im Betreuungsalltag von Tagespflegepersonen (KatHO NRW, erhoben 2017) an, dass sie aus persönlicher Überzeugung eine Alternative zu Tageseinrichtungen bieten wollen; ca. die Hälfte der befragten KTPPs sehen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine persönliche Eignung und das Arbeiten von zu Hause aus als wichtige Motivation im Bereich der KTP zu arbeiten. Nur rund 34 % sichern mit der Tätigkeit ihre Existenz.
„Grundsätzlich scheint den TPP ihre Tätigkeit große Freude zu bereiten, gleichwohl benannten sie aber auch ein hohes Maß an Anstrengung und weniger Anerkennung als Kolleginnen in Kindertagesstätten. Die Aussagen über die leistungsgerechte Bezahlung waren sehr eindeutig: Rund zwei Drittel der TPP fühlen sich nicht leistungsgerecht bezahlt.“ (Hamacher & Biedenbach 2018, S. 95f, Teil 1).
Als Nachteile in der Arbeit als KTP sind der Ausfall der KTPP und die damit verbundene Vertretungsregelung benannt. Somit soll im Folgenden die Ergebnislage der Studie mit weiteren Erkenntnissen zu möglichen Ideen von Vertretungsregelungen erörtert werden (vgl. Hamacher & Biedenbach 2018, Teil 1 und 2).
Vertretungsregelung
Die Jugendhilfeträger sind verpflichtet bei Ausfallzeiten der KTPP rechtzeitig für Vertretung zu sorgen. Eine verpflichtende Regelung sieht der § 23 SGB VIII vor. Die Frage des Vertretungskonzepts in der Aachener Studie zu Herausforderungen in der KTPP sollte erforschen, welche Möglichkeiten die KTPP haben, eine bindungssensitive Vertretungssituation zu entwickeln. Werden die quantitativen Aussagen betrachtet, zeigt sich, dass es nur bei einem kleinen Teil der befragten Personen (37,1 %, n=855) generell eine Vertretungsregelung gibt (vgl. Hamacher & Biedenbach, 2018, S. 67, Teil 1). 28,9 % (n=858) gaben an, dass ein bindungssensitiver Kontaktaufbau durch die Vertretungsperson vorweg möglich ist. 26,6 % der Befragten beschrieben in der Subkategorie „Gezielter Kontaktaufbau ein bis drei Mal pro Woche“ die konkreten Zeiten wie auch die Inhalte des Kontaktaufbaus. Zudem ergibt sich durch die Organisationsform der Großtagespflege bei einer Reihe der Befragten (25 %), in der Subkategorie „Kollegin macht Vertretung“, dass die Vertretung durch eine den Kindern bekannte Kollegin vor Ort vorgenommen wird. Es wird aber auch die Möglichkeit angegeben, dass eine Kollegin Vertretung macht oder die KTPP besucht die Vertretungsperson. Auch die Anstellung auf eigene Kosten einer Vertretungsperson, mit unterschiedlichem Stundenumfang, wird sowohl in der Großtagespflege als auch bei selbstständig allein arbeitenden KTPP angegeben.
Dies macht zum einen deutlich, dass die KTPP es als Aufgabe annimmt Vertretungslösungen zu entwickeln. Aber auf der anderen Seite etablierte Verfahren zur Sicherung des Wohls des Kindes, über konzeptionell standardisierte Vertretungsverfahren, noch ausbaufähig sind.
Die Möglichkeit zum Kontaktaufbau durch eine Vertretungsperson wird von den KTPP gesehen (n=217). Aussagen wie „öfter“, „regelmäßig“ und „häufiger“ prägen das Aussageverhalten zum Kontaktaufbau. Folgende Aussagen stehen beispielhaft für die Antworten der KTPP:
„Wir haben eine gute Zusammenarbeit, wir unternehmen öfters was zusammen“ (ID 777); "[Die Vertretungsperson baut Kontakt auf, indem sie…, Anm. d. Verf.] zusammen mit uns spazieren geht und spielt" (ID 1179) oder „die Gruppe in regelmäßigen Abständen besucht und am Gruppenalltag teilnimmt" (ID 741) (vgl. Hamacher & Biedenbach, 2018, S. 40 Teil 2).
Folgende Konkretisierungen des Kontaktaufbaus sind zu finden: "[Die Vertretungsperson baut Kontakt auf, indem sie…, Anm. d. Verf.] zwei Mal pro Woche zu mir kommt […] und mit turnen geht“ (ID 1217) oder „[…] zwei Tage in der Woche insgesamt elf Stunden gemeinsam mit mir arbeitet" (ID 1242).
Die Angaben zu der Häufigkeit werden mit der Art der Kontakte verbunden (n=66). „Aus den Antworten wird deutlich, dass die TPP untereinander fest vernetzt sind und Inhalte ihrer Treffen miteinander planen und besprechen“ (ebd.).
Hierzu sind rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die einfache Lösungen im Vertretungsfall nicht begünstigen:
- Das SGB VIII § 43, Abs. 3, Satz 1 sieht die Betreuung von „[…] bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern […]“ vor. Landesrechtliche Einzelfallbestimmungen sehen vor, dass eine höhere Anzahl von betreuten Kindern bei einer KTPP, „[…] die über eine pädagogische Ausbildung verfügt“ oder in einer „Pflegestelle“ betreut werden dürfen, wobei dort „[…] nicht mehr Kinder betreut werden [dürfen] als in einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung“ (Abs. 3, Satz 3).
„Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Satz 1 Anwendung findet und bis zu fünf Kindern pro TPP betreut werden. Bei einer fehlenden Kollegin und somit erhöhter Anzahl der Kinder, entsteht damit jedoch eine rechtlich unzulässige Situation und andererseits eine hohe Belastung für Kinder wie für die TPP. Zudem erhöht sich das Maß der Verantwortung für die Betreuungsperson in der Vertretungssituation deutlich, vorausgesetzt, es erfolgt keine Entlastung durch eine externe Betreuungskraft.“ (Hamacher & Biedenbach 2018, S. 43, Teil 2)
- Beispiel Nordrhein- Westfalen: Im November 2019 wurde die Reform des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung (Kinderbildungsgesetz (Kibiz) (MKFFI, NRW) verabschiedet. Diese Reform sieht in Nordrhein-Westfalen eine ergänzende Kindertagespflege als flexibles Betreuungsangebot vor, die den Vorgaben des §22 (Kibiz) zur Erlaubnis zur Kindertagespflege entsprechen muss. Im Rahmen dieser Betreuungsform dürfen nicht mehr als fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut werden, dies ist analog zum §43 SGB VIII. „Um Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit zu geben, im Rahmen ergänzender Kindertagespflege zusätzlich zu ihrem regelmäßigen Betreuungsangebot zum Beispiel an Samstagen in einem Familienzentrum tätig zu werden, erlaubt Satz 3 den Abschluss von mehr als zehn Betreuungsverträgen“ (Referentenentwurf Kibiz vom 06.05.2019). Das bedeutet aber auch, dass im Einzelfall bis zu acht fremde Kinder gleichzeitig betreut werden können und bei ergänzender Betreuung in Tageseinrichtungen auch mehr als 10. Für die Großtagespflege heißt dies, dass es bis zu 9 gleichzeitig betreute Kinder mit bis zu 15 Verträgen bei 2-3 KTPP geben kann (vgl. Gruber, 2019 o.S.).
Diese rechtlichen Neuerungen des Kibiz (NRW), die zum Kitajahr 2020/21 eintreten sollen, zeigen auf der einen Seite eine Flexibilisierung in der Betreuung, auf der anderen Seite aber auch weiterhin eine Möglichkeit der weiteren Erhöhung des KTPP-Kind-Schlüssels.
Die Organisation von Vertretungssituationen und –praxis, die in der Studie zu den Herausforderungen im Betreuungsalltag von Tagespflegepersonen (KatHO NRW, erhoben 2017) dargestellt wurden, machen zudem weitere Aspekte deutlich, die mit den bisherigen Regelungen praktiziert werden. KTPP berichten von gegenseitigen Besuchen durch sich vertretende KTPPs. "In dem wir uns regelmäßig treffen bei ihr und/oder bei ihr zu Hause, auf dem Spielplatz usw. Die Vertretung arbeitet ebenfalls als Tagesmutter"(ID 682) oder „Wir gemeinsame Betreuungszeiten organisieren, z. B. zusammen auf den Spielplatz gehen oder uns mit den Kindern gegenseitig besuchen" (ID497). Aber auch die Dimensionen der Vertretung werden deutlich gemacht: „ehrenamtlich alle 14 Tage kommt“ (ID 1140) oder „6 Stunden in der Woche am Gruppenleben teilnimmt. Die Bezahlung für diese Stunden ist meine Sache" (ID 1199).
Dem Antwortverhalten ist zu entnehmen, dass es jetzt schon vielschichtige Ideen der individuellen Lösungen im Vertretungsfall gibt, die zeitweise eine Flexibilisierung der Betreuung, auch bei der Vorbereitung von Vertretungssituationen, zeigt. Im Alltag sind Vernetzungen nicht nur auf der Ebene der KTPP vorhanden, sondern auch im Betreuungsalltag und –setting mit den Kindern. Der Zeit-, Personal- und Ressourceneinsatz ist dabei zwischen Ehrenamt und Anstellung organisiert.
Modelle, wie sie z. B. die Praxismaterialien für die Jugendämter vorsehen, entwickelt aus dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (vgl. BFSFJ & Frühe Chancen & DJI, 2010) wurden in der Studie zu den Herausforderungen im Betreuungsalltag nur geringfügig erwähnt, individuelle Modelle standen hier im Fokus.[5]
Neben den individuellen benannten Modellen der KTPP ist es aber begrüßenswert, dass weitere qualitative Modelle der Vertretungspraxis entstehen, erprobt und die Entstehung finanziell gefördert wird. Beispielhaft hierfür, wäre das Programm des BFSFJ Pro Kindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt, welches am 01.01.2019 gestartet ist und bis Ende 2021 gefördert wird. Ein Themenfeld greift die Vertretungsregelung mit der Fragestellung auf: Wie kann die Betreuung in der Kindertagespflege im Ausfall der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters gewährleistet werden? Durch dieses Programm werden 43 Standorte als Koordinierungsstellen zur Unterstützung bzw. Vernetzung der Tagespflegestellen eingerichtet und innovative Modelle von Arbeitsbedingungen als ein Aufgabenbereich gefördert.
Die bekannten Vertretungsmodelle stellen den Versuch dar, die KTPP als festen Bestandteil der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe zu etablieren. Dabei sind nicht nur die theoretischen Vor- und Nachteile zu betrachten, sondern die Wirksamkeit und Funktionalität ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten sowie der personellen Situation im Einzugsgebiet. Somit ist eine pauschale Favorisierung nicht möglich.
Das Stützpunktmodell-exemplarische Erörterung
Allerdings wurde in Gesprächsrunden einer Entwicklungswerkstatt Kindertagespflege[6] deutlich, dass der Wunsch nach einer zuverlässigen (finanziellen) Absicherung sowie die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund stehen sollten. Diese werden nach Meinung der dort vertretenen KTPP durch das Stützpunktmodell abgedeckt. Das Stützpunktmodell besteht aus unterschiedlichen Varianten, aber die vertretende Person verfügt über unabhängige Räume, in der sie eine gesamte Gruppe übernehmen kann. Auch hier sind Kontrakte mit mehreren KTPP möglich. Zur Beziehungsarbeit gehören regelmäßige Besuche sowohl in den Räumlichkeiten der vertretenden Person als auch Besuche durch die Vertretung bei den regulären KTPP. Möglich ist auch die Variante, dass zwei Stützpunkt Vertreter_innen pro Stützpunkt eingesetzt werden, um die zuverlässige Absicherung auch bei gleichzeitigem Mehrfachausfall zu gewährleisten. Die Vergütung kann wie beim Springermodell eine Pauschale sein plus bezahlten Zusatzstunden im Vertretungsfall oder eine festgelegte Arbeitszeit, bei der aufgebaute Minusstunden, durch die im Vertretungsfall zusätzlichen Arbeitsstunden, abgebaut werden können. Eine andere Variante ist die feste Bezahlung der Stützpunkt Vertreter_innen mit erweiterten Aufgabenbereichen.
Vorteile dieser Stützpunkte sind die zuverlässige Absicherung im Vertretungsfall (auch bei mehrfachen Ausfällen von KTPP), die Räumlichkeiten sind den Kindern bekannt und die Gruppe bleibt in der Regel als solche zusammen. Die hier zusätzlich vorhandenen Räume können in verschiedener Weise auch erweitert genutzt werden z. B. bei Elternabenden, Teamberatung, Supervision, gemeinsamen Aktivitäten etc.
Es gilt aber auch die ungünstigen Bedingungen des Modells zu betrachten und zu berücksichtigen: Denn entscheidend ist der Standort. Der Stützpunkt sollte zentral gelegen und gut erreichbar sein, für die Eltern und ihre Kinder sowie die zu vertretende KTPP. Auch die regelmäßigen Besuche im Vorfeld des Vertretungsfalles sind mit einem Mehraufwand für die KTPP verbunden, insbesondere bei regnerischen oder winterlichen Verhältnissen. Zu beachten ist weiter, auch wenn die Kinder die Einrichtung nach und nach kennen lernen, bleibt der Ortswechsel ein Risikofaktor.
Nach Meinung der Workshopbesucher_innen der Entwicklungswerkstatt[7] bietet dieses System die zuverlässigste Möglichkeit einer Vertretungspraxis (besonders wenn zwei Vertreter_innen pro Stützpunkt verantwortlich sind). Auch wenn der Standort des Stützpunktes für seine Wirksamkeit ausschlaggebend mitentscheidend ist.
Ausblick
Der quantitative Ausbau des frühkindlichen Bildungs- und Betreuungssystems ist sicherlich nach wie vor ein finanzieller Kraftakt für die BRD. Das Gute Kita Gesetz 2019 und ihre Landesvereinbarungen zur Steigerung der Qualität in den Bundesländern machen deutlich, dass ein quantitativer und qualitativer Ausbau weiterhin vollzogen werden muss. Schließlich werden vier Jahre lang 5,5 Milliarden Euro bereitgestellt.
Das persönliche Engagement und die Freude an der Ausübung des Berufs als KTPP ist auch in der Studie zu den Herausforderungen im Betreuungsalltag deutlich geworden. Die KTPP beschreiben ihren Beruf als innerlich befriedigend. Besonders betont wird die individuelle Betreuungsmöglichkeit eines jeden Kinds: "der individuelle Umgang mit jedem Kind, das (sic!) ich die Möglichkeit habe frei zu entscheiden was gerade nötig und machbar ist" (ID-622) steht bei vielen KTPP im Vordergrund.
Jedoch können strukturelle Rahmenbedingungen wie die schwierigen Grundvoraussetzungen im Vertretungsfall, die finanziellen Regelungen der Eingewöhnung sowie die geringe persönliche Absicherung (Versicherungsmöglichkeiten), auf eingeschränkte finanzielle Verdienstmöglichkeiten schließen, welche als hemmende Faktoren gewertet werden diesen Beruf zu ergreifen oder weiterzuführen. Das Empfinden von Anstrengung und wenig gesellschaftliche Anerkennung ist hier hinzukommend zu nennen, die als hemmend benannt und erlebt werden. Die geringfügige Tendenz der sinkenden Zahlen der Betreuungspersonen im Bereich der KTP können als Indiz für diese Hemmnisse gesehen werden, dass weniger (vor allem) Frauen bereit sind, diesen Beruf unter den gegebenen Bedingungen weiter auszuüben (vgl. Hamacher & Biedenbach, 2018. S. 96, Teil 1). Es sind aber weitere Forschungen nötig, um diese tendenzielle sinkende Zahl der Betreuungspersonen einsortieren zu können.
Literatur
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (2005): Tagesbetreuungsausbaugesetz. Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. www.bmfsfj.de. Abgerufen am 02.03.2020.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2005): Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz.wwwbgbl.de. Abgerufen 02.03.2020.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.). (2007). Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Berlin: BT-Drucksache 16/6100I). www.bmfsfj.de. Abgerufen am 08.07.2013.
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (2008): Kinderförderungsgesetz. www.bmfsfj.de. Abgerufen am 02.03.2020.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend & Frühe Chancen & Deutsches Jugend Institut (2010): Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege. Praxismaterial für die Jugendämter, Nr.4, Oktober 2010. www.dji.de. Abgerufen am 27.02.2020.
Destatis (2017): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2017. www.destatis.de. Abgerufen am 02.1.2018.
Destatis (2019): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2019, erschienenen am 26.09.2019. www.destatis.de. Abgerufen am 21.11.2019.
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