Zitiervorschlag

Kindesvernachlässigung und -misshandlung. Problembeschreibung und Hinweise zur Gefährdungseinschätzung

Beate Galm und Sabine Herzig

 

Kinder und Jugendliche haben wie alle Menschen ein Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit - dies formuliert das Grundgesetz in Artikel 2. Auch im Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) von 1989 sind zahlreiche Bedürfnisse und Rechte von Kindern beschrieben, zu deren Sicherstellung sich die Bundesrepublik Deutschland durch die Ratifizierung im April 1992 völkerrechtlich verpflichtet hat. Artikel 19 des internationalen Übereinkommens legt fest, dass "das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen" ist.

1. Formen der Gewalt gegen Kinder

Im Folgenden wird ein Überblick über die verschiedenen Formen der Gewalt gegen Kinder gegeben, die von Eltern/ Erziehungsberechtigten oder Dritten ausgeübt werden können.

Kindesvernachlässigung ist das andauernde oder wiederholte Unterlassen fürsorglichen Handelns, das zu erheblichen Beeinträchtigungen der physischen und/oder psychischen Entwicklung des Kindes führt oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen beinhaltet.

Unterschieden wird zwischen

(vgl. Sullivan 2000).

Psychische (emotionale, seelische) Kindesmisshandlung liegt vor, wenn ein Kind andauernd oder wiederholt

wird und somit eine gesunde psychische und/oder physische Entwicklung des Kindes gefährdet ist (Garbarino et al. 1986).

Unter physischer (körperlicher) Kindesmisshandlung können alle Handlungen verstanden werden, die durch Anwendung von körperlicher Gewalt (Schlagen, Schütteln von Kleinstkindern, Wegschleudern, Verbrennen, Würgen, Vergiften etc.) vorhersehbar zu physischen oder psychischen Beeinträchtigungen des Kindes und seiner Entwicklung führen oder führen können.

Wie bei den anderen Formen der Gewalt auch ist diese Definition nicht allgemeingültig und ausschließlich zu verstehen. Vielmehr werden in der Fachwelt Debatten geführt, die sich insbesondere auf folgende Fragen beziehen: Inwieweit wird nur bei eingetretenen oder bereits bei drohenden Schädigungen von körperlicher Misshandlung gesprochen? Finden nur körperliche oder auch psychische Verletzungen Berücksichtigung? Muss eine absichtliche Handlung vorliegen oder wird auch fahrlässige Gewaltanwendung als Kindesmisshandlung gewertet? Inwieweit bilden religiöse oder kulturelle Praktiken, z.B. männliche Beschneidung, eine Ausnahme? (vgl. Kindler 2006a).

Sexuelle Kindesmisshandlung ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen seinen Willen vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund seines körperlichen, psychischen und kognitiven Entwicklungsstandes nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen (Bange/ Deegener 1996).

In engeren Definitionen werden nur Handlungen mit eindeutig als sexuell identifizierbarem, direktem Körperkontakt mit dem Opfer zur sexuellen Bedürfnisbefriedigung des Täters als sexueller Missbrauch bezeichnet. Weite Definitionen (s.o.) umfassen darüber hinaus sexuelle Handlungen mit indirektem Körperkontakt (z.B. durch Kleidungsstücke) sowie ohne Körperkontakt, etwa Exhibitionismus. Aufgrund der schädigenden Auswirkungen, die auch diese Formen sexuellen Missbrauchs nach sich ziehen können, finden sich in der Kinder- und Jugendhilfe vorrangig weite Definitionen (vgl. Unterstaller 2006a).

2. Verbreitung

Seriöse Aussagen zum Ausmaß der Kindesvernachlässigung sowie der psychischen Kindesmisshandlung in Deutschland können bislang nicht getroffen werden. Repräsentative Studienergebnisse fehlen, wären jedoch im Hinblick auf die Prävention und Hilfeplanung dringend notwendig. Die derzeitige Befundlage, die sich nur auf Schätzungen und wenige nicht-repräsentative Daten stützt (Überblick in Deegener 2005), legt jedoch die Vermutung nahe, dass Kindesvernachlässigung die mit Abstand häufigste Gefährdungsform der im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bekannt werdenden Fälle darstellt. Diese Aussage wird in ihrer Tendenz auch dadurch untermauert, dass sich die Situation in anderen westlichen Industrienationen ähnlich gestaltet.

Exemplarisch veranschaulichen die Ergebnisse des Forschungsprojekts "Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz" (Münder et al. 2000) diese Aussage. Hier nennen Fachkräfte der Jugendämter bei Anrufung des Gerichts in fast zwei Drittel (65,1%) aller Fälle Kindesvernachlässigung als Gefährdungsmerkmal. In jedem zweiten Fall (50%) wird sie als zentrale Gefährdungskategorie angesehen (1). Über ein Drittel (35,2%) der betroffenen Kinder ist weniger als drei Jahre alt.

Besser erfasst ist das Ausmaß an körperlicher Erziehungsgewalt, obgleich auch diesbezüglich umfassende repräsentative Ergebnisse fehlen. Die vorliegenden Untersuchungen (Überblick in Deegener 2005) sprechen dafür, dass die Mehrheit der Eltern zumindest minderschwere Formen physischer Erziehungsgewalt, etwa leichte Ohrfeigen oder einen Klaps, anwendet. Pfeiffer und Wetzels (1997) gehen unter Einbezug seltener und leichterer körperlicher Gewalt davon aus, dass etwa 70% bis 80% aller Kinder physische Erziehungsgewalt erfahren. Das entspricht auch dem Resultat der jüngsten vorliegenden Studie von Bussmann (2002, 2003, 2005) (2). Gleichwohl stellt für über 90% der im Jahr 2005 befragten Eltern eine gewaltfreie Erziehung ihr Ideal dar (Bussmann 2005). In einer Zusammenfassung von Studienergebnissen zieht Engfer (2005) den Schluss, dass 10% bis 15% der Eltern schwerwiegendere und häufigere körperliche Bestrafungen anwenden.

Auch zum Ausmaß sexueller Kindesmisshandlung liegen für Deutschland kaum repräsentative Ergebnisse vor. Eine Untersuchung von Wetzels (1997) (3) kommt zu dem Schluss, dass ca. 7% der Männer und ca. 18% der Frauen in Deutschland von sexueller Gewalt in der Kindheit betroffen sind. Je nachdem, welche Definitionen zugrunde gelegt wurden, schwanken die Zahlen zur Verbreitung sexuellen Missbrauchs bei weiteren Studien in westlichen Industrienationen zwischen 7% und 36% bei betroffenen Frauen und zwischen 3% und 19% bei betroffenen Männern (Finkelhor 1998). Aufgrund des Vergleichs von nationalen und internationalen repräsentativen und nicht-repräsentativen Befragungen gehen Bange und Deegener (1996) davon aus, dass jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder zwölfte Junge in Deutschland von sexueller Gewalt betroffen ist.

Sexuelle Misshandlung findet zwar häufiger im außerfamilialen Kontext statt, als dies bei den anderen Gewaltformen der Fall ist. Doch ist auch bei sexuellen Übergriffen der Täter seinem Opfer eher selten unbekannt. Oftmals handelt es sich um einen Verwandten oder Bekannten des Kindes (4).

3. Folgen

Die Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern kann die emotionale und kognitive Entwicklung erheblich beeinträchtigen und körperliche Schädigungen bis hin zum Tod nach sich ziehen. Das Ausmaß der Folgen hängt weniger von der Form der Gewalt gegen Kinder ab als vielmehr von der Dauer und Schwere des Vernachlässigungs- bzw. Misshandlungsgeschehens sowie von Überlappungen verschiedener Gefährdungsarten (5). Häufig müssen Kinder nicht nur eine, sondern mehrere Gewaltformen erleben. Multiple Gefährdungslagen sowie zusätzliche Belastungen (6) und besonders ungünstige Lebensumstände können ursächliche Schädigungswirkungen von Vernachlässigung oder Misshandlung erheblich verstärken.

Die Folgen gestalten sich je nach Art und Ausprägung der Kindeswohlgefährdung im Kontext mit der weiteren Lebensrealität vielfältig. Zusammenhänge sind belegt zwischen Vernachlässigung bzw. Misshandlung und problematischen Bindungsbeziehungen, einer Beeinträchtigung der Interessens- sowie kognitiven Entwicklung (Schulleistungsprobleme), geringem Selbstwertgefühl, psychischen Störungen (aggressive, dissoziale Verhaltensauffälligkeiten, Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen, Sucht etc.) und gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.B. Behinderungen insbesondere nach Schütteltraumata) (7).

Unter welchen Langzeitfolgen die Betroffenen im Einzelfall leiden, hängt von den individuellen Belastungen, aber auch Ressourcen (8) ab, die in ihrem Zusammenwirken manche Problemlagen abfedern und eine positive Entwicklung begünstigen können. Ressourcen können Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung belastender Entwicklungsbedingungen unterstützen, wenngleich schädigende Wirkungen schwerwiegender Gewalterfahrungen in der Regel nicht aufgefangen werden können (Lillig 2006).

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig das frühzeitige Erkennen von Risiko- und Gefährdungslagen für Kinder ist, die von Misshandlung und Vernachlässigung bedroht oder bereits betroffen sind.

4. Vernachlässigungs- und Misshandlungsrisiken

Um Gewalt gegen Kinder möglichst präventiv entgegenzuwirken, ist eine frühzeitige Risikoeinschätzung hilfreich. Risikofaktoren erhöhen weniger für sich genommen als vielmehr in ihrer Kumulation und in ihrem Zusammenspiel die Wahrscheinlichkeit für Vernachlässigung und Misshandlung. In einer Längsschnittstudie von Brown et al. (1998) steigt das Risiko für Misshandlung und Vernachlässigung bei einem Schwellenwert von drei und mehr Risikofaktoren von unter 10% auf knapp 25%. Doch nicht nur die Anzahl, sondern auch die Gewichtung der Faktoren ist bei einer Risikoeinschätzung zu berücksichtigen.

(Forschungsübersichten zu Gefährdungsrisiken in Connell-Carrick 2003, Righthand et al. 2003, Black et al. 2001, Schumacher et al. 2001).

Bezüglich sexuellen Missbrauchs lassen sich kaum gesonderte Risikofaktoren benennen. In zwei Längsschnittstudien kristallisierten sich vor allem eine geringere Fürsorge für das Kind (Fergusson et al. 1996) sowie wenig emotionale Unterstützung durch die Mutter (Pianta et al. 1989) heraus. Wurde ein Kind bereits Opfer sexuellen Missbrauchs, muss die Wahrscheinlichkeit einer Reviktimisierung, aber auch einer Gefährdung von Geschwisterkindern eingeschätzt werden.

5. Hinweise zur Gefährdungseinschätzung

Je frühzeitiger Vernachlässigung und andere Misshandlungsformen erkannt werden, desto eher bietet sich die Chance, nicht erst zum Zeitpunkt einer akuten Krise zu reagieren, wenn die Folgen bereits gravierend sind. Ob und in welchem Ausmaß jedoch das Wohl des Kindes gefährdet ist, lässt sich oftmals weder problemlos noch zweifelsfrei feststellen. Um sich ein möglichst zutreffendes Bild von der Situation des Kindes und seiner Familie machen zu können, ist eine umfassende Gefährdungseinschätzung notwendig. Dabei sind mehrere prozess- und kriterienorientierte Dimensionen zu beachten und etwa folgende Fragen zu klären:

  • Welchen Risiken ist ein Kind ausgesetzt?
  • Welche Ressourcen stehen zur Verfügung?
  • Inwieweit werden die kindlichen Bedürfnisse erfüllt?
  • Inwieweit nehmen Eltern oder Dritte ihre Erziehungsaufgabe wahr?
  • Welche Symptome und Fehlentwicklungen liegen aufgrund der Vernachlässigung bzw. Misshandlung vor?
Ausführliche Informationen zur Gefährdungseinschätzung sowie Prüfbögen stehen online im Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst unter www.dji.de/asd bzw. www.dji.de/izkk zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund der Gesetzesnovellierung des SGB VIII, insbesondere der Konkretisierung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a), steigt derzeit das Bewusstsein für die Notwendigkeit entsprechenden Fachwissens und somit das Angebot im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Zudem werden verschiedenste Verfahren zur Gefährdungseinschätzung entwickelt. Dabei ist unbedingt auf Qualität zu achten und in der Praxis zu berücksichtigen, dass es in Deutschland bislang an validen Instrumenten mangelt.

Im Rahmen einer Falleinschätzung sind jedoch nicht nur fundierte Verfahren sowie Fachwissen gefragt. Die Fachkraft ist bei der Kontaktgestaltung mit der Familie mit ihrer ganzen Empathie und Sensibilität gefordert, um sie für eine vertrauensvolle, konstruktive Zusammenarbeit zu gewinnen. Hierin liegt die beste Voraussetzung, um ein Kind zu schützen und zu unterstützen. Dagegen kann unqualifiziertes Vorgehen den Zugang zur Familie verbauen und das Implementieren von Hilfen erschweren.

Können Eltern und Kind jedoch nachhaltig erreicht werden und stehen geeignete Hilfen zur Verfügung, bleibt dem Kind viel Leid erspart.

Anmerkungen

  1. In folgender Häufigkeit werden weitere Gefährdungslagen als zentrales Gefährdungsmerkmal angegeben: seelische Misshandlung 12,6%, körperliche Misshandlung 6,6%, sexueller Missbrauch 7,9%, Autonomiekonflikte 5,7%, Eltern-Konflikte 4,1%, Sonstiges 7,9%, keine Angaben 5,3%.
  2. Bussmann führte in den Jahren 2001/2002 und 2005 eine Untersuchung zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung (§ 1631 Absatz 2 BGB) durch und verglich die Ergebnisse mit Studienergebnissen aus den Jahren 1992 bis 1996. Im Jahr 2002 berichteten beinahe 70% der Jugendlichen von leichten Ohrfeigen (im Jahr 1992 über 81%).
  3. Wetzels (1997) legte in seiner retrospektiven Befragung verschiedene (enge und weite) Definitionen zugrunde. Die genannten Zahlen schlossen alle Formen sexueller Gewalt gegen Kindern mit ein.
  4. Nach Wetzels (1997) stammen ca. 75% der Täter aus dem familialen oder sozialen Umfeld des Kindes.
  5. Eine Reihe von Untersuchungen zu allen Gewaltformen zeigen Dosiseffekte auf. Bezüglich Vernachlässigung siehe etwa Kinard 2004, zu physischer Misshandlung Thornberry et al. 2001, zu psychischer Misshandlung Bifulco et al. 2002, Edwards et al. 2003, zu sexuellem Missbrauch Forschungsübersicht von Kendall-Tackett et al. 1998. Ausgeprägte negative Effekte finden sich beim Zusammenwirken verschiedener Gefährdungsformen bzw. bei multiplen Gefährdungslagen z.B. bei Bifulco/ Moran 1998, Bagley/ Mallick 2000, Edwards et al. 2003.
  6. Belege hierfür finden sich für verschiedene Belastungen. Folgende Zusammenhänge seien exemplarisch beschrieben: Kinder, die hinsichtlich ihrer körperlichen Entwicklung besonders verletzlich schienen, z.B. Frühgeborene, zeigten besonders negative Effekte von Vernachlässigung (Mackner et al. 1997, Strathearn et al. 2001). Nach sexueller Misshandlung entwickeln Kinder im Mittel schwerwiegendere Symptome bei geringem emotionalen Rückhalt in der Familie - etwa Eltern, die verleugnend, ablehnend oder gar bestrafend reagieren (Unterstaller 2006b).
  7. Übersichten zum Forschungsstand über die Folgen physischer Kindesmisshandlung finden sich u.a. bei Kolko 2002. Im Verhältnis zur physischen Misshandlung deutlich weniger, jedoch zur psychischen Misshandlung wesentlich mehr Ergebnisse liegen zu den Auswirkungen von Kindesvernachlässigung vor. Einen Forschungsüberblick bieten u.a. Hildyard/ Wolfe 2002.
  8. Die Resilienzforschung belegt, dass verschiedene Ressourcen in ihrem Zusammenwirken die psychische Widerstandsfähigkeit des Kindes gegenüber biologischen, psychologischen und psychosozialen Entwicklungsrisiken, etwa Misshandlung und Vernachlässigung, steigern können. Zu den personalen Ressourcen zählen u.a.: mindestens eine stabile Bezugsperson, die Vertrauen und Autonomie fördert, Problemlösefertigkeiten, hohe Sozialkompetenz, Selbstwirksamkeitsüberzeugung, positive Interessen. Soziale Ressourcen im familialen und außerfamilialen Umfeld umfassen z.B. ein angemessenes Erziehungsverhalten, Stabilität und konstruktive Kommunikation in der Familie, ein unterstützendes soziales Netzwerk sowie Ressourcen auf kommunaler Ebene (Angebote der Betreuung und Förderung von Kindern etc.). Zusammenfassend siehe Wustmann 2005.
  9. Zwar wachsen Kinder, deren Gefährdung bekannt wird, mehrheitlich in Einkommensarmut auf (vgl. Münder et al. 2000), und der überwiegende Teil vernachlässigter Kleinkinder entstammt Familien mit niedrigem sozioökonomischen Status (von Hofacker 2000). Der Umkehrschluss ist jedoch nicht zu ziehen. Die Zahl der von relativer Armut betroffenen Familien ist sehr groß, und die meisten betroffenen Familien vernachlässigen oder misshandeln ihre Kinder selbstverständlich nicht. Ausgeprägte ökonomische Deprivation erhöht jedoch das Vernachlässigungsrisiko. Unbestritten ist, dass sich nicht nur absolute, sondern auch relative Armut negativ auf die kindliche Entwicklung auswirkt. Erwähnt sei auch, dass eine Gefährdung von Kindern aus wohlhabenden Verhältnissen, etwa eine emotionale Vernachlässigung, kaum im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe bekannt wird.
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In: Klax International GmbH: Das Kita-Handbuch.

https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/kinder-mit-besonderen-beduerfnissen-integration-vernetzung/kindeswohlgefaehrdung/1732/