×

Zitiervorschlag

Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder

Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe

 

Die Auseinandersetzungen über die Funktionen, den Stellenwert und die Umsetzung des Bildungsauftrages in Tageseinrichtungen für Kinder ziehen sich wie ein roter Faden durch die institutionelle Geschichte der Tageseinrichtungen. Der spezifische Auftrag von Tageseinrichtungen für Kinder, Bildung, Erziehung und Betreuung zu gewährleisten, ist geprägt durch eine ganzheitliche Herangehensweise, die auf verschiedene Art und Weise verwirklicht werden kann. Unterschiedliche Ansätze sind von gleichrangiger Bedeutung, sofern sie prinzipiell dem gleichen Bildungsziel verpflichtet sind.

Die Diskussion über den Bildungsauftrag in Tageseinrichtungen für Kinder wurde nicht erst durch die Ergebnisse der PISA-Studie ausgelöst, sondern durch diese verstärkt. Das Bundesjugendkuratorium hat in seiner Streitschrift bereits vor der Veröffentlichung der PISA-Studie auf die Bedeutung von Bildungsprozessen in der Jugendhilfe hingewiesen und einen umfassenden Bildungsauftrag formuliert. Auch der 11. Kinder- und Jugendbericht mit seiner Pointierung "Öffentliche Verantwortung für eine Kultur des Aufwachsens" hat die Notwendigkeit aufgezeigt, sich der Bedeutung und der Wirkung von Bildungsprozessen in Tageseinrichtungen für Kinder zu vergewissern.

Die bildungs- und sozialpolitische Funktion der Tageseinrichtungen ist fachlich unstrittig. Die Tageseinrichtungen selbst müssen sich aber zunehmend die Frage stellen, wie sie Bildungsprozesse gestalten bzw. herausfordern und begleiten können. Hierzu bedarf es einer breiten und verbindlichen Unterstützung. Zur Zeit wird jedoch, wie überall, das Thema Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder durch die anhaltende Finanzkrise der öffentlichen Haushalte überlagert. So können innovative Ansätze jedweder Art, oft nur in zeitlich befristeten Modellprojekten erprobt, jedoch nicht in die Fläche umgesetzt werden.

Die Ergebnisse der PISA-Studie sowie der 11. Kinder- und Jugendbericht, die Ergebnisse des Forums Bildung und die Streitschrift des Bundesjugendkuratoriums kommen, wenn auch aus unterschiedlicher Perspektive, im Kern zu gleichen Ergebnissen. Sie heben die Bedeutung der frühen Bildungsförderung im Elementarbereich hervor und reklamieren eine bessere Umsetzung. Dabei ist jedoch für die Tageseinrichtungen für Kinder weder von einem schul- noch leistungsorientierten, sondern von einem eigenständigen Bildungsbegriff auszugehen, bei dem die Selbstbildung der Kinder im Mittelpunkt steht. Die AGJ spricht sich gegen eine Wiederaufnahme der Vorschulpädagogik der siebziger Jahre sowie gegen eine Reduzierung des Bildungsauftrages auf bestimmte Altersstufen aus. Der Bildungsauftrag bezieht sich auf das gesamte Feld der Tageseinrichtungen für Kinder.

Die AGJ hat sich stets in der Qualitäts- und Bildungsdebatte engagiert, unter anderem durch ihren Workshop zur Qualitätsdiskussion in Tageseinrichtungen für Kinder - Einführung und Praxiserfahrungen (3. Dezember 1998 in Königswinter), an dem Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus dem Praxisfeld der Kindertageseinrichtungen beteiligt waren, durch die Beteiligung an der Formulierung der Leipziger Thesen und zuletzt durch die Fachtagung "Kindertagesstätten zahlen sich aus" (22./23.10.2002 in Berlin).

1. Bildung von Anfang an - für alle

Bildung ist ein lebenslanger Prozess. Von den Tageseinrichtungen für Kinder initiierte Bildungsprozesse können als gelungen betrachtet werden, wenn sie die Breite der mitgebrachten Anlagen des Kindes für gesellschaftlich legitimierbare und zukunftsfähige Themen ausschöpfen, das heranwachsende Kind in Beziehungen wechselseitiger Anerkennung sozial verankern und Entwürfe für ein aktives und an individuellen Glückserwartungen orientiertes Leben ermöglichen. Bildung wird für die nachwachsende Generation von zentraler Bedeutung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sein.

Aktuelle Ergebnisse der Neuro-Wissenschaft (Hirnforschung) und der Entwicklungspsychologie definieren Bildung als aktiven Prozess jedes Individuums zur "Aneignung von Welt" (im Humboldt'schen Sinne). Kinder übernehmen nicht einfach Bildungsinhalte, die Erwachsene ihnen zu vermitteln versuchen, sondern wählen aus, was für sie von Bedeutung ist. Sie konstruieren sich ihr eigenes Bild von der Welt (wie jeder Erwachsene auch). Grundlage für ihre Konstruktionsleistungen sind die Erfahrungen, die sie in Beziehung mit den Menschen und Dingen ihrer nächsten Umgebung machen. Der soziale Kontext und die vorfindbaren Erfahrungsräume bieten Anregungen. Insofern ist Bildung nicht nur ein individueller, sondern auch ein sozialer Prozess, an dem u.a. auch die Eltern, die Fachkräfte, die anderen Kinder und weitere Personen aktiv beteiligt sind. Die zentrale Verantwortung von Erwachsenen bezieht sich auf die Gestaltung der Umwelt des Kindes und die Gestaltung der Interaktion mit dem Kind. Bildung wird damit als ko-konstruktiver Prozess verstanden, der unter Mitwirkung des familiären, kulturellen und ethnischen Hintergrundes des Kindes erfolgt.

2. Bildung ist mehr als Lernen

Bildung ist der umfassende Prozess der Entwicklung und Entfaltung derjenigen Fähigkeiten, die Menschen in die Lage versetzen, zu lernen, Leistungspotenziale zu entwickeln, zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zu gestalten.

Der Bildungsbegriff kann im einzelnen gefüllt werden durch:

  • die Ausgestaltung und Differenzierung emotionaler Kräfte als Grundlage zum Aufbau von sozialen Beziehungen
  • die Entwicklung der Gefühle sowie die Nutzung der Fantasie
  • die Ausdifferenzierung sozialer Kompetenzen als Grundlage von Bildungsprozessen
  • die Fähigkeit des Kindes, mit Belastungen, Übergängen, Veränderungen und Krisen so umzugehen, dass es darin Herausforderungen erblickt und seine Kräfte mobilisiert, die ihm eine erfolgreiche Bewältigung ermöglichen
  • den Erwerb von Lernkompetenzen und die Organisation von Lernprozessen, Methoden, die nicht nur das Lernen selbst fördern, sondern auch das Lernen des Lernens
  • Körpererfahrung durch Bewegungsvielfalt, -geschick und -freude, der Zusammenhang von Bewegung, Wahrnehmung und Denkentwicklung
  • die (Aus)Formung der Sinne als Grundlage für differenzierte und sensible Wahrnehmung
  • die Weiterentwicklung und Stärkung der Fähigkeiten wie z.B. Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnis und Kreativität sowie der Problemlöse- und Orientierungsfähigkeit
  • die Nutzung und Weiterentwicklung kreativer Gestaltungs-, Ausdrucks- und Darstellungsformen wie in Kunst und Handwerk
  • der Aufbau einer Beziehung zur Natur und Umwelt
  • die Ausdifferenzierung des Verständnisses von alltäglichen Sachzusammenhängen
  • die Ausdifferenzierung der Sprach- und Kommunikationsfähigkeit
  • das Interesse an und die Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Schriftzeichen für die Kommunikation
  • das Interesse an mathematischen und naturwissenschaftlichen Zusammenhängen; Kompetenz im Umgang mit Medien und neuen Technologien
  • die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln und für Angelegenheiten der Gruppe.

3. Bildung als Teil der Jugendhilfe

Kindertageseinrichtungen sind Bildungsstätten, denn sie haben laut Gesetz (KJHG) einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag (§ 22 Abs. 2). Allerdings ist nicht im Einzelnen festgelegt, wie dieser Auftrag zu verwirklichen ist und welche Bedingungen zu schaffen sind, um Bildungsprozesse von Kindern zu unterstützen. Ungenügende Rahmenbedingungen stehen der Aufgabe im Wege, gute Voraussetzungen für Bildungsprozesse von Kindern zu schaffen. In der Ausbildung von Erziehern und Erzieherinnen ist dieses Verständnis von Bildung noch nicht genügend verbreitet, so dass ein erheblicher Nachholbedarf besteht, dieses Bild vom Kind, von Entwicklung und von Lernen als Grundlage für die Bildungsprozesse der Auszubildenden zu machen.

  • Tageseinrichtungen für Kinder leisten einen erheblichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Durch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§ 5 KJHG) kann eine fruchtbare Kooperation bei der gemeinsamen Bildung, Erziehung und Betreuung erfolgen.
  • Gemäß des Auftrags der Jugendhilfe zur Verbesserung der Lebensbedingungen von jungen Menschen (§ 1, Abs. 3 KJHG) gehört die aktuelle Analyse von gesellschaftlichen Entwicklungen zu ihren Aufgaben. Eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen insbesondere bei der Vorbereitung von Übergängen der Kinder, wie z.B. von der Tageseinrichtung in die Schule, ist selbstverständlich.
  • In diesem Zusammenhang werden Bildungsziele permanent reflektiert und ggf. aktualisiert. Situationsanalysen sind Grundlage für die Planung und Ausgestaltung von Angeboten.
  • Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse werden bei der Konzept(weiter)entwicklung berücksichtigt.

4. Chancengleichheit durch den Besuch von Tageseinrichtungen für alle Kinder

Das Ziel der Chancengleichheit, hat auch immer mit Gerechtigkeit zu tun. Um Chancengleichheit herzustellen, ist ein Rahmen nötig, der einen Ausgleich der mitgebrachten Benachteiligungen ermöglicht und fördert.

  • Benachteiligung wird frühzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen werden eingeleitet.
  • Kinder von Zuwanderern und Zuwanderinnen eigenen sich die deutsche Kultur an und deutsche Kinder lernen andere Kulturen kennen.
  • Kindern wird die Vielfalt von Lebens- und Kommunikationsformen vermittelt.
  • Kinder lernen, sich mit Kindern und auch Erwachsenen auseinander zu setzen.
  • Kinder mit Behinderungen müssen ebenso wie gesunde Kinder eigene Bildungserfahrungen machen können. Dazu braucht es eine Umgebung, die Integration und gezielte Förderung ermöglicht.
  • Mädchen und Jungen werden in der Entwicklung ihrer Geschlechtsrollenidentität gleichermaßen begleitet und unterstützt. Eine differenzierte Sicht auf die soziale Geschlechtsrolle ohne Festlegung auf ein einengendes Verständnis von Frauen- und Männerrollen (Gender Mainstreaming) wird als integrales Prinzip gesehen und insbesondere in der Sozial- und Sexualerziehung berücksichtigt.

5. Methodische Umsetzung der Bildungsinhalte

Der spezifische Auftrag an Bildung in Tageseinrichtungen erfordert entsprechende Methoden und Prinzipien:

  • Ausgangspunkt ist die individuelle Entwicklungs- und Lerngeschichte jedes Kindes.
  • Bildungsinhalte liegen in den aktuellen Interessen und Bedürfnissen der Kinder.
  • Unterschiedlich begabte Kinder haben Raum für ihre individuellen Bildungswege.
  • Die Bildungsaktivitäten der Kinder müssen beobachtet werden, um daraus Anregungen für ihre individuelle Unterstützung ableiten zu können.
  • Lernsituationen ergeben sich aus dem Lebenszusammenhang und lassen sich nicht nach Entwicklungsbereichen unterteilen (ganzheitliche Bildung).
  • Bildung erfolgt handlungs- und anschauungsbezogen und in Interaktion mit anderen (Kindern und Erwachsenen).
  • Die Erwachsenen tragen die Verantwortung für entwicklungs- und kompetenzfördernde Interaktionen und Raumgestaltung.
  • Tageseinrichtungen für Kinder haben Werkstattcharakter, der den Forschergeist und die Experimentierfreude von Kindern unterstützt und selbständige Erkundungen ermöglicht.
  • Die selbstständige Bewältigung des Alltagslebens ist zentrales Element von Bildung in Tageseinrichtungen.
  • Methodisch kommt dem Spiel eine Schlüsselrolle zu: Das Kind setzt sich im Spiel mit seiner Umwelt auseinander und lernt die Realität zu bewältigen.
  • Anregung, Herausforderung und Förderung sowie Entspannungs- und Ruhepausen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und den individuellen Bedürfnissen und Interessen des Kindes gerecht werden.

6. Bildung verlangt Professionalität

Was in der aktuellen Bildungsdebatte von Erziehern und Erzieherinnen gefordert wird, muss in der Fachausbildung verankert sein. Wissenschaftliche Erkenntnisse müssen sich schneller in Ausbildungen widerspiegeln. Es genügt nicht, den neuen Bildungsbegriff als Lehrinhalt aufzunehmen, sondern die gesamte Ausbildungssituation muss sich mehr auf die aktive Aneignung von Bildungsinhalten einstellen. Erzieher und Erzieherinnen, die selbst nicht eine Würdigung von individuellen Bildungswegen erfahren haben und nicht gelernt haben, eigene Interessen auszubilden, werden ohne Unterstützung kaum in der Lage sein, die neuen Anforderungen an Bildung in Tageseinrichtungen umzusetzen und Kinder in ihren Ko-Konstruktionsprozessen bei ihrer Aneignung der Welt angemessen zu unterstützen.

Fachberatung und Fortbildung sind wesentliche Voraussetzungen, um den Bildungsauftrag in den Tageseinrichtungen für Kinder zu realisieren. Die bisherige Trennung zwischen Wissenschaft/ Forschung - Ausbildung - Praxis muss durchbrochen werden. Die AGJ fordert die Bundesregierung auf, hierzu Modellversuche durchzuführen, die herkömmliche und neue Ausbildungswege miteinander verbinden und die Kooperation von Forschung, Aus- und Weiterbildung und Praxis institutionalisieren.

Schlussfolgerungen

1. Die Ergebnisse der nationalen Qualitätsinitiative sind in einen konkreten Rahmen zu fassen. Das pädagogische Personal benötigt einen Orientierungsrahmen zu den Bildungs- und Erziehungsinhalten. Hierzu müssen sich die freien und öffentlichen Träger der Tageseinrichtungen für Kinder verständigen.

2. Die Träger müssen die Bildungsqualität in den Tageseinrichtungen offensiv steuern. Die Einrichtungen sind entsprechend zu unterstützen.

3. Aus Sicht der AGJ ist ein bundesweites und trägerübergreifendes Bündnis notwendig, das entsprechende Umsetzungsschritte plant und Empfehlungen für die Umsetzung vorbereitet und verbindlich verabschiedet. Die AGJ unterstützt den geplanten Bildungs- und Betreuungsgipfel der Bundesregierung mit Ländern, Kommunen, freien Trägern und Unternehmen.

4. Tagesstätten für Kinder sollen als Orte für Angebote der Eltern- und Familienbildung zur Verfügung stehen. Sie stehen dabei in der Mitverantwortung, die fachlichen und inhaltlichen Angebote zu gestalten und zu koordinieren. Dies geht weit über die bisher übliche Elternarbeit hinaus. Um dieses Ziel mittelfristig umzusetzen, bedarf es der rechtlichen Verankerung in den Kindergarten/ Kindertagesstättengesetzen. Zugleich müssen die Erzieherinnen durch entsprechende Aus- und Fortbildung in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe erfüllen zu können.

5. Im Kontext der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Eltern sollte die Entwicklungs- und Bildungsplanung für die Kinder mit den Eltern abgestimmt werden. Entwicklungsprozesse der Kinder müssen dokumentiert und die Bildungsarbeit der Einrichtung evaluiert werden.

6. Eine sozialräumliche und lebensweltorientierte Bildungsarbeit in Tageseinrichtungen ist zu unterstützen. Die Übergänge für die Kinder in die institutionelle Bildung im Bereich der Schule sind zu erleichtern. Dabei wird der Impuls zur Klärung von der Schule als aufnehmende Institution zu erwarten sein.

7. Finanzielle Ressourcen sind entsprechend fachlicher Standards zur Verfügung zu stellen. Die derzeitige Situation der Länder und Kommunen ist alarmierend, darf aber nicht dazu führen, die notwendige bildungspolitische Schwerpunktsetzung in Frage zu stellen.

8. Der absehbare Mangel an Erzieherinnen und Erziehern bei einem weiteren Ausbau des Platzangebots für Kinder unter drei Jahren macht ein Personalentwicklungskonzept dringend notwendig.

9. Die Veränderungen der inhaltlichen Gestaltung des gesetzlich verankerten Bildungsauftrages muss selbstverständlich mit einer grundlegenden inhaltlichen und strukturellen Reform der Erzieherinnenausbildung verknüpft werden sowie angemessene Fortbildungsmöglichkeiten für Erzieherinnen gewährleisten. Der 11. Kinder- und Jugendbericht hat hierzu entsprechende Aussagen gemacht.

Ein anspruchsvolles Bildungssystem muss im frühkindlichen Bereich ansetzen. Dies zeigen im europäischen Kontext die Länder, die in den letzten Jahren die Bedeutung der Pädagogik der frühen Kindheit erkannt haben (vgl. z.B. die Ergebnisse der OECD-Studie 1998-2000 "Starting Strong" über Systeme der Kindertagesbetreuung und frühkindlichen Bildung in 12 Ländern). Tageseinrichtungen für Kinder sind Lernorte - aber keine vorgezogene Schule. Kinder brauchen verlässliche Beziehungen zu Erzieherinnen und Erziehern und vertraute Orte, um ihr Sozialverhalten, die emotionalen und kognitiven Fähigkeiten zu entfalten. Hier beginnen Integration und die Verwirklichung von Chancengleichheit. Tageseinrichtungen für Kinder bieten die bestmögliche Voraussetzung für eine sozialräumliche und lebensweltorientierte Bildungsarbeit. Tageseinrichtungen für Kinder sollen dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Die Orientierung an der Lebenslage und den Bedürfnissen der Kinder erfordert eine "Pädagogik der Vielfalt". Kindertagesstätten sind als Einrichtungen der Jugendhilfe gut geeignet, den Bildungsauftrag zu verwirklichen.

Anmerkung

Die Stellungnahme wurde vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe am 26./27.11.2002 in Berlin verabschiedet. Quelle: http://www.agj.de/pdfs/bildung2.pdf