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Zitiervorschlag

Bildung fängt im frühen Kindesalter an

Jugendministerkonferenz

 

Beschluss vom 06./07. Juni 2002, TOP 4

I

Die Jugendministerkonferenz der Länder hat auf ihrer Sitzung am 17. und 18. Mai 2001 in Weimar im Rahmen ihres Beschlusses "Jugend in der Wissensgesellschaft" umfassend auf die Bedeutung der Bildung im Sozialisationsprozess junger Menschen und auf die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Initiierung von Bildungsprozessen hingewiesen.

Über die in diesem Beschluss dargelegten allgemeinen Bildungsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe hinaus, sieht die Jugendministerkonferenz aus aktuellen Gründen die Notwendigkeit - nicht zuletzt ausgelöst durch die aktuelle Bildungsdiskussion und durch die Ergebnisse der PISA-Studie - die besondere Bedeutung des Bildungsauftrags der Einrichtungen der Kinderbetreuung im Vorschulalter zu unterstreichen und auch ihre Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen zu betonen, der nur durch eine Verbindung von Bildung, Erziehen und Betreuen entsprochen werden kann. Dabei kommt der Bildung - auch im Sinne der Förderung der Selbstbildung - eine grundlegende Bedeutung zu. Denn so wie gerade in diesem Alter durch Bildung wichtige Grundlagen für die weiteren Bildungsprozesse und für die Herausbildung von Fähigkeiten für das Lernen und Aneignen komplexer Zusammenhänge gelegt werden können, so können in den Einrichtungen durch eine unzureichende Stimulierung der kindlichen Bildungspotenziale Benachteiligungen verstärkt werden.

Die Jugendministerkonferenz teilt die Auffassung der Sachverständigenkommission des 11. Kinder- und Jugendberichtes der Bundesregierung, dass Kindertagesstätten nicht allein als Spielraum zu verstehen sind und sich auch der Bildung im ganzheitlichen Sinne widmen müssen. Auch in den "Empfehlungen des Forums Bildung" sowie in der Streitschrift des Bundesjugendkuratoriums "Zukunftsfähigkeit sichern! Für ein neues Verhältnis von Bildung und Jugendhilfe" sieht sie sich in ihrer Position, den Bildungsauftrag des Kindergartens zu verstärken und zu qualifizieren, bestätigt.

Sie will mit diesem Beschluss den Stellenwert frühkindlicher Bildungsprozesse und die Bildungsleistungen der Tageseinrichtungen für Kinder hervorheben und - angesichts der neuen Herausforderungen an die Förderung von Kindern - zugleich die Notwendigkeit einer neuen Bildungsoffensive betonen.

Die Jugendministerkonferenz weist aber darauf hin, dass Bildungsprozesse im frühen Kindesalter nur dann erfolgreich sein können, wenn ein umfassendes, ganzheitliches Bildungsverständnis zur Grundlage des pädagogischen Handelns genommen wird. Ganzheitlich gestaltete Bildung im frühen Kindesalter bedeutet, jedes Kind so zu fördern, dass es sich im Sinne von persönlicher und gesellschaftlicher Bildung individuell weiterentwickeln und an der sozialen und kulturellen Entwicklung teilhaben kann.

II.

Vor dem Hintergrund dieses umfassenden Verständnisses von "Bildung" sieht die Jugendministerkonferenz für Bildungsprozesse in den Tageseinrichtungen insbesondere folgende Funktionen und Ziele:

Bildung in den Tageseinrichtungen

  • ist Voraussetzung für eine stabile Persönlichkeitsentwicklung, für das Entstehen selbstbestimmten emanzipatorischen Handelns und weltoffener Sichtweisen und Einstellungen;
  • leistet einen wesentlichen Beitrag für alle künftigen Bildungsprozesse, in der die Neugier erhalten und gefördert sowie das Lernen gelernt wird;
  • legt die Grundlagen gesellschaftlicher Teilhabe und für ein aktives Mitwirken. Damit ist sie die Basis für den Bestand der demokratischen Kultur, für die Tragfähigkeit des sozialen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Solidarität sowie für die Akzeptanz der zentralen Werte und Regeln der Zivilisation unserer Gesellschaft;
  • fördert den gesellschaftlichen Integrationsprozess und die Kompetenzen, die notwendig sind, in einer auf Konkurrenz und Wettbewerb angelegten Wirtschafts- und Arbeitsgesellschaft erfolgreich bestehen zu können;
  • ist eine entscheidende Bedingung zur Gewährleistung von Chancengleichheit, indem insbesondere sozial benachteiligte Kinder gefördert werden und somit Ausgrenzungsprozesse vermieden, zumindest aber abgebaut werden können und
  • vermittelt eine gezielte, dem Entwicklungsniveau der Kinder angemessene Förderung intellektueller Fähigkeiten.

III.

Die Jugendministerkonferenz teilt grundsätzlich die aktuell erhobenen Forderungen nach einer Qualifizierung der Bildungsmöglichkeiten in der frühen Kindheit. Sie sieht - trotz vieler Fortschritte, die Kommunen, die freien Träger und auch die Länder durch enorme Anstrengungen erreicht haben - auch in den Tageseinrichtungen einen Handlungsbedarf.

So hält sie es für wichtig, im Alltag der Kinderbetreuung nach wie vor bestehende Vorbehalte gegen systematisches "Lernen" und strukturierte Bildungsprozesse abzubauen. Denn übersehen wird häufig, dass Kinder aus eigenem Antrieb heraus über eine ausgeprägte Lernmotivation verfügen und Lernanregungen offen gegenüberstehen, wenn sie über verlässliche Bindungen zu Erwachsenen verfügen.

Dies aber verlangt ein Bildungsverständnis, das sich an der Eigentätigkeit der Kinder orientiert und auch die kindlichen Eigenkompetenzen berücksichtigt. Es ist deshalb erforderlich, gerade in der Praxis neue Bildungsansätze zu entwickeln. Die Fachkräfte in den Einrichtungen müssen gerade diese Phase des Aufwachsens nutzen, um Kindern das "Lernen" interessant und attraktiv zu machen. Bilden im weitesten Sinne würde dann noch mehr zu einem selbstverständlich strukturellen und systematischen Bestandteil des alltäglichen Handelns. Die Jugendministerkonferenz weist aber mit Nachdruck darauf hin, dass Bildungsprozesse immer auch in den Gesamtauftrag der Kindertageseinrichtungen, der auch Erziehung und Betreuung umfasst, einbezogen sein müssen. Gerade die hohe soziale Bindungsqualität zwischen Kindern und den Fachkräften bildet dabei eine wichtiges Fundament für ein ganzheitlich angelegtes Lernen.

IV.

Die Chancen für eine Stärkung und eine Qualifizierung des Bildungsauftrages sind gut, weil durch die Einführung des Rechtsanspruchs der Besuch des Kindergartens für nahezu jedes Kind im Alter zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz und in den entsprechenden Ländergesetzen zur Förderung des Kindergartens ist der Bildungsauftrag als eine Pflichtaufgabe verankert worden. Auf diesem Hintergrund würde die Einführung einer Bildungspflicht bzw. einer Kindergartenpflicht die vorhandenen Probleme in der Bildungsvermittlung kaum lösen können, da diese Probleme woanders liegen.

Die Jugendministerkonferenz ist vielmehr der Überzeugung, dass die Bildungsprozesse im Kindergarten in die alltägliche Erfahrungswelt der Kinder unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeiten sozialer Herkunft der Kinder eingebunden sind. Sie hält es daher nicht für sinnvoll, Bildungsvorstellungen der Schule unmittelbar auf den Kindergarten zu übertragen oder den Bildungsauftrag des Kindergartens auf eine reine Vorbereitung auf die Schule zu reduzieren.

Insbesondere sieht es die Jugendministerkonferenz als eine grundlegende Aufgabe der Einrichtungen der Kinderbetreuung an,

  • die sprachlichen Fähigkeiten von Kindern und ihre nichtsprachlichen Ausdruckmöglichkeiten zu fördern;
  • ausreichende Sprachkompetenz in der Verkehrssprache zu vermitteln;
  • die Lernmotivation zu fördern, zu stärken und zu erhalten, wobei den selbst gesteuerten Lernprozessen eine besondere Bedeutung zukommt;
  • ihre kreativen Fähigkeiten zu entwickeln und
  • die Neugier durch die Erweiterung der Themen und Inhalte des kindlichen Erfahrungsraums herauszufordern.

Die Jugendministerkonferenz teilt die Auffassung der Kultusministerkonferenz, die in ihrem Beschluss vom 5./6. Dezember 2001 auf die Bedeutung des Elementarbereichs für die Vermittlung grundlegender sozialer Fähigkeiten hingewiesen hat. Auch sie hält eine Intensivierung der Sprachförderung und eine Qualifizierung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule für wichtige Schritte in der Stärkung des Bildungsauftrages. In den Ländern sind in diesen Bereichen bereits intensive Bemühungen vorhanden.

V.

Der Bildungsauftrag konzentriert sich jedoch nicht allein auf die Förderung und Erweiterung von Kompetenzen. Vielmehr wird er begleitet und ergänzt durch eine Reihe weiterer Leistungen des Kindergartens, die den Erziehungs- und Bildungsprozess unterstützen.

Hierzu gehören z.B.

  • die Beratung und Unterstützung der Eltern in Fragen der Erziehung und der Entwicklung ihrer Kinder und
  • eine stärkere Einbeziehung der Eltern in den Alltag der Einrichtungen, so dass es zu einer aktiven Mitwirkung der Eltern kommt und ein Lernen in sozialen Kontexten ermöglicht wird.

Auch der Bezug zum Wohnumfeld, die Vorbereitung auf die Teilnahme am öffentlichen Verkehr, die Bewegungserziehung, die gesundheitliche Vorsorge und Anregungen für gesunde Ernährung sind wichtige Ergänzungen. Gerade der Ansatz der Sozialräumlichkeit ermöglicht es, Kindern die Gemeinde/den Stadtteil vertraut zu machen, Sicherheit und Orientierung zu vermitteln, Verkehrswege erschließen zu lernen, Risikosituationen zu erfassen und Kontakte zu Vereinen sowie sportliche Aktivitäten etc. aufzunehmen.

Die Schaffung sozialer Netzwerke begünstigt nach Auffassung der Jugendministerkonferenz die Entfaltung einer Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten und eine Weiterentwicklung von Lernstrategien. Eingebettet in ein solches Netzwerk im sozialen Nahraum wird der Kindergarten zu einem Ort vielfältiger Erfahrungen und Erkenntnissen, in dem sich die Selbstbildungsprozesse der Kinder optimal entfalten können. Eine besondere Anforderung sieht die Jugendministerkonferenz in einer intensiven Kooperation zwischen Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen. Hierdurch können gegenseitige Erfahrungen und Anforderungen ausgetauscht und Erwartungen an den Kindergarten präziser formuliert werden. Die Kooperation verbessert die Möglichkeiten der Grundschule, an den Bildungsprozessen der Kindertagesstätte anzuknüpfen.

VI.

Zur Erfüllung des Bildungsauftrages bedarf es eines umfassenden strukturellen, personellen und pädagogischen Konzeptes der Einrichtung. Hierzu gehört nach Auffassung der Jugendministerkonferenz vor allem ein Erfahrungs- und Lernsetting, welches insbesondere bereitstellt:

  • umfassende Möglichkeiten zur Förderung der Lernmotivation und selbstentdeckenden Lernens;
  • spezifische Förderangebote für die Herausbildung kreativer Kompetenzen, insbesondere durch kulturelle Bildungsansätze;
  • Förderung der musisch-ästhetischen, insbesondere der Musikerziehung, um die Kinder zu schöpferischem und entdeckendem Verhalten anzuregen;
  • Förderung des Sozialverhaltens, Vermittlung von Konfliktlösungsansätzen, altersentsprechende Formen der Auseinandersetzung mit der Umwelt;
  • Sprachförderung;
  • zielgruppenspezifische Angebote zur Erkundung sozialen Nahraums und zur Einübung sozialer Kompetenzen;
  • Angebote zur Aneignung von Medienkompetenz und der Erfassung und Einschätzung von Risiken und Gefährdungen;
  • gezielte Förderung von Migrantenkindern und Kindern, deren häusliche Umgebung wenig Förderung bietet.

Besonderen Wert legt die Jugendministerkonferenz auf Qualitätsentwicklungsprozesse, die auf der Grundlage fachlicher Kriterien dauerhaft eingerichtet werden müssen. Dabei müssen die pädagogischen Ziele festgelegt und systematisch evaluiert werden.

Hierzu gehört auch eine Verbesserung der fachlichen Kompetenz der Erzieherinnen und Erzieher. Sie müssen durch eine verbesserte Ausbildung und durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung in die Lage versetzt werden, sich mehr als bisher Kompetenzen zur Vermittlung und Förderung von Bildungsprozessen anzueignen und diese kontinuierlich veränderten Anforderungen anpassen zu können. Das bedeutet insbesondere, sich selbst als aktive Lerner zu begreifen. Die berufliche Kompetenz der Erzieherinnen und Erzieher basiert im Wesentlichen darauf, dass sie im Sinne des lebenslangen Lernens selbst für Bildungsprozesse offen sind. In diesem Sinne sollte auch die Umsetzung der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern genutzt werden, um Akzente hinsichtlich der Vermittlung von Bildungsinhalten sowie Planungs- und Kooperationskompetenzen zu setzen. Nur so werden sie der sozialen, sprachlichen und kulturellen Heterogenität und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Bildungs- und Erziehungsträgern fachlich Rechnung tragen können.

VII.

Die Jugendministerkonferenz sieht die Kindertageseinrichtungen in der Pflicht, Kinder nach ihren individuellen Fähigkeiten zu fördern, Lernen frühzeitiger anzusetzen und sich stärker dem Gemeinwesen zu öffnen. Sie fordert die öffentlichen und freien Träger auf, gemeinsam mit den Ländern

  • den Bildungsauftrag in der Kindertagesbetreuung zu intensivieren, im Rahmen ihrer Möglichkeiten konsequent umzusetzen und neue Wege der Gestaltung von Bildungsprozessen zu initiieren.
  • mehr Anstrengungen zu unternehmen, damit Eltern ihre Verantwortung für die Erziehung und Bildung kompetent und auch gemeinsam mit der Kindertagesstätte wahrnehmen.
  • die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen zu fördern. Hierzu gehört auch die Förderung stadtteilbezogener Netzwerke zur stärkeren Einbeziehung des sozialen Nahraums in den Bildungsprozess.
  • allen Kindern zwischen drei und sechs Jahren ein ihrem Bedarf und ihrer sozialen Herkunft entsprechendes Erziehungs- und Betreuungsangebot zu machen und dabei Kinder aus benachteiligten Lebensumfeldern besonders zu fördern.
  • zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit insbesondere das dritte Kindergartenjahr durch geeignete pädagogische Konzepte zielgenauer zu gestalten und dabei auch die Erfordernisse aus Grundschulsicht einzubeziehen. Sowohl von den Kindertageseinrichtungen als auch von den Grundschulen wird erwartet, dass sie ihre Arbeit besser aufeinander abstimmen und in ihren Angeboten dem altersspezifischen Interesse der Kinder an Bildung und Aneignung der Welt in geeigneter Weise entsprechen.

Die Jugendministerkonferenz ist der Überzeugung, dass ein dauerhafter auf mindestens drei Jahre angelegter Besuch des Kindergartens - auch für Migrantenkinder - ein guter Weg für die Aneignung und den Erwerb grundlegender Kompetenzen ist.

Sie sieht deshalb auch die Notwendigkeit, bezogen auf die sehr kleine Gruppe, die vor dem Schulbesuch keine Kindertageseinrichtung besucht, gezielte Strategien zu entwickeln, mit denen den Eltern die Bedeutung elementarer Bildung im Kindergarten vermittelt und die Bereitschaft zur Annahme dieses Angebots gefördert wird.

Dieser Beschluss soll der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

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Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt begrüßt den Umlaufbeschluss "Bildung fängt im frühen Kindesalter an".

Es bedauert jedoch, dass eine noch klarere Positionierung gegen die Einrichtung einer Vorschule im System der Jugendhilfe nicht erfolgt ist. Gerade im Kontext der an öffentliche und freie Träger gerichteten Aufforderung zu einer verbesserten Einbeziehung der Erfordernisse aus Grundschulsicht käme einer solchen Klarstellung ungeachtet sonstiger Ausführungen besondere Bedeutung im Hinblick auf die Eigenständigkeit des Bildungsauftrages der Tageseinrichtungen zu.

Das Land Sachsen-Anhalt begrüßt die Hervorhebung der Förderung sprachlicher Fähigkeiten von Kindern als grundlegende Aufgabe der Einrichtungen der Kinderbetreuung. Es erachtet die Förderung der Sprachkompetenz in der Verkehrssprache als Teil dieses Auftrages.