Jugendministerkonferenz in Kassel am 25./26. Juni 1998
Beschluß
I. Die Jugendministerkonferenz beschließt folgende Grundsätze zur Weiterentwicklung der Struktur der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
1. Die Jugendministerkonferenz sieht in der Qualifikation der zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Erfüllung der Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe. Diese Qualifikation sicherzustellen, ist nicht nur alleinige Aufgabe der schulischen Ausbildungsstätten. Die Kinder- und Jugendhilfe steht in der Verantwortung für die Benennung der Qualifizierungsziele und -Inhalte und sie ist unmittelbar beteiligt an den praktischen Ausbildungsabschnitten. In Anerkennung dieser Verantwortung haben die Jugendministerinnen und Jugendminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland zu den Arbeitsfeldern, Aufgabenprofilen und Qualifikationsanforderungen der Erzieherinnen und Erzieher eine Analyse erstellen lassen und stellen diese der Kultusministerkonferenz für die Neufassung der gegenseitigen Vereinbarung über die Ausbildung und die Prüfung von Erzieherinnen und Erziehern zur Verfügung.
2. Die Jugendministerkonferenz stellt fest, daß die Anforderungen an Erzieherinnen und Erzieher einem drastischen Wandel unterliegen. Veränderungen der Lebenswelten, der Familienstrukturen, der sozialen Rahmenbedingungen und gesteigerte Erwartungen an Erziehung, Bildung und Betreuung prägen die Arbeitsfelder der Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe entscheidend und führen zu deren quantitativer Ausweitung und Ausdifferenzierung. Vor diesem Hintergrund stellen sich auch die Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte mit neuer Dringlichkeit. Die Vielgestaltigkeit und Differenziertheit der Arbeitsfelder erfordert - ergänzend zu den bewährten Inhalten und Methoden und die bisherigen Kompetenzen erweiternd - eine neue Bestimmung der Breite und Tiefe der Ausbildung. Die zunehmende Komplexität der Kenntnisse läßt die Ganzheitlichkeit der Vermittlung der Wissensbestände notwendig werden; ein neues Verhältnis der Lernorte Schule und Praxis ist anzustreben.
3. Die Jugendministerkonferenz bittet die Kultusministerkonferenz bei der Neufassung der gegenseitigen Vereinbarung über die Ausbildung und Prüfung von Erzieherinnen und Erziehern die Veränderung der Praxis und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Fachkräfte zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche zu betreuen, zu bilden und zu erziehen erfordert Fachkräfte,
- die das Kind und den Jugendlichen in seiner Personalität und Subjektstellung sehen;
- die die Kompetenzen, Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Altersgruppen kennen und entsprechende pädagogische Angebote planen, durchführen, dokumentieren und auswerten können;
- die als Personen über ein hohes pädagogisches Ethos, menschliche Integrität sowie gute soziale und persönliche Kompetenzen und Handlungsstrategien zur Gestaltung der Gruppensituation verfügen und die im Team kooperationsfähig sind;
- die aufgrund eigenen Bildungsstandes und didaktisch-methodischer Fähigkeiten die Chancen von ganzheitlichem und an den Lebensrealitäten der Kinder und Jugendlichen orientiertem Lernen erkennen und fördern können;
- die in der Lage sind, sich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen wie auch mit Erwachsenen einzufühlen, sich selbst zu behaupten und Vermittlungs- und Aushandlungsprozesse zu organisieren;
- die als Rüstzeug für die Erfüllung der familienergänzenden und -unterstützenden Funktion über entsprechende Kommunikationsfähigkeit verfügen;
- die aufgrund ihrer Kenntnisse von sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen die Lage von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern erfassen und die Unterstützung in Konfliktsituationen leisten können;
- die Kooperationsstrukturen mit anderen Einrichtungen im Gemeinwesen entwickeln und aufrechterhalten können;
- die in der Lage sind, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen, sowie den Anforderungen einer zunehmenden Wettbewerbssituation der Einrichtungen und Dienste und einer stärkeren Dienstleistungsorientierung zu entsprechen.
4. Die Jugendministerkonferenz weist darauf hin, daß die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher ferner einer Diskussion im Kontext der Europäischen Vereinigung bedarf. Wegen der Qualität der in Deutschland geleisteten Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit, aber auch im Interesse der Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit von Erzieherinnen und Erziehern im europäischen Binnenraum, sind europäische Ausbildungsstandards mit zu bedenken.
5. Die Jugendministerkonferenz bittet die Kultusministerkonferenz, sie im weiteren Prozeß der Neuordnung der Erzieherinnen-/Erzieherausbildung zu beteiligen.
II. Die Jugendministerkonferenz nimmt den nachfolgenden Bericht der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden zur Kenntnis:
1. Umfang der Berufsgruppe
Erzieherinnen und Erzieher stellen die größte Berufsgruppe innerhalb des Personals der Kinder- und Jugendhilfe dar. Ihr Anteil steigt in den westlichen Bundesländern seit Jahren beständig an und konsolidiert sich seit den neunziger Jahren auf dem Niveau von fast 40%. Dieser Anteil ist in den östlichen Bundesländern noch höher und lag 1994 noch bei über 60%. (alle Zahlenangaben: Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Quelle: Statistisches Bundesamt)
2. Arbeitsfelder von Erzieherinnen und Erziehern
2.1
Das vorherrschende Arbeitsfeld der Erzieherinnen und Erzieher ist die pädagogische Arbeit im Kindergarten. Das Erfordernis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt seit Jahren zu einer deutlichen Flexibilisierung der Öffnungszeiten (Trend zu Ganztagsbetreuung) und zu einer Pluralisierung des Kinderbetreuungsangebots (altersübergreifende Angebote). Es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, das Betreuungsangebot auch für Kinder im Alter unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht auszubauen. Die mit dieser Ausweitung des Bereiches der Kindertagesbetreuung verbundene Ausweitung der Arbeitsfelder ist nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative, die sich in einer Veränderung der Aufgabenprofile ausdrückt (s. u.).
2.2
Neben der Kindertagesbetreuung sind Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen und Diensten der Erziehungshilfe tätig. So waren 1994 gem. Angaben des Statistischen Bundesamtes 33,8% aller Beschäftigten in der Heimerziehung Erzieherinnen und Erzieher und damit immerhin ca. 9% der Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher insgesamt. Mit der Entwicklung hin zu ambulanten Erziehungshilfemaßnahmen ist zwar hier mit einem Abnehmen des Anteils der Erzieherinnen und Erzieher zu rechnen; trotzdem dürften insgesamt die Hilfen zur Erziehung, und dabei insbesondere die Heimerziehung, auch weiterhin für eine nennenswerte Anzahl von Erzieherinnen und Erziehern ein Arbeitsfeld darstellen. Mit der Weiterentwicklung der Heimerziehung, bei der die Differenzierung, Individualisierung und die soziale Integration im Mittelpunkt stehen, ändern sich auch die beruflichen Anforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher.
2.3
Auch in der Jugendarbeit ist 1994 ein Anteil von 11,5% Erzieherinnen und Erziehern an der Gesamtbeschäftigtenzahl zu verzeichnen, der mit über 4.500 noch eine nennenswerte Gesamtzahl erreicht. Die Entwicklung der offenen Jugendarbeit zielt im wesentlichen auf die stärkere Einbeziehung sozial benachteiligter junger Menschen, die Verstärkung der Zusammenarbeit im Gemeinwesen (einschließlich der Schule) und auf Weiterentwicklung jugendkultureller Angebote. Damit sind Erzieherinnen und Erzieher in wesentlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe bereits regelmäßig in weiteren Aufgabenbereichen vereinzelt tätig. Z.B. trifft dies zu für den Schulbereich, mit Erzieheraufgaben im Bereich von Ganztagsschulen, Integrationsklassen etc.
3. Aufgabenprofile von Erzieherinnen und Erziehern in diesen Arbeitsfeldern
3.1
In den Kindertageseinrichtungen der späten neunziger Jahre in Deutschland zeigt sich insgesamt eine verstärkte Hinwendung zu einer ganzheitlicheren Sicht der Aufgabenwahrnehmung: Grundlegende gesellschaftliche Veränderungen verleihen dem Prozeß der Vernetzung der Dienste und Einrichtungen und der Gemeinwesenorientierung der erzieherischen Arbeit eine neue Dynamik. Zu nennen sind hier
- Pluralisierung und Differenzierung der Lebensformen, der Werthaltungen, der Erziehungsmuster;
- Veränderung der Familienstrukturen (zurückgehende Bedeutung familiärer Netzwerke, Zunahme von Alleinerziehenden und Stiefelternfamilien);
- Veränderungen in der Arbeitswelt (hohe Anforderungen an Mobilität und Flexibilität, Zunahme von Arbeitslosigkeit und materieller Unsicherheit);
- Anwachsen der Medieneinflüsse, eine um sich greifende Suchtproblematik und der Rückgang von Spiel-Räumen und Gelegenheitsstrukturen für soziale Begegnung.
Vor diesem Hintergrund gewinnen die Betreuungs- und Versorgungserfordernisse an Bedeutung, und Tagesbetreuung zur Unterstützung und Entlastung der Familien bleibt nicht länger nur eine Aufgabe der Ganztagseinrichtungen. Die Kindertageseinrichtung wird mehr zu einem eigenständig bedeutsamen Lebensraum für Kinder, dessen Fachkräfte sich allen Bedürfnissen und Lebensäußerungen der Kinder zu stellen haben. Gleichzeitig wird die vorrangige Erziehungsaufgabe und -kraft der Familien anerkannt, die es zu unterstützen und zu stärken gilt.
Zunehmend werden Erzieherinnen und Erzieher zu Anlaufstellen für Familienkrisen und bei allgemeinen Fragen der Lebensbewältigung. Kindertageseinrichtungen übernehmen wichtige Aufgaben in der Gemeinde, im Stadtteil; werden Treff- und Ausgangspunkt von Nachbarschaftsaktivitäten und sozialer Begegnung.
Eine neue gesellschaftliche Debatte um Bildung und Zukunftsfähigkeit rückt alle Bereiche des Bildungswesen, und damit auch die Kindertageseinrichtung mit ihrem eigenständigen Bildungsauftrag in den Blickpunkt von Reformüberlegungen. Angesichts der sich beschleunigenden wissenschaftlichtechnischen Entwicklung und dem Fehlen sicherer Lern- und Orientierungsvorgaben nimmt die Bedeutung von Schlüsselqualifikationen zu. Zwangsläufig erhöht sich damit die Beachtung und die zugewiesene Bedeutung der frühen Bildung und läßt die Erwartungen an die Kindertagesbetreuung und die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher steigen.
Eine Schwerpunktsetzung auf die Entwicklungsnotwendigkeiten von Kindergartenkindern wird zunehmend zu einem Hemmnis für einen flexiblen Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern, die sich verändernden Bedarfslagen öffnen und damit Fachkraft für verschiedene Altersgruppen von Kindern sein müssen.
Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher bedarf ferner einer Diskussion im Kontext der Europäischen Vereinigung. Wegen der Qualität der in Deutschland geleisteten Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit, aber auch im Interesse der Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit von Erzieherinnen und Erziehern im europäischen Binnenraum, sind europäische Ausbildungsstandards mit zu bedenken.
3.2
Die Aufgaben der Erzieherin und des Erziehers im Bereich der Erziehungshilfe liegen vorrangig im Gruppendienst der Einrichtungen der Heimerziehung. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten lagen bisher eher auf dem sozialen Leben der Gruppe, der Organisation des Tagesablaufs, der Versorgung und dem Alltagsleben. Auch in diesem Handlungsfeld der Jugendhilfe hat sich das Profil der Erziehungstätigkeit in den letzten Jahren weiter entwickelt. Heimerziehung zielt einmal stärker darauf, eine befristete, familienergänzende Hilfe zu leisten und die Kinder und Jugendlichen in die Familie zu reintegrieren. Deshalb erhält die Arbeit mit den Eltern, der Schule und dem sozialen Umfeld ein größeres Gewicht. Zum anderen hat die Förderung der Selbständigkeit der jungen Menschen eine größere Bedeutung erhalten, und in diesem Zusammenhang ist der Anteil an beratender Tätigkeit ebenso gestiegen wie die Bemühungen um die soziale Integration.
Das zukünftige Aufgabenprofil und die Einsatzmöglichkeiten in den ambulanten Maßnahmen der Erziehungshilfe dürfte davon abhängen, ob es in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher gelingt, Kompetenzen zu entwickeln, die auf die Stärkung von Ressourcen des sozialen Umfeldes gerichtet sind. Wie schon unter 3.1 für die Kindertagesbetreuung beschrieben, werden solche Kompetenzen auch dort zunehmend bedeutsam werden. Erzieherinnen und Erzieher, mit ihrem stärker auf direkte Unterstützung und unmittelbare Tätigkeit mit Kindern angelegten Qualifikationsprofil, werden sich langfristig im Bereich der ambulanten Erziehungshilfe zu behaupten haben.
3.3
Ähnlich stellen im Feld der Jugendarbeit und der offenen Kinderarbeit Angebote, die auf die direkte pädagogische Arbeit, auf die Entwicklung von Spiel- und Beschäftigungsangeboten sowie auf Gruppenarbeit gerichtet sind, Aufgaben für Erzieherinnen und Erzieher dar. Neben animatorischen Fähigkeiten und Kompetenzen zur Begleitung von Prozessen innerhalb von Peergroups und zur Steuerung von Gruppenprozessen sind auch in diesem Feld Beratungs- und Konfliktlösungsstrategien und eine umfangreiche Kenntnis von Hilfestrukturen erforderlich.
4. Anforderungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Qualifikation von Erzieherinnen und Erzieher
4.1
Erzieherinnen und Erzieher sind die Fachkräfte, die die selbständige Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit im Rahmen des Gesamtkonzeptes des Trägers der Einrichtung eigenverantwortlich ausfüllen. Je nach Struktur des Angebotes und Personalausstattung sind diesen Fachkräften in einigen Ländern Kräfte mit Teilaufgaben zugeordnet, die Vor- oder Berufspraktikantinnen und -praktikanten, Berufsfachschulabsolventinnen und -absolventen sowie Kinderpflegerinnen und -pfleger sein können.
Für Tätigkeiten mit herausgehobener Bedeutung (Einrichtungsleitung, Fach-/ Praxisberatung, Arbeit mit behinderten Kindern u.ä.) kommen ebenfalls Erzieherinnen und Erzieher in Frage, von denen z.T. Zusatzqualifikationen verlangt werden.
4.2
Die quantitative wie qualitative Entwicklung in den Arbeitsfeldern der Erzieherinnen und Erzieher weist bundesweit deutlich über die traditionell im Zentrum stehende Gruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder hinaus. So stellen in Kindertageseinrichtungen, bei den Erziehungshilfen und der offenen Kinder- und Jugendarbeit jüngere bzw. ältere Kinder eine bedeutsame Zielgruppe der Erzieherinnen und Erzieher dar. Vor dem Hintergrund des Auftrages des KJHG nach Integration als leitendem Prinzip verändern die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder und die Begegnung unterschiedlicher Kulturen in den Einrichtungen das Anforderungsprofil in erheblichem Maße.
4.3
Ebenso ist die Konzentration auf die unmittelbare Erziehungsarbeit nicht alleiniger Aufgabenschwerpunkt: Eltern, das soziale Umfeld, kooperierende Dienste und Einrichtungen erweitem das Spektrum über den Einrichtungsrahmen hinaus. Außerdem erfordern gruppen- und arbeitsplatzübergreifende Aufgaben sowie die Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten eine innere und äußere Öffnung.
4.4
Kinder und Jugendliche zu betreuen, zu bilden und zu erziehen, erfordert Fachkräfte, die
- jedes Kind und jeden Jugendlichen in seiner Personalität und Subjektstellung sehen;
- die Kompetenzen, Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Altersgruppen kennen und entsprechende pädagogische Angebote machen können;
- als Personen über ein hohes pädagogisches Ethos, menschliche Integrität sowie gute soziale und persönliche Kompetenzen und Handlungsstrategien zur Gestaltung der Gruppensituation verfügen und die im Team kooperationsfähig sind;
- aufgrund eigenen Bildungsstandes und didaktisch-methodischer Fähigkeiten die Chancen von ganzheitlichem und an den Lebensrealitäten der Kinder und Jugendlichen orientiertem Lernen erkennen und fördern können;
- in der Lage sind, sich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen wie auch mit Erwachsenen einzufühlen, sich selbst zu behaupten und Vermittlungs- und Aushandlungsprozesse zu organisieren;
- als Rüstzeug für, die Erfüllung der familienergänzenden und -unterstützenden Funktion über entsprechende Kommunikationsfähigkeit verfügen;
- aufgrund ihrer Kenntnisse von sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen die Lage von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern erfassen und die Unterstützung in Konfliktsituationen leisten können;
- Kooperationsstrukturen mit anderen Einrichtungen im Gemeinwesen entwickeln und aufrechterhalten können;
- in der Lage sind, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen sowie den Anforderungen einer zunehmenden Wettbewerbssituation der Einrichtungen und Dienste und einer stärkeren Dienstleistungsorientierung zu entsprechen.
Die Entwicklung des Arbeitsmarktes insgesamt verweist darüber hinaus auf die Notwendigkeit, daß Ausbildungsabsolventen über mehr Eigeninitiative, Selbst Verantwortung und Organisationsfähigkeit verfügen müssen, wenn sie zukünftig in der Berufswelt bestehen wollen.
4.5
Die Vielfalt im Aufgabenspektrum und die sich verändernden Bedarfslagen und Angebotsformen machen für die Qualifikation der Fachkräfte Mobilität und Flexibilität erforderlich und werfen die Frage nach der Breite und der Tiefe der Ausbildung auf. Eine Spezialisierung der Ausbildungsgänge erscheint nicht als der geeignete Weg, die notwendige Tiefe der Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Vielmehr muß auf der Basis einer breiten Ausbildung der Erwerb von übertragbaren Schlüsselqualifikationen angestrebt werden.
Die Vermittlung veränderter Lerninhalte muß sich auf die Gestaltung des Lernarrangements selbst auswirken, indem, bezogen auf die Lebens- und spätere Berufspraxis der Auszubildenden, projektorientiert, disziplinübergreifend und kooperativ gelernt wird.
4.6
Für die unmittelbare Berufsvorbereitung und den Erwerb von Handlungskompetenz ist die Praxis mitverantwortlich, indem sie sich zuverlässig, planbar und verantwortlich an der Ausbildung beteiligt. Hierzu sind die Praktika ein erprobter Weg, den es durch die Qualifizierung von Praxisstellen und Anleitern zu optimieren gilt. Zusätzlich sind aber auch Angebote der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung zum Erhalt der beruflichen Qualifikation angesichts der beständigen Veränderungen, zur Übernahme neuer Aufgaben und zum Aufstieg in schwierigere oder komplexere Aufgabenbereiche zu verstärken. Die Verzahnung von solchen Weiterbildungen mit strukturierten Bildungsgängen, wie z.B. der Hochschulausbildung, sind ein wünschenswerter und zu entwickelnder Weg, um die vertikale Durchlässigkeit zu gewährleisten und im Beruf erworbene Qualifikation zu einer angemessenen Bedeutung zu führen.
Quelle
http://www.brandenburg.de/land/mbjs/jugend/52beruf2.htm