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Zitiervorschlag

Hilfsangebote für Familien - ein tabellarischer Überblick

Martin R. Textor


Einrichtung Hilfsangebote
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen Diese Einrichtungen helfen insbesondere bei Erziehungsfragen und -problemen, Verhaltensauffälligkeiten, Sprach-, Bewegungs- und Konzentrationsstörungen, psychosomatischen Beschwerden, Eltern-Kind-Konflikten, Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch, in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Ferner nimmt die Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen einen immer breiteren Raum ein.
Frühförderstellen Ein interdisziplinär zusammengesetztes Team von Fachleuten diagnostiziert Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen usw. bei Kleinst- und Kleinkindern und behandelt diese in der Frühförderstelle, der Familie und/oder der Kindertagesstätte. Dabei können medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen miteinander kombiniert werden. Die Eltern erfahren Beratung und Anleitung.
Jugendämter Kinder, Jugendliche und Eltern können sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt wenden. Sie finden dort Beratung und Unterstützung in Not- und Konfliktlagen. Das Jugendamt bietet Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese. Zu den Angeboten gehören z.B. Erziehungsberatung, Beratung bei Trennung und Scheidung, Beratung bei der Ausübung der Personensorge, Betreuung des Kindes in Notsituationen, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Heimunterbringung, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Hilfe bei sexuellem Missbrauch und Kindesmisshandlung.
Jugendarbeit Jugend- und Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Pfarreien machen Jugendlichen Angebote zur Freizeitgestaltung, Bildung und internationalen Begegnung. Die Maßnahmen orientieren sich an den Interessen, Bedürfnissen und Mitgestaltungswünschen junger Menschen, fördern deren Sozial- und Persönlichkeitsentwicklung, unterstützen Selbständigkeit und Eigenverantwortung.
(Kinder-)Ärzte Ärzte für Allgemeinmedizin, Pädiater und andere Fachärzte, Kinder- und Jugendpsychiater führen in ihrer Praxis, in Kliniken, Sozialpädiatrischen Einrichtungen usw. Diagnose und Behandlung von Krankheiten, drohenden Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen, psychischen Störungen etc. durch.
freipraktizierende Logopäden, Ergotherapeuten usw. Sprachtherapeuten helfen bei Sprach- und Sprechstörungen, Beschäftigungstherapeuten verbessern Funktionen und Funktionsabläufe, Krankengymnasten fördern Bewegungsabläufe, Koordination u.a. Die Behandlungen können von Ärzten verschrieben werden und werden dann von den Krankenkassen finanziert.
freipraktizierende Psychologen und Psychotherapeuten Angeboten werden Diagnose, Beratung und Therapie für Kinder, Erwachsene, Paare und Familien, die unter psychischen Störungen, Verhaltensauffälligkeiten, interpersonalen Konflikten u.ä. leiden. Die Behandlung kann sich - je nach Problem und therapeutischem Ansatz - über mehrere Monate oder Jahre erstrecken.
ambulante heil-/ sonderpädagogische Dienste Insbesondere Förderschulen, vereinzelt aber auch Wohlfahrtsverbände und Kommunen, bieten ambulante Dienste an, bei denen Sonder- und Heilpädagogen, Psychologen u.a. verhaltensauffällige oder behinderte Kinder in Kindertagesstätten und Schulen behandeln sowie Eltern, Erzieher/innen und Lehrer/innen beraten.
Schulvorbereitende Einrichtungen Die SVE nimmt behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder auf, die zur Erfüllung ihrer Volksschulpflicht einer besonderen Vorbereitung und sonderpädagogischen Förderung bedürfen.
Heilpädagogische Tagesstätten Hier werden verhaltensauffällige, entwicklungsgestörte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder nach dem Besuch einer SVE oder Förderschule intensiv in kleinen Gruppen betreut und sonderpädagogisch gefördert. Der Elternarbeit kommt eine besondere Bedeutung zu.
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen Psychologen, Sozialpädagogen und Seelsorger beraten bei persönlichen, zwischenmenschlichen, Partnerschafts- und Familienproblemen, bei psychischen Konflikten, sexuellen Störungen, Trennung und Scheidung.
Schwangerenberatungsstellen Einrichtungen freier Träger der Wohlfahrtspflege sowie Gesundheitsämter informieren über Sexualität, Verhütung und Familienplanung, über Schwangerschaft, Entbindung, Adoption und familienpolitische Leistungen. Sie bieten Hilfe und Beratung bei psychosozialen Problemen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sowie Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 218 StGB. Ferner werden Mittel der Bundes- und Landesstiftung vergeben.
Psychosoziale Beratungsstellen Suchtberatungsstellen helfen bei Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch. Sie sind auch präventiv tätig, indem sie über die hiermit verbundenen Gefahren aufklären.
Sozialpsychiatrische Dienste Hier führen Nervenärzte, Psychotherapeuten und Psychologen Diagnose und ambulante Behandlungen bei psychischer Erkrankung durch.
Schuldnerberatungsstellen Hier finden Familien bei (drohender) Überschuldung Hilfe - z.B. bei der Aufstellung eines Wirtschaftsplans, Verhandlungen mit Gläubigern oder bei der Umschuldung. Daneben werden ihnen lebenspraktische Beratung und psychosoziale Hilfen geboten.
Rechtsberatung Familien mit einem niedrigen Einkommen kann bei Angelegenheiten des Zivil-, öffentlichen, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verfassungsrechts Beratungshilfe durch Amtsgericht und Rechtsanwälte gewährt werden. Kommt es zu einem Prozess, kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beansprucht werden.
Sozialberatungsstellen Diese Einrichtungen informieren ausländische Mitbürger - auch in ihrer Muttersprache - über alle mit dem Leben in einem fremden Land verbundenen Fragen (z.B. Arbeits- und Wohnrecht, Schule und Ausbildung, familienpolitische Leistungen). Ferner helfen sie bei individuellen und Familienproblemen.
Beratungsstellen für Aussiedler Die zuständigen Mitarbeiter/innen von Wohlfahrtsverbänden und Ausgleichsämtern sowie die Beauftragten für Aussiedlerfragen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten decken den Informations- und Beratungsbedarf von Aussiedlerfamilien ab. Zum Teil gewähren sie auch finanzielle Leistungen.
Beratungsstellen für Ernährung und Hauswirtschaft Diese Einrichtungen informieren über eine rationelle Haushaltsführung, den Umgang mit Geld, eine gesunde Ernährung, Umweltschutz u.ä.
Verbraucherberatungsstellen Die Mitarbeiter vermitteln Kenntnisse über das Markt- und Wirtschaftsgeschehen, informieren über den Verbraucherschutz, geben Entscheidungshilfen und beraten bei dem Bau und der Einrichtung von Wohnungen, über Möglichkeiten einer sparsamen Energieverwendung u.a.
Jugendberatungsstellen Hier werden Jugendliche und Heranwachsende z.B. bei Fragen/ Problemen im persönlichen, partnerschaftlichen und sozialen Bereich, in Familie, Schule und Beruf, bei Gefährdung durch Suchtmittel, Sekten und radikale Gruppierungen beraten.
Schulberatung Alle Lehrer, insbesondere die Klassenlehrer, informieren über die für den jeweiligen Schüler geeignete Schullaufbahn. Sie beraten bei persönlichen Problemen des Schülers, Verhaltensauffälligkeiten, einem plötzlichen Leistungsabfall u.ä. Bei den zuletzt genannten Problemen helfen auch speziell ausgebildete Beratungslehrer, Schuljugendberater und Schulpsychologen.
Telefonseelsorge Tag und Nacht, an Werk-, Sonn- und Feiertagen bietet die Telefonseelsorge Beratung zu nahezu allen individuellen, sozialen und Familienproblemen, wobei der Hilfesuchende anonym bleiben kann. Die Berater informieren auch über die auf den Einzelfall zutreffenden Hilfsangebote des Staates und sozialer Dienste.
Notrufgruppen Frauen und Mädchen, die innerhalb oder außerhalb ihrer Familie sexuelle Gewalt erfahren haben, finden hier Beratung und Unterstützung.
Frauenhäuser Frauenhäuser helfen Frauen bei psychischer und/oder physischer Misshandlung durch ihre Partner, auch durch Aufnahme der Betroffenen (und ihrer Kinder).
Mutter-Kind-Einrichtungen Hier finden werdende und junge Mütter, die sich in einer Notlage befinden, Unterkunft und Betreuung - auch bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes. Sie können eine angefangene Ausbildung beenden und sich auf die Berufsaufnahme vorbereiten.
Gleichstellungsstellen Frauenbeauftragte werden aktiv, wenn sich eine Person aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlt.
Gesundheitsämter Sie beraten bei Fragen zur Säuglingsernährung und -pflege, über die kindliche Entwicklung und Erziehung. Ferner informieren sie über das richtige Verhalten bei Kinderkrankheiten und Behinderungen. Daneben erfüllen sie viele andere Aufgaben, z.B. in der Gesundheitsvorsorge und Schwangerenberatung.
Sozialämter Diese Behörden werden in sozialen und finanziellen Notlagen tätig, insbesondere durch Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - also Hilfe zum Lebensunterhalt, Gesundheits-/ Krankenhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte u.a. Ferner werden z.B. Leistungen für Schwerbehinderte, Aussiedler, Ausländer und Asylanten gewährt und Beschäftigungsmaßnahmen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger veranlasst.
Wohnungsämter Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sozialwohnungen an einkommensschwache Familien vermittelt. Bei Verlust der Wohnung kann die Einweisung in Notunterkünfte veranlasst werden.
Arbeitsämter Die Leistungen umfassen u.a. Berufsorientierung zur Vorbereitung der Berufswahl, berufliche Einzelberatung, Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, Beratung bei Arbeitsaufnahme, Berufswechsel, beruflicher Fortbildung und Umschulung sowie Vermittlung von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG).
Familienbildungseinrichtungen/-angebote Familienbildungsstätten, Volkshochschulen, Pfarreien, Diözesen, Mütterzentren und andere Einrichtungen bieten Veranstaltungen zur Ehevorbereitung, Ehebereicherung, Elternbildung, Haushaltsführung, Gesundheitserziehung, Freizeitgestaltung usw. an. Manche Angebote richten sich an besondere Zielgruppen wie Alleinerziehende oder Eltern mit behinderten Kindern.
Mütterzentren Sie sind Anlaufstellen für Mütter, Väter und Kinder aus verschiedenen sozialen und kulturellen Lebensräumen. In Selbstverwaltung wird ein vielfältiges Programm entwickelt, das Gesprächskreise, Kurse, praktische Lebenshilfe, Beratung, Kinderbetreuung, Mittagstisch, Babysitterdienst u.ä. umfassen kann.
Müttergenesung, Mutter-Kind-Kuren Mütter, die aufgrund besonderer Belastungen körperlich und psychisch leiden, können Vorsorge- bzw. Rehabilitationskuren erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder in die Kur einbezogen werden. Dann werden auch Maßnahmen angeboten, die auf eine Verbesserung der Mutter-Kind-Beziehung abzielen.
Familienerholungsangebote Insbesondere einkommensschwache Familien erhalten Zuschüsse für Aufenthalte in Familienferienstätten oder für den "Urlaub auf dem Bauernhof". Ferner machen die Wohlfahrtsverbände besondere Erholungsangebote.
Kinder- und Jugenderholung Die Maßnahmen der Wohlfahrtsverbände und Kommunen umfassen Aufenthalte in Erholungsheimen und Ferienlagern, Reisen und örtliche Angebote der Stadtranderholung. Sie sind vor allem für Kinder aus sozial schwachen oder kinderreichen Familien, aus Aussiedler- und Ausländerfamilien sowie aus Familien mit anderen Belastungen gedacht und werden vom Staat bezuschusst.
Haushaltshilfe, Häusliche Krankenpflege, Sozialpflegerische Dienste Bei längerer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit eines (behinderten) Familienmitgliedes werden unter bestimmten Voraussetzungen Haushaltshilfen oder Ersatzkräfte für die häusliche Krankenpflege gestellt bzw. bezuschusst. Sozialpflegerische Dienste wie Krankenpflege- und Sozialstationen oder Nachbarschaftshilfen leisten Pflegeeinsätze in der Familie und führen den Haushalt weiter. Dorf-, Betriebs- und Familienhelferinnen übernehmen auch Kinderbetreuung und Aufgaben auf dem Bauernhof.
Verbände, Vereine Behindertenverbände, Kinderschutzbund, Anonyme Alkoholiker (AA), Verband Alleinstehender Mütter und Väter (VAMV) und viele andere Organisationen bieten ihren Mitgliedern oder anderen Personen eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen: Information, Beratung, Betreuung, Hilfe, Gesprächsaustausch, Interessenvertretung usw.
Selbsthilfegruppen Hier kommen Menschen zusammen, die z.B. von chronischer (psychischer) Krankheit, Behinderung, Sucht, Arbeitslosigkeit oder Alleinerzieherschaft betroffen sind. Daneben gibt es auch Angehörigengruppen. Die Gruppen ermöglichen den Gesprächs- und Erfahrungsaustausch, die gegenseitige Beratung und konkrete Lebenshilfe.