×

Zitiervorschlag

Fachliche Empfehlungen zur Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung der unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

 

(beschlossen auf der 107. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 04. bis 06. November 2009 in Hamburg)

1. Einstieg

Mit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes 2005 und mit der weiteren Novellierung des SGB VIII durch das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) 2008 wurde die Grundlage für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an. Neben Plätzen in Kindertageseinrichtungen soll nahezu ein Drittel der erforderlichen Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Damit wird die Frage nach einer bildungsfördernden pädagogischen Qualität der Kindertagesbetreuung speziell für die Kinder unter drei Jahren in das öffentliche und politische Bewusstsein gestellt.

"Angesichts der in den ersten Lebensjahren besonders stark ausgeprägten Lernfähigkeit und Verletzbarkeit der Kinder ist es entscheidend, dass in allen Betreuungsangeboten ein hohes Niveau der pädagogischen Qualität sichergestellt wird" (1). Der Erfolg des von der Bundesregierung beschlossenen Ausbauprogramms der Tagesbetreuung für Kinder zwischen null und drei Jahren hängt entscheidend von der Qualität der Angebote der Kindertagesbetreuung ab. Für ein optimales Aufwachsen von Kindern sind Eltern, pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung gemeinsam verantwortlich. Dabei nimmt Politik eine wesentliche Rolle ein, indem sie für geeignete Rahmenbedingungen zu sorgen hat.

Das vorliegende Arbeitspapier richtet sich mit der Formulierung von Anforderungen an eine gute Kindertagesbetreuung an alle, die Verantwortung tragen bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen, insbesondere an die Vertreter/innen der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie die pädagogischen Fachkräfte. Anliegen des Papiers ist es, gerade in Anbetracht des angestrebten starken quantitativen Ausbaus von Plätzen für Kinder unter drei Jahren die kritische Reflektion und Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung in der frühen Kindheit zu unterstützen. Es soll zugleich orientierenden Charakter haben und eine Handreichung für die pädagogische Praxis darstellen.

2. Entwicklungspsychologischer Diskurs als Hintergrund für Bildungsprozesse

Eine Herleitung von Kriterien für gelingende Bildungsprozesse erfolgt aus den Entwicklungserfordernissen und den entwicklungspsychologischen Merkmalen früher Kindheit. Es kann davon ausgegangen werden, dass es Phasen in der Entwicklung von Kleinkindern gibt, die durch bestimmte Entwicklungsbesonderheiten mehr oder weniger charakterisiert sind.

In keiner anderen Lebensphase sind Entwicklungs- und Bildungsprozesse so eng miteinander verflochten wie in der frühen Kindheit. Unter früher Kindheit wird die Lebensphase von 0 bis 6 Jahren verstanden. Unterschieden werden das Säuglingsalter, das frühe und späte Kleinkindalter sowie das Vorschulalter (2).

Pädagogische, entwicklungspsychologische und neurobiologische Forschungsergebnisse haben gezeigt, dass das Kind von Anfang an Mitgestalter seiner Entwicklung und Bildung ist, wenn seine Entwicklungsbedürfnisse befriedigt werden. Dazu trägt die Gestaltung der Betreuung, der Pflege, der intensiven Zuwendung, der sicheren Bindung sowie der Erfahrungs- und Lernangebote bei, indem dem Kind die Möglichkeit eröffnet wird, sich die Welt nach und nach aktiv anzueignen.

Voraussetzung für die Selbsttätigkeit und ko-konstruktive Bildungsprozesse ist eine anregende Entwicklungsumwelt, die die Kinder in jenen Bereichen anspricht, für die sie aufgrund ihres Entwicklungsstandes besonders empfänglich sind. Vor allem die Interaktion mit gleichaltrigen Spielpartnern ermöglicht es dem Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend, unterschiedliche Perspektiven zu erkennen, zu verstehen, miteinander zu vergleichen und dadurch sein eigenes Verständnis von der Welt qualitativ zu verändern.

Die Ergebnisse neurobiologischer Forschung bestätigen die Auffassung, dass kindliche Entwicklung von Anfang an ein Bildungsprozess ist, der durch entwicklungsgerechte, förderliche Bedingungen unterstützt werden kann. Um diese entwicklungsförderlichen Bedingungen geht es im Folgenden.

3. Konzept der Kleinkindbetreuung, allgemeine Anforderungen und Konsequenzen für die Betreuungssettings

Vieles von dem, was in der Kindertagesbetreuung generell für die Förderung - d.h. Bildung, Erziehung und Betreuung - von Kindern im Vorschulalter gilt, ist auch für Kinder unter drei Jahren gut und richtig. Dennoch haben Kinder unter drei besondere Bedürfnisse, die darauf zugeschnittene Entwicklungsbedingungen, Konzepte und Organisationsformen erfordern.

Zu den besonderen Bedürfnissen von unter Dreijährigen gehören vor allem

  • stabile emotionale Bindungsbeziehungen mit liebevoller Zuwendung,
  • einfühlsame und beziehungsvolle Pflege,
  • wohlwollende und entwicklungsangemessene Förderung,
  • empathische Anteilnahme und Unterstützung in Belastungssituationen,
  • bedingungslose Akzeptanz,
  • Sicherheit und Geborgenheit.

Die Befriedigung dieser elementaren Bedürfnisse sichert das Wohlbefinden der Kinder und ist das Fundament für ihre Bildungsbiographien. Insofern müssen sich pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen mit den Grundbedürfnissen kleiner Kinder auseinandersetzen, um geeignete Rahmenbedingungen für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren zu schaffen.

4. Anforderungen und Konsequenzen für Kindertageseinrichtungen

4.1 Organisation, Tagesablauf, Flexibilität

Kinder gewinnen Sicherheit durch wiederkehrende Strukturen, Tätigkeiten und Rituale. Das ist bei der Rhythmisierung des Tagesablaufs zu beachten. Begrüßung und Verabschiedung gehören ebenso wie Mahlzeiten, Zeit für strukturierte und freie Aktivitäten, Ruhe- und Schlafphasen, Körperhygiene und -pflege zu den verbindlichen Elementen. Der Tagesablauf soll eine klare und überschaubare kindgerechte Struktur haben und trotzdem ausreichende Flexibilität gewährleisten.

Auch bei flexiblen Angebotsformen muss Kontinuität und Voraussehbarkeit von Ereignissen gewährleistet sein. Die Flexibilisierung von Angeboten und die damit verbundene Verweildauer in der Einrichtung dürfen nicht zu Lasten der Entwicklung der Kinder gehen (3). So sind z.B. unterschiedliche Zeitspannen und Zeitpunkte für den Tagesschlaf des Kindes in Abhängigkeit vom biologischen Rhythmus einzuplanen. Bewährt haben sich Kernzeiten, in denen die Kinder verbindlich anwesend sind und gemeinsam mit den anderen am pädagogischen Alltag teilhaben können.

4.2 Profil, Gruppe, Struktur

Für Kinder von null bis drei Jahren haben sich in der Praxis folgende Angebotsformen etabliert:

  • die Kinderkrippe als eigenständige Kindertageseinrichtung,
  • die Gruppe von Kindern im "Krippenalter" in einer Kindertageseinrichtung,
  • die altersgemischte Gruppe in unterschiedlicher Zusammensetzung.

Die Grundbedürfnisse der Kinder unter drei Jahren und der daraus erwachsende spezifische Aufwand für deren Betreuung und Förderung sind bei der Festlegung der Gruppengröße zu berücksichtigen. Gruppenstrukturen müssen geeignet sein, den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Dazu braucht es insbesondere kleine und stabile Gruppen. Grundsätzlich gilt: Je jünger die Kinder sind, desto kleiner sollte die Gruppe sein. Vor allem in altersgemischten Gruppen und auch in integrativen Angeboten muss auf die Zusammensetzung der Gruppe geachtet werden. Insofern wird ein einfaches "Auffüllen" vorhandener Kindergartengruppen den fachlichen Anforderungen nicht gerecht. Räumlichkeiten, Ausstattung, Gruppengröße und pädagogisches Personal müssen den Bedürfnissen der Allerkleinsten angepasst sein, um vor allem Kindern aus Familien ohne Bildungsanreize einen guten Start in die lebenslange Lust am Lernen zu ermöglichen.

Besondere Anforderungen sind im Bereich der Kindertagesbetreuung von unter Dreijährigen an die Integration von Kindern mit Behinderungen gestellt. "Abgesehen davon, dass kleine Kinder ohnehin mit dem Phänomen 'behindert sein' sehr unbefangen umgehen, eröffnet das Zusammensein im Kindergarten" (bzw. schon in der Krippe) "die Chance für eine frühzeitige und spielerische Auseinandersetzung mit dem 'Anderssein' von Kindern und begünstigt die Identitätsfindung durch das Kennenlernen von eigenen Beschädigungen und Schwächen in der Begegnung mit anderen Kindern" (4).

Integrationsprozesse gelingen, wenn Lern- und Entwicklungsbedingungen und notwendige Hilfestellungen Kinder mit und ohne Behinderungen betreffen und entsprechend gestaltet sind. Auch für Kinder unter drei Jahren mit Behinderung gibt es tragfähige Integrationskonzepte, die grundsätzlich keiner großen strukturellen Veränderung bedürfen (5). Erforderlich ist im Wesentlichen eine an den erhöhten Bedarf an Zuwendung und Wissen über Behinderungen und integrative Pädagogik angepasste pädagogische Unterstützung. Besonders intensiv soll hierbei die Gestaltung der sozialen Kontakte und der Spielinteraktion im Gruppenalltag begleitet werden. Kinder mit Behinderungen brauchen in besonderem Maße orientierende Strukturen und verlässliche Zugriffsmöglichkeiten auf Bindungs- und Bezugspersonen (6).

Die Integration von Kindern mit Behinderungen und der Aufbau integrativer Strukturen setzt eine entsprechende konzeptionelle Planung und die Kenntnis von Hilfesystemen voraus, damit sowohl den Kindern als auch den Familien gezielte und fachkompetente Hilfestellungen im Integrationsprozess gegeben werden können.

Im Sinne einer inklusiven Pädagogik verdienen auch die anderen Dimensionen von Heterogenität wie beispielsweise unterschiedliche ethnische, sprachlich-kulturelle und soziale Hintergründe eine wertschätzende Begleitung durch die Fachkräfte. Ressourcen der Kindergruppe können schon in jungen Jahren gut genutzt werden, um eine Steigerung der Teilhabe aller Kinder an der Gemeinschaft und einen Abbau von Barrieren zu ermöglichen (7).

4.3 Gestaltung von Übergängen und Eingewöhnung

Die Erweiterung des kindlichen Lebensraumes über die Familie hinaus durch die Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ist für das Kind eine neue Situation und ein gravierender Einschnitt in bisher Vertrautes. Kleine Kinder, die in der Regel bis dahin die volle Aufmerksamkeit ihrer Eltern genossen und eine enge Bindung zu diesen haben, benötigen eine sanfte und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Ablösephase von der bisherigen Bezugsperson. Eine der Anforderungen an die in der Kindertagesbetreuung tätigen Fachkräfte besteht darin, den Bindungsbedürfnissen der Kinder nachzukommen und diese in den Alltag der Einrichtung zu integrieren (8).

Sowohl Kinder als auch die neuen Bezugspersonen in der Kindertageseinrichtung brauchen ausreichend Zeit, um miteinander vertraut zu werden. Die Phase der Eingewöhnung soll für jedes Kind individuell unter Einbezug der Eltern gestaltet werden. Es müssen Bedingungen erfüllt sein, die dem Kind helfen, in einem veränderten Umfeld wieder emotionale Sicherheit zu entwickeln. Fördernde Bedingungen für die Eingewöhnung sind stabile Begrüßungsrituale, konstante Bezugspersonen in der Kindertageseinrichtung, auf das Kind und seine Bedürfnisse abgestimmte Bring- und Abholvereinbarungen sowie Aufenthaltszeiten. Die allmähliche Eingewöhnung des Kindes geht einher mit den regelmäßigen positiven Erfahrungen, die es in der Kindertageseinrichtung macht. Sie kann mit dem stundenweisen Aufenthalt des Kindes in Anwesenheit eines Elternteils begonnen und dem schrittweisen zuvor angekündigten Rückzug des Elternteils fortgesetzt werden.

Kinder in der Eingewöhnungsphase beanspruchen viel Aufmerksamkeit. Insofern sollte sehr genau darauf geachtet werden, wie viele Kinder ggf. zeitgleich eingewöhnt werden sollen. Dieses bedeutet insbesondere, die Zahl der Eltern in der Begleitung der Eingewöhnungsphase überschaubar zu halten, damit der Kontakt zwischen Kind und Erzieherin aufgebaut und die Abläufe in der Gruppe insgesamt gewährleistet werden können. Hinzu kommt, dass ein personeller Mehraufwand durch die Eingewöhnungsphase berücksichtigt werden muss.

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Eingewöhnung gehört auch die umfassende Information der Eltern. Ihnen sollte bei einem Erstgespräch die Gelegenheit gegeben werden, die Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung, die Fachkräfte und deren konzeptionelle Vorstellungen, den Tagesablauf und die Besonderheiten der Einrichtung kennen zu lernen.

Bei der Gestaltung der Eingewöhnungsphase kann auf Erfahrungswerte bewährter Eingewöhnungskonzepte zurückgegriffen werden (9).

Nicht nur die Eingewöhnungsphase, sondern auch Übergänge, zum Beispiel von der Kindertagespflege in die Einrichtung und auch innerhalb der Einrichtung, sind sensibel und individuell zu gestalten.

4.4 Gestaltung der Bildungsprozesse, Dokumentation und Beobachtung

Kinder entdecken von Geburt an kompetent und eigenständig ihre Welt und sind auf Interaktion mit der Umwelt ausgerichtet. Sie besitzen alle grundlegenden Kompetenzen wie Wahrnehmungsfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Kontaktaufnahme und Kommunikation, die für die Auseinandersetzung mit sich selbst und mit seiner sozialen und sächlichen Umwelt benötigt werden. Das Kind ist Akteur seiner Entwicklung und seiner Bildung. Folglich müssen Kinder Gelegenheit bekommen, insbesondere

  • sich aktiv an der Gestaltung ihrer Welt zu beteiligen,
  • Freiräume zu finden, um ihre eigene Kreativität spielerisch zu entdecken,
  • eigene Erfahrungen bei der Bewältigung von Problemen und Schwierigkeiten zu machen.

Fachkräfte müssen diese Aktivität der Kinder respektieren und die kindliche Entwicklung verstehen, um in der Lage zu sein, die Umwelt für das Kind so zu gestalten, dass es in seiner Entwicklung und seinen (Selbst-) Bildungsprozessen unterstützt wird. Bildungsförderung in dieser Lebensphase ist in erster Linie Beziehungsgestaltung mit dem Kind - begleitet durch die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern - und entwicklungsbegleitende ganzheitliche Förderung.

Pädagogische Angebote sollen so gestaltet sein, dass Kinder durch Anregungen, das Verhalten und die Vorbildwirkung ihrer Bezugspersonen in der Entwicklung ihrer Selbständigkeit, ihrer Individualität und ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt werden. Anregungen müssen die Freude am Lernen, die Lust am Entdecken und die Begeisterung an der eigenen Aktivität erhalten und fördern. Die Bildungsprozesse vollziehen sich im sozialen Miteinander, während der Interaktion und Kommunikation und vor allen Dingen im Spiel.

Das Spiel und die Interaktionen mit anderen Kindern beeinflussen besonders intensiv die sozialemotionale Entwicklung der Kinder, ihre Persönlichkeitsentwicklung, die Bindungsqualität, die Ausprägung und Entwicklung der motorischen, kognitiven und sozialen Kompetenzen. Alle grundlegenden Fähigkeiten (z.B. kognitive, motorische, soziale und emotionale) sind im Spiel des Kindes enthalten und werden durch das Spiel weiterentwickelt. Das Spiel ist die Tätigkeit, mit der sich das Kind spielend (nicht spielerisch) auf seine Weise die Welt erschließt. Unabhängig von Spielform und -inhalt erlebt es seine Selbstwirksamkeit. Diese wirkt sowohl motivierend auf das Kind als auch fördernd auf die Identitätsentwicklung. Die Entwicklung des Spieles beim Kind vollzieht sich vom sensomotorischen Spiel wie Körperbewegungen und Gegenstandsmanipulation über die Exploration (Untersuchung) hin zum Symbolspiel (vom Gegenstand losgelöste Handlungen, "So-tuen-als-ob"). Ab etwa dem dritten Lebensjahr schließt sich dann das Rollenspiel als Grundlage für kooperative Spielformen an.

In der frühkindlichen Förderung gibt es besondere Entwicklungsthemen. Die Förderung von Kommunikation und Sprache ist eine zentrale Bildungsaufgabe. Die sprachliche Entwicklung ist eng verbunden mit der körperlichen, geistigen und emotionalen Entwicklung sowie der Reifung der Sinnesorgane des Kindes. Eine emotional zugewandte Atmosphäre fördert die sprachliche Entwicklung. Abläufe und Pflegevorgänge wie das Wickeln sind folglich mit Sprache zu unterstützen und als sprachanregende Situation zu gestalten. Ebenso wie das Sprachvorbild der pädagogischen Fachkräfte unterstützen aus Liedern, Fingerspielen und Versen bestehende Rituale, die Schaffung von Sprechanlässen, die pädagogische Arbeit mit Bilderbüchern und vieles andere mehr die Sprachentwicklung des Kindes.

Ein weiteres Entwicklungsfeld ist die Bewegungsentwicklung/ motorische Entwicklung. Hierfür sind umfassende Bewegungsmöglichkeiten zu organisieren, welche die Bewegungssicherheit und die Entwicklung von Körperbewusstsein, Selbstakzeptanz und Achtsamkeit des Kindes unterstützen (10). Dazu gehören reichhaltige Bewegungsangebote, freie Flächen, Angebote wie rhythmische Früherziehung, Sing- und Bewegungsspiele, Geduld und Zeit für das Erreichen von eigenständigen motorischen Leistungen, Selbstbestimmung ("Selbermachen") sowie Förderung der Körperwahrnehmung. Vor allem der Übergang des Kindes zu aufrechter Mobilität erfordert eine intensive Aufsicht und auch Sicherheitsvorkehrungen zur Unfallverhütung in der Kindertageseinrichtung.

Angesichts des Tempos, mit dem sich Kinder in den ersten drei Lebensjahren entwickeln, sind hohe Anforderungen an die Beobachtung und Dokumentation der Entwicklungs- und Bildungsprozesse gestellt. Beobachtung beginnt bereits in der Eingewöhnungsphase. Regelmäßige entwicklungsbegleitende Beobachtung und Dokumentation der Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kinder sind - immer wieder neu - der Ausgangspunkt pädagogischen Arbeitens. Aus der Beobachtung ziehen die pädagogischen Fachkräfte Konsequenzen, um individuelle Entwicklungsaufgaben kompetent begleiten zu können. Sie beziehen die Beobachtungen in den Dialog mit dem Kind und die Gespräche mit den Eltern ein. Eine beobachtende und das eigene Verhalten reflektierende Grundhaltung im Alltag ist die Grundlage für den optimalen Umgang mit dem Kind und ein vertrauensvolles Betreuungsverhältnis.

4.5 Beziehungsvolle Pflege, Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung

Die Gesunderhaltung der Kinder, die Gewährleistung ihrer Sicherheit und Hygiene zur Minimierung des Infektionsrisikos sind Ansprüche, die zu den Grundanliegen der Kindertagesbetreuung gehören. Körperliches und psychisches Wohlergehen bildet die Grundlage für eine positive Entwicklung des Kindes. Grundbedürfnissen (wie Bewegung, Schlaf, angemessene Nähe, Zuwendung vertrauter Personen) muss ebenso im Krippenalltag entsprochen werden wie besonderen Situationen (z.B. Wickeln, Essen und Füttern, Umgang mit müden oder schlafenden Kindern). Der Gestaltung von Mahlzeiten/ Ernährung, Ruhe- und Schlafphasen sowie der Gesundheitsförderung, Körperpflege und der Unterstützung der Sauberkeitsentwicklung ist besonderes Augenmerk zu geben.

Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist auf deren Intimsphäre zu achten (insbesondere während des Wickelns) und die gefühlvolle Wahrnehmung des eigenen Körpers zu fördern. Der Übergang von Wickeln zur Sauberkeit soll besonders behutsam erfolgen. Sauberkeitserziehung setzt eine bestimmte körperliche Reife voraus; d.h. es müssen Muskeln und Nervenbahnen ausgebildet sein, damit das Kind seine Blasen- und Enddarm-Muskulatur kontrollieren kann. Dieser Reifungsprozess ist vernetzt mit anderen Entwicklungsprozessen. Dazu gehört die Entwicklung des eigenen Willens und der Handlungskontrolle. Folglich darf die Unterstützung, die in der Einrichtung zur Sauberkeitserziehung gegeben wird, nicht lösgelöst sein von der gesamten Entwicklung des Kindes und muss in Rückkopplung zu den Eltern erfolgen.

Die Pflege ist in der Regel die Zeit, in der das Kind seine Bezugsperson für sich allein hat, insofern eine Zeit der engsten sozial-emotionalen Bindung. Die Bereitschaft zu professioneller körperlicher Nähe, innerer Präsenz, Zugewandtheit und Empathie sind Merkmale der persönlichen Eignung von pädagogischen Fachkräften.

4.6 Kooperation und Vernetzung, Eltern- bzw. Familienzusammenarbeit

Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist die Grundlage für eine gelingende pädagogische Arbeit und beeinflusst deren Qualität. Eine vertrauensvolle Beziehung zu den Eltern erleichtert es, auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Eltern und pädagogische Fachkräfte sind gemeinsam für das Wohl der Kinder verantwortlich. Sie verständigen sich über die Möglichkeiten und Ziele ihrer Zusammenarbeit und streben eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft an. Die Basis dieser Partnerschaft entsteht bereits im Erst- und Aufnahmegespräch und in der Eingewöhnungszeit. Sie verlangt eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die von gegenseitiger Offenheit und Wertschätzung geprägt ist. Die Fachkräfte behandeln die Eltern respektvoll vor dem Hintergrund der Akzeptanz individueller Lebensformen und kultureller Hintergründe.

Die Fachkräfte informieren die Eltern über das einrichtungsbezogene Konzept, einschließlich Eingewöhnungskonzept, und verständigen sich über die individuelle Umsetzung. Die Erfahrungen und das Wissen der Eltern über ihre Kinder werden ernst genommen und einbezogen. Die aktive Mitwirkung der Eltern ist gewünscht. Um sich mit den Inhalten und Regelungen der Einrichtung vertraut zu machen, wird auch den Eltern/ Familien eine Eingewöhnungszeit zugestanden und empathische Unterstützung bei der Trennung von ihren Kindern gegeben.

Die Fachkräfte organisieren den regelmäßigen Austausch mit den Eltern über die Erlebnisse, Erfahrungen und Entwicklungsschritte ihrer Kinder. Den Eltern werden z.B. Informationen zur Gesundheitsvorsorge, zu Ernährungs- und pädagogischen Fragen zur Verfügung gestellt. In regelmäßigen Abständen werden geplante Entwicklungsgespräche auf der Grundlage der schriftlichen Dokumentation durchgeführt. Abgesehen davon wird den Eltern Gelegenheit gegeben, am Gruppenalltag und an Gruppenaktivitäten teilzunehmen. Die Einrichtung soll als Ort gestaltet werden, wo Eltern mit anderen Eltern in Erfahrungsaustausch treten können. Durch die regionale Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend- und Familienförderung sowie des Bildungs- und Gesundheitswesens kann das Angebotsspektrum im Interesse früher Hilfen erweitert werden.

4.7 Personal

Personelle Rahmenbedingungen haben erheblichen Einfluss auf die Qualität der pädagogischen Arbeit. In diesem Zusammenhang ist die Fachkraft-Kind-Relation ein wesentlicher Faktor. Personalstandards sollen Zeiten für die Eingewöhnungsbegleitung, Fortbildungs- und sonstige Ausfallzeiten und Leitungsanteile angemessen berücksichtigen.

Durch steigende gesellschaftliche Ansprüche zur inhaltlichen Ausgestaltung von Kindertageseinrichtungen als Bildungsorte erhöhen sich die Anforderungen an pädagogische Fachkräfte. Angesichts des Ausbaus der Kindertagesbetreuung gelangt die pädagogische Arbeit mit den Jüngsten noch einmal mehr in den Focus der Betrachtung. Sie unterliegt dem Einfluss wachsender Erkenntnisse der Säuglings- und Hirnforschung, die aktuell sogar von grundlegenden Veränderungen geprägt ist. Die Systeme der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind diesbezüglich gehalten, schnell zu reagieren und die Erkenntnisse aufzunehmen (11). Pädagogisches Arbeiten im Bereich der unter Dreijährigen bedeutet vor allem "beziehungsorientierte Arbeit" und "Begleitung frühkindlicher Bildungsprozesse".

Unter dreijährige Kinder haben nur eingeschränkt die Möglichkeit, Bedürfnisse oder körperliche und emotionale Belastungen verbal zu kommunizieren. Die pädagogischen Fachkräfte müssen daher geschult sein, nonverbales Ausdrucksverhalten und Körperbedürfnisse zu erkennen und die richtigen Schlussfolgerungen abzuleiten. Sie benötigen nicht nur entsprechende Qualifizierung, sondern auch Zeit, um individuelle Besonderheiten der Kinder erkennen und die Entwicklung als verlässliche Bindungspersonen gezielt unterstützen sowie achtsam und feinfühlig begleiten zu können.

Die Erzieherausbildung auf Fachschulniveau stellt eine Basisausbildung dar, die für bestimmte Einsatzbereiche einer zusätzlichen, speziellen Qualifizierung bedarf. Einer dieser Einsatzbereiche ist zweifellos die Arbeit mit jungen Kindern. Ein weiterer Bedarf spezieller Qualifizierung besteht für die Einrichtungsleitung, die gefordert ist, ihr Team in den Prozessen der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kleinkinder in der Einrichtung fachlich zu fördern und anzuleiten.

Auch die langjährig tätigen Fachkräfte in den Einrichtungen haben häufig einen Bedarf an Nachqualifizierung (12). Abgesehen davon erscheinen spezifische Fortbildungen ebenfalls für die mit Kindertagesbetreuung befassten Ämter und für die Fachberatung erforderlich. Im Focus der Fort- bzw. Weiterbildungsangebote steht grundsätzlich die Frage, wie die entwicklungsphysiologischen und -psychologischen Bedürfnisse und Erfordernisse von Kleinstkindern außerhalb der Familie in Angeboten der Kindertagesbetreuung optimal befriedigt und unterstützt werden können. Fachspezifische Fortbildungsthemen können insbesondere sein:

  • Entwicklungsrelevante Kenntnisse der Entwicklungspsychologie, Neurobiologie und Hirnforschung
  • Gesundheitliche Entwicklung von Kleinstkindern
  • Ernährung
  • Verknüpfung von Pflege und Versorgung mit gezielter Entwicklungsförderung des Kindes
  • Entwicklungsfördernde Gestaltung von Innen- und Außenbereichen
  • Bildungsförderung von Kleinstkindern und deren Partizipation im Alltag
  • Aufbau kindorientierter Partnerschaft mit den Personensorgeberechtigten
  • Wirkungsorientierter Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII
  • Gestaltung von Übergängen.

Neben zielgruppenspezifischen Fortbildungsangeboten für die Fachkräfte von Einrichtungen sollen auch gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit verschiedenen Akteuren, z.B. aus der Kindertagespflege, konzipiert und durchgeführt werden.

4.8 Räumlichkeiten

Übersichtliche, sichere und funktionale Räume sind für die pädagogische Betreuung von Kleinstkindern von großer Bedeutung. Sie sollen immer zusammen mit den pädagogischen Fachkräften konzipiert werden, um eine alterstaugliche, praktische und eine insbesondere an den Bewegungsbedürfnissen der Kinder orientierte Gestaltung zu sichern. Wichtig ist es, dass ausreichend Platz für die verschiedensten Aktivitäten der Kinder in unterschiedlichen Altersstufen vorhanden ist. Erhöhte Sicherheitsanforderungen sind zu berücksichtigen.

Kinder brauchen Flächen, die ihnen ausreichend Bewegung ermöglichen. Dazu gehören "Rennstrecken" für Laufanfänger und Raum zum Springen und Klettern, damit sie ihre körperlichen Fähigkeiten ungestört entwickeln können. Räume müssen auch Anforderungen an Gruppen- und Einzelspiel entsprechen. Hierfür bedarf es verschiedener Funktionsbereiche für z.B. Pflege, Entspannung und Rückzug sowie für Erfahrung mit Wasser und Sand zum Spielen, zum Experimentieren und zum Konstruieren. Die Altersmischung der Kinder, die Verschiedenheit und Gleichzeitigkeit der Bedürfnisse soll sich in der Gestaltung und Differenzierung des Raumes wieder finden. Dies gilt auch für ein ansprechendes Außengelände, welches ebenfalls vielfältige Sinnes- und Bewegungserfahrungen zulassen soll. Bei einem gemeinsam genutzten Außengelände kann ein geschützter Bereich für die Kleinen erforderlich sein.

Räume als anregende Umgebung (z.B. durch Form und Farbe) gestaltet, ermöglichen ganzheitliche Sinneserfahrungen und bieten die erforderlichen Entwicklungsanreize. Gleiches gilt für das Mobiliar und die Spielmaterialien. Mobiliar sollte die Körpergröße der Kinder berücksichtigen, damit diese spielend selbsttätig sein und Selbständigkeit erwerben können. Spielmaterialien müssen auf die rasche Entwicklung dieser Altersgruppe ausgerichtet sein. Kleine Kinder brauchen Sachen zum Spielen (nicht zwingend sog. Spielsachen), die ihnen Beobachten, Nachahmen und Ausprobieren ermöglichen.

Um dem Ruhebedürfnis von Kindern gerecht zu werden, müssen in Gruppenräumen Ecken zum Ausruhen vorhanden sein. Dem ungestörten Schlafbedürfnis der Jüngsten wird ein separater Raum mit individuellem Schlafplatz am ehesten gerecht. Wichtig in Räumen für die Kleinsten ist die Akustik. Schädliche Lautstärke für Kinder bedeutet Stress, dem sie nicht entfliehen können und der ihre Sprachentwicklung negativ beeinflusst.

Hohe Bedeutung für diese Altersgruppe hat der Pflege- und Sanitärbereich. Der Wickelplatz z.B. ist ein Ort des Vertrauens und der körperlichen Nähe. Das Kind soll sich dort geschützt fühlen, in seiner Privatsphäre respektiert und seine Pflege als angenehm empfinden. Der Sanitärbereich soll darüber hinaus die Selbständigkeit des Kindes ermöglichen (z.B. kleine Toiletten, Waschbecken in erreichbarer Höhe) und so gestaltet sein, dass kleine Kinder dort auch spielen (Wassererfahrung, Planschen) können (13).

5. Anforderungen und Konsequenzen für die Kindertagespflege

Grundsätzlich gelten auch für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege die bisher getroffenen pädagogischen und entwicklungspsychologischen Aussagen vor allem im Hinblick auf die Eingewöhnung, die Gestaltung von Bildungsprozessen und die beziehungsvolle Pflege. Darauf aufbauend wird auf die Besonderheiten der Betreuungsform Kindertagespflege eingegangen.

5.1 Profil der Betreuungsform Kindertagespflege

Kindertagespflege ist die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern durch geeignete Kindertagespflegepersonen. Sie hat wie Kindertageseinrichtungen einen Bildungsauftrag und soll Kinder in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. In der Regel findet Kindertagespflege in den Räumen der Tagespflegeperson statt, bietet also ein familiäres Umfeld und individuelle Betreuung. Einige Bundesländer haben durch Landesrecht die Betreuung auch in anderen geeigneten Räumlichkeiten ermöglicht sowie als Zusammenschluss von Tagespflegepersonen (Großtagespflege).

Grundsätzlich zeichnet sich die Kindertagespflege durch eine überschaubare Anzahl von Kindern mit einer festen Bezugsperson aus. Sie bietet flexible Betreuungszeiten für Kinder und deren Eltern. Die gesetzlich verankerte Pflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, im Rahmen der Kindertagespflege bei Ausfallzeiten für eine andere Betreuung (Ersatzbetreuung) zu sorgen, macht diese Betreuungsform zu einem verlässlichen Angebot für Eltern.

5.2 Organisation, Einbindung der Kindertagespflege in einen Fachdienst

Die Kindertagespflege hat 2005 mit grundlegenden gesetzlichen Änderungen wie der Ausweitung der Erlaubnispflicht, der Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen und der Verpflichtung zur Ersatzbetreuung einen Paradigmenwechsel erfahren, der deutlich mehr Verantwortung auf die Träger der öffentlichen Jugendhilfe überträgt. Zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebots an Plätzen in Kindertagespflege ist ein gut ausgestatteter Fachdienst mit qualifiziertem Personal erforderlich, der den veränderten Anforderungen an die Kindertagespflege gerecht wird. Tagespflegepersonen müssen beraten, auf ihre Eignung hin überprüft, für ihre Aufgabe vorbereitet, qualifiziert und fortgebildet werden. Mit Ausnahme der Erteilung der Pflegeerlaubnis können die Aufgaben auch an freie Träger der öffentlichen Jugendhilfe delegiert werden. Außerdem sind Modelle für Ersatzbetreuung sowie Konzepte für Vernetzung der Tagespflegepersonen im Sinne kollegialer Beratung zu entwickeln und umzusetzen. Eltern erhalten bei Bedarf Beratung bei der Wahl der geeigneten Betreuung für ihr Kind. Die Wahrnehmung dieses umfänglichen Aufgabenspektrums erfordert auch quantitativ eine entsprechende Ausgestaltung des Fachdienstes. Orientierung hierzu gibt die Empfehlung der Deutschen Liga für das Kind (14).

5.3 Gruppe, Tagesablauf, Struktur

In der Kindertagespflege können nach § 43, Absatz 3 SGB VIII bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig von einer Kindertagespflegeperson betreut werden. In der Praxis ist gerade bei Kleinkindern darauf zu achten, dass ein stabiles Betreuungssetting nicht verloren geht. Häufiger Wechsel beeinträchtigt nicht nur die Beziehungen der Kinder untereinander und zur Tagespflegeperson, sondern auch einen harmonischen Tagesablauf. Es wird empfohlen, eigene Kinder mitzuzählen, wenn sie sich während der Betreuungszeit überwiegend in der Familie aufhalten, damit es zu keiner Überlastung der Tagespflegeperson kommt. Werden mehrere Tagespflegekinder betreut, ist eine Altersmischung anzustreben. Bei Kindern mit höherem Betreuungsaufwand, beispielsweise mit Behinderung, ist die Anzahl entsprechend anzupassen.

Der Tagesablauf in der Kindertagespflege orientiert sich am Familienalltag und ist an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet. Rituale für Begrüßung und Verabschiedung, gemeinsames Einkaufen und Essen zubereiten, Ruhezeiten, gemeinsames Spiel und Rückzugsmöglichkeiten, Bewegung und Aufenthalt im Freien prägen den Tagesablauf.

5.4 Eingewöhnung

Die Tagespflegeperson verfügt über ein Konzept zur Bildung und Förderung der Tageskinder. Die Eingewöhnung von Kleinkindern in die Tagespflege hat dabei besondere Bedeutung. Sie findet individuell am Alter und Bedürfnis des Kindes orientiert statt und bezieht die Eltern aktiv mit ein. Die anfangs notwendige Anwesenheit der Bezugsperson ist schrittweise zu reduzieren. Das Tempo der Eingewöhnung richtet sich nach dem Kind. Die Eingewöhnungsphase gehört bereits zur Betreuungszeit.

5.5 Gestaltung der Bildungsprozesse

Die Tagespflegeperson ist vertraut mit den in Bildungsprogrammen angelegten Ansätzen und der Förderung frühkindlicher Bildungsprozesse. Der veränderte Blick auf das Kind und seine Kompetenzen setzt eine Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle voraus. Die vielfältigen Möglichkeiten im Tagespflegealltag werden als Lernchancen erkannt und bewusst genutzt. Eine sichere Bindung an die Tagespflegeperson bietet die Voraussetzung für kindliche Bildungsprozesse. Die Tagespflegeperson gewährleistet den Rahmen für eigene Erfahrungen der Kinder, ermuntert sie dazu und hilft ihnen so, ein positives Selbstkonzept zu entwickeln.

5.6 Beziehungsvolle Pflege

Pflege ist immer auch Kommunikation. Die Tagespflegeperson soll die Bedürfnisse des Kindes erkennen und feinfühlig darauf reagieren können. Sie nutzt Pflegesituationen als pädagogische Gelegenheit, dem Bedürfnis der Kinder nach Kontakt und Kooperation gerecht zu werden und eine tragfähige Bindung zum Kind herzustellen. Sie respektiert dabei, dass die Eltern die Hauptbindungspersonen des Kindes sind.

5.7 Kooperation und Vernetzung, Eltern- bzw. Familienzusammenarbeit

Tagespflegeperson und Eltern verständigen sich im Sinne einer Erziehungspartnerschaft. Die Absprachen über die Rahmenbedingungen und Einzelheiten der Betreuung werden in einer Betreuungsvereinbarung festgehalten.

Die Tagespflegeperson informiert die Eltern über ihr pädagogisches Konzept, die Entwicklungsschritte des Kindes und evtl. auftretende Probleme. Regelmäßiger Austausch über die Entwicklung des Kindes ist Bestandteil der Kooperation.

Vernetzung der Tagespflegepersonen untereinander verhindert Isolation, fördert kollegialen Austausch und soll daher vom Fachdienst Kindertagespflege initiiert werden. Auch die gesetzliche Verpflichtung zur Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen gewinnt auf der Grundlage des gemeinsamen Bildungsauftrags bei der Gestaltung von Übergängen und ergänzenden Anschlussbetreuungsangeboten zunehmend an Bedeutung.

5.8 Fachliche Eignung der Kindertagespflegepersonen und Qualifikation des Personals des Kindertagespflegefachdienstes

Kindertagespflegepersonen müssen persönlich geeignet sein für die Tätigkeit, über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen und unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII vorweisen. Sie bereiten sich in Qualifizierungskursen auf ihre Tätigkeit vor (15). Die Qualifizierung wird zum Teil tätigkeitsbegleitend durchgeführt. Jährliche Fortbildungen sind Bestandteil der Weiterentwicklung der Tagespflegepersonen. Der Fachdienst Kindertagespflege verfügt über sozialpädagogische oder vergleichbar ausgebildete Fachkräfte, die die Eignung der Kindertagespflegepersonen feststellen.

5.9 Räumlichkeiten

Die Räume sollen gemessen an der Anzahl der zu betreuenden Tageskinder ausreichend groß, kindgerecht eingerichtet sein und aktives Tun und Experimentieren wie auch Rückzug und Schlaf ermöglichen. Die Ausstattung soll Kindern vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten eröffnen und ihre Entwicklung fördern. Auch Tagespflegestellen brauchen Freiflächen für Aktivitäten im Freien in erreichbarer Nähe.

5.10 Schutz vor Gefährdung, Gesundheit

Die Tagespflegeperson absolviert vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Erste-Hilfe-Kurs für das Kind. Sie gestaltet die Wohnung kindersicher und ist in der Lage, bei Unfällen angemessen zu reagieren. Tagespflegepersonen haben wie alle, die professionell mit Kindern umgehen, einen besonderen Schutzauftrag. Der Fachdienst stimmt mit der Tagespflegeperson ab, wie mit Anzeichen auf Kindeswohlgefährdung bei Kleinkindern umgegangen wird.

5.11 Ersatzbetreuung

Für die Ersatzbetreuung gibt es verschiedene Modelle, wie z.B. die Einrichtung eines Tagespflegetreffs mit pädagogischem Personal, die Vertretung durch Betreuung bei einer anderen Tagespflegepersonen (sofern die Kinderzahl es zulässt), eine mobile Tagespflegeperson oder das Bereitstellen von Plätzen in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind sollte im Verlauf des Pflegeverhältnisses regelmäßig Kontakt zur Ersatzbetreuungsperson haben und dort eingewöhnt sein.

6. Konsequenzen für die Arbeit der Fachebenen im Bereich der Kindertagesbetreuung

Einhergehend mit dem quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter Dreijährigen müssen Qualitätsaspekte in den Vordergrund rücken, die sich auf die Kinder, Eltern, Einrichtungen und Angebote, Fachkräfte und die Verwaltung auf allen Ebenen beziehen. Hierzu bedarf es eines schlüssigen Gesamtkonzeptes, das Aktivitäten und Kompetenzen der verschiedenen Leistungsanbieter für Kinder und Familien vernetzt und bündelt sowie Planungsprozesse koordiniert und aufeinander abstimmt.

Insbesondere die kommunale Jugendhilfeplanung muss wachsende Betreuungsbedarfe für die Altersgruppe der unter Dreijährigen aufnehmen und sich darauf einstellen, dass sich durch die Werbung im Zusammenhang mit dem Ausbauprogramm des Bundes und der Länder und auch im Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr die Nachfrage erhöhen wird. Nicht zuletzt deshalb müssen die Angebote der Kindertagesbetreuung hinsichtlich ihrer Bedarfsgerechtigkeit und Qualität rechtzeitig evaluiert werden. Für den Bereich der unter Dreijährigen in der Kindertagesbetreuung sind dafür angemessene Evaluations- und Qualitätssicherungsinstrumente zu entwickeln.

Auch Aus-, Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege müssen dem wachsenden quantitativen und qualitativen Bedarf und neuen inhaltlichen Schwerpunkten im Rahmen der Kindertagesbetreuung gerecht werden.

Die mit der Erlaubniserteilung, Aufsicht sowie Beratung beauftragten Behörden müssen besonders die Belange von Kindern unter drei Jahren in Einrichtungen und Angeboten der Kindertagespflege im Blick haben. Dafür bedarf es der Überprüfung und Weiterentwicklung der fachlichen Standards und Kompetenzen ebenso wie der stetigen qualitativen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Fachpraxis.

Endnoten

  1. BMFSFJ (Hrsg.) (2008): Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren - elterliche und öffentliche Sorge in gemeinsamer Verantwortung. Kurzgutachten. Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen bei BMFSFJ, Berlin, S. 12.
  2. vgl.: Liselotte Ahnert (Hg.): Bindung und Bonding: Konzepte früher Bindungsentwicklung. In: Frühe Bindung, Entstehung und Entwicklung, Ernst Reinhardt Verlag, 2004
  3. vgl.: Flexible Betreuung von Unterdreijährigen im Kontext von Geborgenheit, Kontinuität und Zugehörigkeit, LVR Köln (Hrsg.), Haug-Schnabel et al. (FVM) 2008, Seite 21; vgl. "Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung", beschlossen auf der 104. Arbeitstagung der BAGLJÄ, 2008 in Chorin
  4. vgl. Hössl, A. (1999): "Entwicklungen integrativer Erziehung." In: Eberwein, H. (Hg.): Handbuch Integrationspädagogik. Weinheim: Beltz, S. 147-155.
  5. Nicht angesprochen sind Einzelfälle spezifischer Behinderung, die in Form und Grad einer Förderung bedürfen, der durch räumliche, personelle und fachliche Bedingungen im Rahmen der jeweiligen Integrationskita nicht angemessen entsprochen werden kann.
  6. vgl. Modellprojekt Förderung von Kindern mit Behinderung unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen. Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Begleitung. S. Seitz, N. Korff, LWL und UNI Bremen, 2008, S. 26 ff.
  7. vgl. Boban, I., Hinz, A. (Hrsg.): Index für Inklusion - eine Möglichkeit zur Selbstevaluation... In: Feuser, G. (Hrsg.): Integration heute - Perspektiven ihrer Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Frankfurt a.M.: Peter Lang 2003, S. 37-46.
  8. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland - 13. Kinder- und Jugendbericht, Deutscher Bundestag, 2009 (S. 70 f.)
  9. bspw. das "Berliner Modell" von Hans-Joachim Laewen: In: Laewen, H., Andres, B., Hédervári, E.: Die ersten Tage: Ein Modell zur Eingewöhnung in Krippe und Tagespflege, Cornelsen Verlag Scriptor; 5. Auflage, 2003
  10. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland - 13. Kinder- und Jugendbericht, Deutscher Bundestag, 2009 (S. 73 f.)
  11. vgl.: DJI, Quantität braucht Qualität - Agenda für den qualitativ orientierten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige, München 2009, S. 13
  12. ebenda, S. 25
  13. vgl.: "Räume für kleinere (und größere) Kinder in Kindertagesstätten. Zusammengetragen mit Unterstützung von niedersächsischen Fachkräften aus Kindertagesstätten und Architekten, M. Kuban/ AG Kleinkinder MK
  14. vgl. Positionspapier der Deutschen Liga für das Kind: Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege. www.liga-kind.de (Zugriff: 07.09.2009)
  15. Hierfür wird bundesweit ein Umfang von 160 Std. empfohlen (DJI-Curriculum). Daneben bestehen Qualifizierungskonzepte mit variablem Aufbau von vorbereitenden und begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen.