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Zitiervorschlag

Aus: Netzwerk Kinderbetreuung und andere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer der Europäischen Kommission: Qualitätsziele in Einrichtungen für kleine Kinder. Vorschläge für ein zehnjähriges Aktionsprogramm. Ohne Ort: Selbstverlag, Januar 1996

Qualitätsziele in Einrichtungen für kleine Kinder

Netzwerk Kinderbetreuung der Europäischen Kommission


I. Ziele in Bezug auf den politischen Rahmen

Ziel 1: Die Regierungen sollten einen fachlichen und öffentlichen Meinungsbildungsprozess herbeiführen, um eine offizielle und abgestimmte Absichtserklärung für Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für kleine Kinder zwischen null und sechs Jahren im öffentlichen und privaten Sektor, auf nationaler und regionaler/lokaler Ebene zur Verfügung zu stellen. Eine solche Politik benennt Grundlagen und Zielvorgaben, definiert Prioritäten und zeigt, wie derartige Initiativen zwischen wichtigen Abteilungen koordiniert werden.

Ziel 2: Auf nationaler Ebene sollte eine Abteilung ernannt werden, die die Verantwortung für die Umsetzung der Politik übernimmt, entweder direkt oder mit Hilfe einer Dienststelle. Auf regionaler/lokaler Ebene sollte gleichermaßen die Verantwortung zugewiesen werden, entweder indem regionale/lokale Behörden Einrichtungen direkt verwalten oder indem an andere Anbieter ausgelagert wird.

Ziel 3: Die Regierungen sollten ein Programm zur Umsetzung der Politik erstellen, das entsprechende Strategien skizziert, Ziele festlegt und Ressourcen detailliert angibt. Auf regionaler/lokaler Ebene sollte die verantwortliche Behörde oder Dienststelle in gleicher Weise ein Programm zur Umsetzung der Politik und der Weiterentwicklung der Praxis erstellen.

Ziel 4: Es sollte ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der sicherstellt, dass die Ziele innerhalb einer bestimmten Zeit vollkommen erfüllt und regelmäßig überprüft werden, und der die Zuständigkeit der regionalen und/oder lokalen Regierungen bei der Erfüllung der Ziele umreißen soll.

Ziel 5: Die Abteilung oder Dienststelle der Regierung, die auf nationaler Ebene verantwortlich ist, sollte eine Infrastruktur für die Planung, Aufsicht, Überprüfung, Unterstützung, Aus- und Weiterbildung, Forschung und Einrichtungsentwicklung schaffen, mit parallelen Strukturen auf lokaler Ebene.

Ziel 6: Das Planungs- und Aufsichtssystem sollte über Maßnahmen verfügen, die Angebot, Nachfrage und Bedürfnisse aller nationalen, regionalen und/oder lokalen Einrichtungen für kleine Kinder zusammenführen.

II. Finanzielle Ziele in Verbindung mit dem politischen Rahmen

Ziel 7: Die öffentlichen Ausgaben für Einrichtungen für kleine Kinder (in diesem Fall definiert als Kinder im Alter von fünf Jahren und darunter) sollten nicht weniger als 1% des Bruttoinlandsproduktes betragen, damit diese Einrichtungen - sowohl für Kinder unter wie über drei Jahren - die aufgestellten Ziele erreichen.

Ziel 8: Ein Teil dieses Budgets sollte zur Entwicklung der Infrastruktur von Einrichtungen verwandt werden. Dieser Teil sollte mindestens 5% Ausgaben für Beratungs- und Unterstützungsleistungen beinhalten, einschließlich externer oder interner Weiterbildung, und mindestens 1% für Forschung und Aufsicht.

Ziel 9: Es sollte ein Investitionsprogramm für Bau und Renovierung geben, das sich auf die Ziele hinsichtlich Umgebung und Gesundheit bezieht.

Ziel 10: Wo Eltern für öffentlich finanzierte Einrichtungen bezahlen, sollten die Beiträge 15% des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten oder besser noch darunter liegen. Die Gebühren sollten sich nach dem Haushaltseinkommen, der Familiengröße und anderen relevanten Kriterien richten.

III. Ziele hinsichtlich Umfang und Arten von Einrichtungen

Ziel 11: Öffentlich bezuschusste Einrichtungen sollten Vollzeit entsprechende Plätze anbieten für:

  • mindestens 90% der Kinder zwischen drei und sechs Jahren und
  • mindestens 15% der Kinder unter drei Jahren

Ziel 12: Einrichtungen sollten Flexibilität in den Öffnungs- und Bringzeiten bieten, was die zeitliche Abdeckung der Arbeitszeit sowie des Arbeitsjahres einschließt, wenn Eltern dies verlangen.

Ziel 13: Es sollte eine Vielfalt von Angeboten geben, damit die Eltern auswählen können.

Ziel 14: Alle Einrichtungen sollten den Wert von Vielfalt positiv herausarbeiten. Sie sollten ein Angebot für Kinder wie Eltern bereithalten, das Vielfalt an Sprachen, Herkunft, Religion, Geschlecht und Behinderung anerkennt und fördert sowie Stereotype ablehnt.

Ziel 15: Alle Kinder mit Behinderungen sollten das Recht auf Zugang zu den gleichen Einrichtungen wie andere Kinder haben, allerdings mit einer angemessenen personellen Ausstattung und der Hilfe von Spezialisten/innen.

IV. Bildungsziele

Ziel 16: Alle Gruppenangebote für kleine Kinder von null bis sechs Jahren, ob öffentlich oder privat, sollten abgestimmte Werte und Ziele haben, zu denen eine explizite und ausformulierte Bildungsphilosophie gehört.

Ziel 17: Die Bildungsphilosophie sollte von Eltern, Personal und anderen interessierten Gruppen entworfen und entwickelt werden.

Ziel 18: Die Bildungsphilosophie sollte weit gefasst sein und unter anderem folgende Punkte enthalten und befördern:

  • die kindliche Autonomie und ein Identitätskonzept;
  • gesellige soziale Beziehungen sowohl zwischen den Kindern als auch zwischen Kindern und Eltern;
  • Begeisterung für das Lernen;
  • linguistische und mündliche Fähigkeiten, zu denen auch sprachliche Vielfalt gehört;
  • mathematische, biologische, andere naturwissenschaftliche, technische und umweltbezogene Konzepte;
  • musikalischer Ausdruck und ästhetische Fähigkeiten;
  • Theater, Puppenspiel und Pantomime;
  • Bewegungserziehung und Körperbeherrschung;
  • Gesundheitserziehung, Nahrungsmittelkunde und Ernährung;
  • Aufmerksamkeit gegenüber dem jeweiligen Gemeinwesen.

Ziel 19: Auf welche Art die Bildungsphilosophie in die Praxis umgesetzt wird, sollte explizit und ausführlich festgehalten sein. Einrichtungen sollten über ein Organisationsprogramm verfügen, das alle ihre Aktivitäten mit einschließt, auch den pädagogischen Ansatz, die Weiterentwicklung des Personals, die Gruppenzusammensetzungen, Aus- und Weiterbildungsanforderungen für das Personal, Raumnutzung und auch, wie finanzielle Mittel eingesetzt werden, um das Programm voranzutreiben.

Ziel 20: Die Erziehung und das Lernumfeld sollten die Familie jedes Kindes, sein Zuhause, seine Sprache, das kulturelle Erbe, seinen Glauben, seine Religion und sein Geschlecht widerspiegeln und wertschätzen.

V. Ziele bezüglich des Personalschlüssels

Ziel 21: Personalschlüssel für Gruppenbetreuung sollte die Ziele der Einrichtung und ihren Gesamtkontext widerspiegeln, sowie direkt mit dem Alter der Kinder und der Gruppengröße verknüpft sein. Die personelle Besetzung sollte üblicherweise über folgenden Zahlen liegen, diese aber nicht unterschreiten:

  • 1 Erwachsene/r : 4 Plätze für Kinder unter 12 Monaten
  • 1 Erwachsene/r : 6 Plätze für Kinder im Alter von 12-23 Monaten
  • 1 Erwachsene/r : 8 Plätze für Kinder im Alter von 24-35 Monaten.
  • 1 Erwachsene/r : 15 Plätze für Kinder im Alter von 36-71 Monaten.

Das Verhältnis in der Familientagespflege sollte "1 Erwachsene/r : 4 Plätze für nicht schulpflichtige Kinder" nicht unterschreiten. Die eigenen Kinder der Tagespflegefamilie sollten mit eingerechnet sein.

Ziel 22: Mindestens ein Zehntel der wöchentlichen Arbeitszeit sollte ohne Kontakt zu den Kindern ablaufen und der Vorbereitung und Weiterbildung vorbehalten sein.

Ziel 23: Angemessene Ersatzkräfte sollten jederzeit verfügbar sein, um die Personalschlüssel aufrechtzuerhalten.

Ziel 24: Zeit, die das Personal mit verwaltungstechnischen, häuslichen oder hausmeisterlichen Tätigkeiten zubringt, sollte eigens gerechnet werden, zusätzlich zu den mit den Kindern verbrachten Stunden.

VI. Ziele für Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung des Personals

Ziel 25: Alle qualifizierten Beschäftigten in Einrichtungen sollten mindestens einen national oder lokal festgelegten Tariflohn erhalten, keinesfalls weniger. Für umfassend ausgebildetes Personal sollte dieser Tariflohn dem von Lehrern/innen vergleichbar sein.

Ziel 26: In öffentlichen Einrichtungen sollten mindestens 60% der direkt mit Kindern Beschäftigten über eine allgemein anerkannte Basisausbildung verfügen. Diese sollte mindestens drei Jahre dauern, ab dem Alter von 18 Jahren begonnen werden und sowohl Theorie als auch Praxis von Pädagogik und kindlicher Entwicklung beinhalten. Jede Art von Bildung sollte im Baukastensystem aufgebaut sein. Alle Beschäftigten (sowohl in öffentlichen Einrichtungen als auch in der Familientagespflege), die eine solche Ausbildung nicht vorweisen können, sollten ein Recht darauf haben, entsprechende Aus- und Weiterbildungsangebote zu besuchen, auch auf interner Grundlage.

Ziel 27: Alle Beschäftigten (sowohl in öffentlichen Einrichtungen als auch in der Familientagespflege), die mit Kindern arbeiten, sollten das Recht auf interne weiterführende Fortbildungen haben.

Ziel 28: Ob im öffentlichen oder im privaten Sektor, alle Beschäftigten sollten das Recht auf die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft haben.

Ziel 29: 20% der Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen sollten Männer sein.

VII. Ziele hinsichtlich Umgebung und Gesundheit

Ziel 30: Alle Einrichtungen, seien sie privat oder öffentlich, sollten nationalen und lokalen Gesundheits- und Sicherheitsansprüchen genügen.

Ziel 31: Umgebungsplanung und Raumaufteilung, inklusive Anlage der Gebäude, der Möblierung und Ausstattung, sollten die pädagogische Philosophie der Einrichtung widerspiegeln und die Ansichten von Eltern, Personal und anderen interessierten Gruppen mit einbeziehen.

Ziel 32: Es sollte üblicherweise drinnen wie draußen ausreichend Platz geben, damit die Kinder spielen, schlafen und die sanitären Anlagen nutzen können. Auch die Bedürfnisse von Eltern und Personal sollten befriedigt werden. Das bedeutet in der Regel:

  • einen Innenraum von wenigstens sechs Quadratmetern für jedes Kind unter drei Jahren und von wenigstens vier Quadratmetern für jedes Kind von drei bis sechs Jahren (Stauraum, Korridore und Durchgänge nicht eingerechnet);
  • direkter Zugang zu einem Außenraum von wenigstens sechs Quadratmetern pro Kind;
  • 5% zusätzlichen Innenraum zum Gebrauch für Erwachsene.

Ziel 33: In den Einrichtungen sollte es die Möglichkeit geben, Essen zuzubereiten. Es sollte ernährungsphysiologisch und kulturell angemessenes Essen geben.

VIII. Ziele in Bezug auf Eltern und Gemeinwesen

Ziel 34: Eltern sind in Einrichtungen für kleine Kinder Kooperationspartner/innen und Teilhaber/innen. Als solche haben sie ein Recht darauf, Informationen zu geben und zu erhalten sowie ihre Ansichten formell und informell kundzutun. In den Einrichtungen sollten Entscheidungen vollkommen partizipatorisch sein und Eltern, das gesamte Personal und wenn möglich die Kinder beteiligen.

Ziel 35: Einrichtungen sollten formelle und informelle Beziehungen zum Gemeinwesen unterhalten, zu den Kommunen oder Bezirken.

Ziel 36: Einrichtungen sollten bei ihrer Einstellungspolitik besonderen Wert darauf legen, Beschäftigte zu gewinnen, die die ethnische Vielfalt des lokalen Umfeldes widerspiegeln.

IX. Ziele hinsichtlich der Ausführung

Ziel 37: Einrichtungen sollten in einem Jahresbericht oder mit anderen Mitteln offen zeigen, wie sie ihre Ziele erreichen und wie sie ihr Budget verwenden.

Ziel 38: In allen Einrichtungen sollte die Entwicklung der Kinder regelmäßig bewertet werden.

Ziel 39: Die Ansichten der Eltern und des Gemeinwesens sollten ein integraler Bestandteil des Bewertungsvorganges sein.

Ziel 40: Das Personal sollte regelmäßig seine Leistungen bewerten, sowohl anhand von objektiven Methoden als auch durch Selbstevaluation.