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Zitiervorschlag

Aus: TPS, Theorie und Praxis der Sozialpädagogik 2005, Heft 7, mit Genehmigung des Kallmeyer Verlags bei Friedrich Velber, Postfach 100134, 30917 Seelze

Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen gemeinsam denken

Karin Hahn

 

"Von besonderer Bedeutung ist ... die Kooperation von Tagesmüttern mit Tageseinrichtungen - hier wünsche ich mir eine verstärkte Zusammenarbeit, damit beide Einrichtungsformen mit ihren spezifischen Vorteilen zu einem wirklichen Netz zusammenwachsen, von dem Kinder und Familien profitieren" (Bundesministerin Renate Schmidt im Vorwort zu "Von der Tagespflege zur Familientagesbetreuung" von Karin Jurczyk u.a.).

Mit Beginn dieses Jahres ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in Kraft getreten. Es hat den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland zum Ziel. In finanziell schwierigen Zeiten und bei sinkenden Kinderzahlen ist hier familienpolitisch ein Prozess angestoßen worden, der langfristig zu einer guten Versorgung an Betreuungsplätzen führen soll (bis 2010). Das Anliegen ist u.a. die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die qualitative Sicherung des Förderbedarfs von Kindern.

Zentrale Ausführungen betreffen den qualitativen und quantitativen Ausbau einer öffentlich geförderten Kindertagespflege (§§ 22-24 SGBVIII - gemeinsame Fördergrundsätze und Inanspruchnahme - gesetzlich gleichrangige Einbettung im Abschnitt "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege").

Zweifelsohne nicht ganz von der Hand zu weisen ist die Meinung, dass knappe Kassen den Anlass für den Ausbau der Kindertagespflege (als kostengünstigste Variante) in der Kinderbetreuung beförderten. Aber, das Gesetz sieht Kindertagespflege als ein Segment eines Gesamtsystems Kinderbetreuung, insbesondere hinsichtlich eines quantitativen und qualitativen Ausbaus der Kinderbetreuung für unter Dreijährige. Im Verhältnis strebt die Bundesregierung 70% Krippenausbau zu 30% Kindertagespflege an.

Der Hintergrund ist: Eltern finden keine ausreichende und qualitativ gute Kinderbetreuung. Eltern wollen und suchen keine Einheitslösung bei der Kinderversorgung. Eltern wollen Alternativen, dies ist im KJHG in § 5 deutlich als Wunsch- und Wahlrecht benannt. Mit dem TAG sollen Umfang und Vielfalt in der Kinderbetreuung gestärkt werden.

Übrigens ist dies in anderen europäischen Ländern längst übliche Praxis, z.B. in Dänemark, Schweden, Frankreich, England und Österreich. Dort gibt es für die Familientagesbetreuung einen verbindlichen Rahmen, Standards oder sogar ein anerkanntes Berufsprofil.

In Deutschland ist, je nach Bundesland und örtlicher Gegebenheit, die Familientagesbetreuung ein Angebot mit viel oder wenig Qualitätsprofil. Obgleich die institutionelle und familiale Kindertagesbetreuung schon mit Inkrafttreten des KJHG (1991) als eine Beziehung zwischen zwei gleichberechtigten Partnern definiert wurde, sind bisher die Qualifizierungsbemühungen für Tagespflegepersonen oft noch sehr zögerlich.

Dabei ist seit 1991 (KJHG) die Entwicklung gemeinsamer Konzepte gefordert:

  • bei der Jugendhilfeplanung und Bedarfserhebung,
  • bei Vermittlung und Platzvergabe,
  • bei Elternberatung zur Auswahl einer geeigneten Kinderbetreuung,
  • bei Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Tagesmüttern.

Diese Vorgaben werden örtlich, regional nur vereinzelt umgesetzt. Das TAG fordert nun mit Nachdruck die Entwicklung von Verbundkonzepten.

In einem Gesamtsystem öffentlicher Kinderbetreuung sollen beide Systeme als qualitativ gleichwertige, wenn auch nicht gleichartige Formen gesehen werden.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Den Fachdiskurs "Kinderbetreuung" sinnvoll und nachhaltig gemeinsam zu führen, steht noch aus. Insbesondere der institutionelle Bereich ist kollegial wenig geübt. Der Rückgang an Finanzressourcen befördert zudem Vorurteile und die Befürchtung eines Abbaus, auf Kosten der Kindertagespflege. Weniger entwickelt ist auch die Sicht alternativer Betreuungsformen.

Das Wissen über eine qualifizierte Familientagesbetreuung ist oft noch gering. Die Chancen sinnvoller Verbundsysteme sind wenig ausgelotet, zumal die Gruppe der "Fachexpertinnen" in Bereich Kindertagespflege unvergleichlich klein ist, gegenüber der jahrzehntelang etablierten Fachlobby für Kindertageseinrichtungen.

Bei Gegenüberstellung beider Systeme zeigen sich fachlich inhaltliche Gemeinsamkeiten bei den Leistungen für Kinder und ihre Familien. Erhebliche Unterschiede bestehen zwischen der professionellen und der semiprofessionellen Gruppe (Erzieherinnen - Tagesmütter) bei gesetzlichen Regelungen, rechtlichem Rahmen, Arbeitsplatzstruktur etc.

Zur Verdeutlichung einige Aspekte:

Institutionelle Kindertagesbetreuung Familientagesbetreuung

Betreuung von Kindern von Eltern, die berufstätig..., alleinerziehend..., in Ausbildung sind

Betreuung von Kindern von Eltern, die berufstätig..., alleinerziehend..., in Ausbildung sind

Es gibt einen Träger der Einrichtung

Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig

Haben feste Öffnungszeiten

Haben flexible Betreuungszeiten

Betreuung erfolgt in Kindergruppen, altersgemischt, durchschnittlich 15-20 Kinder. 1 ½-2 Fachkolleginnen

Betreuung von 1-5 Kindern erfolgt im privaten Haushalt durch Tagesmutter (ab 4. Kind Pflegeerlaubnis durch Jugendamt)

Fachkräfte haben geregelte Arbeitszeiten, arbeitsrechtlich verbindliche Vorgaben

Fachmütter vereinbaren Arbeitszeiten flexibel, haben arbeitsrechtlich kaum verbindliche Regelungen

erhalten Gehalt, Bezahlung erfolgt durch Träger, überwiegend nach Tarifrecht

bekommen Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Mitteln (wirtschaftliche Jugendhilfe), oder Bezahlung wird privat vereinbart

Mit Eltern vertragliche Regelung

Mit Eltern vertragliche Regelung (Privatrecht)

Es gibt Aufnahme-/ Eingewöhnungsphase für Kind und Familie

Es gibt Aufnahme-/ Eingewöhnungsphase für Kind und Familie

Führen Entwicklungsgespräche mit Eltern

Führen Entwicklungsgespräche mit Eltern

Veranstalten Eltern-Kind-Nachmittage, Elternabende, Feste...

Veranstalten Eltern-Kind-Nachmittage, Elternabende, Feste...

Begleiten die Entwicklung von Kindern, machen Bildungsangebote, setzen auf Bindung

Begleiten die Entwicklung von Kindern, machen Bildungsangebote, setzen auf Bindung

Kolleginnenteam, Fachaustausch täglich möglich; Fortbildung, Beratung, Supervision überwiegend durch Träger gewährleistet

Tagsüber überwiegend mit Kindern alleine, Fachaustausch einmal monatlich; Fortbildung, Fachberatung, Supervision abhängig vom örtlichen/ regionalen Angebot

Pädagogische Fachausbildung, anerkannter Beruf

Qualifizierung erfolgt vorbereitend oder begleitend in z.T. geringem Umfang; professionelles Profil entwickelt sich bei guten Qualifizierungsangeboten

Es gibt einen gesetzlich geregelten Rahmen, Mindeststandards des Landes o.ä.; Bildungs- und Qualitätspläne

Übernahme öffentlicher Leistung ist gesetzlich unzulänglich; geregelter Rahmen/ einheitliche Standards fehlen, z.T. Empfehlungen oder Landesgesetz

Öffentliche Trägerzuschüsse (Gruppe/ Platz) vom Land

Öffentliche Zuschüsse der Länder vereinzelt, z.Zt. Hessen: Zuschuss für Tagesmütter zur Altersvorsorge und für Fachbegleitung/ Servicestellen

Vernetzung statt Versäulung

Wesentliche Voraussetzung für eine gemeinsame dauerhafte Bildungs- und Qualitätsentwicklung in der Tagesbetreuung von Kindern und der Begleitung der Familien bildet die wechselweise Öffnung und Offenheit von Institutionen und Personen.

Gegenwärtig überwiegendes Kennzeichen beider Betreuungsformen ist aber die Versäulung. Der Schritt von der Versäulung zu einer Vernetzung wird in der Zusammenarbeit zu einer wichtigen Gestaltungsaufgabe. Das Bild vom "runden Tisch" ist hierbei leitend. Wenn Kooperationsbezüge vernetzt entwickelt werden, bestätigt sich am Ende der hohe Nutzen für alle Beteiligten.

Verbundsystem - Beispiel Maintal

Das Verbundsystem zwischen den städtischen Kindertageseinrichtungen und dem Tagespflegeprojekt konnte seit Beginn des Tagespflegeprojekts im Juni 1991 entwickelt werden. Maintal ist eine Kleinstadt in der Nähe Frankfurts mit knapp 40.00 Einwohner/innen. Die Kommune versucht traditionell, einen Standortvorteil durch familienfreundliche, soziale Infrastruktur zu sichern, um Ansiedlungen auf diese Weise positiv zu beeinflussen. Es gibt ein Leitbild "Kinder- und familienfreundliche Kommune". Für den Bereich "Kinderbetreuung" attestiert das Deutsche Jugendinstitut (DJI) der Kommune Modellcharakter. Es gibt elf städtische Kindertageseinrichtungen (3 x Häuser mit erweiterter Altersmischung und 1 Hort) sowie sieben kleine Einrichtungen von Freien Trägern, ein Tagespflegeprojekt mit 20 bis 27 Tagesmüttern, fünf Betreute Grundschulen, ein Mütter-/ Familienzentrum, diverse Elterninitiativen und Angebote für Kinder und Familien von Vereinen.

Familienpolitisches Gesamtkonzept

Mit der Entwicklung eines Gesamtkonzepts "Kinderbetreuung und Familienförderung" wurde nach Inkrafttreten des KJHG (1991) begonnen. Seitdem werden Vernetzungsentwicklungen, die Anbahnung und die Pflege von Kooperationsverbünden, politisch bejaht und gefördert.

Die institutionelle Kinderbetreuung und die Familientagesbetreuung sind in der städtischen Verwaltung im gleichen Fachbereich angesiedelt. Zu Beginn der Bündnisentwicklungen lag die fachliche Verantwortung für beide Bereiche bei der gleichen pädagogischen Fachkraft. Dies hat die Kooperationsentwicklungen sehr befördert; Widerstände konnten unkomplizierter minimiert werden.

Außer dem rechtlich geregelten Rahmen von Kindertageseinrichtungen (Mindeststandards Land Hessen etc.) gibt es für das Tagespflegeprojekt verbindliche "Richtlinien der Förderung von Tagespflegestellen in Maintal". Neben der Qualifizierung der Tagesmütter (160 Unterrichtseinheiten über drei Jahre alltagsbegleitend) erhalten Tagesmütter monatliche Zuschüsse zur Altersvorsorge in Höhe von 125 Euro ab dem ersten Tagespflegekind sowie einen jährlichen Haftpflichtversicherungszuschuss. Die Tagesmütter können Beratung und Supervision in Anspruch nehmen; Hausbesuche/ Hospitationen sind obligatorisch. Von den durchschnittlich 45 Tagespflegeplätzen gibt es zehn subventionierte Plätze für Familien mit geringem Einkommen, zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe (analoge Gebührenstaffelung wie bei den institutionellen Betreuungsentgelten).

Beide Gruppen (Erzieher/innen und Tagesmütter) haben, fachgruppenspezifisch voneinander getrennt, monatlich begleitete Fortbildungszirkel mit deutlich eigenständigem Profil. Für den jeweiligen Betreuungsbereich bestehen verbindliche Personalentwicklungskonzepte (z.B. bei den Erzieherinnen: Schließungswoche in den Herbstferien, interne Fortbildungswoche für die ca. 130 Fachkräfte). Politisch unumstritten sind für beide Bereiche die jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel.

Die Einrichtungen sind als "Orte" für Kinder und Familien geöffnet (z.B. für Kindergeburtstagsfeiern, für Fortbildungen und Treffen der Tagespflegefamilien, Vereinsaktivitäten u.a.m.). Die Nutzung erfolgt je nach Raumkonzept außerhalb oder auch während der Öffnungszeiten. Es bestehen versicherungsrechtliche Regelungen.

Politisch erwünscht und gefördert werden auch die öffentliche Vertretung der jeweiligen Fachgruppen in Gremien (Beirat, Agendagruppe u.a.) sowie eine Beteiligung bei familienfreundlichen Aktivitäten (Weltkindertag) und Projekten (Familientisch) der Stadt. Es wird auf regelmäßige Presseberichtserstattung Wert gelegt.

Kooperationsformen

Nach 14 Jahren gelebter Kooperation erinnern sich die Praktikerinnen beider Seiten kaum noch an den damals auch vorhandenen Widerstand und die Abschottungstendenzen. Es ist heute selbstverständlich, dass man sich zu bestimmten Fachthemen gemeinsam fortbildet, aus den unterschiedlichen Erfahrungsfeldern heraus gemeinsame Perspektiven in der Kinderbetreuung und Familienbegleitung entwickelt.

Die Raum- und Materialnutzung und die wohnortnahe Ausleihe von Spielmaterial und Büchern sind bewährte Praxis. Zu fachlichen Fragen des Übergangs, für ergänzende Betreuungsabsprachen, Notfallregelungen oder auch zur Erörterung von Problemen treffen sich Tagesmütter und Erzieherinnen inzwischen nach individueller Absprache in "ihrer Einrichtung um die Ecke".

Eltern werden bei ihrer Suche und Vermittlung eines angemessenen Platzes für ihr Kind nicht einseitig beraten. Erzieherinnen und Tagemütter wissen fachlich voneinander. Das bedeutet auch, dies Wissen an Eltern bzw. Familien so weiterzugeben, dass am Ende die bestmögliche Betreuungslösung gefunden wird.

Bei Fachveranstaltungen und Diskussionsforen sitzen Vertreterinnen beider Bereiche "auf dem Podium". Sie machen mit beim Weltkindertag, haben ihren Stand mit Spielangeboten bei Stadtteilveranstaltungen, sind auf dem Weihnachtsmarkt anzutreffen... Als Delegierte vertreten sie Kinder- und Familienanliegen im Beirat "Kinderfreundliche Stadt Maintal". Sie arbeiteten mit beim Landesprojekt " Familientisch" und waren bei der Erstellung des Leitbildes "Kinder- und familienfreundliche Stadt" beteiligt.

Von entscheidender Bedeutung ist, dass sich die beiden Fachgruppen positiv mit ihren Aufgaben, Kooperationsformen und dem städtischen Leitbild identifizieren. Das fachliche Neben- und Miteinander ist begleitet von gegenseitiger Akzeptanz, persönlicher und fachlicher Wertschätzung.

Zugewinn erfahren die Fachkräfte, die sich in ihrer Familienphase für die Familientagespflege öffnen und Tagesmutter werden, ebenso wie die Erzieherinnen, die in eine Referentinnentätigkeit, z.B. bei Fortbildungsveranstaltungen mit Tagespflegefamilien, einsteigen.

Auch für Tagesmütter sind Weiterbildungsanreize entstanden. Die Anerkennung der Tagespflegetätigkeit als Vorpraktikum bestärkte mehrfach Tagesmütter, sich für die Ausbildung zur Erzieherin zu entscheiden. Einmalig wurde hier sogar ein Stipendium vergeben, als Maßnahme gezielter städtischer Personalgewinnung.

Gemeinsam denken, planen und handeln

Die für uns bewährten Prinzipien von "Öffnung - Vernetzung - Beteiligung" befördern und verändern den Kooperationsprozess zwischen Kindertageseinrichtung und Familientagesbetreuung fortlaufend. Die sich ergebenden kleinen und großen Kooperationen erleichtern den Arbeitsalltag beider Seiten.

Trägerauftrag ist und bleibt, die Qualität der Arbeit mit den Kindern und ihre bestmögliche professionelle Begleitung durch Förderung des Fachaustausches und Fortbildung beider Fachgruppen zu sichern sowie gemeinsame Denkprozesse nachhaltig zu unterstützen.

Autorin

Karin Hahn ist Sozial- und Heilpädagogin, Leiterin des Fachbereichs Kinder, Familie und Jugend der Stadt Maintal sowie des Hessischen Tagespflegebüros (Projekt des Hessischen Sozialministeriums seit 1995).