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Zitiervorschlag

In: das gesunde kind, pgk 2006, 40, Heft 7/8, S. 8

Tagesmütter - mit dem Blick für Sicherheit

Deutsches Grünes Kreuz e.V.

 

Der Versicherungsschutz von Kindern während der Betreuung durch eine Tagespflegeperson ist im Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) geregelt. Für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz sind zwei Bedingungen zu erfüllen: Die Tagespflegeperson muss gemäß § 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII im Besitz einer Erlaubnis zur Kinderpflege sein. Der Betreuung des Kindes muss zudem die Vermittlung durch das Jugendamt voraus gehen. Dann besteht für die betreuten Kinder beitragsfreier Versicherungsschutz. Ereignet sich während der Tagespflege ein Unfall, hat das Kind Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch auf dem Weg von und zur Tagesmutter ist das Kind versichert.

Tagespflegepersonen müssen von den zuständigen Jugendämtern als geeignet anerkannt werden. Unter anderem müssen kindgerechte Räumlichkeiten, Sachkompetenz sowie der Nachweis des Erwerbs einschlägiger Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Betreuung der Kinder findet vorwiegend in den privaten Räumen der Tagesmutter statt. Ausreichend Platz zum Spielen, Schlaf- sowie Spielmöglichkeiten im Freien sollten gegeben sein. Die kindgerechte und sichere Ausstattung der Wohnung ist eine Selbstverständlichkeit.

Das Forum Unfallprävention des Deutschen Grünen Kreuzes e.V. hat in einer Übersicht empfehlenswerte Schutzvorkehrungen für den Haushalt zusammengestellt, die nicht nur für Tagesmütter hilfreich sind. Neben wirkungsvollen Sicherheitsartikeln, wie zum Beispiel Herdschutzgitter oder Steckdosenschutz, werden sichere Verhaltensregeln vorgestellt. So sollten Tagesmütter zum Beispiel auf Lauflernhilfen oder Tischdecken verzichten. Über diese Schutzvorkehrungen innerhalb der Wohnung hinaus, ist es außerdem wichtig, den sicheren Blick auch auf den Außenbereich zu richten. Dort sollten Regentonnen abgeschlossen und Gartenteiche durch mindestens ein Meter hohe Zäune abgesichert sein. Befinden sich Spielgeräte wie Wippen, Klettergerüste und Schaukeln im Außenbereich, müssen diese regelmäßig gewartet werden und über ein GS-Siegel für Geprüfte Sicherheit verfügen.

Die Übersicht zu "Schutzvorkehrungen für den Haushalt" kann gegen Einsendung eines rückadressierten und mit 0,55 EUR frankierten Standard-Briefes kostenfrei bezogen werden: Forum Unfallprävention, Stichwort: Schutzvorkehrungen, Deutsches Grünes Kreuz e.V., Schuhmarkt 4, 35037 Marburg.