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Zitiervorschlag

Mehr Sicherheit - Unfallprävention in Kindertagesstätten

Martina Abel und Kerstin Barthel

 

Unfälle sind für Kinder nach dem ersten Lebensjahr das Gesundheitsrisiko Nummer eins. Zwar ist die Unfallsterblichkeit in den letzten zehn Jahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen - nach Daten des Statistischen Bundesamtes 2001 auf 3,9 tödlich verletzte Kinder pro 100.000 -, aber immer noch sterben mehr Kinder an Unfällen als an Infektionskrankheiten und Krebs zusammen: 507 Kinder unter 15 Jahren verunglückten im Jahr 2001 tödlich, davon 247 durch Verkehrsunfälle, 90 durch Ertrinken und 33 durch Verbrennungen.

Die Zahl der verletzten Kinder, die infolge eines Unfalls ärztlich behandelt werden müssen, ist enorm hoch: Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hatten im Jahr 2000 hochgerechnet 1,8 Mio. Kinder unter 15 Jahren einen behandlungsbedürftigen bzw. schwer beeinträchtigenden Unfall. Das sind fast 15% der 12,8 Mio. Kinder in Deutschland. Dabei entfielen auf den Verkehr 215.000 Unfälle, auf den schulischen und Kindergartenbereich über 1 Mio. und auf Heim und Freizeit 571.000 Unfälle. 58% der betroffenen Kinder sind Jungen.

Im Jahr 2000 wurden den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen etwa 108.000 Unfälle, die in Kindertageseinrichtungen geschehen waren, gemeldet.

Die Unfallarten, die bei Kindern am häufigsten vorkommen, sind:

  • Stürze (47% aller Unfälle)
  • Zusammenstöße (26%)
  • Schnittverletzungen (15%)
  • Verbrennungen/Verbrühungen (5%)

Mehr als 236.000 Kinder unter 15 Jahren mussten 1999 wegen einer Unfallverletzung im Krankenhaus behandelt werden.

Diese Zahlen sind alarmierend und bedrückend - insbesondere, wenn wir uns vor Augen führen, dass ein Großteil dieser Unfälle hätte verhindert werden können. Nach den Ergebnissen internationaler Studien sind bis zu 60% aller Kinderunfälle durch Präventionsmaßnahmen vermeidbar.

Kinderunfälle sind keine Zufälle, Schicksalsschläge oder Pech - man kann aktiv etwas dagegen tun. Dies gilt auch für den Kindergartenbereich: Träger von Kindertagesstätten, Erzieherinnen und Eltern sollten dazu beitragen, dass Kinderunfälle so weit wie möglich verhindert werden!

Faktoren wie technische Mängel, Umgebungseinflüsse, organisatorische Probleme, riskante Verhaltensweisen oder bestimmte soziale und psychische Merkmale erhöhen erwiesenermaßen die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu erleiden. Das bedeutet zugleich: Diese Risiken sind gezielt zu beeinflussen.

Versicherungsschutz und Unfallverhütung im Kindergarten

Kinder in Kindertageseinrichtungen sind durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Jeder Unfall, bei dem ein verletztes Kind ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, ist von der Leitung der Tageseinrichtung bei der zuständigen Unfallkasse zu melden. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die Heilbehandlung oder sonstige Folgeleistungen.

Im Bereich der Prävention haben die Unfallversicherungsträger vor allem eine informierende und beratende Funktion. Verantwortlich für die Durchführung von präventiven Maßnahmen und für die Sicherheitserziehung sind die Kindertageseinrichtungen selbst.

Die Förderung der Kindersicherheit sollte nicht nur Unfälle im Kindergarten selbst reduzieren, sondern einen positiven Einfluss auf die gesamte Lebenswelt des Kindes haben. So sollte Sicherheitserziehung im Kindergarten auch zu sicherheitsbewusstem Verhalten zu Hause und in der Freizeit, bei Spiel und Sport sowie im Straßenverkehr beitragen.

Unfallprävention muss das Alter und den Entwicklungsstand des Kindes zum Ausgangspunkt nehmen. Je jünger das Kind, umso wichtiger ist eine adäquate Aufsicht und die "passive Sicherheit" durch Sicherheitsprodukte und eine sichere Umgebung. Mit zunehmendem Alter können die Betreuungspersonen das Kind zu "aktiver Sicherheit" hinführen, d.h. es zu sicherheitsbewusstem Verhalten anleiten, wie z.B. den richtigen Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder Situationen.

Handlungsansätze der Kinderunfallprävention

Aktivitäten zur Verhütung von Kinderunfällen lassen sich unterschiedlichen Bereichen zuordnen, die von Fachleuten mit den "Drei E's" bezeichnet werden: Education, Engeneering und Enforcement.

  • Education bezeichnet alle erzieherischen Maßnahmen zur Unfallverhütung wie Verbieten, Erklären, Informieren, Experimentieren, Einüben.
  • Unter Engeneering versteht man Maßnahmen zur Erhöhung der technischen Sicherheit wie die Schaffung einer sicheren Umgebung, die Entwicklung und der Gebrauch von sicheren Produkten, die Verwendung von Sicherheitsartikeln oder Schutzausrüstungen.
  • Enforcement beinhaltet gesetzliche Maßnahmen zur Unfallprävention, die Verabschiedung von Normen und Vorschriften, den Einsatz von Kontrollen und Strafen.

Letzteres ist als Grundlage in vielen Bereichen wirksam und hat sich als erfolgreiches Instrument zur Reduzierung von Häufigkeit und Schwere der Unfälle erwiesen: so z.B. die Anschnallpflicht, die Einhaltung von Normen bei Spielplätzen und Spielgeräten oder die Vorgaben der Landesbauordnungen. Leider ist das Wissen um gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards bei Laien nur begrenzt vorhanden, und auch Fachkräften ist oftmals nicht bekannt, welche gesetzlichen Verpflichtungen sie haben. Dies sind im Kindergartenbereich u.a. die Einhaltung der generellen Unfallverhütungsvorschriften für Betriebe und vor allem die Pflicht, für eine sichere Umgebung der Kinder zu sorgen - z.B. den Kindergartenspielplatz regelmäßiger Kontrolle und Wartung zu unterziehen.

Einige Hinweise und Anregungen zur Verhütung von Unfällen in Kindertagesstätten durch eine kindgerechte Sicherheitserziehung sowie Anforderungen an die Ausstattung der Einrichtungen werden wir im Folgenden geben.

Grundlegend für die Sicherheit in Kindertagesstätten ist neben den "Drei E's" eine gute Organisation der alltäglichen Abläufe, eine gute Koordination des Kindergartenteams und ein gesundheitsförderliches Betriebsklima für die Erzieherinnen und Erzieher. Beispielsweise erschweren große Gruppen, knappe personelle Ressourcen sowie eine hohe körperliche und psychische Belastung des Personals eine gute Unfallprävention.

Kindgemäße Sicherheitserziehung

Sicherheitserziehung gehört zum Erziehungsauftrag des Kindergartens und ist als ein Bestandteil der Gesamterziehung zu sehen. Kontinuierlich sollten im Kindergartenalltag selbständiges Verhalten sowie richtiges Reagieren im Umgang mit Materialien, dem eigenen Körper und anderen Kindern eingeübt werden. Ziel der Sicherheitserziehung ist es, das Kind zu sensibilisieren, aufzuklären und zu verantwortlichem, vorsichtigem und umsichtigem Handeln zu befähigen. Dabei muss Sicherheitserziehung individuell, d.h. orientiert an den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand des Kindes, ausgerichtet sein.

Die folgenden erzieherischen Verhaltensweisen sind Beispiele für typische Phasen in der Prävention:

  • Aufsicht (Hand am Kind beim Wickeln auf dem Wickeltisch)
  • einfache Verbote ("heiß!" - "nein!")
  • Erklären und auf die Gefahr aufmerksam Machen (Messer = scharf)
  • altersgemäß beteiligen (kochen, putzen, Werkzeuggebrauch beim Basteln)
  • zum Tragen von Schutzausrüstung anhalten/ überzeugen (z.B. Helm, Knieschoner)
  • Hinführen zu sicherheitsbewusstem Verhalten (Wissen um potenzielle Gefahren, richtiges Reagieren in brenzligen Situationen, Sozialverhalten)
  • Einstellung bilden: Low risk - more fun!

Um Gefahren erkennen, bewältigen oder beseitigen zu können, muss das Kind vielfältige Kompetenzen erwerben. Neben den Eltern und sonstigen Bezugspersonen sind vor allem die pädagogischen Fachkräfte gefordert, dem Kind die folgenden Kompetenzen zu vermitteln:

  • Sachkompetenz: gefährliche Dinge und riskante Verhaltensweisen kennen, über richtiges Handeln informiert sein, über Erste Hilfe Bescheid wissen
  • Selbstkompetenz: Sinnes- und Selbstwahrnehmung ausbilden helfen, grob- und feinmotorische Fähigkeiten fördern, Reaktionsvermögen schärfen
  • Sozialkompetenz: dem Kind beibringen, Regeln einzuhalten, Verantwortung zu übernehmen, andere Kinder zu unterstützen

Neben Alter, Entwicklungsstand und o.g. Kompetenzen sind psychosoziale Faktoren und Persönlichkeitsmerkmale des Kindes (wie auch der Eltern) für das individuelle Risiko, einen Unfall zu erleiden, von Bedeutung. Das Konzept der so genannten "Unfallkinder" - d.h. es gibt bestimmte Kinder, denen immer etwas passiert - greift jedoch zu kurz. Denn das Unfallrisiko ist nicht allein an Diagnosen - wie Hyperkinetisches Syndrom (HKS) oder Aufmerksamkeits-Defizit-Syndron (ADS) - oder an einzelnen Eigenschaften festzumachen. Vielmehr handelt es sich beim Unfall zumeist um ein komplexes Wirkungsgefüge.

Dennoch gibt es bestimmte Bedingungen, die die Wahrscheinlichkeit zu verunfallen erhöhen: zum Beispiel ist das Unfallrisiko bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien um das zwei- bis dreifache größer. Kinder, die unruhig und impulsiv sind und eine Störung des Sozialverhaltens aufweisen, sind besonders häufig von Unfällen betroffen. Auch wenn Eltern ihre Selbstwirksamkeit (das Gefühl, ich kann mein Leben selbst beeinflussen) als gering einschätzen oder unter depressiven Störungen leiden, sind ihre Kinder einer stärkeren Unfallgefährdung ausgesetzt.

Je genauer die Erzieherinnen das einzelne Kind und seine Familiensituation kennen, umso mehr können sie auch sein persönliches Unfallrisiko einschätzen und in der pädagogischen Arbeit damit umgehen.

Damit Sicherheitserziehung kindgemäß durchgeführt wird, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • entwicklungsbezogenes und individuelles Vorgehen
  • Förderung von Selbstsicherheit (keine Angst erzeugen)
  • Erlernen des Umgangs mit Gefahren (keine übertriebenen Verbote)
  • Sicherheitserziehung eingebettet in technische und organisatorische Maßnahmen (nicht zur Kompensation von technischen oder organisatorischen Defiziten)
  • spielerische und für die Kinder attraktive Angebote
  • Einbeziehung der Eltern

Theoretische und praktische Sicherheitserziehung kann im Rahmen der täglichen Abläufe umgesetzt werden: Hier geht es um das Kennen (-lernen) und Erkennen von Gefahren (z.B. Schere beim Basteln), um das Erlernen von Regeln (z.B. Schuhe wegräumen, damit keiner stolpert), um das Einüben von Verhaltensweisen (Gefahren beseitigen, z.B. Aufwischen von Wasserresten auf dem Fußboden) und um das Lernen am Modell (Vorbildfunktion der Erzieherinnen).

Daneben bieten sich themenbezogene Praxiseinheiten an. So kann man beispielsweise zum Thema "Werkzeug" Übungen anbieten, zum Thema "giftige Pflanzen" mit den Kindern kreativ arbeiten, Spiele zu "Sicherheit im Haushalt" veranstalten oder zum Thema "Feuer" ein Projekt gestalten. Natürlich ist es wünschenswert, dass auch die Eltern mit einbezogen werden: in Form von Elternabenden und bei der Planung und Durchführung von Sicherheitstagen und -projekten.

Bewegungsförderung als Bestandteil der Sicherheitserziehung

Hand in Hand mit der Sicherheitserziehung sollte die Bewegungsförderung gehen. Kinder sollten sich regelmäßig und auf vielfältige Weise bewegen, denn Bewegung bildet die Basis für eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung. Kinder mit guten motorischen Fähigkeiten verunfallen seltener und können ihr Leben lang von den in der Kindheit gesammelten Bewegungserfahrungen profitieren.

Leider ist der Alltag von Kindern heute zunehmend geprägt von bewegungsarmen, sitzenden Tätigkeiten: Fortbewegung mit dem Auto und die reizvolle und bequeme Unterhaltung durch Fernsehen und Computer. In beengten Wohnverhältnissen, insbesondere in (Groß-) Städten, finden Kinder keinen ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum. Immer mehr Kinder haben motorische Defizite. Um dem entgegen zu wirken, sollten in jeder Einrichtung

  • ausreichende Bewegungsräume für alle Kinder zur Verfügung stehen,
  • vielfältige und phantasievolle Bewegungsangebote gemacht werden,
  • unterschiedliche motorische Fähigkeiten gefördert werden.

Im Kindergarten sollten Kinder Bewegungserfahrungen sammeln können, ihre Grenzen kennen lernen und erweitern - und dies unter möglichst sicheren Bedingungen.

Weitere Hinweise zur Unfallverhütung, Hintergründe und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V., einem Zusammenschluss der wichtigsten Akteure der Kinderunfallprävention in Deutschland: http://www.kindersicherheit.de.

Sichere und gesundheitsfördernde Umgebung

Umgebungsfaktoren sind von entscheidender Bedeutung für das Unfallgeschehen. Eine absolute Sicherheit gibt es natürlich nicht, und gewisse erkennbare Risiken sind durchaus zulässig: Sie stellen im Sinne der Normen keine Gefahrenquellen dar, da das Kind lernen kann, die hiermit verbundenen "Gefahren" einzuschätzen. Zu vermeiden sind jedoch alle nicht vom Kind erkennbaren Risiken.

Der Kindergartenträger ist dafür verantwortlich, dass die Einrichtung in Bezug auf baulichen Zustand, Innenraumgestaltung, Außengelände, Spielgeräte, Spielzeug und Mobiliar den Sicherheitsanforderungen entspricht. Diese Standards sind durch Gesetzgebung, Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung und technische Regelungen vorgegeben; es sollte aber im Interesse des Trägers, der Mitarbeiterinnen, der Eltern und Kinder über dieses "Muss" hinaus die Sicherheit weitergehend gefördert werden. Jeder Einzelne kann sich dafür einsetzen, dass die Umgebung von Kindern möglichst ungefährlich wird - so auch in der Kindertagesstätte.

Innen- und Außenbereich sollten möglichst übersichtlich und großzügig gestaltet sein. Dazu zählt, dass eine sinnvolle räumliche Struktur gegeben ist, ausreichend Freiflächen zur Verfügung stehen und schließlich auch dass gewisse Ordnungsregeln eingehalten werden (z.B. keine Stolperfallen durch herumliegende Gegenstände).

Einige Hinweise für einen gefahrenarmen Innenbereich:

  • Böden sollten rutschsicher sein; sie müssen auch in nassem Zustand (z.B. im Waschraum) sicher begehbar sein.
  • Die Wassertemperatur muss auf maximal 45 Grad begrenzt sein.
  • Möbel sollten stabil, funktional und kippsicher sein und abgerundete Ecken oder Kanten haben.
  • Auch Heizkörper, Garderobenhaken o.ä. dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken aufweisen.
  • Steckdosen müssen gesichert sein; Kabel dürfen nicht frei verlaufen oder lose herunter hängen.
  • Reinigungs- bzw. Lösungsmittel oder sonstige Chemikalien (z.B. Blumendünger) müssen in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt werden.
  • Werkzeuge, spitze Gegenstände, Messer o.ä. sollten nur unter intensiver Aufsicht verwendet und nach Gebrauch sofort weggeräumt bzw. weggeschlossen werden.
  • Auf Tischdecken sollte verzichtet werden.
  • Fenster sollten gesichert sein. Günstig sind feststehende Fensterelemente bis zum Boden (bruchsicheres Glas), damit Kinder hinaus schauen können, ohne auf einen Gegenstand klettern zu müssen.
  • Vorsicht bei erhöhten Spielebenen: eine Brüstung von mindestens 70 cm Höhe bei Spielebenen bis zu einer Höhe von 1,50 m, bei höheren Spielebenen von mindestens 1 m, muss vorhanden sein, außerdem sichere Aufstiege!
  • Sicherheitsprodukte einsetzen (Brandmelder, Fensterriegel, Herdschutzgitter).

Hinweise und Anregungen für den Außenbereich:

  • Abgrenzungen des Außengeländes sicherstellen (Abgrenzung zu Verkehrswegen, Weglaufen verhindern). Zäune sollten keine scharfkantigen oder spitzen Teile aufweisen (keine Jägerzäune), nicht erkletterbar sein und nicht zum Spielen verleiten.
  • Spielgeräte und Klettergerüste sollten das GS-Zeichen haben und auf einem weichen Untergrund stehen. Von selbst gebauten Spielgeräten ist abzuraten.
  • Keine Gewässer auf dem Gelände! Selbst in flachem Wasser besteht für Kinder Ertrinkungsgefahr.
  • Auf Regentonnen verzichten oder mit abschließbarem Deckel versehen.
  • Keine giftigen Pflanzen (Information im Internet bei der Giftzentrale der Universität Bonn).
  • Gartenwerkzeuge nach Gebrauch wegräumen.

Ein besonders hohes Unfallrisiko ist auf Spielplätzen/ an Spielgeräten gegeben. Deshalb sollte das Kindergartenteam (und auch die Eltern) hier ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit haben. Spielplätze und Spielgeräte sollten so angelegt sein, dass sie Anreize zum Spielen und Lernen bieten, aber keine Verletzungsgefahr von ihnen ausgeht. Gefahren entstehen durch

  • Konstruktionsmängel oder unsachgemäßen Aufbau der Geräte,
  • fehlende oder mangelhafte Wartung,
  • Verschleißerscheinungen und Umwelteinflüsse,
  • Vandalismus.

Die Anforderungen an die Sicherheit von Spielgeräten sind in den Normen DIN EN 1176/ 1177 geregelt, die dem Gerätesicherheitsgesetz zugeordnet sind. Die Normen formulieren die Mindestanforderungen an Konstruktion, Einbau und Anordnung unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten. Dazu zählen u.a. auch die Bodenbeschaffenheit in Abhängigkeit von der Fallhöhe, erforderliche Abstände usw. Der Hersteller eines Spielgerätes hat die Vorgaben der o.g. Normen zu beachten.

Vom Eigenbau von Spielgeräten wird abgeraten. Die Norm fordert einen schriftlichen Stabilitätsnachweis, z.B. einen statischen Nachweis oder einen Belastungsversuch. Zu beachten ist die Haftung bei Verletzungen, die auch für selbst gebaute Geräte gilt!

Der Betreiber des Spielplatzes, also in der Regel der Kindergartenträger, ist zu regelmäßigen Kontrollen des Spielplatzes verpflichtet. Bestandteil des Sicherheitsmanagements sollten folgende Prüfungen sein: täglich bis wöchentlich eine visuelle Routineinspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen. Die aktive Mithilfe der Erzieherinnen kann hier sehr hilfreich sein, weil sie Mängel aus dem täglichen Umgang mit den Geräten frühzeitig sehen und melden sollten. Spätestens alle drei Monate ist eine operative Inspektion zur Bestandsaufnahme und Überprüfung der Geräte sowie zur Durchführung einfacher Wartungsarbeiten sowie einmal jährlich eine Hauptinspektion zur Feststellung der allgemeinen Betriebssicherheit, Standfestigkeit der Geräte und Mängelbeurteilung notwendig. Diese Hauptinspektion muss durch einen sachkundigen Spielplatz-Prüfer durchgeführt werden.

Bei einem Spielplatz-Sicherheitscheck sind folgende Punkte zu beachten:

  • Untergrund: Rasenbepflanzung ist unter den Spielgeräten nur zulässig, wenn deren Fallhöhe max. 1,5m beträgt. Sand oder Kies darf nicht durch Hunde- bzw. Katzenkot oder Unrat verunreinigt sein. Rindenmulch sollte wegen der erhöhten Fäulnisgefahr nicht in direktem Kontakt mit den hölzernen Standpfosten von Spielgeräten stehen.
  • Holzgeräte dürfen keine vorstehenden Gewinde-Enden, Schrauben oder Nagelköpfe aufweisen. Bauteile dürfen nicht lose oder defekt sein. Das Holz darf keine Splitter aufweisen. Vorsicht bei erkennbarer Fäulnisbildung: Schwachpunkte sind nicht abgedeckte Schnittflächen (z.B. oberes Ende von Standpfosten) und der Kontaktpunkt zum Erdboden.
  • Kunststoffgeräte, besonders Rutschen, dürfen keine verschlissene Kunststoffschicht haben.
  • Die Endverbindungen von Seilen dürfen nicht verschlissen und die Decklitzen (meist aus Kunststoff) an den Verbindungsstellen nicht aufgerissen sein, sodass der Drahtkern offen liegt.
  • Bei Schaukeln dürfen die letzten Kettenglieder am Sitz und am Gelenk nicht verschlissen und die Schaukelbretter nicht defekt sein.
  • Rutschen sollten keine Spalten aufweisen, in die sich Kordeln oder Bekleidungsteile einziehen können. Das Ende der Rutsche darf nicht zu hoch sein (maximal 35 cm über dem Boden).
  • Karussell: Ist das Lager ausgeschlagen, sodass das Karussell auf der Achse wackelt?
  • Wippen müssen über eine ausreichende Endanschlagdämpfung verfügen - sie dürfen nicht ungebremst auf den Boden aufschlagen.

Literatur

Abel, Martina: Vortrag im Rahmen des Weltgesundheitstages 2003 am 5.04.2003 in Bonn (unveröffentlichtes Manuskript)

BAGUV (Hrsg.): Modellseminar "Unfallverhütung und Sicherheitserziehung in Kindergärten", München 1995

Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder (Hrsg.): Auf die Plätze. Fertig. Los. Aktionsmappe zum Kindersicherheitstag 2003, Bonn 2003

Bundesverband der Unfallkassen (Hrsg.): Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tageseinrichtungen, GUV 57.1.3.1, München 1999

Henter, Annelie: Vortragsmanuskript im Rahmen des Workshops "Kinderunfälle in Städten und Gemeinden" am 30.03. und 01.04.2003 (unveröffentlichtes Manuskript)

Schmidt, Inke/Prümel-Philippsen, Uwe: Kinderunfallprävention in Deutschland. In: Bernhard Schlag et al. (Hrsg.): Unfälle von Kindern und Jugendlichen. Regensburg 2000, S. 125-138

Schmidt, Inke: Prävention von Kinderunfällen. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): "Früh übt sich...", Gesundheitsförderung im Kindergarten. Köln 2002, S. 93-97

Autoren

Martina Abel, Dipl. Psych., Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V.

Kerstin Barthel, Dipl.-Ing. Architektur, Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V.

Adresse

Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG)
Heilsbachstr. 30
D-53123 Bonn
Tel.: 0228/28980856
Fax: 0228/28980860
Email: [email protected]

Website: http://www.kindersicherheit.de